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Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros – Ein schriftlicher Widerspruch und Sie reagieren auf keine weiteren Aufforderungen


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Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten, die Sie nicht beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie ignorieren Mahnungen und Inkassodienst-Schreiben, wenn Sie der Zahlungsaufforderung widersprochen haben und das nachweisen können.
  • Ein gerichtliches Mahnschreiben hat einen ganz anderen Wert und so ein amtliches Schreiben müssen Sie unbedingt ernst nehmen.
  • Das Gericht legt dem gerichtlichen Mahnschreiben ein Widerspruchsformular bei, das Sie unbedingt gründlich ausfüllen müssen.

Nachdem die Zahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht erfolgt ist, kommt die erste Zahlungsaufforderung in Haus. Aber schon vor der Zahlungsaufforderung haben Sie mit einem der zahlreichen Musterbriefe der Forderung widersprochen und demnach müssen Sie auf alle folgenden Schreiben nicht mehr reagieren. Sie brauchen auch bei Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten keine Reaktion zeigen.

Spam-Mail: Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Macron Contracts LTD

Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung  für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein?

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Ernst nehmen sollten Sie ein „echtes“ Mahnschreiben.

Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus, die als echte Mahnschreiben betitelt werden. Bei dem gerichtlichen Mahnschreiben handelt es sich um ein amtliches Formular und dieses Formular kommt per Postzustellung vom Gericht. Jedem gerichtlichen Mahnschreiben ist ein Formular für den Widerspruch beigelegt und mit diesem Formular widersprechen Sie der Geldforderung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ger Gerichtsvollzieher stattet Ihnen in baldiger Zukunft einen Besuch ab, wenn Sie das Widerspruchsformular nicht erstellen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass ein solcher „echter“ Mahnbescheid nur selten vorkommt. Wenn er aber ins Haus flattert, dann wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale.

Bei dem gerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit und die liegt darin, dass das Gericht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren im Vorfeld nicht überprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Es gibt nur eine formale Prüfung und danach erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird dem Verbraucher von Amts wegen zugestellt und wenn die Forderung wirklich vorhanden ist, dann muss der betroffene Verbraucher Widerspruch einlegen. Dafür hat er zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Das Verfahren wird nur weiter vorangetrieben, wenn der Anbieter eine Klage einreicht.

Bei der Verbraucherzentrale finden Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid und können sich das Dokument anschauen. Hierbei handelt es sich um ein Beispiel und wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, dann müssen Sie sofort einen Widerspruch einlegen.

Das Thema der Schufa-Einträge

In den meisten Mahnschreiben wird mit einem Eintrag in die Schufa gedroht, aber davon lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen.

Kreditmerkmale können nur von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet werden und Auskunft über die einzelnen Einträge gibt die Schufa nur an die Vertragspartner heraus. Die sogenannten Abzockerfirmen sind in den meisten Fällen keine Schufa-Mitglieder, aber darüber gibt es keine Sicherheit. Die Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche die Abzockerfirmen vertreten könnten ebenfalls bei der Schufa-Mitglied sein oder auch nicht.

Nach unserer Auffassung darf auch auf Grundlage der aktuellen Rechtslage keine Übermittlung an die Auskunftei erfolgen, wenn es sich um eine bestrittene Forderung handelt.

FLX EK Forderungsmanagement: Mahnung steht unter Betrugsverdacht

Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie

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Wehren Sie sich gegen den unberechtigten Eintrag

Grundsätzlich haben Sie das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft bei der Schufa einzufordern.

Mit der kostenlosen Auskunft haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, welche Informationen gespeichert sind und von welchen Unternehmen. Jeder Verbraucher sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen, so dass Sie sich frühzeitig gegen unberechtigte Einträge wehren können.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnungen

1. Was soll ich bei einer unberechtigten Mahnung machen?

Erhalten Sie eine unberechtigte Mahnung, dann verfassen Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch und senden ihn an den Anbieter. Als Alternative wenden Sie sich an einem Anwalt, der sich mit dem Anbieter in Verbindung setzt und alle weiteren Angelegenheiten regelt. Er setzt einen Widerspruch auf und übernimmt die Korrespondenz mit dem Sender des Mahnschreibens.

2. Wann wird ein Inkassodienst eingeschaltet?

Der Inkassodienst wird immer dann eingeschaltet, wenn der Verbraucher in Zahlungsverzug gerät. In der Regel bekommt der Verbraucher erst einige Mahnungen und Zahlungsaufforderungen und erst, wenn diese keinen Erfolg bringen, wird der Inkassodienst eingeschaltet.

3. Kann der Inkassodienst für ein gepfändetes Konto sorgen?

Eine Kontopfändung wird nur vorgenommen, wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt und dann wird der Gerichtsvollzieher geschickt, der die Pfändung durchsetzt. Der Inkassodienst darf keine Kontopfändung durchführen. Das ist nur mit einem gerichtlichen Beschluss möglich.

4. Welche Zeit vergeht von der Zahlungsaufforderung bis zur Mahnung?

Die Anbieter sind in der heutigen Zeit sehr schnell und meist folgt die erste Mahnung schon 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung. In der Zahlungsaufforderung steht eine Frist und ist diese abgelaufen, kommt es sofort zur Mahnung.

5. Muss ich die Mahnkosten zahlen, wenn ich einen Widerspruch eingelegt habe?

Der Anbieter hat das Recht Mahnkosten zu verlangen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht. Allerdings sind die Mahnkosten nicht zu zahlen, wenn Sie im Vorfeld einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Bis zur endgültigen Prüfung ist das Verfahren dann zu stoppen.

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Fazit

Nach dem Kauf einer Ware kommt es vor, dass Sie einen Widerruf schreiben müssen und in einigen Fällen erhalten Sie dann eine Zahlungsaufforderung. Auf diese müssen Sie nicht reagieren, wenn Sie einen Widerruf verschickt haben. Auch auf Schreiben von Anwälten oder Inkassobüros brauchen Sie nicht reagieren. Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus. Sie sind mit einem Widerrufsformular ausgestattet, dass innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückgeschickt werden sollte.

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