Privatleistung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:44:08 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Privatleistung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? Alle 5 Jahre haben Sie das Recht auf die Untersuchung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/knochendichtemessung-wann-zahlt-die-kasse-alle-5-jahre-haben-sie-das-recht-auf-die-untersuchung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/knochendichtemessung-wann-zahlt-die-kasse-alle-5-jahre-haben-sie-das-recht-auf-die-untersuchung/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:44:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62384 Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. ,

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Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. , dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Befund für Knochenschwung vorliegt und er mit Medikamenten zu behandeln ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle 5 Jahre haben Sie inzwischen Anrecht auf eine Knochendichtemessung, wenn Sie eine diagnostizierte Osteoporose haben.
  • In begründeten Fällen besteht sogar die Möglichkeit, dass die Knochendichtemessung häufiger als alle 5 Jahre durchgeführt werden kann.
  • Sie haben inzwischen ein erhöhtes Risiko für Osteoporose? Dann zählen Sie zu den chronischen Patienten und auch dann ist die Knochendichtemessung eine Kassenleistung.
  • Die Knochendichtemessung muss inzwischen von den Krankenkassen als Leistung angeboten werden.Wenn Ihnen die Kassenärztliche Vereinigungsgenehmigung fehlt, dann müssen Sie an einen Arzt mit vorhandener Genehmigung überwiesen werden.
  • Unzulässig ist z.B. eine private Abrechnung für eine kassenärztliche Leistung.
  • Adressen von qualifizierten Ärzten erhalten Sie z.B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes. Sie hilft beispielsweise, wenn Sie auf der Suche nach einem Arzt sind, der eine Knochendichtemessung auf Kassenkosten durchführt.
  • Die Knochendichtemessung als reine Früherkennung ist eine reine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn keine Krankheitsanzeichen vorhanden sind.

Osteoporose – was ist das?

Osteoporose ist besser unter dem Namen Knochenschwund bekannt und dabei handelt es sich um eine Erkrankung des Skeletts. 

Die Knochen verlieren bei dieser Krankheit ihre Festigkeit und können leichter brechen. Das Risiko ist für Frauen doppelt so hoch wie bei den Männern, denn ein wichtiger Grund ist der geringe Hormonspiegel. In den Wechseljahren sinkt der Östrogenspiegel und damit steigt das Risiko an Knochenschwund zu erkranken. Osteoporose ist aber nicht nur eine Alleinkrankheit, sondern kann auch eine Begleiterscheinung von anderen Krankheiten sein. Sie kann auch als Folge einer Medikamentenbehandlung auftreten.

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Was ist eine Knochendichtemessung?

Um Knochenschwund (Osteoporose) diagnostizieren zu können gibt es nicht nur die ärztlichen Untersuchungen, sondern auch die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie).

Sie dient der Untermauerung der Diagnose und dazu wird z.B. die Knochenfestigkeit gemessen. Der Mineralsalzgehalt und die Knochenqualität wird daher durch die Untersuchung bestimmt. Inzwischen gibt es auch die DXA-Messung. Dabei handelt es sich um ein anerkanntes Verfahren zur Knochendichtemessung und um ein Verfahren, was von den Krankenkassen bevorzugt wird. Dabei handelt es sich um eine strahlungsarme Röntgenmethode. Bei ihr wird nicht nur die Lendenwirbelsäule, sondern auch die Hüfte geröntgt.

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Die Krankenkasse zahlt

Sie als Patient haben alle 5 Jahre das Anrecht auf eine Knochendichtemessung, wenn es sich um eine ärztlich diagnostizierte Osteoporose handelt und dann zahlt die Krankenkasse die Untersuchung auch.

Der Krankheitsverlauf oder z.B. auch klinische Gründe können dafür sorgen, dass eine Messung der Knochendichte deutlich häufiger zum Einsatz kommen kann.

Seit Januar 2014 hat auch ein erweiterter Personenkreis Anrecht auf eine kassenfinanzierte Knochendichtemessung. Dies hat das höchste Gremium im deutschen Gesundheitswesen entschieden. Der Beschluss wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA entschieden. Er besagt unter Anderem, dass die Knochendichtemessung auch vor einem Knochenbruch durchgeführt werden darf. Der Arzt hat z.B. die Absicht, aufgrund eines konkreten Befundes den Knochenschwund mit Medikamenten zu behandeln? Dann darf vorab auch eine Messung durchgeführt werden. Das Ziel der Messung steht dabei immer im Vordergrund. Dadurch soll ermittelt werden, ob durch die Messung eine bessere Therapiemöglichkeit besteht.

Wichtig:

Sie haben auch dann einen Anspruch auf Knochendichtemessung, wenn Sie eine erhöhtes Risiko haben. Beispielsweise wenn Sie eine chronischer Erkrankung haben und dadurch das Osteoporose-Risiko hoch ist. Dann erhalten Sie auch ohne einen Knochenbruch eine Knochendichtemessung.

Der Arzt hat z.B. einen Knochenbruch festgestellt? Auch dann ist die Dichtemessung eine Kassenleistung. Dies aber nur, wenn der Bruch ohne offensichtlichem Grund da ist und zudem ein Verdacht in Bezug auf Osteoporose besteht.

Die Knochendichtemessung als reine Früherkennung ist keine Kassenärztliche Leistung. Stattdessen gilt sie als IGel-Leistung und ist von Ihnen zu bezahlen.

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Die Kritik der Verbraucherzentrale

Die Regelung ist bundesweit gültig und trotzdem müssen viele Patienten die Knochendichtemessung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Sogar, wenn sie zu den definierten Risikogruppen gehören ist die Abrechnung als individuelle Gesundheitsleistung scheinbar deutlich lukrativer als die Krankenkassenerstattung. Es kommt aber auch vor, dass die Genehmigung für das Messverfahren zurückgegeben oder gar nicht beantragt wird. Somit kann man sich dann die Leistung als Privatleistung anrechnen lassen.

Die Ärzte verstoßen daher mit so einem Verhalten gegen die vertragsärztlichen Pflichten. Denn wenn ein Arzt die Genehmigung zur Knochendichtemessung mit dem DXA-Verfahren hat, dann muss er diese Messung auch als Kassenleistung erbringen. Hat er dagegen keine Genehmigung, dann muss er Sie darauf hinweisen und Sie an einen Arzt mit Genehmigung überweisen.

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Patiententipps

Damit es zu keinen Missverständnissen oder Schwierigkeiten kommt, haben wir ein paar Tipps zusammengestellt.

  • Bei Ihnen steht eine Knochendichtemessung an? Dann wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung und lassen Sie sich Adressen von qualifizierten Ärzten aus der Umgebung geben.
  • Die Knochendichtemessung ist inzwischen eine Kassenleistung. Dies aber nur, wenn der Arzt die Messung als Basis einer Therapieentscheidung macht. Das erfahren Sie nur, wenn Sie den Arzt direkt danach fragen.
  • Auf die Problematik mit der Knochendichtemessung hat der GKV-Spitzenverband inzwischen mit einem Rundschreiben reagiert. Dieses wurde am 6.Mai 2014 veröffentlicht. Dieses Schreiben können Sie sich herunterladen und dann z.B. zum nächsten Besuch beim Arzt mitnehmen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Knochendichtemessung

1. Zahlt die Krankenkasse eine Knochendichtemessung?

Die Krankenkasse zahlt die Knochendichtemessung nur, wenn es einen begründeten Verdacht einer Osteoporose-Erkrankung gibt oder alle fünf Jahre. Ansonsten handelt es sich um eine Privatleistung und die Kosten zahlen Sie eigenständig.

2. Wer zahlt die Knochendichtemessung bei einem Knochenbruch?

Die Krankenkasse übernimmt die Knochendichtemessung bei einem Knochenbruch nur, wenn es keinen ersichtlichen Grund für den Bruch gibt. In dem Fall dient es der Diagnosefindung und somit eine Kassenleistung.

3. Was kostet eine Knochendichtemessung?

Eine Knochendichtemessung ist nicht sehr teuer und liegt aktuell zwischen 20 Euro und 50 Euro.

4. Darf jeder Arzt eine Knochendichtemessung durchführen?

Jeder Arzt, der eine entsprechende Qualifikation hat und das entsprechende Gerät kann eine Knochendichtemessung durchführen.

5. Wann ist eine Knochendichtemessung sinnvoll?

Eine Knochendichtemessung ist immer dann sinnvoll, wenn es einen begründeten Verdacht auf Osteoporose gibt und nur mit Hilfe des Verfahrens eine ordentliche Diagnose möglich ist.

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Fazit

Viele Ärzte rechnen die Knochendichtemessung als Privatleistung ab, obwohl unter gewissen Umständen die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Es besteht der Verdacht auf Osteoporose, dann zahlt die Krankenkasse und auch, wenn ein Knochenbruch ohne Grund vorhanden ist. Alle 5 Jahre haben Sie ein Anrecht auf eine Knochendichtemessung und die Kosten übernimmt normalerweise die Krankenkasse.

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Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aufklaerung-ueber-igel-kosten-erst-nach-der-behandlung-schriftlich-und-mit-unterschrift-ist-die-kosteninformation-gueltig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aufklaerung-ueber-igel-kosten-erst-nach-der-behandlung-schriftlich-und-mit-unterschrift-ist-die-kosteninformation-gueltig/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:20:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62279 Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu

Der Beitrag Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Der Arzt hält sich nicht an die gültigen Regelungen, wenn er Sie erst nach der Behandlung auf die Kosten für die Untersuchung und die Behandlung hinweist. Die Kosten für eine IGel-Leistung sind meist privat zu zahlen, aber der Arzt muss Sie vor Untersuchungsbeginn beziehungsweise vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Privatleistung darf der Arzt nur dann Geld verlangen, wenn er Sie vor Beginn der Behandlung in schriftlicher Form auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen hat und Sie auch in schriftlicher Form zugestimmt haben.
  • Sie dürfen die Bezahlung ohne Rechnung verweigern.
  • Als Patient haben Sie das Recht sich im Vorfeld über die Notwendigkeit der Untersuchung zu informieren und eventuelle Kassenalternativen zu finden. Auch in Sachen Kosten können Sie Vergleiche machen.

Nachträgliche Kostenaufklärung nicht erlaubt

Viele Patienten berichten davon, dass sie erst nach der Untersuchung oder Behandlung über die Kosten informiert wurden und dass eine private Zahlung stattfinden muss.

Die Sprechstundenhilfe gibt den Patienten beim Verlassen der Praxis nur einen Hinweis oder Sie erhalten eine Informationen während der Behandlung durch den Arzt. Die meisten Patienten folgen der Anweisung und zahlen am Empfang, denn meist handelt es sich um kleine Summen und Sie sind auch zufrieden mit der Behandlung.

Aber der Hinweis, dass es sich um eine private Leistung handelt, die selber zu bezahlen ist, muss vor der Behandlung erfolgen. Sie müssen die Möglichkeit haben, dass Sie Alternativen suchen können und vielleicht auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bekommen.

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Die Kosten bei IGel-Leistungen

Eine Bezahlung darf der Arzt nur verlangen, wenn er Sie als Versicherten vor Behandlungsbeginn schriftlich auf die entstehenden Kosten hingewiesen hat. Zudem müssen Sie schriftlich zustimmen, so dass eine Gültigkeit eintritt.

Diese Form gilt für alle medizinischen Maßnahmen, welche Sie selber zahlen müssen und das beginnt bei einer kleinen Laboruntersuchung und endet bei den umfangreichen medizinischen Behandlungen.

  • Vor der Zahlung müssen Sie über die Kosten informiert werden und eine schriftliche Zustimmung geben. Zudem müssen Sie im Anschluss eine Rechnung bekommen.
  • Sie haben das Recht die Zahlung zu verweigern, wenn Sie keine Rechnung bekommen. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur eine Rechnung mit Pauschalhonorar, eine Quittung oder einen Zahlungsbeleg bekommen.

Eine Rechnung ist Pflicht

Sie sind im Vorfeld über die Kosten informiert worden und haben auch vertraglich zugestimmt, aber das reicht nicht aus, wenn Sie am Ende keine Rechnung erhalten.

Sie müssen eine korrekt ausgefüllte Rechnung bekommen, denn ansonsten haben Sie das Recht die Zahlung zu verweigern. Es reicht nicht aus, wenn Sie einfach nur einen Zahlungsbeleg, eine Quittung oder eine Rechnung mit Pauschalhonorar bekommen.

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Gebührenordnung legt Rechnung fest

Die Rechnung für die Behandlung muss nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte erstellt werden. 

Entspricht die Rechnung nicht den Vorgaben, dann haben Sie das recht die Zahlung zu verweigern. Dieses Prinzip gilt für alle IGel-Leistungen und da gibt es auch keine Ausnahmen aufgrund der Zusatzleistung oder des Preises. Die Rechnung muss sachgemäß sein und der Gebührenordnung entsprechen.

Patiententipps

Sie bezahlen auf keinen Fall schnell für eine Leistung in der Arztpraxis, zum Beispiel in bar direkt am Empfang.

Sie müssen sich informieren und sich sicher sein, dass Sie im Vorfeld über die aufkommenden Kosten informiert worden sind. Zudem muss die Information schriftlich erfolgt sein und Sie müssen zustimmen. Außerdem müssen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnungen erhalten. Nur, wenn alle diese Voraussetzungen vorhanden sind, dann sollten Sie die offene Forderung auch zahlen.

Sie haben das Recht den Betrag zurück zu verlangen, wenn Sie im Vorfeld nicht informiert worden sind und auch keine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben haben. Die Zahlung wird dann nicht als „Anerkenntnis einer Berechtigung des Arztes zur privatrechtlichen Abrechnung der Leistung“ gewertet. Es handelt sich sogar um einen Verstoß gegen die Vorschriften und ist nach dem gültigen Bundesmantelvertrag unwirksam. Das Landgericht Mannheim hat am 18.01.2008 darüber entschieden und auch die Bundesärztekammer weist auf das Urteil hin.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema IGel-Kosten-Aufklärung

1. Darf die Sprechstundenhilfe mich über die Kosten aufklären?

Es ist nicht rechtswirksam, wenn die Sprechstundenhilfe Ihres Arztes Sie über die Kosten für die Behandlung aufklärt. Das ist die Aufgabe des Arztes.

2. Wann muss der Arzt mich über die Höhe der Behandlungskosten informieren?

Bevor die Behandlung beginnt muss Ihr Arzt Sie über die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung hinweisen. Der Hinweis muss schriftlich erfolgen.

3. Was passiert, wenn ich die Kosteninformation nicht unterschreibe?

Unterschreiben Sie die Kosteninformation nicht, dann kann der Arzt die Behandlung nicht durchführen.

4. Wie hoch können die Kosten für eine Behandlung sein?

Die Behandlungskosten können unterschiedlich hoch sein, denn sie unterscheiden sich anhand Erkrankung. Sie können mit wendigen Euros auskommen, aber auch mehrere Hundert Euro zahlen.

5. Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Sie haben nur die Möglichkeit das Geld zurück zu verlangen, wenn der Arzt sich nicht an alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Aufklärung der Kosten gehalten hat.

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Fazit

Es gibt viele Arztleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden und von Ihnen als Patient selber zu zahlen sind. Aber dafür muss der Arzt einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen vor der Behandlung schriftlich über die Kosten informiert werden und erst, wenn Sie den Kosten schriftlich zustimmen, dann darf die Behandlung beginnen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Rechte Sie haben!

Der Beitrag Aufklärung über IGeL-Kosten erst nach der Behandlung – schriftlich und mit Unterschrift ist die Kosteninformation gültig erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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