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Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte


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Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten sie Gutscheine an. Welche Rechte haben Sie und wo lauern Probleme?

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen grundsätzlich kostenfrei stornieren können. Daran hat sich im Grunde auch nichts geändert. Verschiedene Sonderwege im Rahmen der Corona-Krise haben jedoch für reichlich Verirrung gesorgt. Deshalb sind viele Verbraucher aktuell verunsichert und wissen nicht, welche Rechte sie wirklich haben.

Die Bundesregierung hatte ein Gutschein-Modell angedacht, nachdem Kosten für entfallene Reisen vorerst nicht erstattet werden müssen. Betroffene Verbraucher sollten zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet werden. Diese Regelung wurde aufgrund einer Absage der EU-Kommission bisher nicht in geltendes Recht umgesetzt und wird es wahrscheinlich auch nicht. Einige Reiseanbieter halten Verbraucher scheinbar hin und verzögern die Bearbeitung möglicher Rückzahlungen. Die Verbraucherzentrale hat jetzt noch einmal klargestellt, welche Rechte Sie haben. Dabei sind einige Fallstricke zu beachten, der wir nachfolgend erläutern.

Es gelten leicht unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nur einen Flug für eine Individualreise. Für den Urlauber ergibt sich daraus oft gar kein Unterscheid. Dennoch sind die Fälle getrennt voneinander zu betrachten.

Was ist eine Pauschalreise?

Oft beginnen die Meinungsverschiedenheiten bereits bei der Definition. Wann handelt es sich um eine Pauschalreise? Meistens lässt sich das recht einfach aufgrund der Umstände der Buchung feststellen. Immer wenn Sie ein Urlaubspaket aus mehreren Leistungen bei einem Anbieter buchen, handelt es sich um eine Pauschalreise. Dafür bekommen Sie in der Regel nur eine Rechnung, beispielsweise für Taxi zum Flughafen, Flug, Hotel und Mietwagen. Üblicherweise buchen Sie Pauschalreisen in einem Reisebüro, aber auch im Internet können Sie heute bei zahlreichen Anbietern Urlaubspakete als Pauschalreise buchen.

Um keine Pauschalreise handelt es sich, wenn sie sich Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Dann buchen Sie die einzelnen Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern und erhalten für jede Teilleistung Ihrer Urlaubsreise eine separate Rechnung.

Pauschalreise abgesagt – Sie können das Geld zurückfordern

Wird eine Pauschalreise durch den Reiseveranstalter abgesagt, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, können Sie die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Sie müssen keinen Reisegutschein annehmen. Ihr Geld fordern Sie beispielsweise mit diesem kostenlosen Musterbrief zurück. Lassen Sie dem Anbieter 14 Tage Zeit für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Lenkt der Anbieter nicht ein und zahlt er den Reisepreis nicht zurück, können Sie Ihre Forderung nur über einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Wenn Sie den Anbieter unterstützen möchten, können Sie einen Reisegutschein annehmen. Das ist oft lukrativ, weil verschiedene Anbieter einen höheren Betrag als Gutschein anbieten, als Sie für Ihre Pauschalreise bezahlt haben. Mit einem neuen Gesetz der Bundesregierung ist der Wert der Gutscheine abgesichert, falls der Anbieter in Insolvenz geht und die Insolvenzabsicherung nicht ausreichen sollte.

Haben Sie das schon gesehen?

Flug wegen Corona annulliert – So fordern Sie den Flugpreis zurück

Als Reisegast haben Sie die Wahl, ob Sie sich den Flugpreis für den stornierten Flug erstatten lassen oder oder einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Reiseziel zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen. Die Erstattung des Ticketpreises können Sie mit diesem kostenlosen Musterbrief schriftlich bei der Airline fordern. Rückzahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihre Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht.

Auch Fluggesellschaften versuchen, anstatt einer Rückzahlung des Ticketspreises Reisegutscheine anzubieten. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie als Fluggast Ihre Zustimmung geben. Häufig locken auch Fluggesellschaften Ihre Kunden mit höheren Gutscheinen, als sie für das Ticket bezahlt haben. Falls Sie einen Gutschein annehmen möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine mögliche Insolvenz abgesichert ist. Sonst ist das Risiko zu hoch.

Fluggäste können sich bei Problemen mit der Rückzahlung des Ticketpreises zunächst an eine kostenlose Schlichtungsstelle wenden, bevor sie den kostenintensiven und oft langwierigen Rechtsweg gehen. Je nach Fluggesellschaft ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) oder das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Stornierung und Rückerstattung gemacht?

In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns mitteilen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und auf welche Probleme Sie bei der Forderung des Reisepreises gestoßen sind. Diskutieren Sie mit anderen Lesern. Ihre Erfahrungen helfen uns bei der weiteren Berichterstattung.

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