Intensivkosten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:21:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Intensivkosten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Tages- und Nachtpflege: eine Stütze für die Pflege zuhause – Die Pflegekassen übernehmen die Kosten je nach Pflegegrad https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tages-und-nachtpflege-eine-stuetze-fuer-die-pflege-zuhause-die-pflegekassen-uebernehmen-die-kosten-je-nach-pflegegrad/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tages-und-nachtpflege-eine-stuetze-fuer-die-pflege-zuhause-die-pflegekassen-uebernehmen-die-kosten-je-nach-pflegegrad/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:21:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56994 Sie geben nicht auf, wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege nicht mehr sicherstellen können. Die ambulante Versorgung wird mit der Tages- und Nachtpflege ergänzt. Gleichzeitig wird die häusliche Pflege dadurch gestärkt. Der Einzug ist ein Heim lässt

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Sie geben nicht auf, wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege nicht mehr sicherstellen können. Die ambulante Versorgung wird mit der Tages- und Nachtpflege ergänzt. Gleichzeitig wird die häusliche Pflege dadurch gestärkt. Der Einzug ist ein Heim lässt sich durch die Tages- und Nachtpflege verzögern oder sogar ganz verhindern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf das Geld für die Tages- und Nachtpflege.
  • Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 nutzen den Entlastungsbetrag, um die Kosten für die Tages- und Nachtpflege zu decken.
  • Die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege lassen sich mit den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld kombinieren.
  • Die Kosten für Tages- und Nachtpflege lassen sich nicht allein durch die Pflegekassenleistung decken.

Was genau ist eigentlich Tages- und Nachtpflege?

Zu den teilstationären Pflegeleistungen gehören die Tages- und Nachtpflege.
Diese Leistungen eignen sich für Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden versorgt werden, insbesondere, wenn diese Personen nicht in der Lage sind, allein in der Wohnung zu bleiben. Gerade körperliche und seelische Beeinträchtigungen sprechen dafür, dass sie nur mit einer Pflegeperson zusammen sein können.

Die Gründe für eine Tages- und Nachtpflege sind unterschiedlich. Die Pflegeperson geht einer Erwerbstätigkeit nach oder muss entlastet werden, dann kann eine solche Pflegeleistung notwendig sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegebedürftige nur ein paar Stunden am Tag oder der Nacht hilfsbedürftig ist, der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht auch für wenige Stunden. In der Regel wird der Pflegebedürftige abgeholt und in einer speziellen Einrichtung betreut bis die Pflegeperson dazu wieder in der Lage ist. Er wird nach der Betreuung auch wieder nach Hause gebracht und das bedeutet, dass die Pflegeperson eine gute Unterstützung hat, um den eigenen Beruf und die Pflege unter einen Hut zu bekommen.
Die Pflegebedürftigen erleben in der Tagespflegeeinrichtung neue soziale Kontakte und werden gefördert, natürlich entsprechend der vorhandenen Fähigkeiten. Das Angebot wird von verschiedenen Betreuungs- und Beschäftigungsmaßnahmen abgerundet.

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Die Kosten für Tages- und Nachtpflege

Die Kosten für diese Art der Betreuung übernimmt die Pflegekasse und hierfür stehen für jeden Pflegebedürftigen verschiedene Pflegekostenstufen zur Verfügung.

Die Höhe der Pflegekosten ergibt sich aus dem Pflegegrad des Betroffenen. Bei Pflegegrad 2 stehen 689 Euro zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 1.298 Euro, bei Pflegegrad 4 1.612 Euro und bei Pflegegrad 5 1.995 Euro. Bei Pflegestufe 1 gibt es eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Am 1.Mai 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten und seitdem wird die Tages- und Nachtpflege auch neben der ambulanten Pflegesachleistung und dem Pflegegeld bewilligt. Somit wird Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die Pflegesachleistung oder sogar auf das Pflegegeld angerechnet. Die Leistungen sind jetzt zusätzlich vorhanden.

Kombinieren Sie einfach die Ansprüche! Tages- und Nachtpflegeleistungen werden weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistungen angerechnet. Die einzelnen Ansprüche lassen sich gut kombinieren (Pflegegeld, Pflegesachleistung und Tages- und Nachtpflege).

In den Pflegekosten sind allerdings die Kosten für den Transport enthalten, die anfallen, wenn die Wohnung zur Einrichtung verlassen wird und anders herum. Die Investitionskosten, Verpflegung und Unterkunft sind vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

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Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

Alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 erreicht haben, haben einen Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, der monatlich auf 125 Euro festgelegt ist und mit diesem Betrag ist ein Teil der Tages- und Nachtpflege bezahlt. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse einzureichen, so dass entstandene Kosten nachzuhalten sind. Nach genauer Prüfung erhalten Sie 125 Euro Entlastungsgeld, welches als Zahlung für Tages- und Nachtpflege gilt.

Kosten, die von Pflegebedürftigen zu tragen sind

Neben den Pflegekosten fallen bei der Tages- und Nachtpflege weitere Kosten in Form von Hotelkosten, also Kosten für die Unterkunft und Verpflegung an. Auch Investitionskosten zählen dazu.
Diese Kosten sind vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen und außerdem zahlt er alle Pflegekosten, die den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse übersteigen.
Des Weiteren besteht aber die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige zum kleinen Ausgleich den Entlastungsbetrag nutzt, um die Kosten zu minimieren. Eine weitere Möglichkeit hat der Pflegebedürftige durch das Sozialamt. Das Sozialamt bietet seine Hilfe aber nur dann an, wenn die Kosten nicht aus dem eigenen Vermögen oder Einkommen gedeckt werden können.
Wichtig:
Unterschreiben Sie als Angehöriger niemals den Pflegevertrag im eigenen Namen, sondern machen Sie immer deutlich, dass Sie nur ein Betreuer oder ein bevollmächtigter Vertreter sind. Ansonsten kann das Sozialamt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege auf Sie abwälzen und kommt demnach nicht für die Kosten auf.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tages- und Nachtpflege

1. Was kostet die Nachtpflege?

Die Kosten für die Nachtpflege variieren sehr stark und wird durch den in Anspruch genommenen Zeitraum, aber auch durch die Wahl der Pflegeeinrichtung bestimmt. Monatlich kommen so schon mal bis zu 3.000 Euro zusammen, aber das ist auch die Höchstgrenze.

2. Was kostet die Tagespflege?

Die Kosten für die Tagespflege sind unterschiedlich und variieren sehr stark, anhand von Anforderung und Einrichtung. Kosten von bis zu 3.000 Euro im Monat sind möglich, aber tendenziell sind es weniger.

3. Was zahlt die Pflegekasse bei der Tagespflege?

Bei der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse die medizinische Behandlungspflege und die morgendlichen und abendlichen Bringdienste. Alle weiteren Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige selber.

4. Welcher Pflegegrad hat Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?

Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Tages- und Nachtpflege – es sei denn, Sie übernehmen die Kosten selber. Aber immerhin haben Sie ab Pflegestufe 2 bis 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege.

5. Wie sind die Arbeitszeiten in der Tagespflege?

Die Arbeitszeiten in der Tagespflege liegen bei 40 Stunden in der Woche, also ganz normal. 8 Stunden am Tag sind vorgesehen. Dazu kommen allerdings noch eine halbe bis eine Stunde Pause und eventuelle Überstunden.

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Fazit

Eine sehr gute Unterstützung für die Versorgung von Pflegebedürftigen stellt die Tages- und Nachtpflege dar. Das heisst Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Übernahme der Kosten und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zur Kostenminimierung zu verwenden. Der Antrag zur Kostenübernahme wird bei der Pflegekasse gestellt. Allerdings kann deren Bearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern.

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