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Musterbrief: Drittanbieter-Forderung / Abofalle zurückweisen


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Auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheint unter Drittanbieter-Forderungen plötzlich ein Abo, welches Sie nie abgeschlossen haben? Dann sind Sie eventuell auf eine Abofalle hereingefallen. Den geforderten Betrag sollten Sie auf jedem Fall bei dem Drittanbieter zurückfordern und die unberechtigte Forderung reklamieren.  

Unberechtigte Forderungen auf Telefonrechnungen für Festnetz oder Mobilfunk sind keine Seltenheit. Gerade durch das Internet kommt es vermehrt zu Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die sich Verbraucher nicht erklären können. Meist handelt es sich dann um sogenannte Leistungen von Drittanbietern. Diese stehen einfach auf der Telefonrechnung und werden abgebucht. Doch was ist, wenn Sie die Leistungen des Drittanbieters gar nicht in Anspruch genommen haben? Manchmal kommt es einfach nur zu Abrechnungsfehlern. Wir haben beispielsweise über die 41.000 Mobilfunkkunden berichtet, die eine zu hohe Rechnung erhalten haben.

Immer häufiger geraten Verbraucher aber auch in sogenannte Abofallen oder Kostenfallen. Unter Umständen haben Sie nur auf eine Anzeige oder einen Link geklickt und das Abo wurde ohne Ihren Willen ausgelöst. Die entsprechenden Firmen kassieren ihre Forderungen als sogenannte Drittanbieter über die Telefonrechnung. 

Wenn Sie sich eine Forderung nicht erklären können, dann sollten Sie dieser auf jeden Fall widersprechen. Letztlich muss Ihnen der Drittanbieter oder hilfsweise der Telefonanbieter nachweisen, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit Ihnen gekommen ist.

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Wann können Sie den Musterbrief verwenden?

Wenn Sie mit einer Rechnungsposition eines Drittanbieters nicht einverstanden sind, dann müssen Sie widersprechen. Im Rahmen einer Mobilfunkrechnung müssen Sie die unberechtigte Forderung jedoch zunächst bei dem Drittanbieter direkt beanstanden und dort das zu Unrecht bezahlte Geld zurückfordern. Der Drittanbieter kann dann entweder den Vertragsabschuss nachweisen oder das Geld erstatten. Dafür sollten Sie ihm eine Frist von 2 Wochen einräumen. Für den Widerspruch können Sie den hier verlinkten Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

Reagiert der Drittanbieter auf Ihren Widerspruch und die Rückforderung des zu Unrecht kassierten Betrages nicht, können Sie auf den Mobilfunkanbieter, der die Rechnung ausgestellt hat, zurückgreifen. Dafür nutzen Sie den hier angebotenen Musterbrief der Verbraucherzentrale. Damit weisen Sie den Aussteller der Mobilfunkrechnung noch einmal daraufhin, dass Sie der Forderung des Drittanbieters bereits widersprochen und das zu Unrecht bezahlte Geld zurückgefordert haben. Nunmehr nehmen Sie den Mobilfunkanbieter selbst in Anspruch und fordern diesen zur Erstattung des unberechtigt eingezogenen Betrages auf.

Haben Sie eine unberechtigte Forderung für eine Internet-Service-Leistung erhalten, dann stellen wir Ihnen hier den richtigen Musterbrief zur Verfügung. Falls Sie eine Rechnung für ein Zeitungsabo direkt von dem jeweiligen Lieferanten erhalten, dann empfehlen wir diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.

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Was ist beim Ausfüllen des Musterbriefes für die Forderungsabwehr zu beachten?

Achten Sie zuerst darauf, dass Sie Ihre individuellen Angaben entsprechend ausfüllen. Senden Sie den Musterbrief nicht an die Verbraucherzentrale und nicht an Onlinewarnungen.de. Der richtige Empfänger für den Brief ist der Drittanbieter, welcher auf der Mobilfunkrechnung ausgewiesen ist.

Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Alternativ geht auch ein Fax, wenn Sie das Sendeprotokoll bekommen und aufheben.

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