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Kind verzockt 1.400 Euro am Smartphone – Müssen Eltern zahlen?


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Da staunten die Eltern nicht schlecht, als auf der Mobilfunkrechnung über 1.400 Euro für Einkäufe im Google Play Store standen. Dabei haben die Eltern mit einer Guthabenkarte für Google Play an die Sicherheit und mögliche Kostenfallen gedacht. Trotzdem gab die Minderjährige über 1.400 Euro für Spiele aus. Wer muss die Rechnung zahlen?

Überhöhte Mobilfunkrechnungen aufgrund von Einkäufen im Play Store sind weder ausgedacht noch theoretisch. Genau das ist im Raum Osnabrück einer Familie passiert. Diese wandte sich an die Verbraucherzentrale Niedersachen, um den Vorgang prüfen zu lassen. Fraglich war nämlich nicht nur, wer die hohe Rechnung zahlen muss, sondern auch, wie es trotz einer Guthabenkarte für den Play Store zu einer so hohen Rechnung kommen konnte.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über einen aktuellen Fall, den die Rechtsexperten unlängst geprüft haben. Letztlich spielt das Thema Kosten bei der Nutzung von Handys durch Kinder immer wieder eine große Rolle. Allerdings ist das wahrlich nicht das einzige Problem, mit dem sich Eltern beschäftigen müssen. Denn das Smartphone hat heute einen Internetzugang, sodass die Kinder zahlreichen Gefahren ausgesetzt sind. Nicht zuletzt spielt auch das Thema Sexting immer wieder eine große Rolle, weshalb die Internetnutzung des Nachwuchses gut begleitet werden sollte. Doch zurück zur überhöhten Telefonrechnung.

Was war passiert und wie kam es zu den hohen Kosten?

Die Eltern haben ihrer minderjährigen Tochter ein Smartphone überlassen, damit diese das Handy unter anderem auch für Onlinespiele nutzen kann. Über die Kosten haben sich die Eltern im Vorfeld Gedanken gemacht. Deshalb haben Sie ihrer Tochter eine Guthabenkarte für den Play Store von Google geschenkt. Sie waren der Auffassung, dass die Tochter in diesem Fall nicht mehr Geld ausgeben konnte, als Guthaben auf der Karte gespeichert ist.

Als die Mobilfunkrechnung eintraf staunten die Eltern, denn die Summe im vierstelligen Bereich hatten sie nicht erwartet. Die erhöhte Rechnung kam durch Drittanbieterforderungen von Google für Einkäufe im Play Store von über 1.400 Euro zustande. Offensichtlich konnte die Tochter über das Guthaben der ihr überlassenen Guthabenkarte hinaus im Play Store einkaufen.

Zustande kamen die Kosten über die sogenannten Drittanbieterkosten. In Spielen auf dem Smartphone kann sich der Spieler oft zusätzliche Vorteile erkaufen, um das Spiel schneller beenden zu können oder eine Hilfe zu bekommen. Es handelt sich um sogenannte In-App-Käufe. Diese lassen sich mit wenigen Klicks auslösen. Ist der Nutzer im Mobilfunknetz eingebucht, werden die Kosten über die Mobilfunkrechnung abgerechnet. Genau das passierte offenbar auch bei den Osnabrückern. 

Wer muss die überhöhte Rechnung bezahlen?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte die Forderung von Google zu großen Teilen zurückweisen. Danach haben die Eltern selbst gar keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter abgeschlossen beziehungsweise einem solchen zugestimmt. Für die über das Handy durchgeführten Handlungen der minderjährigen Tochter können die Eltern nicht verantwortlich gemacht werden. 

Wenn Minderjährige ohne Genehmigung der Eltern In-App-Käufe durchführen, sind die Chancen gut, sich erfolgreich gegen die Forderungen zu wehren […] Wird Minderjährigen ein Handy zur Nutzung überlassen, beinhaltet das nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit abzuwickeln

Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen am 01.08.2019

Ergebnis: Google hat auf einen Großteil der Forderung verzichtet und insgesamt 1389,90 Euro gutgeschrieben.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wie können Sie sich vor überhöhten Telefonkosten schützen?

Grundsätzlich ist anzuraten, dass Sie für Ihre Mobilfunknummer eine Drittanbietersperre einrichten. Das empfehlen wir nicht nur, um unberechtigte Einkäufe der Kinder zu vermeiden. Auch die meisten Abofallen können Sie mit einer Drittanbietersperre recht gut verhindern. Hinzu kommt, dass Sie vor der Aushändigung des Smartphones an den Nachwuchs genau überlegen sollten, auf welche Zahlungsanbieter das Kind zugreifen kann. Denn die Drittanbietersperre kann keine Einkäufe über gespeicherte Kreditkarten oder das PayPal-Konto der Eltern verhindern. 

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