Stornierungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 13 Jul 2021 11:12:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Stornierungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Ersatzunterkunft: Wenn das gebuchte Hotel überbucht ist sind Sie in der Beweispflicht, um eine Reisegeldminderung zu erhalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ersatzunterkunft-wenn-das-gebuchte-hotel-ueberbucht-ist-sind-sie-in-der-beweispflicht-um-eine-reisegeldminderung-zu-erhalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ersatzunterkunft-wenn-das-gebuchte-hotel-ueberbucht-ist-sind-sie-in-der-beweispflicht-um-eine-reisegeldminderung-zu-erhalten/#respond Fri, 28 May 2021 14:09:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63659 Reiseveranstalter bringen ihre Gäste umgehend in eine Ersatzunterkunft, wenn das Hotel überbucht ist. Aber müssen die Urlauber dieses Verhalten einfach so hinnehmen oder haben sie die Möglichkeit sich zu wehren. Wir klären Sie über Ihre

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Reiseveranstalter bringen ihre Gäste umgehend in eine Ersatzunterkunft, wenn das Hotel überbucht ist. Aber müssen die Urlauber dieses Verhalten einfach so hinnehmen oder haben sie die Möglichkeit sich zu wehren. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer wieder kommt es vor, dass ein Hotel überbucht ist und dann sind die Reiseveranstalter in der Pflicht rechtzeitig und richtig zu reagieren.
  • In der Nähe der Hotels befinden sich meist weitere Unterkünfte, die vielleicht den gleichen oder einen höheren Standard haben.
  • Allein die Unterbringung in einem anderen Hotel stellt für das Landgericht Frankfurt am Main eine Härtesituation dar und somit dürfen Sie mindestens 1/4 des Reisepreises zurückverlangen.

Sie können 1/4 des Reisepreises zurückverlangen, wenn Sie in einer anderen Unterkunft als in dem gebuchten Hotel untergebracht werden. Das Landgericht Frankfurt am Main ist dieser Auffassung. Allerdings gibt es auch Gerichte, die eine andere Auffassung haben. Beispielsweise sind Gerichte der Meinung, dass ein Anspruch nur besteht, wenn das Ersatzhotel mindestens den gleichen Standard hat oder einen höheren Komfort bietet. Sie haben eigentlich zwei 2-Bett-Zimmer gebucht und bekommen anschließend ein 4-Bett-Zimmer oder Sie haben sich für ein Stadthotel entschieden und landen am Ende in einem Strandhotel.

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Sammeln Sie Beweise und melden Sie Mangel

Sie sind in der Pflicht für jede Abweichung der vereinbarten Leistungen Beweise zu sammeln und das können Sie am besten mit Fotos.

Zudem wenden Sie sich umgehend an Ihren Reiseveranstalter, wenn Sie nicht in der gebuchten Unterkunft ankommen oder wenn dort Mängel vorliegen. Sie haben zwei Möglichkeiten, um den Reiseveranstalter in Kenntnis zu setzen. Einmal sollten Sie einen Zeugen dabei haben, wenn Sie den Reiseleiter zur Rede stellen oder Sie lassen sich die Kenntnisnahme der Mängel schriftlich bestätigen. Es reicht vollkommen aus, wenn der Reiseleiter auf die schriftliche Mängelanzeige ein „zur Kenntnis genommen“ schreibt.

Sie müssen den Reiseveranstalter in Deutschland telefonisch anrufen und unter Anwesenheit von Zeugen die Mängelliste durchgeben, wenn es keinen Reiseleiter gibt oder am Urlaubsort kein Ansprechpartner zu erreichen ist. Die Leistungsträger vor Ort sind nicht zuständig für die Mängelanzeigen, aber eine Ausnahme gibt es, nämlich, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.

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Veranstalter kann helfen

Die Mängel können vom Reiseveranstalter beseitigt werden oder er kann Ihnen ein Ersatzangebot unterbreiten.

Sie müssen das Ersatzangebot nicht annehmen, aber können es annehmen, wenn es sich um eine Unterkunft mit mindestens dem gleichen Standard wie das gebuchte Hotel handelt. Allerdings können Sie keine Reisepreisminderung mehr geltend machen, wenn Sie das Angebot des Reiseveranstalters annehmen.

Sie haben das Recht, dass Sie dem Reiseveranstalter eine Frist zur Abhilfe setzen und in der Frist sind die Mängel zu beseitigen. Verstreicht diese Frist erfolglos, dann hat die Reise einen großen Mangel und Sie können kostenlos kündigen. Beispielsweise, wenn Sie in einem einfachen Stadthotel landen, obwohl Sie ein Luxus-Hotel am Strand gebucht haben. Vielleicht haben Sie auch ein Doppelzimmer an der Hauptstraße und sollten eigentlich ein Appartement, welches in 10 km Entfernung steht.

Sie können einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, wenn Sie Ihren Urlaub in einer Unterkunft mit Mangeln verbringen. Innerhalb von zwei Jahren können Sie den Anspruch geltend machen.

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Besorgen Sie sich eine Ersatzunterkunft

Eine weitere Möglichkeit steht Ihnen zur Verfügung und das bedeutet, dass Sie sich auch eine eigene Ersatzunterkunft besorgen können.

Setzen Sie sich zuerst mit dem Veranstalter in Verbindung und erstellen Sie eine Mängelliste. Zudem setzen Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel und beweisen Sie auf jeden Fall jeden einzelnen Mangel. Es wird keine Abhilfe geschaffen und die Frist ist ohne ein Tun des Veranstalters verstrichen, dann haben Sie die Möglichkeit ein Ersatzquartier zu suchen. Sie müssen die Kosten für die Alternative innerhalb von zwei Jahren innerhalb der Verjährungsfrist zurückverlangen.

Mittlerweile gibt es sogenannte Reisemängeltabellen, in denen sich Anhaltspunkte zu den Reisepreisermäßigungen befinden.

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  • ADAC-Tabelle
  • Würzburger Tabelle für Kreuzfahrten
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ersatzunterkunft

1. Was wenn ein Hotel überbucht ist?

Sie sind im Urlaubsort angekommen und können Ihr Zimmer nicht beziehen, weil das Hotel überbucht ist, dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Halten Sie den Mangel schriftlich fest und machen Sie Schadenersatz geltend. Wenden Sie sich an den Reiseveranstalter, damit er den Mangel beheben kann.

2. Wie kommt es zu einer Hotelüberbuchung?

Grundsätzlich nehmen Hotels immer mehr Reservierungen vor als Hotelzimmer vorhanden sind. Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Stornierungen stattfinden und mit einer Überbuchung versuchen die Hotels einen Leerstand zu vermeiden. So kommt es manchmal zu Überbuchungen.

3. Das gebuchte Hotel öffnet nicht-was dann?

Zuerst versuchen Sie das Hotel anzuschreiben oder anzurufen, damit es zu einer Klärung kommen kann. Aufgrund verschiedener Umstände kann es zu einem ungeöffneten Hotel kommen. Der Reiseveranstalter sollte umgehend für eine Weiterführung der Reise sorgen und weitere Schritte einleiten.

4. Kann ich bei einem überbuchten Hotel mein Geld zurück verlangen?

Das gebuchte Hotel ist überbucht und der Reiseveranstalter stellt Ihnen eine Alternative zur Verfügung, dann haben Sie die Möglichkeit einen Teil des Geldes zurückzuverlangen. Allerdings muss es sich um einen bewiesenen Mangel handeln.

5. Wie lange muss ich dem Reiseveranstalter die Frist geben?

Es gibt keine festen Fristen zur Mangelbehebung, aber wenn Sie keine Unterkunft haben und somit auf der Straße stehen, reicht eine Fristsetzung von wenigen Stunden aus.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass eine Unterkunft überbucht ist. Der Grund ist einfach, denn die Hotels versuchen mit vielen Buchungen einen Leerstand der Zimmer zu vermeiden. Manchmal treten Stornierungen oder Rücktritte aber nicht ein und es kommt zur Überbuchung. Hierbei handelt es sich um einen Reisemangel, der vom Veranstalter umgehend zu beheben ist und im Anschluss können Sie einen Teil des Geldes zurückfordern.

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