Zahlunggsaufforderung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:37:33 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zahlunggsaufforderung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros – Ein schriftlicher Widerspruch und Sie reagieren auf keine weiteren Aufforderungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mahnungen-von-rechtsanwaelten-oder-inkassobueros-ein-schriftlicher-widerspruch-und-sie-reagieren-auf-keine-weiteren-aufforderungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mahnungen-von-rechtsanwaelten-oder-inkassobueros-ein-schriftlicher-widerspruch-und-sie-reagieren-auf-keine-weiteren-aufforderungen/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:37:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58054 Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten,

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Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten, die Sie nicht beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie ignorieren Mahnungen und Inkassodienst-Schreiben, wenn Sie der Zahlungsaufforderung widersprochen haben und das nachweisen können.
  • Ein gerichtliches Mahnschreiben hat einen ganz anderen Wert und so ein amtliches Schreiben müssen Sie unbedingt ernst nehmen.
  • Das Gericht legt dem gerichtlichen Mahnschreiben ein Widerspruchsformular bei, das Sie unbedingt gründlich ausfüllen müssen.

Nachdem die Zahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht erfolgt ist, kommt die erste Zahlungsaufforderung in Haus. Aber schon vor der Zahlungsaufforderung haben Sie mit einem der zahlreichen Musterbriefe der Forderung widersprochen und demnach müssen Sie auf alle folgenden Schreiben nicht mehr reagieren. Sie brauchen auch bei Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten keine Reaktion zeigen.

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Spam-Mail: Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Macron Contracts LTD

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Ernst nehmen sollten Sie ein „echtes“ Mahnschreiben.

Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus, die als echte Mahnschreiben betitelt werden. Bei dem gerichtlichen Mahnschreiben handelt es sich um ein amtliches Formular und dieses Formular kommt per Postzustellung vom Gericht. Jedem gerichtlichen Mahnschreiben ist ein Formular für den Widerspruch beigelegt und mit diesem Formular widersprechen Sie der Geldforderung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ger Gerichtsvollzieher stattet Ihnen in baldiger Zukunft einen Besuch ab, wenn Sie das Widerspruchsformular nicht erstellen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass ein solcher „echter“ Mahnbescheid nur selten vorkommt. Wenn er aber ins Haus flattert, dann wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale.

Bei dem gerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit und die liegt darin, dass das Gericht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren im Vorfeld nicht überprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Es gibt nur eine formale Prüfung und danach erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird dem Verbraucher von Amts wegen zugestellt und wenn die Forderung wirklich vorhanden ist, dann muss der betroffene Verbraucher Widerspruch einlegen. Dafür hat er zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Das Verfahren wird nur weiter vorangetrieben, wenn der Anbieter eine Klage einreicht.

Bei der Verbraucherzentrale finden Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid und können sich das Dokument anschauen. Hierbei handelt es sich um ein Beispiel und wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, dann müssen Sie sofort einen Widerspruch einlegen.

Das Thema der Schufa-Einträge

In den meisten Mahnschreiben wird mit einem Eintrag in die Schufa gedroht, aber davon lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen.

Kreditmerkmale können nur von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet werden und Auskunft über die einzelnen Einträge gibt die Schufa nur an die Vertragspartner heraus. Die sogenannten Abzockerfirmen sind in den meisten Fällen keine Schufa-Mitglieder, aber darüber gibt es keine Sicherheit. Die Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche die Abzockerfirmen vertreten könnten ebenfalls bei der Schufa-Mitglied sein oder auch nicht.

Nach unserer Auffassung darf auch auf Grundlage der aktuellen Rechtslage keine Übermittlung an die Auskunftei erfolgen, wenn es sich um eine bestrittene Forderung handelt.

Mahnung
FLX EK Forderungsmanagement: Mahnung steht unter Betrugsverdacht

Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie

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Wehren Sie sich gegen den unberechtigten Eintrag

Grundsätzlich haben Sie das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft bei der Schufa einzufordern.

Mit der kostenlosen Auskunft haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, welche Informationen gespeichert sind und von welchen Unternehmen. Jeder Verbraucher sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen, so dass Sie sich frühzeitig gegen unberechtigte Einträge wehren können.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnungen

1. Was soll ich bei einer unberechtigten Mahnung machen?

Erhalten Sie eine unberechtigte Mahnung, dann verfassen Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch und senden ihn an den Anbieter. Als Alternative wenden Sie sich an einem Anwalt, der sich mit dem Anbieter in Verbindung setzt und alle weiteren Angelegenheiten regelt. Er setzt einen Widerspruch auf und übernimmt die Korrespondenz mit dem Sender des Mahnschreibens.

2. Wann wird ein Inkassodienst eingeschaltet?

Der Inkassodienst wird immer dann eingeschaltet, wenn der Verbraucher in Zahlungsverzug gerät. In der Regel bekommt der Verbraucher erst einige Mahnungen und Zahlungsaufforderungen und erst, wenn diese keinen Erfolg bringen, wird der Inkassodienst eingeschaltet.

3. Kann der Inkassodienst für ein gepfändetes Konto sorgen?

Eine Kontopfändung wird nur vorgenommen, wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt und dann wird der Gerichtsvollzieher geschickt, der die Pfändung durchsetzt. Der Inkassodienst darf keine Kontopfändung durchführen. Das ist nur mit einem gerichtlichen Beschluss möglich.

4. Welche Zeit vergeht von der Zahlungsaufforderung bis zur Mahnung?

Die Anbieter sind in der heutigen Zeit sehr schnell und meist folgt die erste Mahnung schon 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung. In der Zahlungsaufforderung steht eine Frist und ist diese abgelaufen, kommt es sofort zur Mahnung.

5. Muss ich die Mahnkosten zahlen, wenn ich einen Widerspruch eingelegt habe?

Der Anbieter hat das Recht Mahnkosten zu verlangen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht. Allerdings sind die Mahnkosten nicht zu zahlen, wenn Sie im Vorfeld einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Bis zur endgültigen Prüfung ist das Verfahren dann zu stoppen.

2017-10-13 Neue Streamingportale mit Rechnung nach 5 Tagen
Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de

Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.

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Fazit

Nach dem Kauf einer Ware kommt es vor, dass Sie einen Widerruf schreiben müssen und in einigen Fällen erhalten Sie dann eine Zahlungsaufforderung. Auf diese müssen Sie nicht reagieren, wenn Sie einen Widerruf verschickt haben. Auch auf Schreiben von Anwälten oder Inkassobüros brauchen Sie nicht reagieren. Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus. Sie sind mit einem Widerrufsformular ausgestattet, dass innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückgeschickt werden sollte.

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Irreführende Zahlungsaufforderungen: DPMA warnt vor falscher Post https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-dpma-warnt-vor-falscher-post/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/irrefuehrende-zahlungsaufforderungen-dpma-warnt-vor-falscher-post/#respond Fri, 19 Feb 2021 07:44:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61373 Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor falschen Schreiben. Kriminelle versenden Zahlungsaufforderungen für die kostenpflichtige Veröffentlichung, Eintragung oder Verlängerung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Diese Schreiben stammen nicht von der offiziellen Bundesbehörde. Auch Ämter

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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor falschen Schreiben. Kriminelle versenden Zahlungsaufforderungen für die kostenpflichtige Veröffentlichung, Eintragung oder Verlängerung von Schutzrechten in kommerzielle Register. Diese Schreiben stammen nicht von der offiziellen Bundesbehörde.

Auch Ämter sind nicht davor geschützt, dass in deren Namen gefälschte Schreiben versendet werden. So haben wir beispielsweise schon von den falschen Finanzamt-Mails im Bezug auf eine Steuerrückerstattung berichtet. Und auch die E-Mail vom Bundeszentralamt war eine Fälschung und enthielt sogar noch einen Virus.

Jetzt warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen privater Unternehmen. Dabei geht es um die kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in kommerzielle Register (Wir haben bereits über verschiedene Firmen berichtet). Auch die Verlängerung der Schutzrechte beim DPMA sind Inhalt dieser Schreiben und werden von den Unternehmen als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt. Die Kriminellen nutzen die Corona-Krise und die damit verbundenen Unterbesetzungen beziehungsweise den Schichtbetrieb im Büro aus. Denn aktuell müssen auch Mitarbeiter an die Buchhaltung ran, die sonst vielleicht nicht so viel damit zu tun haben.

Irreführende Angebot erkennen – ist das möglich?

Das DPMA meint, dass es möglich ist, wenn Sie die Schreiben genau studieren. So wird beispielsweise der Angebotscharakter meist auf den ersten Blick nicht deutlich. Nur wenn Sie den kleingedruckten Text oder gar die Rückseite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren, wird klar, worum es geht.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Scheiben mit Zahlungsaufforderungen zu Schutzrechten genau prüfen. Gegebenenfalls haken Sie lieber beim DPMA noch einmal nach. Oder Sie senden das Schreiben an [email protected] und wir übernehmen die Prüfung. Außerdem sollten Sie folgende Punkte stutzig machen:

  • Kontoverbindung der Firma im Ausland, z.B. Polen (PL), Zypern (ZY) oder Tunesien (TN), Bulgarien (BG)
  • vorausgefüllter Überweisungsträger
  • keine Adresse einer Behörde bzw. Dienststelle des Amtes

Gebühren beim DPMA

Wenn Sie eine Anmeldung oder einen Antrag einreichen beziehungsweise die Schutzrechte verlängern oder aufrechterhalten wollen, so werden Gebühren beim DPMA fällig. Diese werden auch direkt biem DPMA eingezahlt. Das Amt weißt ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen versendet.

Alle Gebühren können Sie einem Kostenmerkblatt des DPMA entnehmen. Auf diesem finden Sie ebenfalls die Zahlungsbedingungen und die Kontoverbindung.

Folgende Fake-Unternehmen sind dem DPMA bekannt

Die folgende Liste beinhaltet die Unternehmen, welche falsche Rechnungen versenden und die dem Deutschen Patent- und Markenamt bereits bekannt sind. Diese stehen in keiner Verbindung zum DPMA.

  • A – C
    AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung
    AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
    ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    ALCOON Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
    Allgemeines Datenregister
    Allgemeines Datenverzeichnis
    Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
    Allgemeines Unternehmensregister (AUR)
    AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    AZIS Europäisches Zentralregister für Marken und Patente München
    BDAV Betriebsdaten Archiv UG
    BeFA Datenerfassung
    Community Trade Marks and Designs Limited
    Copyright-Register des geistigen Eigentums
    CPTD – Central Patent & Trademark Database
  • D
    DEPA Data Archives
    DEPA Datenarchiv
    Deutsche Domain-Namen und Marken (DEDM)
    Deutsche Markenverlängerung AG
    Deutsche Patentverwaltung
    Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    DFA Deutsche Finanz Administration GmbH
    DMP-Agentur
    DMPR – Deutsches Marken- und Patent Register
    DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
    DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
    DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH
    DPA – Deutsches Patent und Marken Register
    DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
  • E
    eBR elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
    eBR elektronisches Bundesregister
    E.C.R Euro Central Reg.
    ECTO SA
    EIPR – Register des europäischen immateriellen gewerblichen Eigentums
    ellan.info
    EOOD Patent und Markendienst
    EPR – European Patent Trademark and Registration
    EPTO S.A.
    Euro IP Register
    Europäisches Zentralregister für Marken und Patente
    European Central Register
    European Central Register of Brands and Patents
    European Central Registration Service
    European Pantent Agency (sic!)
    European Patent and Trademark Register
    European Trade marks and Designs
    European Trademark Organisation S.A.
  • F – J
    FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
    German Domain & Trademark Office
    HWI Datenerfassung
    I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
    I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
    INDAB – Internationale Datenbank für registrierte Trademarks
    Intellectual Property Agency Ltd.
    International Trademark Patent Registration
    IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark
    IOPR – Intellectual Office Property Register
    IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
    IP Data
    IP Uberwachungs
    IPOS – Intellectual Property Organisation Service
    IPTO Internationals Patent & Trademark Organization
    IPTS International Patent and Trademark Service
  • K – O
    LORESI Datenbank
    Marken & Patent Registerverzeichnis
    Marken- und Patentregister
    Marken- und Unternehmensveröffentlichungen
    Matic-Verlagsgesellschaft mbH
    MC – Register of Trading
    MDS Marken Deutschland Servicegesellschaft
    MGH – UnternehmensVeröffentlichungen Marken – Patente
    MILASTO Company S.A.
    MP Solcom BeratungsGmbH
    MPAgentur
    MPV Marken und Patentverwaltung
    Nationales Markenregister AG
    Nationales Patentregister AG
    ODM srl.
    OHMI Office for international Registration
  • P – T
    Patent and Trademark Association Ltd.
    Patent & Trademark Bureau
    Patent & Trademark Organisation LLC
    Patent Trademark Register
    Patente Agentur
    PMR-Service GmbH – Patent- und Markenregister
    PMS Patent und Markenservice AG
    RCE – Registre Central Européen
    Register Community Trade marks
    Register der deutschen Marken
    Register des gewerblichen Eigentums
    Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
    Register of International Patents
    RIPT s.r.o.
    TM-Edition International Catalogue of Trademarks
    TM Selection – Trademark Selection GmbH
    Trademark Renewal Service
  • U – Z
    USA TradeMark Ent., INC.
    UPTS s.r.o
    VPM Deutsches Verzeichnis für Marken und Patente München
    WBIP World Bureau Intellectual Property
    WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
    WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG
    WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
    WIPD World Intellectual Property Database
    W.O.I.P. Globex World Organisation Intellectual Property
    WPAT- World Patents and Trademarks
    WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
    ZDV – Zentrales Datenverzeichnis
    Zentrales Gewerbe Register
    Zentrales Grundregister für Marken und Patente (hierzu Beispiele weiterer Namenszusätze: Verzeichnis von Warenzeichen/Register von Handelszeichen/Verzeichnis von Landesmarken/Verzeichnis von gewerblichen Eigentum/Katalog der Exklusivrechte/Liste der Firmenzeichen und Patentansprüche/Verzeichnis vorbehaltener Handelsnamen und Innovationen etc.)
    ZGR Zentrale für Gewerbliche Marken-Registrierungen
    ZGV
    ZRMP Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
    ZUGV Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen

Weitere Ämter warnen

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist nicht die einzige offizielle Stelle, die vor den falschen Rechnungen warnt. Auch im Namen anderer offizieller Stellen werden Schrieben versendet.

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO),
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und
  • Europäische Patentamt (EPA).
  • Sowie zahlreiche nationale Patent- und Markenämter, wie beispielsweise das

Im Internet wird die Vorgehensweise der falschen Unternehmen laut DPMA auch als „Registerschwindel, „Adressbuchangebote“ oder als „Formularfalle“ beschrieben.

Sie haben ein falsches Schreiben erhalten?

Auf keinen Fall sollten Sie vorschnell zahlen. Das ist nämlich gar nicht nötig. Haben Sie das Schreiben als falsches Schreiben erkannt, senden Sie es uns gerne an [email protected] zu, damit wir unsere Warnung ergänzen können. Gern können Sie auch die Kommentare unter dem Beitrag nutzen. Dann werden unsere Leser noch schneller gewarnt.

Sollten Sie bereits gezahlt haben, empfehlen wir Ihnen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

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