Kommentare zu: E-Scooter: Statt Akrobatik auf dem Roller – So blinken Sie richtig https://www.verbraucherschutz.com/tipps/e-scooter-statt-akrobatik-auf-dem-roller-so-blinken-sie-richtig/ Mon, 28 Jun 2021 20:23:27 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 Von: Marco https://www.verbraucherschutz.com/tipps/e-scooter-statt-akrobatik-auf-dem-roller-so-blinken-sie-richtig/comment-page-1/#comment-318161 Mon, 28 Jun 2021 20:23:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=36481#comment-318161 Und wie bitte zeige ich einen Fahrbahnwechsel oder das Abbiegen an, wenn ich bergauf fahre, rechts Gas geben muss, um nicht stehen zu bleiben im Ferkehrsfluss? Ich möchte auch kein Bein ausstrecken!!

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Von: Kai Sommer https://www.verbraucherschutz.com/tipps/e-scooter-statt-akrobatik-auf-dem-roller-so-blinken-sie-richtig/comment-page-1/#comment-214054 Wed, 18 Mar 2020 18:53:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=36481#comment-214054 Als Antwort auf Anonymous.

Wir haben das Video als falsches Beispiel eingebunden. Darunter haben wir eindeutig kommuniziert, dass es falsch ist. „Das zur Seite ausgestreckte Bein soll das beste Mittel der Wahl sein, mit dem Sie den Fahrbahnwechsel anzeigen sollen?  Völliger Unsinn.“ Darunter erklären wir, dass das Handzeichen aus unserer Sicht und der Gesetzeslage korrekt ist.

Beste Grüße

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Von: Anonymous https://www.verbraucherschutz.com/tipps/e-scooter-statt-akrobatik-auf-dem-roller-so-blinken-sie-richtig/comment-page-1/#comment-214053 Wed, 18 Mar 2020 15:17:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=36481#comment-214053 Im Video verdeutlicht der Herr, dass man das Ausstrecken der Beine üben solle, im Text darunter wird deutlich, dass man gefälligst beide Beine auf dem Trittbrett lässt.

Im Gesetzestext wird von Handzeichen gesprochen, im Video aber erklärt, dass man beide Hände am Lenker lässt. Ja was denn nun?

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