Der Beitrag Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung – informieren Sie sich jetzt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Es gibt auch eine extra Regelung, welche sich mit dem Thema Zweit- und Nebenwohnung beschäftigt, diese ist jedoch gesondert nachzulesen.
Möchten Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, müssen Sie einen Antrag wegen eines Härtefalls stellen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was es mit der Härtefallregelung auf sich hat. Auch erfahren Sie, wann Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen können.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir
Den Befreiungsantrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen stellen.
Es gibt gute Nachrichten für alle Verbraucher, die eine Zweitwohnung nutzen. Dafür müssen Sie zukünftig keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Dafür wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Wir erklären, was Sie jetzt beachten müssen. Seit 2018 galt
Je nach Bedürftigkeit muss dem Antrag ein behördliches Bewilligungsschreiben beigelegt werden.
Sofern Sie keine dieser Sozialleistungen erhalten, weil Ihr Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze überschreitet, gibt es z.B. noch die Härtefallregelung. Hier ist jedoch die Voraussetzung, dass die Überschreitung niedriger ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro. Damit Sie allerdings die Befreiung erhalten, ist es notwendig, dass Sie den ablehnenden Leistungsbescheid vorweisen. Dieser wird Ihnen inzwischen von der Sozialbehörde ausgestellt. Aus diesem Bescheid muss auch ersichtlich sein, dass Ihre Bedarfsgrenze um nicht mehr als 17,50 Euro überschritten wurde.
Haben Sie eine Befreiung erhalten, so bezieht sie sich auf die ganze Wohnung und somit auf:
Sofern einer der Mitbewohner komplett oder zum Teil beitragspflichtig ist, muss auch der komplette oder ermäßigte Betrag für die Wohnung bezahlt werden.
Aktuell sorgt eine E-Mail für Verunsicherung, welche im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, eine Zwangsvollstreckung ankündigt. Im Anhang befindet sich eine .doc-Datei, die Sie nicht öffnen sollten, weil diese einen Virus enthält. Die
Sofern sie ALG I (Arbeitslosengeld I) erhalten, gehören Sie nicht zum genannten Personenkreis.
Sie können somit von keiner Befreiung profitieren, selbst dann nicht, wenn das ALG I weniger ist als das ALG II. Der Grund ist ganz einfach – ALG I ist keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung. Wobei Sie sich befreien lassen können, wenn Sie von der Sozialbehörde eine Bescheinigung haben. Diese muss ausweisen, dass Sie bedürftig sind.
Wissenswert! Erhalten Sie ALG II, so können Sie sich auch befreien lassen.
Falls Ihr Einkommen sehr niedrig ist, Sie aber keine Sozialleistungen beantragen, erhalten Sie auch keine Befreiung.
Die Befreiung erhalten Sie nur, wenn Sie auch einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben.
Früher gab es die Befreiung bei zu geringem Einkommen, diese wurde jedoch abgeschafft. Selbst der theoretische Anspruch auf ALG II ist nicht ausreichend. Ihre Bedürftigkeit muss von einer Behörde mit einem Bewilligungsbescheid nachgewiesen werden. Im Zweifel könnten Sie aber einen Antrag auf Befreiung nach der Härtefallregelung in Betracht ziehen.
Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. Lange Zeit
Sofern Sie eine Schwerbehinderung und einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung RF haben, können Sie die Ermäßigung beantragen.
Das bedeutet:
Bei einer Ermäßigung sind monatlich immer noch 5,83 Euro an Beitrag zu bezahlen.
Sie erhalten den Antrag für Ermäßigung oder Befreiung bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Jedoch haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag im Internet auszufüllen und zu drucken. In diesem sind der Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund anzugeben und Sie müssen die Nachweise in Kopie beilegen. Diese sind:
Sofern es einen Befreiungsgrund gibt, tritt diese an dem Tag Ihrer Antragstellung in Kraft.
Diese kann zudem bis zu drei Jahre rückwirkend gelten. Hierfür müssen Sie aber ebenfalls einen Befreiungsgrund nachweisen können. Insofern bekommen Sie vielleicht sogar bereits bezahlte Beiträge zurückerstattet.
In der Tagesschau gibt es immer eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen vom gesamten Tag. Viele Internetnutzer wollen diese Sendung daher nicht verpassen. Doch nicht immer kann man vor dem TV sitzen. Wie gut das es
FAQs zum Thema Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung – informieren Sie sich jetzt
Leider ist dies nicht ausreichend. Sie müssen einen Antrag auf eine Sozialleistung stellen und die Bewilligung vorlegen. Erst dann ist es möglich, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen.
Sofern Sie oder Ihr Partner eine Schwerbehinderung von mindestens 80% haben und nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist das möglich.
Sie können Ihren Antrag bereits verschicken, doch wenn die nötigen Nachweise fehlen, wird erst endgültig darüber entschieden, wenn diese vorliegen.
In diesem Fall würden Sie zwar von den Gebühren befreit werden, Ihr Mitbewohner aber nicht. Da jede volljährige Person Beiträge bezahlen muss, ist Ihr Mitbewohner dazu verpflichtet. Unabhängig davon, wer der Hauptmieter der Wohnung ist.
Das kommt auf die Situation an. Wurde Ihnen zum Beispiel das ALG II nur bis zu einem bestimmten Datum genehmigt und muss es dann erneut nach Prüfung genehmigt werden, läuft auch ihre Befreiung immer wieder ab. Die Befreiung gilt so lange wie auch Ihre Genehmigung für das ALG II. Danach müssen Sie wieder einen Antrag stellen, sobald Sie den neuen Genehmigungsbescheid vom Sozialleistungsträger in Händen halten.
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Die Gebühren für den Rundfunkbeitrag können eine finanzielle Belastung sein. Doch nicht jeder kann sich davon befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Informieren Sie sich deshalb vorab, ob Sie diese bezahlen müssen, oder ob es sich lohnt einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen.
Der Beitrag Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung – informieren Sie sich jetzt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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