Pokémon Go | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 28 Oct 2016 08:42:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Pokémon Go | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Pokémon Go – App-Download kostenlos https://www.verbraucherschutz.com/apps/pokemon-go-app-download-kostenlos/ https://www.verbraucherschutz.com/apps/pokemon-go-app-download-kostenlos/#respond Fri, 28 Oct 2016 08:42:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=3354 Mit der Android- und iOS-App Pokémon Go machen Sie sich via Augmented Reality auf die Suche nach Pikachu, Glamanda, Bisaflor und anderen Pokémons. Dabei verschmelzen Realität und Spiel auf dem Bildschirm des Smartphones oder Tablet-PCs. Die Android- und

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Mit der Android- und iOS-App Pokémon Go machen Sie sich via Augmented Reality auf die Suche nach Pikachu, Glamanda, Bisaflor und anderen Pokémons. Dabei verschmelzen Realität und Spiel auf dem Bildschirm des Smartphones oder Tablet-PCs.

Die Android- und iOS-App Pokémon Go im Überblick

Android iOS
Kategorie: Spiele und Unterhaltung
Sprachen: Deutsch Deutsch
In-App-Käufe: Ja Ja
Altersfreigabe: ab 6 Jahre ab 9 Jahre
Getestete Version: 0.43.3 1.13.3
Herunterladen: Down­load Down­load
Seite auf dem Smartphone aufrufen:

Vor- und Nachteile der Gratis-App

✔ Spiel mit Augmented Reality

Mit Pokémon Go verschmelzen Realität und Spiel perfekt. Über das Kartensystem finden die Spieler das nächste Pokémon zum Sammeln und die Kampfarenen. Diese befinden sich meist an Denkmälern, Kirchen oder anderen bekannten Gebäuden. Um das Pokémon zu fangen, schalten Sie die Augmented Reality ein. Da kann es auch mal passieren, dass ein Pokémon bei Ihnen auf dem Tellerrand sitzt.

✔ Bewegungsreiches Smartphone-Game

Normalerweise sorgen Smartphone-Spiele nicht gerade für viel Bewegung und bringen den Nutzer gleich gar nicht an die frische Luft. Pokémon Go holt Couch-Potatos ab und führt sie nach draußen. Das Spiel sorgt für viel Bewegung an der frischen Luft und ist insofern wirklich etwas Besonderes.

 Privatsphäre derzeit ein No-Go

Aktuell gibt es für die Spieler von Pokémon Go nur wenig Privatsphäre. Das Sammeln der Daten wurde bereits von der Verbraucherzentrale beanstandet und der Entwickler Niantic abgemahnt. Deswegen gibt es für Deutschland ab 2017 neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

 Lenkt vom Straßenverkehr ab

Das Game kann gerade im Straßenverkehr gefährlich werden. Sie sollten es nie während der Autofahrt spielen. Achten Sie auch darauf, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern wie beispielsweise bei der Parkplatzsuche.

 Teils heftige In-App-Käufe

In-App-Käufe sind in Spielen zur Normalität geworden. Dennoch sollten Sie vor allem auf Ihre Kinder aufpassen. Bei Pokémon Go erwerben Sie virtuelle Währung für bis zu 100 Euro. Das ist für ein Smartphone-Spiel schon ziemlich happig.

Zusammenfassung und Spielanalyse

Das Spiel an sich ist für echte Pokémon-Fans ein absolutes Muss. Das Verschmelzen von Realität und Game macht Spaß und hat einen gewissen Suchtfaktor, da man im Spiel selber voranschreiten und sich entwickeln möchte. Allerdings hinterlassen die aktuellen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen einen faden Beigeschmack. Bleibt abzuwarten, wie sich diese ab 2017 ändern. Wenn die Bedingungen an deutsche Rechtsnormen angepasst werden, macht das Spielen von Pokémon Go auch den Nutzern Spaß, welche auf ihre Privatsphäre achten.

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Pokémon Go: Entwickler unterschreiben Unterlassungserklärung https://www.verbraucherschutz.com/news/pokemon-go-entwickler-unterschreiben-unterlassungserklaerung/ https://www.verbraucherschutz.com/news/pokemon-go-entwickler-unterschreiben-unterlassungserklaerung/#respond Tue, 25 Oct 2016 08:30:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=3307 Eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Inhalten haben die Entwickler von Pokémon Go abgegeben. Was das für das Unternehmen Niantic und für die Nutzer des Spiels bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geforderten Inhalten haben die Entwickler von Pokémon Go abgegeben. Was das für das Unternehmen Niantic und für die Nutzer des Spiels bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits Mitte des Jahres 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Pokémon Go-App abgemahnt. Diese enthielten nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. So wurden unter anderem folgende Punkte in die Waagschale geworfen:

  • Kein anonymes Spielen möglich.
  • Personenbezogene Daten können an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
  • Es gilt kalifornisches Recht für die Anwendung Pokémon Go. Bei Streitigkeiten ist demnach ein Schiedsgericht in den USA zuständig.

Niantic zeigt sich einsichtig

Das beliebte Spiel Pokémon Go belegt immer noch vordere Plätze in den Downloads von Google Play und iTunes. Um so mehr freut sich die Verbraucherzentrale, dass sich das Entwicklerunternehmen Niantic einsichtig zeigt.

„Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon Go in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen zukünftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert.“

Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv

Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ab 2017

Die neuen Nutzungs- und Datenschuztbestimmungen sollen ab 2017 in Kraft treten. Bis dahin darf sich das Unternehmen in Deutschland nicht auf die beanstandeten Klauseln berufen. Für die Korrektur der Nutzungsbedingungen und die Umstellungsphase hat die Verbraucherzentrale dem Unternehmen eine Frist bis Ende 2016 eingeräumt.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Game mit mehr Privatsphäre

Die Pokémon Go Spieler in Deutschland können sich ab Anfang 2017 demnach auf mehr Privatsphäre freuen. Außerdem müssen wohl mit echtem Geld getätigte In-App-Käufe zukünftig zurück erstattet werden, wenn der Vertrag gekündigt oder der Zugang gesperrt wird. Auch die oben genannten Punkte werden von Niantic überarbeitet und für deutsches Recht konform formuliert.

In dieser Kategorie finden Sie interessante Apps für iOS und Android zu den Themen "Warnungen" und "Sicherheit".Weitere Apps auf Onlinewarnungen.de

Bei unseren App-Vorstellungen gibt es immer ein Bezug zum Thema Sicherheit und Privatsphäre. Schauen Sie hier, welche weiteren Apps wir Ihnen präsentieren.

Das ist Pokémon Go

Das beliebte Game wird von Millionen Nutzern auf dem Smartphone gespielt. Aufgabe ist es, kleine Monster (die Pokémons) zu jagen. Für das Spiel wird das Prinzip der Augmented Reality genutzt. Dabei verschmelzen virtuelle und echte Welt auf dem Bildschirm des Smartphones. In Duellen finden die Spieler heraus, welcher die Monster mit den stärksten Fähigkeiten besitzt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Ihr Meinung zu Pokémon Go

Spielen Sie selber Pokémon Go auf dem Smartphone oder Tablet-PC? Was halten Sie von den bisherigen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen? Sind Sie froh, dass die Verbraucherzentrale diese Bedingungen beanstandet hat? Diskutieren Sie mit anderen Lesern und der Redaktion in den Kommentaren unter diesem Artikel.

Aktuelle Warnmeldungen

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