Haustürverkäufe | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 16:46:51 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Haustürverkäufe | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde? – Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-sie-haben-immer-ein-14-taegiges-widerrufsrecht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-sie-haben-immer-ein-14-taegiges-widerrufsrecht/#respond Wed, 16 Dec 2020 12:45:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58169 In den letzten Jahren haben die Haustür- und Telefonverkäufe stark zugenommen und die Gas- und Stromanbieter haben Verbrauchern Energieverträge untergeschoben, die sie gar nicht brauchen und nicht abschließen wollten. Die Betroffenen können gegen die ungewollten

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In den letzten Jahren haben die Haustür- und Telefonverkäufe stark zugenommen und die Gas- und Stromanbieter haben Verbrauchern Energieverträge untergeschoben, die sie gar nicht brauchen und nicht abschließen wollten. Die Betroffenen können gegen die ungewollten Energieverträge vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbeanrufe und Haustürbesuche haben meist zur Folge, dass Sie einen Vertrag bekommen, den Sie nicht wollen und dazu gehört auch der Wechsel zu einem neuen Strom- und Gasanbieter.
  • Die Zählernummer ist immens wichtig und wenn Sie nicht wechseln wollen, dann geben Sie die Nummer niemals heraus.
  • Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen, wenn Sie bei Ihrem Anbieter bleiben wollen.

Strom- und Gasverträge unterschieben

Werbeanrufe und Haustürverkäufe sind in den letzten Jahren stark angestiegen und haben auch vor dem Bereich von Gas und Strom nicht halt gemacht.

  • Die Energieanbieter schicken sogenannte Vermittler los, die sich am Telefon oder an der Haustür mit Ihnen unterhalten. Im Gespräch geht es überwiegend um Energieverträge und konkrete Tarifangebote, aber dass der Vermittler auf einen neuen Anbieter hinaus will, dass wird nicht deutlich. Dabei handelt es sich um den Direktvertrieb, bei denen der Vermittler für einen neuen Vertrag eine Provision bekommt.
  • Der Vermittler fragt während des Gesprächs detaillierte Daten ab, von der Zählernummer bis hin zum aktuellen Energielieferanten. Der Name und die Adresse dazu und schon kann der Vermittler einen Wechsel vollziehen. Bisher muss der bisherige Anbieter keine Kündigungsvollmacht einfordern und der Wechsel funktioniert nahtlos.
  • Überraschender Weise erhalten Sie nur wenige Tage nach dem Gespräch ein Begrüßungsschreiben des neuen Anbieter. Dazu gibt es eine schriftliche Kündigungsbestätigung des „alten“ Anbieters und der Wechsel ist komplett. Sie haben nichts davon mitbekommen.

In der Vergangenheit wurden solche Vorgänge schon von einigen großen Strom- und Gasanbietern angewendet, aber das Vorgehen ist illegal.

Melden Sie sofort die unerlaubten Werbeanrufe!

Übrigens sind Werbeanrufe nicht erlaubt, wenn Sie als Verbraucher nicht ausdrücklich eine Zustimmung zum Anruf gegeben haben. Bei den Anrufen handelt es sich um sogenannte „cold calls“ und die Bundesnetzagentur geht schon seit Jahren gegen sie vor. Sie verhängen hohe Bußgelder. Sogar einige Vorgänge der Verbraucherzentrale NRW gegen unerlaubte Werbeanrufe von Energieanbietern sind bekannt. Sie melden der Bundesnetzagentur die unerlaubten Werbeanrufe!

Energievertrag untergeschoben – Die nächsten Wege

Sie haben einen Energievertrag untergeschoben bekommen und wollen ihn überhaupt nicht, dann gibt es ein paar Dinge, die Sie tun können.

Vertrag widerrufen (schriftlich)

  1. Für jeden Vertrag haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch bei einem Vertrag, den Sie am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben. Die Frist beginnt normalerweise am Tag des Vertragsabschlusses, aber nur, wenn der Vermittler Sie ausreichend über das Widerrufsrecht informiert hat.
  2. Eine Belehrung nach Vertragsabschluss sorgt dafür, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen später beginnt. Dann beginnt sie nämlich erst nach der Belehrung selber.
  3. Ihre Frist für den Widerruf beträgt ein Jahr und 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, wenn Sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden.
  4. Der Widerruf wird immer schriftlich beim neuen Lieferanten eingereicht und dazu reicht ein Fax meist aus. Perfekt ist ein Einschreiben. Wichtig ist, dass eine E-Mail für ein Widerrufschreiben nicht geeignet ist.

Bevor Sie einen Widerruf verfassen nehmen Sie eine Beratung durch die Verbraucherzentrale in Anspruch. Dann können Sie klären, ob Sie das Recht auf Widerspruch oder welche anderen Rechte Sie haben.

„Alten“ Energieanbieter kontaktieren

  1. Der „alte“ Energieanbieter muss schnellstmöglich erfahren, dass Sie gar nicht kündigen wollen. Sie können dafür sorgen, dass die Kündigung nicht wirksam wird.
  2. Auf der Energierechnung finden Sie den Verteilnetzbetreiber, mit dem Sie Kontakt aufnehmen sollten, wenn der alte Energieanbieter den Vertrag nicht wieder herstellen möchte oder die früheren Bedingungen anpassen will.
  3. Suchen Sie unbedingt nach einem neuen Tarif, wenn der ungewollte Vertrag erledigt ist. Ansonsten kann es passieren, dass Sie einen teuren Grundversorgungstarif nehmen müssen. Haben Sie keinen Vertrag, dann springt automatisch der Grundversorger ein.
Symbolbild Anruf
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Der Schutz vor einem ungewollten Anbieterwechsel

Damit Sie keinen ungewollten Anbieterwechsel vollziehen, haben wir ein paar Dinge auf einen Blick zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen.

  • Geben Sie niemals die Zählernummer an! Die Zählernummer steht auf dem Zähler und ist für den Energieanbieter sehr wichtig. Wenn Sie nicht wechseln wollen, dann geben Sie die Zählernummer nicht an. Allein für die Erstellung eines Angebotes braucht der Energielieferant die Nummer und auf für alle weiteren Schritte ist die Zählernummer entscheidend.

Solange der Vermittler die Zählernummer nicht hat, kann er Sie auch nicht an einer Lieferstelle also bei einem Energielieferanten anmelden. Ein Vertrag ist somit nicht möglich. Zudem geben Sie am Telefon niemals die Kontoverbindung bekannt.

  • Keine Verträge am Telefon oder an der Haustür abschließen! Immer wieder versuchen die Energieanbieter mit Hilfe des Telefons einen neuen Tarif anzubieten und selbst, wenn es sich um den aktuellen Lieferanten handelt, stimmen Sie nicht einfach zu.

Nehmen Sie sich Zeit um einen ordentlichen Preisvergleich durchzuführen und alle Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Während eines Telefonats ist das nicht möglich.

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Die Verbraucherschützer ergreifen Maßnahmen

In der letzten Zeit hat die Verbraucherzentrale NRW aufgrund von unverlangter Telefonwerbung, untergeschobenen Verträgen und anderen Verstößen vier Unternehmen abgemahnt und sogar Klage erhoben.

  • Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG

Gegen die Stadtwerke ist beim Landgericht Karlsruhe Klage eingereicht worden, weil einige Verbraucher nur Informationsmaterial verlangt haben und am Ende ein Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten dabei rauskam. Grundsätzlich handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung, aber die Kunden müssen die Wahl zwischen verschiedenen Laufzeiten haben und wenn der Kunde keine freie Wahl hat, dann ist der Vertrag unwirksam. Das Landgericht Karlsruhe hat ein Anerkennungsurteil ausgesprochen und dafür gesorgt, dass das Unternehmen die Auftragsbestätigungen nicht mehr senden darf, wenn Infomaterial gefordert wird. Zudem ist dem Unternehmen untersagt, dass ein Vertrag mit 36 Monaten Laufzeit abgeschlossen werden kann, wenn der Kunde die Laufzeit nicht selber wählt.

  • PST Europe Sales GmbH

Verklagt wurde die PST Europe Sales GmbH aufgrund von Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen. Zudem gab es Beanstandungen in Bezug auf die Kündigungen, denn die neu geworbenen Kunden haben keine Vollmacht zur Kündigung erteilt. In Textform ist eine erforderliche Vollmacht über das Telefon gar nicht möglich. Das Oberlandesgericht München hat den Urteil mittlerweile stattgegeben und zudem untersagt, das Unternehmen den Vertragsabschluss bestätigt, obwohl ein Widerruf vorhanden ist. Die Klage wegen untergeschobenen Verträgen wurde wegen fehlenden Beweisen abgelehnt.

  • Voxenergie GmbH

Die gleichen Verstöße, wie die PST Europe Sales GmbH hat die Voxenergie GmbH gemacht und bekam dafür eine Abmahnung. Das Landgericht Berlin hat das Unternehmen dazu verurteilt, dass die Werbeanrufe und die Kündigungen ohne Vollmacht sofort zu unterlassen sind. In Bezug auf die untergeschobenen Verträge läuft die Klage immer noch.

  • Mivolta GmbH

Klage erhoben wurde auch gegen die Mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung und Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, in denen nicht alle Kontaktdaten enthalten sind. Das Landgericht München hat ein Teil-Anerkennungsurteil erwirkt. Das Unternehmen darf die Verbraucher nicht mehr anrufen, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorhanden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema untergeschobene Energieverträge

1. Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter mir kündigt?

Sie müssen nicht befürchten, dass Sie ohne Gas und Strom stehen, denn im schlimmsten Fall übernimmt der Grundversorger die Versorgung bis Sie einen neuen Energielieferanten gefunden haben.

2. Wird der Strom nach einer Kündigung abgestellt?

Strom wird eigentlich nur abgestellt, wenn über einen längeren Zeitraum keine Abschlagszahlungen geleistet wurden. Bei einem Anbieterwechsel findet ein nahtloser Wechsel statt und keine Stromabstellung.

3. Kann ich Werbeanrufe verhindern?

Im Grunde lassen sich Werbeanrufe nicht verhindern, denn beim Surfen im Internet oder bei einer Bestellung gibt es überall Häkchen, die zu setzen sind, um Werbeanrufe zuzulassen. Sobald das Häkchen gesetzt ist, haben Sie das Einverständnis zur Werbung gegeben.

4. Welche Anbieter schicken Vermittler von Tür zu Tür?

Es gibt keine festen Energieanbieter, die Vermittler beschäftigen und sie von Tür zu Tür schicken. Nicht nur die kleinen Energieanbieter nutzen diese Art der Kundenneugewinnung, auch die großen Unternehmen sind dabei.

5. Ist ein untergeschobener Vertrag gültig?

Ein Vertrag ist gültig, sobald Sie einen Unterschrift gesetzt oder eindeutig eine mündliche Genehmigung erteilt haben. Aber Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

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Fazit

Besuche an der Haustür und Anrufe in den Abendstunden sind nicht gern gesehen, aber genau mit diesen Aktionen versuchen Energieanbieter Kunden zu gewinnen und von einem Anbieterwechsel zu überzeugen. In der Regel schicken die Energieanbieter Vermittler los, die für einen Vertrag Provision bekommen und mit allen Mitteln den Verbraucher zum Wechsel animieren sollen. Egal, wie der Vertrag abgewickelt wird. Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht!

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