Rückgaberecht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:25:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Rückgaberecht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was tun, wenn meine Online-Bestellung nach dem Versand nicht ankommt? Bezahlung nur bei erhaltener Ware https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-meine-online-bestellung-nach-dem-versand-nicht-ankommt-bezahlung-nur-bei-erhaltener-ware/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-meine-online-bestellung-nach-dem-versand-nicht-ankommt-bezahlung-nur-bei-erhaltener-ware/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:25:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69020 Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte

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Der Online-Handel boomt seit einigen Jahren und seit Beginn der Pandemie ist das Bestellen durch die Decke gegangen. Im Grunde entsteht auch beim Online-Handel ein Kaufvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher. Wenn die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann können Sie eine erneute Lieferung nicht verlangen. Wenn die Ware nicht ankommt, dann müssen Sie auch keine Bezahlung vornehmen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versandweg kann mitunter sehr lang sein und immer wieder kommt es vor, dass Ware verloren geht. Kommt es zu so einem Fall, dann können Sie keine erneute Lieferung verlangen.
  • Sie müssen keine Bezahlung vornehmen, wenn keine Ware ankommt.
  • Auch bei einer Online-Bestellung können Sie von dem Widerrufs-und Rückgaberecht Gebrauch machen, dann senden Sie die Ware einfach zurück. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr für das Unternehmen.

Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher

Wenn Sie sich für eine Online-Bestellung entscheiden, dann müssen Sie auf ein paar Dinge achten. Im Grunde handelt es sich auch bei einer Online-Bestellung um einen Kaufvertrag, aber wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann haben Sie kein Recht auf Ersatzlieferung.

Allerdings gibt es hier ein paar Einschränkungen, denn nur wenn der Unternehmer einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat, gilt das Prinzip. Ansonsten haben Sie durchaus die Möglichkeit eine erneute Lieferung zu verlangen. Grundsätzlich hat das Unternehmen seine Vertragspflicht erfüllt, wenn die Ware an den Spediteur übergeben wird. Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof und hat ein Urteil in der Sache gesprochen (Az.: VIII ZR 302/2).

Ihnen sollte aber auch klar sein, dass Sie keine Zahlung durchführen müssen, wenn die Ware nicht ankommt. Also, wenn das Unternehmen die Ware verschickt, aber nicht bei Ihnen ankommt, dann bezahlen Sie auch nicht. Sie können zwar keine erneute Lieferung verlangen, aber dadurch, dass das Unternehmen bezahlt werden möchte, ist Kundenfreundlichkeit meist das A und O.

Schließlich darf das Unternehmen den Kaufpreis erst einfordern, wenn die Ware bei Ihnen als Empfänger angekommen ist. Das muss nachweislich sein und das geht nur, wenn das Paket persönlich übergeben wurde. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das Paket an einen Familienangehörigen übergeben wird.

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Wichtig

Grundsätzlich gibt es heute verschiedene Möglichkeiten für den Versandhandel, die Ware zu übergeben. Die Kreativität der Transportunternehmen ist groß und somit können auch Balkone, Terrassen oder Mülltonnen als Ablageort genutzt werden. Sie erhalten dann ein Schreiben, auf dem die genauen Hinterlassensorte zu finden sind.

Kaufpreis zahlen, wenn Paket erhalten

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wo das Paket hinterlegt wurde oder wer das Paket angenommen hat. Wenn Sie das Paket ausgehändigt bekommen, dann müssen Sie auch bezahlen.

Es bringt auch nichts, wenn Sie einfach im Nirwana verschwinden, denn den Preis für die bestellte Ware müssen Sie trotzdem bezahlen. Der Versandhändler ist seiner Pflicht auch nachgekommen, wenn Sie sich weigern das Paket mit der bestellten Ware anzunehmen. Vielleicht haben Sie auch irrtümlich eine falsche Lieferadresse angegeben und das Paket kann nicht zugestellt werden. Wichtig ist, dass der Versandhändler seine Pflicht erfüllt hat und die Bezahlung der Ware nun bei Ihnen liegt.

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Fehler des Zustellers sorgt für Nichtbezahlung

Es ist bekannt, dass die Zusteller von Päckchen und Paketen immer kreativer werden und die Waren auch gern einfach mal abstellen.

Ein Fehler des Zustellers müssen Sie sich nicht auf die Kappe schreiben lassen. Wenn der Zusteller die Ware einfach vor die Haustür abstellt und sie dann verloren geht, dann ist der Verkäufer in der Pflicht. Zudem ist der Zusteller auch Schuld, wenn die Ware an einen anderen Hausbewohner überreicht wird, denn dann handelt es sich um einen Fehler in der Zustellung. Geht die Ware dann verloren, dann muss der Verkäufer in die Haftung gehen und Sie müssen die Ware nicht bezahlen.

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Das Thema Widerrufs- und Rückgaberecht

Auch bei einer online bestellten Ware können Sie von Ihrem Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch machen.

Schließlich handelt es sich auch bei einem Online-Kauf um einen Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind oder die Ware kommt beschädigt bei Ihnen an, dann können Sie von dem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.

Sie senden dann einfach die bestellte Ware an das Unternehmen zurück und dabei hat das Unternehmen das Risiko. Wenn es bei der Rücksendung zu einer Beschädigung der Ware kommt oder sie vielleicht sogar verloren geht, dann müssen Sie keinen Ersatz leisten. Trotzdem müssen Sie den Kaufpreis erstattet bekommen, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Grundsätzlich müssen Sie die Rücksendenummer des Paketdienstes nachweisen und natürlich auch eine versicherungspflichtige Rücksendung durchgeführt haben. In der Regel bieten die Versandhändler einen Retourenschein an, der alle wichtigen Daten enthält und für einen reibungslosen und sicheren Rücktransport genutzt wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Bestellung

1. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Online-Bestellung nicht ankommt?

Jedes Online-Händler weist auf die Versandoptionen hin und wenn innerhalb dieser Zeit die bestellte Ware nicht ankommt, dann können Sie eine erneute Bestellung ausführen. Wichtig ist aber, dass der Versandhändler nicht in der Pflicht ist, Ihnen die Ware erneut zuzusenden. Sie müssen also darauf hoffen, dass Sie die Ware erneut bestellen können.

2. Wer kommt dafür auf, wenn die Online-Ware nicht ankommt?

Eigentlich kann man sagen, dass Sie als Besteller und auch der Unternehmen Pech haben. Der Grund ist einfach, denn wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt, müssen Sie diese auch nicht bezahlen. Das bedeutet, der Unternehmer bleibt auf den Kosten sitzen, aber Sie haben halt auch die Ware nicht.

3. Wer zahlt, wenn der Zusteller die Ware verschwinden lässt?

Der Unternehmer übergibt die Ware an den Zusteller und hat seine Pflicht erfüllt. Wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt, dann müssen Sie auch nicht bezahlen. Das bedeutet, dass der Zusteller eigentlich für den Verlust zuständig ist. Sie haben mit der Sache nichts mehr zu tun, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

4. Wer zahlt die Rücksendekosten?

Viele Online-Händler bieten kostenfreie Rücksendungen an, wenn die Ware defekt oder unvollständig ist. Gefällt die Ware nicht, dann können Sie die Ware auch zurücksenden. Aber es gibt auch ein paar Online-Händler, die den Verbrauchern die Kosten aufs Auge drücken.

5. Wann muss ich die online bestellte Ware bezahlen?

In der Regel muss die online bestellte Ware 14 Tage nach Erhalt bezahlt werden. Die genauen Daten für die Zahlung finden Sie immer auf der Rechnung oder auf der Internetseite des Verkäufers unter den persönlichen Informationen zur Bestellung.

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Fazit

Bei einem Online-Kauf handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag zwischen einem Unternehmen und dem Verbraucher. Wenn die Ware bei Ihnen ankommt, dann müssen Sie diese auch bezahlen. Kommt die Ware nicht bei Ihnen an, dann bezahlen Sie auch nicht. Sie haben aber auch nicht das Recht auf eine erneute Lieferung. In einigen Fällen geht die Lieferung beim Auslieferer verloren, dann müssen Sie auch nicht bezahlen. Die Kosten bleiben auf dem Unternehmen sitzen.

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Weihnachtsgeschenke per Mausklick – Achten Sie auf einige Faktoren vor dem Kauf im Internet! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/weihnachtsgeschenke-per-mausklick-achten-sie-auf-einige-faktoren-vor-dem-kauf-im-internet/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/weihnachtsgeschenke-per-mausklick-achten-sie-auf-einige-faktoren-vor-dem-kauf-im-internet/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:35:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60787 Jedes Jahr vor der Weihnachtszeit ist der Versandhandel für viele Menschen ein richtiges Medium, um die Weihnachtsgeschenke der Lieben zu besorgen. Achten sie immer darauf, dass die Bestellungen frühzeitig erledigt sind, damit die Geschenke rechtzeitig

Der Beitrag Weihnachtsgeschenke per Mausklick – Achten Sie auf einige Faktoren vor dem Kauf im Internet! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Jedes Jahr vor der Weihnachtszeit ist der Versandhandel für viele Menschen ein richtiges Medium, um die Weihnachtsgeschenke der Lieben zu besorgen. Achten sie immer darauf, dass die Bestellungen frühzeitig erledigt sind, damit die Geschenke rechtzeitig zum Fest ankommen. Zudem gibt es noch ein paar weitere Dinge zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Punkte sind wichtig, wenn Sie sich für Bestellungen im Internet entscheiden. Die vollständige Anschrift der Firmen ist ein Anfang und dazu kommt der Datenschutz, die Versandkosten und die Art der Bezahlung.
  • Vergleichen Sie unbedingt die Preise, denn nicht immer sind die Preise im Internet am niedrigsten.
  • Innerhalb von 14 Tagen haben Sie bei fast jedem Kaufvertrag über das Internet eine Widerrufsmöglichkeit.

Bequem und günstig ist das Einkaufen im Internet, wenn Sie dabei auf dem heimischen Sofa sitzen. Sie müssen nicht auf den Ladenschluss achten, brauchen keinen Parkplatz suchen und treffen auch nicht auf gestresstes Verkaufspersonal. Das virtuelle Einkaufen ist sehr praktisch, aber im Internet lauern viele Gefahren und Fallen für den Käufer. Schöne Internetseiten sind nicht immer ein Garant für Realität, also lassen Sie sich nicht von schönen Internetseiten blenden, auch tolle Versprechungen und super günstige Preise sollten Sie mit Obacht anschauen.

Preise immer vergleichen

Das Internet brüstet sich mit der Aussage, dass viele Produkte dort deutlich preiswerter sind als im Geschäft um die Ecke.

Damit Sie das auch wirklich nachhalten können, ist ein Preisvergleich ratsam. Vergleichen Sie dabei nicht nur die Preise der einzelnen Anbieter miteinander, sondern auch die Preise der stationären Geschäfte.

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Ein Kommentar

Der Datenschutz

Mittlerweile gibt es reichlich Internetshops und bei einer Bestellung achten Sie immer darauf, dass der Shop eine verschlüsselte Datenverbindung ermöglicht. 

Die Ansicht von dritten Personen wird dadurch erheblich erschwert. Erkennen können Sie verschlüsselte Datenverbindungen mit dem „s“ hinter dem „http“. Schauen Sie in der Adress-Zeile des Browsers nach. Außerdem lesen Sie unbedingt die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durch und achten Sie darauf, ob Ihre Angaben nur zu Bestellzwecken verwendet werden oder zusätzlich für Werbung oder ähnliches. Ihre Angaben dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Kennen Sie den Vertragspartner

Vergewissern Sie sich immer zuerst, dass die Adresse des Vertragspartners vorhanden ist. Es muss eine ladungsfähige Adresse sein mit Postanschrift des Landes, Ort und Straße. 

Durch die ladungsfähige Adresse mit allen wichtigen Daten wissen Sie immer mit wem Sie es zu tun haben und an welche Person oder Firma Sie sich wenden müssen, wenn eine Bestellung nicht ankommt oder falsch. Eine Postfachadresse oder eine normale Adresse sind wichtig und wenn Sie auf der Homepage keine finden, dann sind Sie sofort misstrauisch und bestellen auf keinen Fall.

Foren im Internet sind in der Hinsicht recht hilfreich, denn dort hinterlassen andere Kunden Erfahrungsberichte über Firmen und deren Vertragsabwicklungen. Kommt es zu einem Lieferengpass, zu Reklamationsproblemen oder anderen Dingen, dann bestellen Sie einfach nicht.

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Die Zusatzkosten

Achten Sie immer auf potentielle Zusatzkosten, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht zu einem teuren Reinfall wird. 

Zu den Zusatzkosten gehören meist Versandkosten, Entgelte für Zahlungsmittel und Zustellgebühren von Nachnahmesendungen.

Die sichere Zahlungsweise

Der Kunde hat in der Regel kein Recht auf eine bestimmte Zahlungsart, aber mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten.

Der Unternehmen stellt in erster Linie ein gängiges Zahlungsmittel zur Verfügung, welches kostenfrei ist. Die sicherste Zahlung ist die Zahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung. Auch eine Einzugsermächtigung ist eine gute Möglichkeit. Bei einer der beiden Zahlungsoptionen gehen Sie kein Risiko ein, wenn die Ware nicht richtig ist oder fehlerhaft. Sie müssen dem Geld nicht hinterherlaufen, aber vorsichtig sind Sie immer bei Vorkasse.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht

Jeder im Internet geschlossene Vertrag kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. 

Diese Vorschriften gelten auch für alle Verträge, die über Auktionsplattformen gemacht und von einem gewerblichen Händler angeboten werden.

Gegenüber dem Vertragspartner muss der Widerruf erklärt werden, aber eine Begründung ist nicht erforderlich. Es handelt sich übrigens nicht um einen Widerruf, wenn Sie die Ware einfach nicht annehmen oder einfach zurücksenden. Die 14 Tage Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie einen Vertragsabschluss haben und als Kunde deutlich machen, dass Sie über das Widerrufsrecht  informiert wurden und davon Gebrauch machen. Erst mit Erhalt der Ware beginnt in der Regel die Widerrufsfrist.

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Wäre gefällt nicht

Ohne Angabe von Gründen haben Sie als Kunde das Recht den Widerrufs zu erklären, wenn Ihnen ein Produkt nicht gefällt. 

Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie die Ware an den Händler zurücksenden, damit Sie von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Der Händler muss dann den Kaufpreis erstatten und dazu auch die Kosten für die Hinsendung, aber nur die Kosten für einen Standardversand. Ausgenommen sind Kosten für eine Expresslieferung. Die Kosten für die Rücksendung der Ware muss der Kunde tragen, aber nur, wenn der Händler sich nicht bereit erklärt die Kosten zu übernehmen.

Der Mangel einer Ware

Sie als Kunde haben im Grunde dieselben Gewährleistungsrechte die die Kunden im stationären Handel. 

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Weihnachtsgeschenke per Mausklick

1. Wie weit im Voraus sollte ich Weihnachtsgeschenke online bestellen?

Grundsätzlich sind Geschenke über das Internet früh zu bestellen, damit sie auch pünktlich unter dem Baum liegen. Mittlerweile gibt es viele Shops, die eine garantierte Lieferung am 24.12 anbieten, wenn Sie bis zum 23.12 um 12.00 Uhr bestellen. Achten Sie auf die Angaben der einzelnen Shops.

2. Wie lange dauert eine Lieferung?

Die Dauer einer Lieferung hängt immer von der Ware selber ab. Bei einem großen Produkt, das mit der Spedition gebracht wird, dauert es meist länger als mit einem normalen Versandunternehmen. Zudem ist die Nachfrage meist entscheidend für die Länge der Lieferung. Bei einer hohen Nachfrage für ein Produkt sind die Fristen deutlich länger.

3. Sind alle Produkte im Internet billiger als im Geschäft?

Viele Produkt sind im Internet deutlich günstiger als im normalen Geschäft, das stimmt. Aber das ist nicht immer der Fall und aus dem Grund sollten Sie die Preise unbedingt miteinander vergleichen.

4. Wer zahlt die Rücksendekosten für ein Produkt?

In der Regel ist der Kunde für die Kosten der Rücksendung zuständig, aber die meisten Shops haben Retourenmöglichkeiten. Das bedeutet, die Kunden können die Waren mit Hilfe des Retourenaufklebers kostenfrei zurücksenden.

5. Gibt es alle Produkte über das Internet zu kaufen?

Das Internet ist vielfältig und das zeigt sich auch in Sachen Geschenkesuche. Es gibt unzählige Produkte im Internet, die es in den Geschäften nicht gibt oder es bedarf einer Menge Suchzeit. Aber alle Produkte gibt es nicht.

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Fazit

Gerade vor der Weihnachtszeit boomt der Onlinehandel jedes Jahr. Die Verbraucher machen sich online auf die Suche nach dem passenden Geschenk für die Lieben und nutzen dabei die einfache Möglichkeit von Zuhause ein Geschenk zu finden, liefern zu lassen und einfach zu bezahlen. Aber die Leichtigkeit des Internets hat auch ihre Tücken und diese sollten Sie kennen.

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