Taschengeldparagraph | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:03:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Taschengeldparagraph | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen, auch mit Generaleinwilligung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bankgeschaefte-mit-minderjaehrigen-eltern-muessen-meistens-zustimmen-auch-mit-generaleinwilligung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bankgeschaefte-mit-minderjaehrigen-eltern-muessen-meistens-zustimmen-auch-mit-generaleinwilligung/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:03:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54680 Vom Sparvertrag über das Girokonto ohne Kosten bis hin zu einem Dispo für Teenager: Die Banken versuchen mit vielen Angeboten die Jugendlichen zu ködern. Jedoch wissen nur die Wenigsten, dass die Verträge mit einem unter

Der Beitrag Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen, auch mit Generaleinwilligung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Vom Sparvertrag über das Girokonto ohne Kosten bis hin zu einem Dispo für Teenager: Die Banken versuchen mit vielen Angeboten die Jugendlichen zu ködern. Jedoch wissen nur die Wenigsten, dass die Verträge mit einem unter 18-jährigen nicht einfach so ihre Wirksamkeit erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 7 Jahren können Kinder schon begrenzt Verträge abschließen
  • Geschenke können ohne Probleme angenommen werden
  • Ohne die Einwilligung der Eltern geht fast nichts
  • Paragraf für Taschengeld
  • Jugendliche die schon arbeiten
  • Kredite für die es einer Genehmigung vom Vormundschaftsgericht bedarf
  • Die Volljährigkeit erlaubt es, Verträge abzuschließen
  • Die Haftungsbeschränkung beachten

Verträge für Siebenjährige sind nicht rechtens

Verträge sind nur bedingt möglich

Grundsätzlich dürfen Kinder bis 7 Jahre keine Verträge abschließen. Wenn sie es machen, dann sind diese nicht wirksam. Das Gesetz will die Kinder damit vor falschen Entscheidungen schützen, die sie aus Unwissenheit oder Unverständnis machen könnten.

Zwischen dem 7. und 17. Lebensjahr dagegen sind Kinder schon beschränkt geschäftsfähig und können Verträge machen, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Eltern oder das Gericht für Vormundschaft muss ebenfalls in den Vertrag einwilligen
  • Das Geschäft fällt unter den Taschengeldparagrafen
  • Der Vertrag darf für den unter 18jährigen keine rechtlichen Nachteile haben
  • Der Jugendliche steht in einem Arbeitsverhältnis, das die Eltern genehmigt haben und der Vertrag bezieht sich auf diese Arbeit

Geschenke sind erlaubt

Ein Geschenk hat Vorteile

Wenn Jugendliche oder Kinder etwas geschenkt bekommen, so dürfen sie das auch annehmen, ohne dass die Eltern einwilligen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern mit dem Geschenk nicht einverstanden sind oder darüber nicht informiert wurden. Der Schenkungsvertrag hat keine rechtlichen Nachteile – deshalb muss der Teenager oder das Kind nicht davor in Schutz genommen werden.

Als Beispiel: Schenkt die Bank dem neunjährigen Lukas ein Startguthaben von 10 Euro für sein Sparbuch, so darf er es auch annehmen und vor allen Dingen behalten – er muss seine Eltern nicht erst um Erlaubnis bitten.

Eine Einwilligung ist meist nötig

Eltern haben das letzte Wort

Das geschenkte Geld von der Bank war gut gemeint, doch er darf deshalb jetzt nicht auf eigene Faust ein Sparkonto abschließen. Selbst ein Girokonto kann er nicht abschließen, da dies für ihn Nachteile im rechtlichen Sinne haben kann. Es könnte passieren, dass er Kontogebühren bezahlen müsste und da diese verpflichtend sind, hätte die Bank das Recht, ihn mit Zinsansprüchen oder Schadenersatzansprüchen zu belasten. Aus diesem Grund braucht jeder Minderjährige auch die Einwilligung der Eltern, wenn sie ein Konto eröffnen möchten.

Diese Einwilligung wird auch benötigt, wenn das Kind Überweisungen tätigen, eine Barabhebung am Schalter beantragt oder eine Zahlungskarte möchte. Für Kredite gibt es sogar noch ganz spezielle Dinge zu beachten. Der Vertrag kann vom Kind oder Jugendlichen abgeschlossen werden, jedoch ist er so lange in der Schwebe, bis die Erziehungsberechtigten ihn unterschreiben. Erst dann erhält er seine Wirksamkeit.

Beide Elternteile müssen nicht unbedingt unterschreiben, es ist auch ausreichend, wenn ein Elternteil das andere bevollmächtigt. Sollte aber ein Elternteil gegen diesen Vertrag sein, ist der ganze Vertrag ungültig.

Als Beispiel: Hat ein Jugendlicher Aktien gekauft und war sein Vater damit nicht einverstanden, so muss er diese auch nicht zahlen. Sollte der Betrag schon vom Konto abgebucht sein, muss die Bank diesen zurückzahlen. Der Jugendliche dagegen muss aber auch die Aktien wieder an die Bank zurückgeben.

Die Generaleinwilligung

Praktisch aber nicht für alles gültig

Eltern haben die Möglichkeit, eine Generaleinwilligung zu geben, damit sie nicht alle Rechtsgeschäfte der Kinder bewilligen müssen. Jedoch hat diese Einwilligung ihre Grenzen und gilt nicht für Vertragsabschlüsse. Das Kind kann dann zwar zum Beispiel ein Konto bei der Bank eröffnen, aber nicht ohne Erlaubnis der Eltern Geld vom Konto abheben.

Auch ist es dem Kind nicht möglich, sein Kontolimit zu überschreiten, nur weil die Eltern es ihm erlaubt haben, eine Bankkarte zu beantragen. Hierfür braucht der dann die Einwilligung der Eltern oder vom Gericht für Vormundschaft.

Viele Banken haben für die Jugendkonten zwar sogenannte Einwilligungsklauseln, doch diese sind oftmals so verwaschen, dass sie im Grunde keine Wirkung haben.

Der Paragraf für Taschengeld

Taschengeld steht zur freien Verfügung

Der Taschengeldparagraf ist eine Generaleinwilligung der besonderen Art. Er besagt, dass ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld oder mit dem Geld, das er bei Vertragsabschluss bekommen hat, auch ohne Einwilligung der Eltern etwas kaufen kann. Dies ist aber nur wirksam, wenn es sich um übliche Käufe handelt, für die in der Regel das Taschengeld ausgegeben wird.

Handelt es sich dabei aber um Bankgeschäfte, so ist dies nicht möglich, selbst dann, wenn sie dem Kind nichts kosten. Sollte der Minderjährige nun ein Kreditgeschäft mit der Bank abschließen, so wäre dies unwirksam, selbst dann, wenn die Bank bereits eine Rate vom Taschengeld erhalten hat.

Der Abschluss eines Sparbuches oder das Geldabheben vom Konto in einem normalen Rahmen sind hier mit einer Einwilligung der Eltern machbar.

Als Beispiel: Ein Teenager hat 100 Euro von den Eltern bekommen und darf diese frei verwenden, er eröffnet damit bei der Bank ein Sparbuch. In diesem Fall ist der Vertrag gültig und der Teenager darf über das Geld auch alleine verfügen. Sollten sich aber über eine gewisse Zeit hinweg mehrere Tausend Euro angespart haben, so braucht der die Erlaubnis der Eltern, um das ganze Geld abzuheben.

Handy Smartphone Symbolbild
Kind verzockt 1.400 Euro am Smartphone – Müssen Eltern zahlen?

Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche

0 Kommentare

Jugendliche die schon arbeiten

Bedingt geschäftsfähig

Wenn der Jugendliche bereits eine Arbeit hat, so macht das Gesetz eine Ausnahme. Auch wenn er noch minderjährig ist, darf er alle Rechtsgeschäfte alleine tätigen, die mit seiner Arbeit in Verbindung stehen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern in den Arbeitsvertrag eingewilligt haben. Somit kann er ohne die Erlaubnis der Eltern sein erstes Gehaltskonto beantragen und darf auch über sein Gehalt frei verfügen. Sobald er aber anderweitige Bankgeschäfte oder Überweisungen tätigen möchte, müssen die Eltern ihre Erlaubnis geben.

Kreditaufnahmen bilden eine Ausnahme

Der Schutz vor Überschuldung ist wichtig

Handelt es sich um einen Kredit, so stehen auch Rückzahlungen an die verpflichtend sind, hinzu kommen die Zinsbelastungen. Dies ist für Minderjährige von Nachteil, weshalb sie hier nicht alleine agieren können. Das Gesetz will es so, dass hier selbst die Einwilligung der Eltern nicht ausreichend ist.

Sobald es um die Kontoüberziehung oder einen Kredit geht gilt – der Vertrag muss bei einem Minderjährigen nicht nur von den Eltern, sondern auch vom Gericht für Vormundschaft freigegeben werden, ehe die Bank die Auszahlung tätigen kann. Passiert dies nicht, hat der Vertrag keine Wirksamkeit, selbst dann nicht, wenn die Raten komplett zurückbezahlt wären.

Diese Regelung gilt auch für Kredite für einen Kontoüberziehungsrahmen am Geldautomat. Hat das Gericht für Vormundschaft nicht eingewilligt, wäre der Minderjährige dazu verpflichtet, das Geld an die Bank zurückzubezahlen. Falls der Minderjährige das Geld nun aber schon ausgegeben hat und es somit nicht zurückbezahlen kann, so müsste er es auch nicht an die Bank zurückzahlen. Sogar die Eltern wären dann nicht haftbar. Außer sie haben der Bank bereits im Vorhinein eine Haftungserklärung erteilt.

Die Volljährigkeit erlaubt es, Verträge abzuschließen

Die Verantwortung beginnt

Mit der Volljährigkeit wird ein Vertrag auch dann nicht wirksam, wenn er vor der Volljährigkeit abgeschlossen wurde. Der Erwachsene müsste diesen nun rückwirkend nochmals beantragen. Jedoch muss er jetzt gut überlegen, denn ab jetzt haftet er auch voll für seine Verträge.

Es gibt zwar auch die stillschweigende Genehmigung, welche dann zustande kommt, wenn zum Beispiel Rechnungen oder Kontoauszüge weiterhin anerkannt werden. Sollte der junge Erwachsene diesen Vertrag aber nicht genehmigen, so muss er sich darum kümmern, dass dieser rückabgewickelt wird.

Ein Wort zur Haftungsbeschränkung

Eine Sicherheit für junge Erwachsene

Der Teenager haftet für alle Schulden, die ihm seine Eltern genehmigt haben. Damit er aber später mit seiner Volljährigkeit einen gewissen Schutz hat, kann er die Haftung beschränken. Dies macht er dann für den Zeitpunkt seiner Volljährigkeit und für sein vorhandenes Vermögen. Für den jungen Erwachsenen bedeutet das, dass er ohne Schulden in die Volljährigkeit starten kann.

Als Beispiel: Ein 17-jähriger darf sich mit Einverständnis der Eltern und des Gerichts für Vormundschaft einen Kredit über 10.000 Euro aufnehmen. Wenn er nun mit Beginn seiner Volljährigkeit kein Geld mehr hat und die letzten Raten nicht bezahlen kann, so muss er das auch nicht. Er muss der Bank aber seine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Hätte zum Zeitpunkt der Kreditvergabe jedoch keine Einwilligung der Eltern oder des Gerichts für Vormundschaft vorgelegen, wäre die Haftungsbeschränkung auch nicht wirksam. In diesem Fall müsste der nun Volljährige den Vertrag im Nachhinein selbst genehmigen oder eine Unwirksamkeitserklärung beantragen. In Fall ein müsste der junge Erwachsene zwar zu seinen Schulden stehen und diese zurückbezahlen, könnte aber mit der Bank eine Ratenstundung vereinbaren. Würde er aber die Genehmigung verweigern, so wäre das komplette noch offene Darlehen mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen, auch mit Generalvollmacht

1. Dürfen Kinder über ihr Taschengeld frei verfügen?

Im Grunde ja. Sie dürfen mit dem Geld die üblichen Dinge kaufen, die damit so gekauft werden. Spart das Kind sich aber eine hohe Summe des Taschengeldes an, so braucht es die Einwilligung der Eltern, wenn es diese ganze Summe ausgeben möchte.

2. Kann sich ein Jugendlicher bereits überschulden?

Eigentlich kann das nicht passieren. Die Eltern müssten in jeden Kredit oder einen Kontoüberziehungsrahmen einwilligen. Zudem muss auch das Vormundschaftsgericht dies genehmigen. Schließt der Jugendliche einen Vertrag ohne diese Einwilligungen ab, so ist dieser nicht wirksam.

3. Dürfen Kinder Geldgeschenke ohne Erlaubnis der Eltern annehmen?

Ja das dürfen sie in diesem Fall. Hierbei handelt es sich um einen Schenkungsvertrag, der für die Kinder nur Vorteile aber keine Nachteile hat.

4. Was passiert mit Verträgen, in die die Eltern nicht eingewilligt haben?

Diese Verträge gelten als schwebend und würden erst bindend, wenn die Einwilligung vorliegt. Es müssen aber beide Elternteile einwilligen.

5. Gibt die Generaleinwilligung freie Hand über das Konto?

Mit der Generaleinwilligung können Eltern regeln, was das Kind mit seinem Konto machen darf. Es können aber auch bestimmte Dinge ausgeschlossen werden. So könnte der Jugendliche zwar ein Sparkonto eröffnen dürfen, will er aber Geld abheben, so braucht der die Einwilligung der Eltern.

Fazit

Einen Großteil der Bankgeschäfte können Kinder und Jugendliche nur mit der Einwilligung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter tätigen. Bei einem Darlehen muss zusätzlich auch noch das Gericht für Vormundschaft eine Genehmigung erteilen. Bei Fragen um Minderjährigkeitsrecht wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder die Verbraucherzentrale.

Der Beitrag Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen, auch mit Generaleinwilligung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bankgeschaefte-mit-minderjaehrigen-eltern-muessen-meistens-zustimmen-auch-mit-generaleinwilligung/feed/ 0
Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder unter 18 im Internet kaufen und was nicht? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-unter-18-im-internet-kaufen-und-was-nicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-unter-18-im-internet-kaufen-und-was-nicht/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:07:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67736 Das Internet ist nicht nur für Erwachsene ein großer Tummelplatz zum Einkaufen, denn auch Kinder und Jugendliche sind beinah täglich im Internet und somit auch auf den Onlineportalen unterwegs. Aber genau wie im wirklichen Leben

Der Beitrag Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder unter 18 im Internet kaufen und was nicht? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Das Internet ist nicht nur für Erwachsene ein großer Tummelplatz zum Einkaufen, denn auch Kinder und Jugendliche sind beinah täglich im Internet und somit auch auf den Onlineportalen unterwegs. Aber genau wie im wirklichen Leben gelten auch im Internet Regeln rund um die Geschäftsfähigkeit. Somit gibt es auch in Sachen Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen einige Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch beim Kauf im Internet gilt, dass nur die Volljährigkeit dafür sorgt, dass Sie unbeschränkt geschäftsfähig sind. Also müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Allerdings besteht für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren die Möglichkeit, im Rahmen des Taschengeldes einzukaufen.
  • Im Rahmen des Taschengeldes können Sie nur außerhalb des Internets einkaufen, denn für Internetkäufe müssen die Eltern einwilligen oder das Geschäft im Nachhinein genehmigen.

Das Internet ist auch für Jugendliche allgegenwärtig

Das Internet ist nicht nur ein beliebter Tummelplatz für Erwachsene, die Preise vergleichen und einfach einkaufen wollen, sondern auch Kinder und Jugendliche haben täglichen Zugriff.

In der Regel finden sich im Internet zahlreiche Onlineshops und Verkaufsportale, die unzählige Produkte zum Kauf anbieten. Dabei prüfen die meisten Anbieter das Alter ihrer Kunden nicht wirklich. Zwar verlangen sie die Eingabe des Geburtsdatums, aber eine tatsächliche Prüfung, ob die Eingaben auch wirklich der Realität entsprechen, findet nicht statt. Das macht es Kindern und Jugendlichen meist sehr einfach ohne die Erlaubnis der Eltern im Internet einzukaufen.

Konto online eröffnen Risiken und Vorteile
Konto online eröffnen: Risiken und Vorteile einfach erklärt

Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche

0 Kommentare

Die Regeln der Geschäftsfähigkeit gelten auch im Internet

Die Regel der Geschäftsfähigkeit gelten allerdings auch im Internet und nicht nur in der Außenwelt und das bedeutet, dass der Kaufvertrag nur wirksam ist, wenn es sich um einen volljährigen Käufer handelt.

Im stationären Handel muss der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein, denn nur dann ist man unbeschränkt geschäftsfähig und das gleiche Prinzip gilt auch für den Kauf im Internet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Spielzeuggeschäft mit Onlineversand handelt oder um ein großes Verkaufsportal mit altersgerechtem Spielzeug für Kinder und Jugendliche. Nur wer volljährig ist darf ohne Einschränkungen einkaufen.

Wichtig ist, dass Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig sind und somit auch keine Verträge abschließen dürfen. Jeder Kauf ist in diesem Sinne eigentlich ein Vertrag und das gilt eigentlich auch beim Kauf einer gemischten Tüte im Kiosk um die Ecke. Jeder Kauf ist ein Vertrag und wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist, dann darf kein Verkauf stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist, denn in diesem Fall greift der Taschengeldparagraph. Kinder ab 7 Jahren können ohne die Zustimmung der Eltern frei über ihr Taschengeld verfügen und einkaufen. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Waren direkt vom Taschengeld bezahlt werden können.

Privatkonkurs
Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung und zur Sicherung des Lebensunterhalts

Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59

0 Kommentare

Taschengeldparagraph nicht für Internetgeschäfte

Bei einer Bestellung im Internet ist es meist so, dass die bestellte Ware auf Rechnung gekauft wird und meist erst nach Erhalt der Ware bezahlt wird.

In diesem Fall kann der Taschengeldparagraph nicht zur Anwendung kommen, denn er besagt, dass Kinder ab 7 Jahre frei über das Taschengeld verfügen können, wenn sie den Einkauf direkt bezahlen. Ein Kauf auf Rechnung ist da nicht vorgesehen.

Wenn das Kind also einen Internetkauf tätigen möchte, dann müssen die Eltern ihre Einwilligung geben. Dazu haben Sie entweder im Vorfeld die Möglichkeit oder nachträglich. Nur wenn die Eltern ihre Genehmigung erteilen ist der Kaufvertrag auch gültig. Bei einer „heimlichen“ Internetbestellung des Kindes brauchen Eltern nicht mehr das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge in Anspruch nehmen. Im Grunde reicht es vollkommen aus, wenn Sie dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass sie die Genehmigung verweigern. Dann ist der Kauf nicht rechtmäßig und darf nicht ausgeführt werden.

2018-12-05 Widerrufsrecht Onlineshop Einkauf Rueckgabe
Widerrufsrecht: Ware im Onlineshop zurückgeben – Ihre Rechte

Können Sie im Onlineshop gekaufte Ware einfach so zurückgeben oder muss dafür ein Mangel vorhanden sein? Welche Rechte haben Sie bei der Rückgabe und gibt es Ausschlüsse für das Rückgaberecht? Wir erklären, was Sie rund

17 comments

Beschränkt geschäftsfähig bis 17 Jahre

Kinder gelten zwischen 7 und 17 Jahren als beschränkt geschäftsfähig und das heißt, dass Kinder in dieser Zeitspanne nur mit Erlaubnis der Eltern ein Fahrrad oder Schuhe kaufen dürfen.

Die Eltern müssen die Einwilligung zum Kauf erklären und der Händler darf keine Abzüge geltend machen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Kauf an der Haustür, im Laden um die Ecke oder über das Internet handelt. Selbst Abonnements wie Streaming-Dienste oder Klingeltöne können von den Eltern sofort wieder rückgängig gemacht werden, ohne dass der Verkäufer, Händler oder Anbieter dagegen etwas machen kann.

Online-Strafanzeige bei der Internetwache der Polizei erstatten
Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei

Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der

69 comments

Das eigene Konto für mehr Selbstständigkeit

Die Banken versuchen schon Jugendliche als Kunden zu gewinnen und bringen sogenannte Jugendkonto mit kleinen Gutschriften an, aber auch hier gilt, dass Eltern mitgehen müssen.

Das Konto, auch wenn es sich um ein Jugendkonto handelt, kann nur mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten eröffnet werden. Der Jugendliche kann mit dem eigenen Konto ein wenig mehr Selbständigkeit bekommen, aber nur unter der Aufsicht der Eltern, denn Abhebungen und Zahlungen können von den Eltern in der Höhe festgesetzt werden. Das Konto kann nicht überzogen werden, aber ein eigenes Konto kann durchaus auch einen wichtigen Nutzen haben. Auf der Klassenfahrt mit einer Karte bezahlen zu können und nicht nur mit Bargeld ist praktisch. Im Notfall können die Eltern das Konto von zu Hause aus aufladen und der Jugendliche hat ausreichend Geld zur Verfügung.

Im Grunde handelt es sich bei dem Jugendkonto um ein Guthabenkonto, über welches der Jugendliche im Rahmen des Guthabens frei verfügen kann. Kinderkonten können schon ab 12 Jahren eingerichtet werden, aber die Einschätzung der Eltern ist wichtig.

Amazon Prime kündigen und Konto löschen - einfach erklärt
Amazon Prime kündigen und Konto löschen – einfach erklärt

Wenn Sie die Vorzüge von Amazon Prime nicht mehr nutzen möchten, müssen Sie Ihre Prime-Mitgliedschaft kündigen. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, welche Schritte für die Kündigung notwendig sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihren

57 comments

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

1. Kann ein 16jähriger seine Schuhe selber kaufen?

Grundsätzlich ist es heute so, dass 16jährige sich ihre Schuhe durchaus ohne Hilfe der Eltern kaufen, aber laut Gesetz darf der Jugendliche nur beschränkt Geschäfte abschließen. Wenn die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind, dann kann der Kauf rückgängig gemacht werden.

2. Wann ist ein eigenes Konto sinnvoll?

Mit einem eigenen Konto lernen Kinder den Umgang mit Geld und Eigenverantwortung, aber wann ein Konto wirklich sinnvoll ist, sollten Eltern entscheiden. Sie können ihr Kind am besten einschätzen.

3. Ab welchem Alter können Jugendliche im Internet bestellen?

Jugendliche können eigentlich erst ab 18 Jahren im Internet bestellen, aber die meisten Händler prüfen das Alter ihrer Käufer nicht. Wenn die Eltern allerdings gegen den Kauf sind, dann muss der Händler die Ware zurücknehmen.

4. Darf der Händler Gebühren für die Rücknahme verlangen?

Wenn der Käufer unter 18 Jahre alt ist, dann darf der Verkäufer keine Gebühren für die Rücknahme verlangen, wenn die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.

5. Handelt es sich beim Kauf am Kiosk auch um einen Vertrag?

Im Prinzip ist jeder Kauf ein Kaufvertrag und somit gesetzlich bindend. Auch der Kauf von Bonbons oder eines Eis am Kiosk um die Ecke ist ein Vertrag.

Symbolbild Gefahren im Netz
Die größten Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz – was Eltern dazu wissen müssen

Im Internet gibt es bekanntermaßen mehr zu sehen als Katzen-Memes und hilfreiche YouTube-Videos. Es ist an vielen Stellen auch ein ziemlich unkontrollierter Dschungel, der Kinder und Jugendliche gleichermaßen gefährden kann. Doch elterlicher Schutz ist bei

0 Kommentare

Fazit

Das Internet wird heute in erster Linie von Jugendlichen genutzt, so ist es kein Wunder, dass auch viele Käufe über das Internet gemacht werden. Wichtig ist, dass Jugendliche unter 18 Jahren eigentlich nicht im Internet einkaufen dürfen, denn sie sind nur beschränkt geschäftsfähig. Ohne die Einwilligung der Eltern ist bis 18 Jahre nichts möglich. Die einzige Ausnahme bietet der Taschengeldparagraph, der aber nur für den stationären Handel gilt. Mit einem eigenen Konto ist auch der Kauf übers Internet möglich, so lange die Eltern einverstanden sind.

Der Beitrag Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder unter 18 im Internet kaufen und was nicht? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfen-kinder-unter-18-im-internet-kaufen-und-was-nicht/feed/ 0