Prämiensparen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:01:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Prämiensparen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Sparen und Anlegen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparen-und-anlegen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sparen-und-anlegen/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:01:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=53984 Die Themen Sparen und Anlegen sind in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Immer mehr Menschen überlegen, wie sie ihr hart verdientes Geld sinnvoll sparen und anlegen können. Eine der wichtigsten Fragen dabei: Wie lange

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Die Themen Sparen und Anlegen sind in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Immer mehr Menschen überlegen, wie sie ihr hart verdientes Geld sinnvoll sparen und anlegen können. Eine der wichtigsten Fragen dabei: Wie lange können Sie auf Ihr Geld verzichten und wie risikofreudig sind Sie?

Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, um das eigene Geld zu sparen oder anzulegen. Aktien, Fonds, Zinsprodukte und Immobilien sind die beliebtesten Methoden, um Geld zu sparen und anzulegen. Zu den Zinsprodukten gehören im Großen und Ganzen das Sparbuch, Anleihen, Festgeld und Tagesgeld. Bei der immens großen Auswahl fällt es den Verbrauchern meist schwer, den Überblick zu behalten. Der erste Weg ist daher in der Regel jener zur Hausbank. Am Ende führt das jedoch zu überteuerten Anlage-Produkten, die gar nicht den eigenen Wünschen entsprechen. Gerade in der heutigen Zeit kann ein bisschen Eigeninitiative hilfreich sein. So lässt sich verhindern, dass das eigene Geld auf niedrig verzinste Sparkonten angelegt wird oder in kostspielige Investments fließt.

Wichtiges zum Sparen und Anlegen

Wichtige Informationen auf einen Blick

Bevor Sie Ihr Geld anlegen, sollten Sie sich zuerst einige Fragen beantworten:

  1. Wie lange kann ich auf mein Geld verzichten?
  2. Welche Wertschwankungen sind zu erwarten?
  3. Wie viel Geld ist am Ende vorhanden?

Eine hohe Rendite kann nur durch ein hohes Risiko erzielt.

Das bedeutet, das Geld muss für einen langen Zeitraum und breit gefächert gestreut werden und dann sind heute Rendite zu erwarten und eventuelle Schwankungen in der Wertentwicklung können ausgeglichen werden.

Die meisten Anleger setzen auf einen Anlage-Mix, der aus Festgeld, Tagesgeld und Aktienfonds besteht. Dieser Mix kann individuell mitgestaltet werden.

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Sparen und Anlegen: Grundregeln

Die Grundlage für eine gute und erfolgreiche Geldanlage

Damit Geld erfolgreich angelegt werden kann, sollten einige Grundregeln beachtet werden.

1. Schulden tilgen

Als erste und sinnvollste Methoden, Geld anzulegen, sollten Sie etwaige Schulden zurückzahlen. Die Zinsen bei den bestehenden Krediten sind in der Regel meist deutlich höher als die Rendite der Anlagen. Prüfen Sie also zunächst, wie Sie alte Kredite ablösen oder ausgleichen können. Bei einer Baufinanzierung könnte sich sogar eine Sondertilgung lohnen.

2. Das Gesamtvermögen betrachten

Nachdem der erste Schritt erfolgt ist, sollten Sie das gesamte Vermögen betrachten. Es macht keinen Sinn, sich einen einzelnen Anlagebetrag anzusehen. Das Finden der richtigen Spar- oder Anlageform hängt nicht nur von diesem einen Betrag ab, sondern von der gesamten Vermögenssituation.

Auch die persönlichen Verhältnisse sollten Sie in die Entscheidungen miteinfließen lassen. Es ist durchaus möglich höhere Summen in Aktien zu investieren, wenn ein großer Teil des Vermögens schon auf Tagesgeldkonten oder in einer klassischen Riester-Rente steckt. Sollte nur ein kleiner Betrag offen sein, der aus einem Bausparvertrag stammt, dann ist ein hohes Risiko bei der Anlageform eher nicht ratsam. Beleuchten Sie außerdem Faktoren, wie Gehalt und Arbeitsverhältnis.

Ein Beamter kann ein höheres Risiko eingehen als eine selbstständig tätige Person.

3. Hohes Risiko bedeutet größere Renditechancen.

Für jede Geldanlagevariante gilt: Eine hohe Rendite kann nur mit einem hohen Risiko einhergehen. Renditen werden nicht einfach verschenkt. Mit Aktien kann daher beispielsweise eine höhere Rendite erzielt werden als mit Tagesgeld oder Festgeld.

4. Lange Anlagedauer gleicht Wertschwankungen aus.

Der Erfolg des Sparens und des Anlegens hängt natürlich auch von der Dauer der Anlage ab. Es kann zu Kurven auf dem Investmentmarkt kommen und dann ist es möglich, dass ein großer Teil des Vermögens einfach vernichtet wurde.

Ein langer Atem ist bei jeder Anlageform immer ein guter Ratgeber. Selbst bei schweren Rücksetzern auf dem Aktienmarkt kann es vorkommen, dass über die Zeit die Schwankungen wieder ausgeglichen werden. Beständige Ergebnisse können erzielt werden, wenn der ausgesuchten Strategie auch in schweren Zeiten die Treue gehalten wird.

5. Breite Streuung schützt vor Verlusten.

Um Ihr Geld vor größeren Verlusten oder einem Totalverlust zu schützen, sollten Sie immer auf mehrere Anlageformen setzen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die einzelnen Positionen mit unterschiedlichen Werten bestückt sind.

Eine Streuung sorgt dafür, dass die Verluste gering gehalten werden.

6. Renditen durch geringere Kosten verbessern

Tagesgeld- und Festgeldkonten gehören zwar zu den bekanntesten Anlageformen, aber sie kosten auch fast nichts. Bei Aktienfonds hingegen können hohe Gebühren für die Verwaltung anfallen. Rund 2 Prozent sind im Jahr keine Seltenheit mehr. Indexfonds kosten nur etwa ein Zehntel und sind somit recht kostengünstig. Die Rendite wird durch die geringen Kosten deutlich verbessert. Am Ende bleibt mehr Geld übrig.

Dauer und Sparziel

Der erste Schritt ist, Dauer und Sparziel der Anlage festzulegen

Zu Beginn der Anlage muss immer das gesamte Vermögen genau betrachtet werden. Es muss festgelegt werden, für welchen Zeitraum das Geld gespart oder anlegt werden soll und wie viel Geld dann am Ende ausgezahlt werden soll. Dabei spielt die Planung eine wichtige Rolle. Dementsprechend sollten Sie sich für eine kurzfristige, eine mittelfristige oder eine langfristige Anlageform entscheiden.

Anlageformen bis 5 Jahre kurzfristige Anlagedauer
Anlageformen mit mehr als 5 Jahren mittelfristige Anlage
Anlageformen mit mehr als 10 Jahren langfristige Geldanlage

Risikostreuung beim Sparen und Anlegen

Vermögen auf verschiedene Anlageformen aufteilen

Nachdem die Entscheidung für die Höhe der Rendite und der Anlagenform festgelegt wurde, können Sie sich mit den Details beschäftigen. Teilen Sie Ihr Vermögen nun auf renditestarke und sichere Anlagen auf. Die Fachleute sprechen in so einem Fall von Asset-Allokation.

Es stehen einige Anlageformen zur Auswahl, von den Klassikern des Tagesgelds und Festgelds über Anleihen, Aktien, Immobilien bis hin zu Gold.

Gerade als Anfänger sollten Sie sich in erster Linie auf die einfachsten und transparentesten Anlageformen beschränken. Außerdem legen Sie gewinnorientiert an, ohne das Risiko für Verluste unnötig hoch zu treiben.

1. Sparen und Anlegen mit Tagesgeld

Das Tagesgeld ist die sicherste Anlageform der heutigen Zeit. Beim Tagesgeld ist das Geld täglich verfügbar und wird durch die Einlagensicherung der EU abgesichert. Dadurch, dass das Tagesgeld als eine der sichersten Anlagen zählt, sind die Renditen relativ niedrig.

2. Sparen und Anlegen mit Festgeld

Auch das Festgeld gehört zu den sicheren Geldanlagen. Die Einlage ist bis zu 100.000 Euro für jedes bestehende Konto abgesichert. Dafür schließt die europäische Einlagensicherung Verluste aus. Für das Festgeld kann mit mehr Zinsen gerechnet werden, aber es besteht kaum die Möglichkeit auf unvorhergesehene Probleme zu reagieren. Hier sprechen Fachleute vom sogenannten Liquiditätsrisiko.

Je länger der Anlagezeitraum ist und je weniger Sie Ihr Geld benötigen, desto längere Laufzeiten können Sie wählen.

3. Kostengünstige Aktienfonds

Bei den Aktienfonds können Sie mit höheren Renditen rechnen. Bitte setzen Sie jedoch nicht auf einzelne Aktien. Es ist deutlich rentabler, auf einen Aktienfonds zu setzen. Fonds erkennen Sie daran, dass verschiedene Aktien in einem Paket gebündelt sind. Durch das gestreute Risiko reduzieren Sie die Gefahr eines Verlustes. Achten Sie außerdem darauf, immer auf sogenannte Indexfonds zu setzen. Hierbei handelt es sich um Aktienfonds, die an der Börse gehandelt werden.

Sie müssen sich nicht für eine der genannten Anlagevarianten entscheiden. Sie können alle drei Möglichkeiten auch kombinieren.

Unterscheiden Sie dabei folgende Zusammenstellungen aus risikoarmen und risikoreichen Anlagevarianten:

  • Der sichere Anleger setzt bei seiner Auswahl nur auf Tagesgeld und Festgeld.
  • Ein ausgewogener Anleger legt etwa 40% seines Geldes in Aktienfonds an.
  • Der renditeorientierte Anleger setzt 80% seines Kapitals auf Aktien.

Kontrolle

Geldanlagen müssen wenn notwendig ausgeglichen werden

Bei einer langfristigen Geldanlage besteht der große Vorteil, dass nicht täglich geprüft werden muss. Allerdings heißt es auch nicht, dass sich ein Blick auf die Geldanlage nicht lohnt.

Einfach liegen lassen und warten ist auf keinen Fall zu empfehlen! Unter gewissen Umständen muss sofort reagiert werden können.

Zudem kann eine langfristige Planung auch geändert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das angelegte Geld viel eher ausgezahlt werden muss oder es kann noch mehr Geld angelegt werden, wenn ein unerwarteter Geldsegen eintrifft.

Grundsätzlich empfehlen Experten auch langfristige Geldanlagen einmal im Jahr zu prüfen. Dann besteht auch die Möglichkeit neue Beträge zu setzen oder eine neue Strategie zu verfolgen. Allerdings lohnt sich ein Umschichten meist nur, wenn mehr als 20.000 Euro vorhanden sind, die neu verteilt werden müssen. Bei einer geringeren Summe sind die Kosten für die Umverteilung meist viel zu hoch und es lohnt sich nicht. Für einen solchen Fall gibt es eine spezielle Faustregel. Eine Neusortierung lohnt sich erst, wenn der die Transaktionen mehr als 1% des Anlagebetrages kosten.

Neu anlegen?

Nach Ende der Sparzeit stehen Sie vor der Frage: Neu anlegen oder Rendite ernten?

Sparen und Anlegen ist kein Selbstzweck. Nach der Laufzeit ist das Geld wieder notwendig und in der Regel denken die meisten Anleger erst nach der vorher festgelegten Laufzeit über das Umschichten nach. Manchmal kommt es jedoch vor, dass es zu diesem Zeitpunkt einfach schon zu spät zum Umschichten ist. Die Gründe sind vielseitig.

Es kann vor allen Dingen daran liegen, dass ein starker Rückgang des Kurses verzeichnet wird. Gerade bei einem Portfolio muss sich vor Kursverlusten geschützt werden. Das funktioniert meist nur mit einem vorzeitigen Umschichten, bei dem Experten helfen können.

Sollte das Umschichten nicht gewünscht werden, dann besteht immer noch die Möglichkeit, die Rendite zu erhalten. Gerade bei langfristigen Anlageformen erntet man am Ende seine Rendite und hat dann ein ordentliches Sümmchen zur Verfügung. Jetzt besteht die Möglichkeit, entweder das Geld neu anzulegen oder das bisher Ersparte zu verwerten. In der Regel wird das Geld aber wieder angelegt, um am Ende eine noch höhere Rendite zu bekommen. Die Anschaffung wird dann einfach von anderen Geldquellen gemacht oder einfach noch ein paar Jahre verschoben.

Immobilien

Was Sie beim Sparen und Anlegen bei Immobilien wissen sollten

In den letzten Jahren sind die Sparzinsen immer niedriger geworden und die Immobilienpreise sind immer weiter angestiegen. In dieser Phase wurden die Immobilien als Anlage zum Sparen und Anlagen sehr beliebt. Immobilien gelten als eine sehr sichere Geldanlage und werden auch gerne unter dem Begriff Betongeld genannt. Aber wie bei allen anderen Arten von Investitionen gibt es auch bei den Immobilien Vor- und Nachteile.

Mehr als sieben Millionen Menschen haben in den letzten Jahren in Immobilien investiert, das ist laut einer Studie bekannt. Die Studie besagt auch, dass die Zahl in der Zukunft deutlich ansteigen wird.

Immobilien als Anlageform zu nutzen ist sehr vielfältig möglich. Die bekannteste Form ist die selbst genutzte Immobilie, aber es gibt aber auch noch andere Formen. Darunter die Immobilie, die nicht selber bewohnt wird. Auch indirekte Investitionen sind heute keine Seltenheit mehr. Bei einer Direktanlage in Bezug auf eine Immobilie spricht man immer dann, wenn der Eigentümer die Immobilie vermietet und dadurch Einkünfte erzielt.

Wohnraum zu vermieten kann eine sehr lukrative Sache sein, erfordert aber zuerst einen hohen Einsatz von Kapital. Allerdings sind die Kaufpreise von Immobilien in den letzten Jahren deutlich angestiegen und die Aussichten auf eine hohe Rendite sind gesunken.

Es gibt einige Faktoren, die Sie bei Immobilien daher nicht unterschätzen sollten:

  1. Die Auswahl der Mieter.
  2. Rechtsstreitigkeiten mit säumigen Mieters.
  3. Instandhaltung der Immobilie.
  4. Modernisierungen.
Grundsteuer berechnen: So soll die Grundsteuer zukünftig berechnet werden

Die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Grundsteuer-Reform ist auf den Weg gebracht. Demnach soll die Grundsteuer zukünftig anders und vor allem gerechter berechnet werden. Auswirkung hat diese Entscheidung nicht nur auf Immobilienbesitzer, sondern auch auf Mieter. Die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sparen und Anlegen

1. Was ist die sicherste Geldanlage der heutigen Zeit?

Die sicherste Geldanlage in der heutigen Zeit ist das Tagesgeld oder das Festgeld. Beide Anlageformen sind mit 100.000 Euro pro Konto gesetzlich abgesichert und somit sind Verluste sehr gering. Allerdings sind auch die Renditen bei beiden Anlageformen sehr überschaubar. Somit eignen sich Tagesgeld und Festgeld eher für Anleger, die auf Nummer sicher gehen wollen.

2. Wie sinnvoll ist eine Immobilie als Kapitalanlage?

Die Immobilie ist eine sehr sichere Kapitalanlage. Allerdings ist ein hohes Grundkapital notwendig, um eine Immobilie zu kaufen. Ein so hohes Kapital wollen nicht viele Anleger aufbringen. In der heutigen Zeit ist die Immobilie eine sinnvolle Kapitalanlage, da bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird.

3. Können auch Kleinsummen angelegt werden?

Natürlich besteht die Möglichkeit auch Kleinsummen anzulegen, aber hohe Rendite werden nur mit hohen Kapitalanlagen ermöglicht.

4. Wie sinnvoll ist ein Berater der Hausbank in Bezug auf Sparen und Anlegen?

Der Berater bei der Hausbank ist für viele Laien immer der erste Weg, um sich zu informieren und sich festzulegen. Der Berater kann nicht nur informieren, sondern auch direkt ein Portfolio an Anlageformen anbieten.

5. Wie hoch sind die Rendite?

Die Rendite können nicht pauschalisiert werden. Sie unterscheiden sich anhand der Anlageform und der Höhe des Kapitals. Die beste Rendite erzielen Sie mit Aktienfonds, bei denen aber auch ein höheres Risiko besteht.

6. Was ist bei Immobilien eine gute Rendite?

Von einer guten Rendite bei Immobilien spricht man, wenn eine jährliche Nettomietrendite von 4% vorhanden ist.

Fazit

Alles Wichtige zum Sparen und Anlegen kurz zusammengefasst

Es gibt ein paar Grundregeln, die Sie beim Sparen und Anlegen beachten sollten. Wenn diese Grundregeln beachtet werden, dann kann auch der unerfahrenste Anleger seine Finanzen selber in die Hand nehmen. Auf einen Berater können Sie dann auch verzichten.

Als Basis für ein erfolgreiches Sparen und Anlagen sollten Sie sich für ein Portfolio aus Tagesgeld, Festgeld und Aktienfonds entscheiden. Experten raten immer auf die oben genannten vier Schritte zu achten.

Achten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Anlageformen darauf, wofür und wie lange Sie Ihr Vermögen anlegen möchten. Bei langfristigen Anlagewünschen bietet sich das Tagesgeld an. Hier besteht die Möglichkeit, täglich auf das Geld zuzugreifen. Können Sie länger auf Ihr Geld verzichten, bietet sich Festgeld an.

Die Gewinnaussichten des Anlageportfolios spielen ebenfalls eine große Rolle für die Entscheidungen beim Sparen und Anlegen. Hohe Renditen sind bei den Aktienfonds zu erwarten, aber das Risiko ist in diesem Fall auch deutlich höher.

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Was das Zins-Urteil aus Dresden für Kunden anderer Banken bedeutet https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-zins-urteil-aus-dresden-fuer-kunden-anderer-banken-bedeutet/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-zins-urteil-aus-dresden-fuer-kunden-anderer-banken-bedeutet/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:16:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62887 Bei den „Prämiensparen, flexibel“ Banksparplänen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig kam es zu nachteiligen Zinsanpassungen für die Kunden. Aus dem Grund kam es auch zu einer Musterklage. Bei anderen Geldinstituten gab es ebenfalls solche oder

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Bei den „Prämiensparen, flexibel“ Banksparplänen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig kam es zu nachteiligen Zinsanpassungen für die Kunden. Aus dem Grund kam es auch zu einer Musterklage. Bei anderen Geldinstituten gab es ebenfalls solche oder ähnliche Verträge. Wir informieren Sie daher über die wichtigsten Punkte aus dem Urteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vertrag sah eine jährliche ansteigende Prämie am dem 3. Sparjahr an und das zusätzlich zum variablen Zinssatz. Die Klausel zur angewendeten Zinsanpassung ist allerdings nicht wirksam, denn das hat das Gericht entschieden. Allerdings ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig.
  • Viele Sparkassen und Volksbanken bieten vergleichbare Banksparpläne an, so dass das Urteil auch auf andere Banksparpläne anwendbar ist, wenn Sie bis 2004 abgeschlossen wurden.
  • Frühestens drei Jahre nach Sparvertrag-Beendigung verjähren die Verbraucheransprüche, so dass auch heute noch viele Ansprüche geltend zu machen sind.

Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und private Banken haben vor einigen Jahrzehnten langfristige Sparverträge verkauft. Zwischen 1990 und 2000 waren die Zinsen sehr hoch, aber das ist leider nicht so geblieben und somit haben die Kreditinstitute die Sparzinsen immer wieder angepasst. In der Regel nach unten und da kam es zu Senkungen um bis zu 0,001%. In den Verträgen sei eine Klausel vorhanden, so dass es den Instituten erlaubt sein – zumindest lautet so die Begründung. Mehrere Urteile sind seit dem Jahr 2004 gefallen, so dass deutlich wird, dass die Geldinstitute nicht einfach nach den eigenen Maßstäben die Zinsen anpassen würden. Sie haben die Möglichkeit sich gegen die falschen Zinsberechnungen zu wehren, wenn Sie zu den Betroffenen zählen.

Interessant:

Eine Reihe von Musterklagen hat die Verbraucherzentrale Sachsen eingereicht und zwar gegen einige Sparkassen. Sie haben sich geweigert die Zinsen neu zu berechnen und nachzuzahlen und am 22. April 2020 hat das Oberlandesgericht Dresden ein erstes Urteil gesprochen.  Die Ansicht der Verbraucherzentrale ist bestätigt (Az 5 MK 1/19) und auch im zweiten Urteil gegen die Sparkasse Zwickau am 17. Juni 2020 (Az 5 MK 1/20) ist die Auffassung des OLG Dresden gleich geblieben. Vor dem Bundesgerichtshof wird die Auseinandersetzung weitergeführt, denn dort liegt schon die Revision der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig unter AZ XI ZR 234/20 vor.

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Ein Kommentar

Kurz und knapp:

  • Die angewendeten Zinsanpassungsklausel sind unwirksam, denn davon geht da Gericht aus.
  • Allerdings entsteht eine Lücke, denn es ist nicht geklärt, welche Regelungen zur Zinsanpassung stattfinden dürfen.
  • Beide Parteien müssen in den Verträgen festlegen, welche Zinsanpassung seit Beginn erfolgen darf. Das Gericht hat dazu keine allgemeinverbindliche Definition bekannt gegeben.
  • Die Verbraucherzentralen haben Parameter für die Zinsnachberechnung verwendet und das Gericht hält sie für „begründet“, „geeignet“ und „grundsätzlich erfüllt“. Ein langfristiger Referenzzins und eine relative Zinsanpassung sind als Vergleichsmaßstab geeignet.

Die Auffassung der Verbraucherzentralen wurde bestätigt, denn die Verjährung darf erst mit der Sparvertragsbeendigung beginnen. Die Zinsneuberechnung muss demnach also bis zum Vertragsbeginn zurückreichen, so dass viele Verbraucher mehrere Tausend Euro als nachträgliche Verzinsung bezahlt bekommen.

Mittlerweile liegt eine schriftliche Begründung des Urteils vor und die Ausführungen der Richter wirken sich auf ähnliche Verträge bei anderen Instituten aus. Mehr als 140 Geldinstitute mit ähnlichen Verträgen sind den Verbraucherzentralen bekannt und aus dem Grund stellen wir die wichtigsten Punkte aus dem Urteil vor.

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Die Argumentationen der Gerichte

Die Verbraucherzentralen haben zahlreiche Äußerungen der Sparkassen vorgelegt und das Gericht hat sich zu diesen Äußerungen geäußert. 

Die Geldinstitute sagen, dass noch keine Urteile bekannt waren als die Vertragsabschlüsse in den 1990er Jahren gemacht wurden, so dass keine anderen Formulierungen für die Zinsanpassungsklausel vorhanden waren. Nachfolgend daher ein Überblick.

Das OLG Dresden sagt dazu

„Soweit die Beklagte auf die historische Entwicklung und damit letztlich darauf abstellt, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Verträge die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel noch nicht bekannt gewesen sei, verkennt sie, dass sich nicht die Rechtslage geändert hat, sondern lediglich deren, für die Beklagte allerdings evident wirtschaftlich nachteilige, Konkretisierung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt ist. Diese betrifft auch kein zum Zeitpunkt der Vereinbarungen nicht geltendes Recht, zumal der Inhalt von § 308 Nr. 4 BGB dem Inhalt von § 10 Nr. 4 AGBG entspricht. Die der Vereinbarung einer Klausel nachfolgende Erkenntnis über deren Unwirksamkeit führt nicht dazu, dass die Folgen dieser Erkenntnis erst nach dem Zeitpunkt der Entscheidung zur Anwendung kommen. Vielmehr war die Klausel von Beginn an nicht anzuwenden.“

Einfach formuliert:

Von Anfang an ist eine rechtswidrige Klausen rechtswidrig. Seit Vertragsbeginn an dürfen die Verbraucher eine transparente und faire Zinsentwicklung erwarten.

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Anspruch auf Erstattung?

Die Kreditinstitute behaupten, dass die Verbraucher keinen Anspruch auf Erstattung mehr haben, denn seit das Urteil des Bundesgerichtshof bekannt ist, arbeiten Sie rechtkonform.

Dazu sagt das OLG Dresden:

„Da die Zinsänderungsklausel, nicht aber die Vereinbarung über den variablen Zins, unwirksam ist und dispositives Recht insoweit fehlt, ist diese Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen. Im Rechtsstreit ist diese Bestimmung durch das Gericht vorzunehmen. Diese Bestimmung ist daran zu orientieren, welche Regelungen die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der vereinbarten Zinsanpassungsklausel nach dem Vertragszweck in angemessener Abwägung der beiderseitigen Interessen als redliche Vertragspartner nach Treu und Glauben getroffen hätten […]. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten besteht nicht.“

Einfach ausgedrückt:

Nach Bekanntwerden eines Gerichtsurteils dürfen die Zinsberechnungen nicht einfach geändert werden, auch nicht, wenn die Banken es in gutem Glauben getan haben und das geltende Recht umgesetzt haben. Die Banken hätten sich mit den Kunden in Verbindung setzen müssen und eine neue Vereinbarung treffen müssen. Die Zinsanpassung seit Vertragsbeginn hätte geändert und angepasst werden müssen, so dass sie die Zinsen nachzahlen müssen. Die Institutbehauptung, dass Sie das geltende Recht umgesetzt haben, kann nicht bindend sein, denn die Kunden haben der neuen Zinsberechnung nicht zugestimmt. Allerdings wurden Sie auch nie zu einer Zustimmung gebeten.

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Referenzzinssätze statthaft?

Die Kreditinstitute verwenden hin und wieder, und das auch noch heute, Referenzzinssätze und diese lassen sich keiner Quelle entnehmen, die öffentlich und frei zugänglich ist.

Das OLG Dresden sagt:

„Die Klage ist jedoch mit dem zweiten Hilfsantrag, der darauf gerichtet ist, festzustellen, ‚dass die Beklagte verpflichtet ist, die Zinsanpassung für die im Antrag zu 1. genannten Verträge [vorzunehmen] auf der Grundlage eines angemessenen in öffentlich zugänglichen Medien abgebildeten Referenzzinssatzes, der dem konkreten Geschäft möglichst nahe kommt,‘ begründet.“

Anders gesagt:

Die Zinsinformationen müssen für die Verbraucher öffentlich zugänglich sein, so dass die bankinternen Quellen der Informationen nicht zulässig sind.

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Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale

Mit der Musterfeststellungsklage wollte die Verbraucherzentrale Sachen erreichen, dass eine Zeitreihe von Zinssätzen zur Nachberechnung genutzt wird. Das Oberlandesgericht befasste sich mit dieser Aussage, obwohl nicht alle Kunden verbindlich entscheiden konnten, dass es zu einer nachträglichen Regelung kam.

Dazu sagte das OLG Dresden:

„Der Senat verkennt nicht, dass gleichlautende schriftliche Verträge und das Fehlen jeglicher lndividualvereinbarungen und ein Besparen der Verträge mit monatlichen Raten unterstellt, der vom Hauptantrag bezeichnete Referenzzinssatz geeignet erscheint. […] Bei dem von dem Kläger angeführten Zinssatz der Deutschen Bundesbank WX 4260 sind diese Anforderungen grundsätzlich erfüllt.“

In anderen Worten:

Gutachter und Verbraucherzentralen haben den Referenzzinssatz der Deutschen Bundesbank WX 4260 zu einem geeigneten Zinssatz erklärt.

Information:

Die Bezeichnung der Zinsreihe ist von der Bundesbank unter der Bezeichnung BBK01.WX4260 bis zum 4.Mai 2020 veröffentlicht worden. Nach diesem Datum kam es zu einer Umbenennung, aber inhaltlich sind keine Änderungen vorgenommen worden. Die umbenannten Zeitreihen finden Sie auf der Internetseite der Bundesbank.

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Der Referenzzinssatz – eine Zinsmischform

Der Referenzzinssatz wird aus unterschiedlichen Zinssätzen gebildet und diese laufen in den Referenzzins mit ein. Bei der Sparkasse kommt der Referenzzins zum Tragen, der sich aus 30% Zins von drei Monaten und 70% Zins über 10 Jahre zusammensetzt. Die Beimischung des kurzfristigen Zinssatzes wird von dem OLG kritisiert.

Dazu das OLG Dresden:

„Der Referenzzinssatz muss zudem auch auf die Laufzeit der Geldanlage abgestimmt werden. Die Sparverträge sind, trotz ihrer Kündbarkeit, auf eine lange Laufzeit ausgerichtet. Daran ist auch der ausgewählte Referenzzinssatz zu orientieren. […] Daher ist es sachgerecht, einen Referenzzinssatz für langfristige Kapitalanlagen heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 13.4.2010 — XI ZR 197/09, BKR 2010, 300, 302).

Auch wenn es in der Praxis im Einzelfall ‚gute Gründe‘ geben mag, einen derartigen Sparvertrag zu kündigen oder nicht weiter zu besparen, kann daraus […] nicht abgeleitet werden, dass es nicht zulässig ist, einen auf einer langfristigen Geldanlage beruhenden Referenzzinssatz zu wählen. Maßgeblich ist daneben nämlich auch die Zielrichtung des Vertrages, die für die Verbraucher auf eine langfristige Anlage ausgerichtet war. […] Für das Abstellen auf einen langfristigen Zinssatz spricht, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Beklagten, umso mehr, dass die Verträge im Wesentlichen in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurden. In dieser war die Orientierung an einem langfristigen Zinssatz für die Beklagte gerade nicht nachteilig, da dieser in einer Hochzinsphase verhältnismäßig niedrig ist.“

Anders gesagt:

Bei einem langfristigem Sparvertrag muss sich der veränderliche Zins an die langfristigen Zinssätze des Marktes orientieren und nicht an den kurzfristigen. Unzulässig ist eine Mischung aus beiden Zinssätzen und das gilt auch, wenn Sie als Verbraucher ein Kündigungsrecht haben.

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Die Zinsanpassung

Je nach Vereinbarung kann die Zinsanpassung entweder in Zeitabschnitten oder bei der Überschreitung einer bestimmten Schwelle vorgenommen werden. Die monatliche Anpassung ist sachgerecht, denn das hat das Gericht festgestellt.

Dazu das OLG:

„Verständige Parteien, die eine indexanhängige Zinsanpassung begehren, werden jeweils einen Anpassungszeitraum wählen, der ihnen eine möglichst genaue Anpassung ohne zeitliche Verzögerung ermöglicht. Der Senat geht davon aus, dass die Parteien, hätten sie das Problem der erforderlichen Anpassungsintervalle bedacht, das Modell mit der größten Genauigkeit, das aber zudem auch noch im Verwaltungsaufwand beherrschbar ist, gewählt hätten. Das ist die monatliche Anpassung.“

Einfach ausgedrückt bedeutet es:

Bei einer Nachberechnung der Zinsen müssen alle Zinsen seit Beginn des Vertrags monatlich angepasst werden.

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Anpassung der Sparzinsen

Seit Bestehen der Verträge sind die Sparzinsen immer mehr gesunken. Für den Verbraucher ist eine Anpassung des Sparzins bei fallenden Zinsen mit festem Abstand zu einem Referenzzins extrem nachteilig. Aber die Bank sichert sich eine feste Marge, aber das Verhältnis von Spar- und Referenzzins muss auf die gesamte Sparzeit gelassen werden. Die Rede ist von dem Äquivalenzprinzip.

OLG Dresden zu diesem Punkt:

„Im Regelfall wird die Zinsanpassung jedoch relativ zum Referenzzinssatz vorzunehmen sein. […] Die Beklagte verkennt bereits, dass im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Klausel, die einen gleichbleibenden Abstand des Vertragszinses zum Referenzzins vorsieht, nicht herbeigeführt werden kann. Der gleichbleibende Abstand zum Referenzzins sichert — zu Gunsten der Beklagten — die anfängliche Marge in absoluten Prozentpunkten über die gesamte Vertragslaufzeit. Er kann, bei stark fallenden Zinsen, sogar zur Zinszahlungspflicht des Verbrauchers führen. […]

Das Ziel, Zinsen zu erzielen, ist für den Anleger einer Sparanlage so evident, dass redliche Vertragspartner keine Klausel vereinbart hätten, aus der sich auch nur ein Restrisiko einer negativen Verzinsung ergibt. Bei der Anwendung der relativen Zinsanpassung erhält der Sparkunde zwingend eine Verzinsung. Bei einer absoluten Zinsanpassung kann sie nach Auffassung der Beklagten zumindest auf Null reduziert werden. Auch die Vereinbarung einer vollständig ausbleibenden Verzinsung ist mit den von der Beklagten als redliche Vertragspartnerin zwingend zu beachtenden Interessen der Verbraucher bei dem Abschluss eines Sparvertrages, dessen Ziel immer die Generierung von Zinsen ist, nicht zu vereinbaren.“

In einfachen Worten:

Die Zinsen werden von den Verbraucherzentralen ständig mit einer relativen Zinsanpassung nachgerechnet und diese Methode ist vollkommen in Ordnung. Das Geldinstitut ist verpflichtet einen Zins zu bezahlen, denn ein Zins von Null ist vollkommen ausgeschlossen.

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Die Ausrede der Verjährung

Die Ausrede der Verjährung wird seit etwa 10 Jahren von den Kreditinstituten verwendet, denn sie sind gerade einmal bereit, eine Zinsnachzahlung der letzten drei Jahre zu machen. Dazu gehört aber auch die Überprüfung und weitere Jahre wollen sie nicht machen.

Dazu hat das OLG Dresden die folgende Meinung:

„Die Zinsansprüche entstehen erst mit der Beendigung des jeweiligen Vertrages, gemeinsam mit der Begründung der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs im Hinblick auf das Kapital. Bei einer ordnungsgemäßen Kontoführung war die Beklagte verpflichtet, die Zinsen unabhängig von der Vorlage des jeweiligen Sparbuches dem Kapital der Verbraucher mit der Folge zuzuschlagen, dass sich die Hauptforderung erhöht. […] Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Zinsleistung zu bewirken war […]. Das ist erst der Zeitpunkt, zu dem die Berechnungsparameter feststehen und zu dem die Zinsen vertragsgerecht zu leisten waren.“

In einfachen Worten bedeutet es:

Es wird keine Verjährung eintreten, wenn keine neue Vereinbarung zur Zinsanpassung abgeschlossen wird und das seit Vertragsbeginn. Zudem kann eine Verjährung frühestens nach drei Jahren nach Ende des Vertrags eintreten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zinsanpassung

1. Ist das Verfahren schon abgeschlossen?

Nein, obwohl schon einige Punkte geklärt sind, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Sparkasse hat Revision eingelegt und somit läuft das Verfahren weiter, aber das Urteil ist bislang rechtsgültig.

2. Wann setzt die Verjährungsfrist ein?

Die Verjährungsfrist setzt nicht sofort ein, denn gerade in diesem Verfahren kann die Frist erst einsetzen, wenn der Vertrag schon drei Jahre beendet ist.

3. Ist die Sparkasse zu einer Neuberechnung verpflichtet?

Ja, die Sparkasse muss eine Neuberechnung der Zinsen machen, wenn Sie betroffen sind und es verlangen. Sie kann sich nicht auf das Alter der Verträge berufen.

4. Bis wann muss eine Nachberechnung stattfinden?

Die Sparkasse muss eine Nachberechnung seit Vertragsbeginn durchführen. Das bedeutet, seit der Vertragsunterschrift sind die Unterlagen zu prüfen und die Zinsen neu zu berechnen. Anschließend muss eine Nachzahlung erfolgen, wenn notwendig.

5. Findet die Nachzahlung in einer Summe statt?

Dazu gibt es bislang noch keine Informationen, aber in der Regel sollte die Nachzahlung in einer Summe stattfinden. Wann eine Auszahlung stattfindet, ist auch noch nicht bekannt, aber grundsätzlich direkt nach der Neuberechnung.

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Fazit

Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit dem Thema Zinsanpassung beschäftigt, weil die Verbraucherzentralen der Meinung sind, dass einige Zinsen nicht rechtens sind. Das Urteil des Landgerichts ist eindeutig und demnach müssen die Sparkassen für alle betroffenen Verbraucher eine Neuberechnung durchführen. Die Zinsen sind umgehend nachzuzahlen.

Der Beitrag Was das Zins-Urteil aus Dresden für Kunden anderer Banken bedeutet erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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