Kontowechselservice | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:41:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kontowechselservice | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Checkliste und Musterbriefe für den Kontowechsel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-und-musterbriefe-fuer-den-kontowechsel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-und-musterbriefe-fuer-den-kontowechsel/#respond Fri, 13 May 2022 07:41:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54707 Ein Girokonto kann teuer sein: Bis zu 15 Euro kann das Konto, aufgrund von Buchungskosten, Kredit- sowie EC-Karten und monatliche Gebühren, dem Besitzer kosten. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die Tarife und Kosten anderer Anbieter

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Ein Girokonto kann teuer sein: Bis zu 15 Euro kann das Konto, aufgrund von Buchungskosten, Kredit- sowie EC-Karten und monatliche Gebühren, dem Besitzer kosten. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die Tarife und Kosten anderer Anbieter miteinander zu vergleichen und sich gegebenenfalls für einen Kontowechsel zu entscheiden.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Girokontenwechsel benötigt immer etwas Aufwand. Allerdings sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihren Kunden hierbei zu helfen.
  • Heutzutage ist es günstiger, ein Konto online zu führen. Ebenso kann sich der Preisvergleich mit anderen Anbietern durchaus auszahlen.
  • Hier finden Sie Hilfe bei der Suche nach einem passenden Girokonto und der Durchführung des Wechsels: Informationen, Musterbriefe und Checklisten sorgen dafür.

Im Allgemeinen ist eine Vielzahl an Verbraucher generell dazu bereit, das Kreditinstitut zu wechseln. Allerdings scheuen viele Menschen den Aufwand, sodass der Plan dann doch nicht umgesetzt wird. Dabei ist ihnen jedoch oftmals nicht bewusst, dass die alte sowie ebenfalls die neue Bank vonseiten des Gesetzes dazu verpflichtet sind, ihren Kunden bei einem Wechselwunsch zu helfen.

Durch einen Bankwechsel bestehen zudem einige Einsparmöglichkeiten, denn Kosten für Buchungen, Grundgebühren, Kosten für Bezahlkarten sowie Buchungen und Gebühren für Abbuchungen, die an einem fremden Automaten durchgeführt werden, steigen schnell auf eine nicht zu verachtende Höhe an.

Symbolbild Geldautomat
Banken erhöhen Preise für Girokonten – Das können Sie jetzt tun

Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum

Ein Kommentar

Kunden besitzen seit dem 18. September des Jahres 2016 aus gesetzlicher Sicht einen Anspruch darauf, dass das alte sowie neue Kreditinstitut bei einem Girokontenwechsel hilfreich zur Seite steht. Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden. Doch auch bereits vorher sind viele Banken dazu übergegangen, ihren Kunden diese Hilfe freiwillig zukommen zu lassen. Ebenso ist es natürlich möglich, den Wechsel selbstständig durchzuführen.

Wichtiges festhalten

Am besten wir vorab festgelegt, auf welche Dinge man nicht verzichten möchte.

Während manchen Kunden der persönliche Kontakt in einer Bankfiliale wichtig ist, legen anderen Kunden vielmehr einen hohen Wert auf das Online- beziehungsweise Telefonbanking. Bei zuletzt genanntem liegt man bei einer Direktbank genau richtig.

Zu beachten ist, dass ein Online-Konto gemeinhin günstiger ist. Beim Bargeldbezug gilt es dagegen zu beachten, dass innerhalb der Wohnregion an möglichst vielen Geldautomaten problem- sowie kostenlos Geld abgehoben werden kann. Ebenfalls sehr wichtig ist, wie man bei einem Auslandsaufenthalt zu Bargeld gelangt. Bei manchen Banken ist es mittlerweile sogar möglich, auf weltweiter Ebene kostenfrei Geld abzuheben.

Das richtige Girokonto auswählen

Girokonto-Wechsel: Vorsicht vor nachteiligen Klauseln.

Die Checkliste „Kriterien für die Auswahl des richtigen Girokontos“ zeigt übersichtlich aufgelistet die wichtigsten Anforderungen auf, die heutzutage ein Girokonto aufweisen muss. Idealerweise verwendet man die Liste dazu, um die verschiedenen Angebote von unterschiedlichen Banken miteinander zu vergleichen und die jeweils individuellen, wichtigen Punkte einzutragen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Filialen in Wohnortnähe oder niedrige Kosten handeln.

Achtung: Bei sehr günstigen Angeboten achtet man am besten auf nachteilige Klauseln. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Kreditinstitute für ein kostenloses Girokonto einen bestimmten Mindestgeldeingang im Monat voraussetzen.

Bankwechsel

Kontowechselservice oder selbstständiger Wechsel der Bank.

Sobald ein geeignetes Girokonto-Angebot gefunden ist, steht einem Bankwechsel im Grund genommen nichts mehr im Wege. Dieser kann mithilfe der neuen Bank oder selbstständig durchgeführt werden. Beim selbstständigen Wechsel des Kreditinstituts können unsere Musterbriefe helfen.

Sie finden hier auf verbraucherschutz.com unter anderem:

Musterbrief: Abwehr einer unberechtigten Forderung (wie Zeitschriften Abo)

Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung

Musterbrief: Inkassoabwehr

Musterbrief: Drittanbieter-Forderung

Musterbrief: Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

Schnelle Kontoschließung nach Kündigung?

Unter Umständen kann es dazu kommen, dass die Bank das alte Konto sehr schnell schließt. Aufgrund dessen beachtet man am besten die folgenden Tipps.

Es kann vorkommen, dass die Kreditinstitute nach Eingang der Kündigung das Konto sehr schnell schließen. So ist es dann zum Beispiel nicht mehr möglich, Bargeld abzuheben oder das Online-Banking durchzuführen. Der Grund für diese Vorgehensweise kann sein, dass bei einem Girokonto oftmals entweder keine oder lediglich eine sehr kurze Kündigungsfrist vorhanden ist, sodass die Banken eine Kündigung schnell umsetzen. In diesem Fall helfen folgende Tipps:

  • Als Erstes erfolgt die Eröffnung des neuen Kontos und sämtliche Zahlungen, wie beispielsweise Geldeingänge, Kartenzahlungen, Daueraufträge und mehr, werden dorthin umgestellt.
  • Es bietet sich an, das neue und alte Konto für etwa drei Monate gleichzeitig laufen zu lassen. Auf dem alten Konto wird am besten eine kleinere Summe belassen; so ist man abgesichert, falls etwaige vergessene Abbuchungen erfolgen.
  • Die Kündigung des alten Kontos führt man am besten erst nach einem erfolgreichen Wechsel durch.
  • Nicht in Vergessenheit geraten darf, dass bei Vertragsende kein Zugriff mehr auf das Online-Banking möglich ist. Aufgrund dessen werden am besten sämtliche Dokumente, wie etwa Kontoauszüge, noch rechtzeitig vor der Kündigung abgespeichert. Andernfalls kommt es unter Umständen zu recht hohen Kosten, wenn man die dementsprechenden Dokumente im Nachhinein beantragen muss.

Fragen & Antworten

FAQs zum Girokontowechsel

1. Lohnt sich ein Wechsel des Girokontos?

Ob sich ein Kontowechsel lohnt, wird am besten durch einen Vergleich herausgefunden. Oftmals ist es jedoch möglich, einiges zu sparen.

2. Ist ein Onlinekonto die bessere Wahl?

Wenn der persönliche Kontakt mit der Bank nicht so wichtig ist und man einiges sparen möchte, dann ist ein Onlinekonto in der Regel die bessere Wahl.

3. Warum schließen manche Banken das alte Konto sehr schnell?

Schuld daran tragen in der Regel die Kündigungsfristen: diese sind in vielen Fällen sehr kurz oder es besteht sogar überhaupt nicht vorhanden.

4. Sind sehr günstige Angebote seriös?

Günstige Girokonto-Angebote können seriös sein. Am besten ist es jedoch, hier besonders die Augen offenzuhalten und nach etwaigen nachteiligen Klauseln Ausschau zu halten.

5. Ist ein Vergleich unbedingt notwendig?

Ein Vergleich der verschiedenen Kontoangebote muss nicht zwangsläufig durchgeführt werden. So kann man natürlich auch direkt ein bestimmtes Angebot annehmen. Allerdings fällt durch einen Vergleich oftmals erst richtig auf, welche Einsparungen möglich sind beziehungsweise welches Angebot das günstigste ist.

Fazit

Durch einen Girokontowechsel ist es oftmals möglich, einiges zu sparen. Um schnell und einfach herauszufinden, welches Angebot das Beste ist, wird idealerweise bereits im Vorfeld ein Vergleich durchgeführt. Da einige Banken das alte Konto sehr schnell schließen, ist es wichtig, alle notwendigen Dokumente vorher abzurufen und abzuspeichern. Zudem bietet es sich an, das alte und neue Konto für etwa drei Monate parallel laufen zu lassen, damit es nicht zu etwaigen Engpässen und Schwierigkeiten, wie etwa bei der Abhebung von Bargeld, kommt.

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Wenn Sie Ihre Bank wechseln, müssen Ihnen beide Banken dabei helfen. Natürlich nur, sofern Sie das möchten. Dieser vom Gesetz vorgeschriebene Kontowechselservice unterliegt bestimmten Fristen, die für eine zügige Umstellung sorgen sollen. Während einige Banken und Sparkassen diesen Service bereits seit längerem freiwillig anboten, wurde der Umzugsservice jetzt also im Zahlungskontengesetz (ZKG) verankert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit September 2016 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dem Kunden beim Wechsel mit seinem Girokonto zu einer anderen Bank Unterstützung bei der Umstellung von Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträgen etc. zusteht.
  • Umfragen und Tests zeigen jedoch, dass die gesetzlich festgelegte Kontowechselhilfe ausbleibt oder zu wenig in Anspruch genommen wird. Kunden kämpfen mit komplizierten Unterlagen, was nicht selten zu Fehlern bei der Umstellung führt.
  • Banken haben das Recht, die Kontowechselhilfe in Rechnung zu stellen.

Wofür gibt es Kontowechselhilfe

Bei welchen Kontotypen und von welchen Instituten muss ein Kontowechselservice angeboten werden?

Das Gesetz sieht vor, dass jedes Institut, das seinen Kunden ein Zahlungskonto anbietet, auch beim Umzug eines solchen helfen muss. Unter dem Begriff Zahlungskonto versteht man Girokonten – auch als Sichtkonto bekannt. Zahlungskonten werden von Geschäftsbanken, Volksbanken und Sparkassen u.ä. angeboten. Genauso aber auch von Onlinebanken.

Es spielt für Sie als Kunde also auch keine Rolle, ob Sie Ihr Konto in einer Filiale eröffnet haben oder ob Sie ein reines Onlinekonto führen.

Voraussetzung ist allerdings, dass beide Banken in Deutschland ansässig sind und dementsprechend auch beide Konten dieselbe Währung führen.

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Onlinebanking: Datenschutz und Sicherheit – Tipps für Neukunden

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Wenn Sie kein Onlinekonto führen, sondern lieber direkt in der Filiale mit einem Mitarbeiter sprechen, steht Ihnen ebenfalls Kontowechselhilfe zu. Sollte Ihnen diese Unterstützung nicht angeboten oder gar verweigert werden, sollten Sie auf jeden Fall hartnäckig bleiben und auf Ihr Recht beharren.

Wenden Sie sich bei Problemen gerne auch an die Verbraucherzentralen.

Bankwechsel starten

Wie Sie den Wechsel zur neuen Bank richtig beginnen.

Wenn Sie Ihre Bank wechseln möchten, können Sie das komplett von der neuen Bank aus tun. Sie starten, indem Sie bei der neuen Bank ein Konto eröffnen. Anschließend ermächtigen Sie die Bank mit einem entsprechenden Formular, die Kontowechselhilfe durchzuführen. Dies funktioniert bei Onlinebanken gleichermaßen wie bei Filialbanken. Durch diese Ermächtigung ist die neue Bank verpflichtet, folgende Daten innerhalb von zwei Werktagen bei der alten Bank einzuholen:

  • Aufstellung über die aktuellen Daueraufträge und Lastschriftmandate des alten Kontos.
  • Aufstellung über die erfolgten Überweisungen und Lastschriftabbuchungen der letzten 13 Monate.

Ihre alte Bank hat im Gegenzug folgende Verpflichtungen:

  • Sie muss die angeforderten Informationen innerhalb von fünf Werktagen an die neue Bank übermitteln.
  • Eingehende Überweisungen und Lastschriften müssen ab einem bestimmten, von Ihnen als Kunde festgelegten Datum, abgelehnt werden. Die alte Bank muss die jeweiligen Auftraggeber – egal ob Unternehmen oder Privatperson – über die Schließung des Kontos informieren.
  • Daueraufträge dürfen ab einem bestimmten, von Ihnen festgelegten Datum, nicht mehr vom alten Konto durchgeführt werden.
  • Das restliche Guthaben auf Ihrem alten Konto muss zu einem bestimmten, von Ihnen vorgegebenen Datum, auf das neue Konto überwiesen werden.
  • Das alte Konto muss zu einem, von Ihnen festgelegten Datum geschlossen werden.

Kontowechselhilfe wurde bisher wenig in Anspruch genommen

Die seit 2016 gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe ist scheinbar viel zu wenig bekannt. Zumindest könnte das ein Grund dafür sein, dass der Umzugsservice viel zu selten genutzt wird. Eine repräsentative Umfrage des Finanzmarktwächters der Verbraucherzentrale Sachsen ergab, dass etwa 61 Prozent der Befragten nicht wussten, dass es eine gesetzliche Kontowechselhilfe gibt. Einen Bankwechsel führten im Jahr zuvor zudem nur zwei Prozent der Befragten durch. Und davon hatten auch nur äußerst wenige bei der Kontoumstellung Unterstützung der Banken erhalten.

Dabei wird das Thema Konto- und Bankwechsel immer bedeutender. Vor allem, wenn man sich die steigenden Gebühren zahlreicher Banken und Sparkassen genauer ansieht. Die Stiftung Warentest hat unter 245 Konten von insgesamt 110 Banken nur noch 23 kostenlose Kontomodelle gefunden. Teilweise werden für die Kontoführung Kosten von bis zu 250 Euro jährlich in Rechnung gestellt. Umgehen kann man diese teils sehr hohen Kosten nur, indem man immer wieder vergleicht und wenn nötig das Konto bzw. die Bank wechselt.

Einrichtungsdauer Girokonto

Wie lange dauert es, bis Ihr neues Konto einsatzbereit ist?

Sobald die alte Bank alle notwendigen Schritte durchgeführt hat, muss Ihre neue Bank schnell sein. Sie hat jetzt fünf Werktage Zeit, um folgendes zu erledigen:

  • Daueraufträge, wie von Ihnen gewünscht (Sie können hinfällige Daueraufträge in der Auflistung streichen), einrichten.
  • Lastschriften annehmen
  • Regelmäßige Einzahler, wie zum Beispiel Ihren Arbeitgeber, über Ihr neues Konto informieren und eine Kopie der Ermächtigung übermitteln.

Sollten Ihrer neuen Bank noch wichtige Daten, wie zum Beispiel Adressen, fehlen, müssen Sie diese rechtzeitig bei Ihnen oder Ihrer alten Bank anfordern. Auch Auftraggeber von Lastschriften müssen rechtzeitig über die Eröffnung des neuen Kontos informiert werden und eine Kopie der Ermächtigung erhalten.

Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, diese Schreibarbeiten Ihrer Bank zu überlassen. Sie können alternativ dazu auch ein Musterschreiben von Ihrer Bank einholen und Zahlungsempfänger und Einzahler selbst informieren.

Kontrollieren Sie die Banken

Im Finanztest 06/2017 hat die Stiftung Warentest den Kontowechselservice von drei Banken genauer unter die Lupe genommen. Leider funktionierte dieser nicht ganz fehlerfrei. Sie sollten daher auf folgendes achten:

  • Kleinere Probleme von vorneherein mit einplanen. Lassen Sie beide Konten – altes und neues – am besten einige Zeit parallel laufen.
  • Kontrollieren Sie unbedingt die Liste von Daueraufträgen, Überweisungen und Lastschriften und streichen oder korrigieren Sie bei Bedarf.

Kontowechselhilfe abgelehnt

Was, wenn Ihnen die gesetzliche Kontowechselhilfe verweigert wird?

Wenn Ihnen die gesetzlich verankerte Kontowechselhilfe verweigert wird, können Sie sich unter anderem an die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Sie ist für Beschwerden dieser Art zuständig und kann Bußgelder verhängen. Wir empfehlen Ihnen, auch eine Kopie der Beschwerde an die Verbraucherzentralen zu senden.

Abgesehen davon können Sie sich auch an den Ombudsmann der entsprechenden Banken wenden.

Kontowechselhilfe Kosten

Wie viel dürfen Banken für die Unterstützung beim Kontowechsel verrechnen?

Eines vorweg: Kosten dürfen Ihnen im Falle eines Kontowechsels und den damit verbundenen Dienstleistungen Ihrer Bank nur dann entstehen, wenn diese Gebühren auch zuvor mit Ihnen vereinbart wurden. Ist das der Fall, müssen die Kosten laut Gesetz angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wie diese Formulierung tatsächlich zu verstehen ist, wird sich erst mit der Zeit und vermutlich nach einigen Gerichtsurteilen zeigen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt wurden, wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentralen.

Was auf jeden Fall kostenlos sein muss, sind die Auflistungen zu Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen. Ebenfalls müssen die personenbezogenen Daten dieser Transaktionen kostenfrei zugänglich sein und auch für die Schließung Ihres alten Kontos darf die Bank keine Gebühren in Rechnung stellen.

Kontowechsel im EU-Ausland

Was Sie über den Bankwechsel im europäischen Ausland wissen sollten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe trifft nur auf deutsche Institute zu. Wenn Sie also zu einer Bank im EU-Ausland wechseln möchten, muss die alte Bank in Deutschland auf jeden Fall kooperieren und Ihnen Listen über Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen aushändigen. Zudem steht Ihnen natürlich auch die entsprechende Aufstellung über die letzten 13 Monate zu.

Mit diesen Informationen fällt der Kontowechsel zur ausländischen Bank um einiges einfacher. Die neue Bank im Ausland ist in keiner Weise Ihnen gegenüber verpflichtet, Sie bei der Umstellung zu unterstützen.

Girokonten vergleichen

Bevor Sie wechseln, sollten Sie die Banken und Kontomodelle vergleichen.

Ehe Sie sich über den Kontowechselservice Gedanken machen müssen, ist es erst einmal wichtig, das beste und günstigste Girokonto für sich zu finden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Kosten für Ihr Girokonto immer höher werden.

Basiskonto ebenfalls vorgeschrieben

Genauso wie der Kontowechselservice ist auch das Basiskonto gesetzlich vorgeschrieben.

Nicht nur der Kontowechselservice wurde im Jahr 2016 gesetzlich festgelegt. Auch der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto besteht seither. Demnach hat jeder Verbraucher in Deutschland das Recht, bei Banken und Sparkassen ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen.

Kontowechsel ohne Unterstützung

Muss die Kontowechselhilfe angenommen werden?

Selbstverständlich kann ein Kontowechsel auch ohne Unterstützung der Banken durchgeführt werden. Sie müssen dafür auch keine besonderen Fähigkeiten besitzen, sondern lediglich ein wenig Zeit aufwenden. Als Grundlage sollten Sie eine Aufstellung über Ihre regelmäßigen Zahlungsein- und Zahlungsausgänge erstellen. Durchforsten Sie dafür am besten die Kontoauszüge des letzten Jahres.

Anschließend müssen Sie lediglich Zahlungsempfänger und Einzahler über Ihre neuen Kontoverbindung informieren und die entsprechenden Daueraufträge anlegen. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Zahlungen auf dem alten Konto zu stoppen, ehe Sie die Zahlungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen für das neue Konto anlegen bzw. erteilen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kontowechselservice

1. Wie funktioniert ein Kontowechselservice und wie läuft er ab?

Sowohl die alte als auch die neue Bank müssen Sie beim Kontowechsel unterstützen. Die neue Bank muss die alte Bank über den Kontowechsel informieren und dort eine Aufstellung über alle Abbuchungen, Daueraufträge und Überweisungen der letzten 13 Monate anzufordern. Die alte Bank muss diese Daten aushändigen. Zudem muss sie automatische Zahlungen stoppen und Einzahler wenn nötig über die Kontoschließung informieren.

2. Wie lange dauert es die Bank zu wechseln?

Wenn Sie ein neues Konto eröffnen, müssen Sie nur wenige Tage einplanen. Etwas länger dauert es (ein bis zwei Wochen) bis Sie alle Karten, PINs etc. erhalten haben. Auch für die Änderungen bei regelmäßigen Zahlungen (Daueraufträge und Abbuchungen) sollten Sie etwa eine Woche einplanen.

3. Welche Bank ist am besten für mich?

Welche Bank die besten für Sie ist, kann nicht generell gesagt werden. Sie sollten dafür immer die Gebühren im Blick haben und ein Kontomodell wählen, das Ihre Ansprüche am meisten erfüllt.

4. Wieviel kostet ein Kontowechselservice?

Wieviel die Kontowechselhilfe durch die Banken kosten darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Sehr wohl ist jedoch verankert, dass sich die verrechneten Gebühren an den tatsächlichen Kosten orientieren müssen. Zudem darf Ihnen die Bank nur dann Gebühren verrechnen, wenn dies auch ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.

5. Seit wann muss ist der Kontowechselservice gesetzlich vorgeschrieben?

Der Kontowechselservice wurde am 18. September 2016 gesetzlich verankert und ist im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt.

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