Beratungsgespräch | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 09:56:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Beratungsgespräch | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Geldanlage: Checkliste zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geldanlage-checkliste-zur-vorbereitung-auf-das-beratungsgespraech/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geldanlage-checkliste-zur-vorbereitung-auf-das-beratungsgespraech/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:56:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61077 Das Thema Geldanlage wird inzwischen auch bei der jungen Generation immer beliebter. Auch der Nachwuchs will zunehmend Geld für die Zukunft investieren, um sich später Träume zu erfüllen. Ohne Hintergrundwissen und eine gute Vorbereitung auf

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Das Thema Geldanlage wird inzwischen auch bei der jungen Generation immer beliebter. Auch der Nachwuchs will zunehmend Geld für die Zukunft investieren, um sich später Träume zu erfüllen. Ohne Hintergrundwissen und eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch sollten Sie Ihr Geld allerdings nicht anlegen. Mit der Checklisten sind Sie aber gut vorbereitet für das Beratungsgespräch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geld anlegen ist heute nicht einfach, denn es gibt nicht nur sehr viele Anlagemöglichkeiten, sie sind teilweise auch sehr kompliziert.
  • Eine Fehlinvestition führt zu hohen finanziellen Verlusten und das möchte niemand.
  • Nutzen Sie unsere Checkliste, um vorbereitet in ein Beratungsgespräch zu gehen.

Aufgrund der vielfältigen und komplizierten Anlagemöglichkeiten ist Geld anzulegen heutzutage keine einfache Sache. Früher war das mal anders, aber auch die Finanzkrise 2008 hat gezeigt, dass eine Fehlinvestition nicht nur Verluste bedeutet, sondern auch ein Totalverlust möglich ist. Der Verbraucher hat von den Lehman-Zertifikaten viel erwartet und auch der Berater hat sie als sichere Geldanlage angepriesen. Am Ende war alles anders und es kam zu einem großen Verlustgeschäft.

Eine Fehlinvestition ist nicht nur ärgerlich, sondern in erster Linie kostet sie viel Geld und die ausgesuchten Ziele sind gefährdet. Ein wichtiges Element der dreistufigen Navigation ist die Checkliste, welche Ihnen bei der richtigen Entscheidung helfen wird.

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Die Gesprächsvorbereitung

Der erste Schritt ist die Vorbereitung auf das Beratungsgespräch und das sollten Sie ernst nehmen.

  • Füllen Sie vor dem Termin die Checkliste aus und dafür nehmen Sie sich Zeit, denn diese Zeit investieren Sie gut. Anhand der Checkliste erkennen Sie Ihre finanzielle Situation und ein Berater kann Ihnen helfen, das passende Produkt für Ihre Ziele zu finden.
  • Nehmen Sie einen Zeugen zum Gespräch mit, wenn Sie die Möglichkeit haben.
  • Erhalten Sie wertvolle Hinweise von Freunden, Bekannten und Verwandten, die eventuell ein relevantes Fachwissen im Bereich Geldanlage haben.

Woran erkennen Sie einen seriösen Berater?

Bei dem zweiten Schritt geht es um den Berater, denn hier sollten Sie auf die Seriosität achten.

  • Sie erhalten eine Erläuterung seines rechtlichen Status und die sich daraus ergebenen Haftungen.
  • In dem Gespräch geht es überwiegend um Ihre Ziele und nicht um die einzelnen Produkte.
  • Ihre finanzielle Situation wird zu 100% berücksichtigt.
  • Es erfolgt eine detaillierte Erfragung Ihrer Risikobereitschaft anhand der Präferenzen.
  • Der Berater empfiehlt Ihnen ein Produkt auf Basis Ihrer Ziehe und Präferenzen.
  • Er bietet Ihnen kein Produkt an, dass eine hohe Rendite verspricht und trotzdem sicher ist.
  • Sie bekommen eine Aufklärung, wann Sie über das Geld verfügen können, wenn Sie es frühzeitig möchten.
  • Zu einem vorzeitigen Abschluss werden Sie nicht gedrängt.
  • Sie werden nicht unter Zeitdruck gesetzt und Sie haben Zeit um sich zu entscheiden.
  • Ihnen werden die Kosten für das Produkt genau erläutert.
  • Sie erhalten schriftliche Unterlagen vom Berater und darin stehen alle wichtigen Informationen zur Ansicht.
  • Zudem bietet Ihnen der Berater auch einige Alternativen an, so dass Sie eine kleine Auswahl haben.
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Die richtige Entscheidung treffen

Der dritte Schritt ist das Treffen der richtigen Entscheidung und dazu ziehen Sie die Unterlagen des Beraters zu Rate.

  • Sie unterschreiben auf keinen Fall sofort.
  • Holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen sie genau.
  • Sie verstehen ein Produkt nicht, dann nehmen Sie sofort Abstand von einer Investition. Sie verstehen ein Produkt immer erst, wenn Sie es selbst einer anderen Person erklären können. Investieren Sie nicht, wenn Sie von dem Produkt nicht überzeugt sind oder dem Berater kein Vertrauen entgegen bringen.
  • Sind Sie unsicher, dann holen Sie sich eine unabhängige Meinung ein. Bei einer Beratung der Verbraucherzentrale können Sie die Strategie prüfen lassen.
  • Der Berater muss die Inhalte der Checkliste berücksichtigen und darauf achten Sie genau.
  • Sie bewahren die Checkliste im Original auf und verstauen Sie bei den Vertragsunterlagen.

Es geht um Ihr Geld, Ihr Vermögen und Ihre finanzielle Zukunft und aus dem Grund sollten Sie sich Zeit lassen, bevor Sie einen langfristigen Vertrag abschließen oder größere Beträge anlegen. Bei einer Fehlentscheidung kommt es zu hohen finanziellen Verlusten und somit übereilen Sie eine Entscheidung auf keinen Fall.

Es besteht eine Protokollpflicht für Anlagenberatung, wenn es um Wertpapiere geht. In dem Protokoll sind alle Informationen über das Gespräch vorhanden, von dem Anlass der Beratung, die Gesprächsdauer, Informationen und die persönliche Situation des Kunden. Zudem sind die vorgestellten Produkte vermerkt und die Wertpapierdienstleistungen. Auch die wesentlichen Anliegen des Kunden mit der Gewichtung, der Verlauf des Gesprächs und die Gründe für die Empfehlung sind enthalten.

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Das bedeutet für Sie

Die gesetzliche Regelung soll dafür sorgen, dass eine Fehlberatung leicht nachzuweisen ist und nachverfolgt werden kann.

Vorsicht muss der Verbraucher walten lassen, zwar haben Banken kein Interesse daran, dass der Kunde sie für eine Falschberatung zur Haftung heranzieht, aber eine Garantie gibt es nicht. Der Verbraucher muss das Beratungsprotokoll sehr gründlich lesen und sobald ihm Unrichtiges oder Ungenaues auffällt, kommt es zu einer schriftlichen Beanstandung. Es kommt vor, dass in dem vorgeschriebenen Beratungsprotokoll eine andere Risikobereitschaft notiert wird und dann erhält der Kunde ganz andere Produkte zu Ansicht. Im Ernstfall kommt es vor Gericht, so dass das Protokoll entweder der Bank nutzt oder dem Verbraucher.

Unterschreiben Sie das Protokoll auf keinen Fall. Der Gesetzgeber sieht nur die Unterschrift des Beraters vor und nicht die Unterschrift des Verbrauchers.

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es das vorgeschriebene Beratungsprotokoll und damit es für den Verbraucher eine Chance und kein Risiko darstellt, ist es entscheidend, das Protokoll ganz genau zu lesen und falls notwendig eine Beanstandung vorzunehmen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geldanlage mit Checkliste

1. Was muss vor dem Gespräch klar sein?

Vor dem Beratungsgespräch sollten Sie sich über das Ziel der Geldanlage klar sein, die Dauer im Auge haben und sich für eine Risikoart entschieden haben. Diese drei Punkte sind entscheidend und dann gehen Sie in aller Ruhe in das Beratungsgespräch.

2. Was muss der Berater im Gespräch ansprechen?

Der Berater muss die einzelnen Risikoklassen erklären, die Kosten in Euro für das empfohlene Produkt angeben und eine Empfehlung aussprechen. Wichtig ist auch, dass der Berater keine direkte Reaktion verlangt, sondern Bedenkzeit gibt.

3. Was passiert nach dem Beratungsgespräch für Geldanlagen?

Sie erhalten ein Protokoll mit allen Informationen rund um das Gespräch und dieses prüfen Sie auf Richtigkeit. Stellen Sie fest, dass ein Punkt nicht stimmt, dann lassen Sie es sofort ändern. Danach treffen Sie in aller Ruhe eine Kaufentscheidung, aber nur wenn alle Wünsche und die Risikoneigung passt.

4. Wie lange dauert ein Beratungsgespräch zur Geldanlage?

Es gibt keine festen Zeiten für die Länge eines solchen Gesprächs, aber rechnen Sie mit mindestens 60 Minuten. Schließlich lassen Sie sich ausführlich beraten oder wollen keine Fehlinvestition tätigen aufgrund von einem zu kurzen Gespräch.

5. Wie mache ich einen Termin zum Gespräch?

Einen Termin können Sie entweder per Mail anfragen oder Sie rufen bei der Bank Ihres Vertrauens an. Lassen Sie sich den Termin auf jeden Fall schriftlich bestätigen.

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Fazit

Das Thema Geld anlegen ist heute sehr schwierig, denn es gibt unzählige Produkte, verschiedene Risikoklassen und gerade beim Geld ist Vorsicht wichtig. Damit Sie keine Fehlinvestition tätigen nutzen Sie die Möglichkeit ein Beratungsgespräch mit Hilfe der Checkliste durchzuführen. Der Berater geht auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein, so dass Sie am Ende eine gute Entscheidung treffen können.

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Finanzprodukte verstehen und vergleichen: Beipackzettel für Anleger – Produktinformationen zum Thema Finanzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/finanzprodukte-verstehen-und-vergleichen-beipackzettel-fuer-anleger-produktinformationen-zum-thema-finanzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/finanzprodukte-verstehen-und-vergleichen-beipackzettel-fuer-anleger-produktinformationen-zum-thema-finanzen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:41:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61005 Das Thema Finanzen ist für die meisten Verbraucher nur sehr schwer zu verstehen. Inzwischen gibt es nicht nur unzählige Produkte, sondern auch verschiedene Faktoren zu bedenken. Mittlerweile gibt es z.B. eine Menge Informationsblätter, die zur

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Das Thema Finanzen ist für die meisten Verbraucher nur sehr schwer zu verstehen. Inzwischen gibt es nicht nur unzählige Produkte, sondern auch verschiedene Faktoren zu bedenken. Mittlerweile gibt es z.B. eine Menge Informationsblätter, die zur Orientierung dienen. Sie helfen, die einzelnen Finanzprodukte zu verstehen und damit besser zu vergleichen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Für jede Geldanlage muss der Anbieter eine knappe, aber präzise Beschreibung zur Verfügung stellen und das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die wichtigsten Eigenschaften eines Finanzprodukts finden Sie in diesem Informationsblatt. Somit haben Sie die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote leichter miteinander zu vergleichen.
  • Eine Untersuchung ergab, dass es trotz der gesetzlichen Verpflichtung immer noch eine mangelnde Transparenz bei den Informationen zu Vermögensanlagen gibt. Das aber das soll sich künftig ändern.

Das Produktinformationsblatt

Das Ziel der Produktinformationsblätter ist es, dass sie die wesentlichen Eigenschaften von Finanzprodukten erfassen und für den Verbraucher verständlicher preisgeben. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Tagesgeld, Versicherungen, Investmentfonds oder einen Telekommunikationsvertrag handelt. Mit Hilfe eines vorgeschriebenen Informationsblatt verstehen Sie die unterschiedlichen Produkte deutlich besser und können sie miteinander vergleichen. Sie informieren sich besser und durch eine bessere Information ist auch die Auswahl deutlich einfacher, denn gerade in der heutigen Zeit werfen die Anbieter mit zahlreichen Fachwörtern um sich, die ein normaler Mensch kaum versteht. In Zukunft wird sich das ändern und auch Laien verstehen die einzelnen Produkte, ihre Vor- und Nachteile und alle wichtigen Informationen. Nur so ist eine bessere Übersicht möglich und das ist gut für den Verbraucher.

Ein Produktionsinformationsblatt wird auch umgangssprachlich als Beipackzettel für Finanzprodukte bezeichnet, denn das Blatt informiert schnell und übersichtlich über alle „Risiken und Nebenwirkungen“. Zu den „Risiken und Nebenwirkungen“ zählen beispielsweise die Höhe des Einsatzes, aber auch die mögliche Verlusthöhe. Diese Informationen sind für den Verbraucher von entscheidender Wichtigkeit, denn nur, wenn Sie alle Risiken kennen, können Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen für ein Produkt entscheiden.

Die folgenden Informationen befinden sich auf einem Produktinformationsblatt:

  • Art des Finanzinstruments
  • Funktionsweise
  • Damit verbundene Risiken
  • Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen
  • Mit der Anlage verbundene Kosten
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Verschiedene Namen für das Informationsblatt

Das Informationsblatt hat unterschiedliche Namen, die sich nach dem Anlage- oder Versicherungsprodukt unterscheiden. 

Aus dem Grund finden Sie dieses wichtige Dokument nicht immer unter dem Namen Produktinformationsblatt. Die Namen sind leider nicht immer so einfach zu verstehen, wie es der Gesetzgeber und die Verbraucher gern hätten. Aber mit ein paar Vorkenntnissen und der Möglichkeit sich im Internet zu erkundigen, finden Sie schnell heraus, welches der Blätter ein Informationsblatt ist. Wichtig ist dabei immer, dass Sie die Informationen in dem Blatt verstehen und mit ihnen umgehen können, denn nur so finden Sie sich im Dschungel der Finanzprodukte zurecht.

Beispiel:

  • Bei den offenen Investmentfonds (Aktien-, Renten-, oder Mischfonds) heißt das Produktinformationsblatt KID (Key Information Document) oder WAI (Wesentliche Anlegerinformationen)-
  • Bei den Nachrangdarlehen (Immobilienfirmen), Direktinvestments (Schiffscontainer) oder Genussrechten heißt das Produktinformationsblatt VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt)
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Mehr Durchsicht durch das zukünftige Basisinformationsblatt

Bei allen Finanzprodukten wird in Zukunft mehr Durchsichtigkeit möglich sein, denn es gibt eine Neuregelung des Aufsichtsrechts bei Geldanlagen.

Es wird ein standardisiertes Basis-Informationsblatt eingeführt, das eine EU-weite Gültigkeit haben wird. Aber nicht alle Geldanlagen sind betroffen, denn nur die „verpackten Waren“ sind betroffen und dazu gehören Zertifikate oder fondgebundene Versicherungen. Alle anderen Produkte sind weiterhin mit den schwer verständlichen Informationsblättern versehen und hoffentlich kommt es auch hier noch zu einer Änderung, denn im Grunde sollten alle Geldanlagen einfacher zu verstehen sein. Das ist aber nur mit Hilfe einer verständlichen Information möglich und diese muss der Gesetzgeber vorgeben.

Knapp und informativ – das sind die Schlachtwörter für das neue Basis-Informationsblatt. Das Dokument darf im Höchstfall aus drei DIN A4-Seiten bestehen und muss klar zu verstehen sein. Dadurch verstehen auch Laien, um welche Produkte es geht und welche Risiken entstehen. Enthalten sind alle Kosten rund um die einzelnen Produkte, aber auch die Auswirkungen der Kosten auf den Ertrag. Einfach erklärt, es sind alle Informationen enthalten, die Sie brauchen. Dazu gehört nicht nur für welches Produkt Sie sich entschieden haben, sondern auch die möglichen Gewinne, die Zeitspanne und auch die möglichen Verluste. Der Verbraucher muss sich nicht überraschen lassen, wenn alle wichtigen Informationen enthalten sind und kann sich in aller Ruhe für oder gegen das Produkt entscheiden. Die Entscheidung ist nicht zeitgebunden, denn eine gute Finanzentscheidung wird nicht in Minuten getroffen, sondern braucht seine Zeit.

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Geldanlagen sind zu Zeiten der Niedrigzinsen sehr beliebt. Doch nicht alle Angebote sind auch tatsächlich seriös. Besonders vorsichtig sollten Sie bei Angeboten aus dem Internet sein. Hier werden hohe Gewinne bei geringem Risiko versprochen. Doch

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Hilfe zur Anlagenentscheidung mit dem neuen Blatt

Die Informationsblätter dienen als zusätzliche Quelle für Informationen im Bereich der Finanzprodukte.  

Aber Sie fällen eine Anlagenentscheidung nicht allein aufgrund dieses Informationsblattes, sondern informieren Sie umfassend. Das bedeutet, dass Sie sich nicht nur auf das Blatt verlassen, sondern auch andere Quellen nutzen. Dazu gehört das Internet, aber auch ein unabhängiger Finanzberater. Mittlerweile gibt es zahlreiche Berater und diese haben sich auf die Erklärung von Finanzprodukten spezialisiert. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, dass sie den Verbrauchern die Produkte verständlich erklären, um ihnen bessere Chancen zu ermöglichen. Ihnen wird bei der Anlagenentscheidung unter anderem helfen:

  • Produktinformationen gut durchzulesen und mit alternativen Produkten zu vergleichen
  • mehrere Meinungen einzuholen
  • sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen, nur um eine Entscheidung zu treffen
  • zum Beratungsgespräch im besten Fall einen Zeugen mitzunehmen
  • das Protokoll zur Beratung gründlich zu lesen und unzutreffende Informationen sofort schriftlich zu bemängeln
  • das Angebot gegebenenfalls von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen (Berater der Verbraucherzentrale)
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Versicherungen und das Produktinformationsblatt

Das Informationsblatt gibt es bei Versicherungen schon deutlich länger und nach dem §4 der VVG-Informationspflichtverordnung bekommt jeder Versicherte von der Versicherung ein Produktinformationsblatt ausgehändigt.

Diese Regelung gilt schon seit dem 1. Juli 2008 und besagt, dass das Informationsblatt vor dem Vertragsabschluss übergeben wird. Eine Übergabe nach dem Vertragsabschluss macht keinen Sinn mehr, denn dann sind Sie schon an den Vertrag gebunden. In den Produktinformationen sind die folgenden Punkte enthalten:

  • Art des Versicherungsvertrages
  • Höhe der Versicherungsprämie
  • Risiken
  • Leistungsausschlüsse (wenn vorhanden)
  • Kündigungsmöglichkeiten

Telefon und Internet und das Produktinformationsblatt

Auch die Anbieter von Telekommunikationsverträgen sind verpflichtet ein Produktinformationsblatt zu gestalten und ihren Kunden zu überreichen. 

Die Angebote sind auf dem Produktinformationsblatt klar und deutlich zu lesen und vor dem Vertragsabschluss zu übergeben. In einem separaten Beitrag haben wir daher dazu alle Informationen zusammengefasst.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Produktinformationsblatt

1.Was beinhaltet das Produktinformationsblatt?

Das Produktinformationsblatt, auch unter dem Namen Beipackzettel bekannt, enthält alle Informationen über das Produkt selbst, eine Übersicht über die Ziele der Anlage und Informationen rund um das Risiko und den möglichen Gewinn. Das Dokument ist standardisiert und ersetzt die bisher eher undurchsichtigen Verkaufsprospekte.

2. Wer bekommt ein solches Informationsblatt?

Inzwischen bekommt jeder Verbraucher, der sein Geld investieren will ein solches Informationsblatt. Wichtig ist, dass der Beipackzettel immer vor dem Vertragsabschluss überreicht wird. Jeder Verbraucher hat das Recht ein Vergleich der verschiedenen Angebote durchzuführen.

3. Gibt es die Informationan auch bei Versicherungen?

Bei Versicherungen gibt es diese Art der Informationen schon deutlich länger als bei den Geldanlagen. Der Zweck ist aber derselbe, denn auch das Informationsblatt für Versicherungen beinhaltet alle Informationen rund um das Produkt.

4. Wo gibt es die Produktinformationen?

Produktinformationen verschaffen Sie sich z.B. im Internet. Oder Sie erkundigen sich selbst über die gewünschte Anlage – aber normalerweise erhalten Sie die Informationen vom Anbieter. Der Anbieter ist verpflichtet, z.B. die Informationen vor dem Abschluss eines Vertrags rauszugeben.

5. Wie lang dürfen die Produktinformationen sein?

Produktinformationen sind meist ein schwieriges Thema und aus dem Grund hat der Gesetzgeber inzwischen vorgesehen, dass sie nur eine bestimmte Länge haben dürfen. Die Länge ist auch höchstens drei DIN A4-Seiten festgelegt und in diesen Seiten müssen alle wichtigen Informationen enthalten sein.

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Fazit

Das Thema Geldanlage ist schwer und meist auch sehr trocken. Es gibt zwar immerhin unzählige Informationen rund um die einzelnen Produkte, aber das Verständnis ist meist nicht vorhanden. Verbraucher steigen durch die verschiedenen Angebote kaum durch, denn sie sind z.B. unverständlich erklärt. Aber damit soll jetzt endlich Schluss sein. Der Gesetzgeber sieht daher ein dreiseitiges Dokument vor, das die bisherigen Informationsblätter ersetzen wird. Es handelt sich dabei um drei Seiten mit allen wichtigen Informationen rund um das Produkt. Dessen Zweck ist es, dass Sie das Produkt verstehen und z.B. mit ähnlichen Produkten vergleichen können.

Der Beitrag Finanzprodukte verstehen und vergleichen: Beipackzettel für Anleger – Produktinformationen zum Thema Finanzen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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