Kommentare zu: Wann darf eine ebay-Auktion abgebrochen werden? Stiftung Warentest erklärt https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/ Tue, 28 Apr 2020 17:16:32 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 Von: Anonymous https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/comment-page-1/#comment-227906 Tue, 28 Apr 2020 17:16:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526#comment-227906 Visitor Rating: 4 Stars

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Von: Anonymous https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/comment-page-1/#comment-227905 Tue, 11 Feb 2020 16:05:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526#comment-227905 Visitor Rating: 5 Stars

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Von: Kai Sommer https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/comment-page-1/#comment-227904 Thu, 12 Dec 2019 15:28:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526#comment-227904 Als Antwort auf Anonymous.

Beim Versand haben Sie einen Einlieferungsbeleg und das Paket kann verfolgt werden. Für Schäden haftet unter Umständen die Post, wenn die CD versichert versendet wurde.

Beste grüße

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Von: Anonymous https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/comment-page-1/#comment-227903 Thu, 12 Dec 2019 14:04:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526#comment-227903 Als Antwort auf Kai Sommer.

Klar erstatte ich natürlich eine Anzeige. Egal, ob ich die CD letztlich verkaufe oder nicht – weil ich ohnehin meine Sammlung nicht aufgeben würde. Es war nur ein Beispiel.

Ich war nur etwas besorgt, weil oben irgend etwas von einem Nachweis, der nötig sei, gestanden hat.

Kommt es denn oft vor, dass der Richter solche wahrheitsgemäßen Stories nicht glaubt, obwohl rechtzeitig Anzeige erstattet wurde?

Was passiert eigentlich, wenn ich den seltenen Tonträger im besten Fall unbeschädigt der Post zum Versand übergebe und der Artikel dann beim Versenden abhanden kommt? Denn auch dann bekommt mein Käufer sein Produkt nicht. Es soll nämlich auch mal vorkommen, dass lustlose Zusteller Pakete entsorgen und so tun als ob sie zugestellt seien, oder aber sie klauen Pakete einfach. Wie weist man sowas nach?

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Von: Kai Sommer https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/comment-page-1/#comment-227902 Thu, 12 Dec 2019 13:03:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526#comment-227902 Als Antwort auf Anonymous.

Wenn die so wertvolle CD gestohlen wird, dann werden Sie sicher Anzeige bei der Polizei erstatten. Das wäre schonmal ein Nachweis. Womöglich übernimmt die Versicherung dann auch den Schadenersatzanspruch. Stimmt das nicht, also ist die CD gar nicht gestohlen, machen sie sich damit selbst strafbar. Letztlich müssen Sie im Zweifelsfall vor Gericht glaubhaft machen, dass es so ist, wie Sie es sagen. Eine Sicherheit, dass der Richter Ihre Story glaubt, gibt es nie.

Beste Grüße aus der Redaktion

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Von: Anonymous https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/wann-darf-eine-ebay-auktion-abgebrochen-werden-stiftung-warentest-erklaert/comment-page-1/#comment-227901 Thu, 12 Dec 2019 12:56:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40526#comment-227901 Was passiert jedoch, wenn der von mir angebotene Artikel tatsächlich kaputt, gestohlen oder anderweitig nicht mehr da/zu verkaufen ist?

Beispiel: Angenommen, ich biete eine alte und seltene CD meiner Hitsampler-Sammlung zum Verkauf an, z. B. Bravo Hits, Vol. 1, erste Auflage aus ca. 1990. Die CD ist natürlich dann sehr viel wert und ich kann sie an jemanden für 100 Euro anbieten. Und dann bekommt sie einen Schaden, da sie mir aus Versehen runterfällt. Oder aber sie wird mir gestohlen, weil ein Krimineller von dem ggf. hohen Wert des Tonträgers weiß und dann natürlich auf gut Deutsch die ganze Kohle für sich einsackt.

Was kann ich dann tun, wenn nach der Beendigung der Versteigerung jemand die CD schon gekauft und womöglich bezahlt hat?

Einen Diebstahl kann ich nicht nachweisen. Höchstens, wenn die CD „nur“ kaputt ist, dann kann ich sie auf gut Deutsch der Polizei zeigen, die dann zur Not am Radio-/CD-Gerät von der Sachbearbeiterin im Büro das Ganze prüft. Denn die Dame kann notfalls ihr Radio, das eigentlich nur nebenbei den ganzen Tag Antenne Bayern dudelt, zum Reinhören zur Verfügung stellen, damit es sich tatsächlich herausstellt, dass man tatsächlich nichts mehr Gescheites hört.

Wie weise ich dann also einen tatsächlichen Diebstahl auf? Eine CD, die ich nicht mehr habe, kann ja auch der Papst nicht mehr am CD-Player der im Putzraum steht, nicht mehr hören 😉

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