Auktion | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 13:48:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Auktion | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Virtuelle Schnäppchenjagd: Regeln für Online-Auktionen – Gebotsabgabe ist bindend https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/virtuelle-schnaeppchenjagd-regeln-fuer-online-auktionen-gebotsabgabe-ist-bindend/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/virtuelle-schnaeppchenjagd-regeln-fuer-online-auktionen-gebotsabgabe-ist-bindend/#respond Mon, 11 Jan 2021 12:39:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59789 Der Anbieter kann sein eingestelltes Angebot nur noch in ganz speziellen Fällen zurückziehen, wenn der Käufer schon ein Gebot abgegeben hat. Beherzigen Sie ein paar Tipps, damit Sie bei Auktionen im Internet keinen teureren Reinfall

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Der Anbieter kann sein eingestelltes Angebot nur noch in ganz speziellen Fällen zurückziehen, wenn der Käufer schon ein Gebot abgegeben hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaufen über das Internet mit Hilfe von Auktionen ist seit eBay bekannt und erfreut sich großer Beliebtheit.
  • Nicht nur Privatpersonen bieten ihre Waren über Versteigerungsplattformen an, auch Händler nutzen diese Verkaufsmöglichkeit.
  • Die bekannteste Plattform in dieser Hinsicht ist eBay.

Beherzigen Sie ein paar Tipps, damit Sie bei Auktionen im Internet keinen teureren Reinfall erleben müssen.

Das Angebot

Mit der Einstellung eines Angebots auf der Auktionsplattform ist der Verkäufer gebunden.

Das bedeutet, sobald ein potentieller Käufer ein Gebot für die Ware abgegeben hat, dann kann der Verkäufer sein Angebot nicht mehr zurückziehen und muss verkaufen. Ausnahmen gibt es nur in ganz besonderen Fällen, wenn der Artikel zum Beispiel beschädigt wurde oder verloren gegangen ist.

Die Beschreibung

Bei einem virtuellen Verkauf ist die Beschreibung das A und O.

Beschreiben Sie den Artikel, den Sie verkaufen wollen, so genau und ausführlich wie möglich. Idealerweise nennen Sie schon im Verkaufstitel die Marke, die Größe und die Farbe. Aber beachten Sie, dass der Artikel auch wirklich die genannten positiven Eigenschaften haben muss. Bekannte Mängel dürfen Sie nicht verschweigen und ein Foto ist perfekt, damit der potentielle Kunde eine gute Ansicht hat und ohne ein Foto läuft meist nicht viel.

Die Kosten

Neben der Gebühr für die Einstellung zahlt der Verkäufer zudem eine Provision, wenn die Ware verkauft ist.

Die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich hoch und wird im Grunde vom Startpreis bestimmt. Aber auch der erzielte Verkaufspreis ist entscheidend für die Gebührenhöhe. Aus dem Grund nehmen Sie keinen hohen Startpreis und setzen eher auf einen niedrigeren Preis. Die Kosten für den Verkauf werden nicht vom Käufer, sondern vom Verkäufer übernommen.

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Die Bezahlung

In der Regel gibt es verschiedene Arten der Bezahlung von der Überweisung bis hin zu Paypal.

Die meisten Verkäufer setzen entweder auf Vorkasse, Überweisung oder Paypal. Der Käufer hat Zeit, innerhalb einer Woche die vereinbarte Summe zu bezahlen und danach fordert der Verkäufer zur Zahlung auf. Erst, wenn der Käufer nicht reagiert hat der Verkäufer das recht vom Kauf zurückzutreten. Allerdings sollte die Verkaufsplattform über die Nichtzahlung informiert werden, denn die Plattformen haben feste Regelungen, wenn es um die Erstattung der Verkäuferprovisionen geht.

Es gibt sogar Zwischenkonten oder Treuhandkonten, die als Zwischenzahlung verwendet werden und deren Nutzung ist mit Hilfe eines kleinen Preisaufschlages möglich. Der Verkäufer bekommt sein Geld erst, wenn die Ware ausgeliefert ist und der Käufer hat das Recht, die Ware ausführlich zu prüfen.

Der Versand

Die Kosten für den Versand trägt bei Käufen über eine Internet-Plattform in der Regel der Käufer.

Bei Beschädigung oder Verlust der Waren gibt es in Bezug auf die Haftung ein paar Unterschiede.

Der Verkauf zwischen zwei Privatpersonen beinhaltet in der Regel einen sogenannten Versendungskauf. Das bedeutet, dass der Verkäufer das Risiko für Verlust oder Beschädigungen trägt, bis die Waren dem Versandunternehmen überreicht werden. Der Verkäufer ist in der Pflicht zu beweisen, dass er die Waren abgeliefert hat, wenn die Ware nicht beim Käufer ankommt. Aus dem Grund bietet sich ein Einlieferungsschein an, den mittlerweile jedes Transportunternehmen ausstellt. Bei einer direkten Übergabe ist ein Zeuge eine gute Idee.

Der Verkäufer muss die Waren nicht erneut liefern, wenn er beweisen kann, dass die Waren in einem heilen Zustand versandt wurden. Der Käufer ist verpflichtet die Ware trotzdem zu bezahlen, aber er kann sich an das Transportunternehmen wenden und einen Schadensersatz verlangen.

Bei einem Verkauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher gibt es diese Regelung nicht, denn das verkaufende Unternehmen trägt das Risiko auch nach Übergabe an das Versandunternehmen.

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Die Gewährleistung von privaten Anbietern

Das Gesetz sieht eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren vor.

Anders sieht es bei einem Handel zwischen zwei Privatpersonen aus, dann kann der Verkäufer die Gewährleistungszeit ausschließen. Allerdings muss er eindeutig darauf hinweisen und dafür eine entsprechende Formulierung nutzen:

„Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.“

Steht dieser Satz nicht mit im Angebot, dann hat der Käufer das Recht auf seine zwei Jahre Gewährleistung zu bestehen.

Der Gewährleistungsausschuss muss von privaten Verkäufern, die regelmäßig Waren über die Auktionsplattformen anbieten, sehr sorgfältig gestaltet werden. Die Plattformen achten darauf, ob die Aussage mehr als 2x innerhalb kurzer Zeit genutzt wird, dann kann es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. In einem solchen Fall reicht ein kurzer Satz nicht aus, dann muss man sich an strengere Anforderungen halten. Ein Ausschluss aufgrund von grobem Verhalten ist nicht auszuschließen.

Im Idealfall wird der Gewährleistungsausschluss wie folgt formuliert:

„Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen groben Verschuldens.“

Die Gewährleistung von gewerbliche Anbietern

Käufer, die bei einer gewerblichen Versteigerung mitbieten, haben das Recht auf ihre regulären Gewährleistungsrechte zu bestehen.

Der Unternehmen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr kürzen, wenn es sich bei der verkauften Ware um einen gebrauchten Gegenstand handelt. Allerdings muss dies vor Vertragsabschluss geschehen und der Unternehmer muss eindeutig darauf hinweisen.

Der Kunde kann eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen, wenn es sich um mangelhafte Ware handelt. In der Regel verlangen Sie einen Preisnachlass oder geben die Waren zurück, wenn die Reparatur 2x nicht funktioniert hat.

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Das Widerrufsrecht

Sie können den Kaufvertrag widerrufen, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Anbieter handelt.

Bei einer Auktion gibt der potentielle Käufer ein Gebot ab, um sein Kaufinteresse kundzutun. Er hat aber auch die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Der Verkäufer muss alle Bedingungen für den Widerruf, die Fristen und das Verfahren überhaupt in verständlicher und klarer Sprache formulieren und gut sichtbar positionieren. Eine besondere Form gilt dafür allerdings nicht, denn es reicht auch aus, wenn alle Informationen auf der Seite des Angebots zu finden sind. Die Widerrufsfrist hängt von der korrekten oder fehlerhaften Information ab:

  • Ordnungsgemäße Information vor Vertragsabschluss, wie auf der Angebotsseite bedeuten, dass die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beginnt. Der Kunde hat dann 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen.
  • Informationen über das Widerrufsrecht bedeutet, dass die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt, sobald der Kunde über sein Widerrufsrecht vom Verkäufer informiert wurde.
  • Keine oder fehlerhafte Belehrung bedeutet, dass der Verbraucher entweder gar nicht oder nicht richtig informiert wurde. Die Frist läuft dann in einem Jahr und 14 Tagen ab.

Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, wenn eine Ware oder eine Dienstleistung von „Privat zu Privat“ versteigert wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema virtuelle Schnäppchenjagd

1. Wo finden die Online-Auktionen statt?

Die Online-Auktionen finden auf verschiedenen Plattformen statt. Die bekannteste Plattform ist eBay, aber es gibt auch noch ein paar andere Auktionsplattformen.

2. Wer kann an einer Online-Auktion teilnehmen?

Im Prinzip kann jeder Verbraucher an einer Online-Auktion teilnehmen, der sich eine Ware oder eine Dienstleistung über eine entsprechende Auktionsplattform kaufen möchte.

3. Muss man sich bei einer Online-Auktion anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie sich vor dem Bieten auf einer Online-Auktionsplattform registrieren, damit Ihre Daten beim Anbieter hinterlegt sind. Einige Plattformen ermöglichen den Kauf auch über einen speziellen Gastzugang, so dass Ihre Daten nicht gespeichert werden.

4. Wann lohnt sich eine Registrierung bei einer Auktionsplattform?

Eine Registrierung lohnt sich immer dann, wenn Sie öfter auf der Plattform unterwegs sind und Waren oder Dienstleistungen erwerben. Sie ersparen sich das ständige Eingeben der eigenen Daten.

5. Welche Zahloptionen gibt es bei Online-Auktionen?

Die meisten Verkäufer bieten ihren Kunden heute nicht nur eine Zahloption an, sondern eine kleine Auswahl. Die beliebteste Zahloption auf Online-Auktionsplattformen ist die Sofort-Überweisung, dicht gefolgt von Paypal.

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Fazit

Online-Auktionen gehören heute mit zum normalen Kaufverhalten im Internet. eBay ist die bekannteste Plattform für Online-Auktionen von gewerblichen und privaten Verkäufern. Kaufen kann jeder, der Kaufinteresse hat und ein Gebot abgibt. Das Gebot gilt als Kaufvertrag und ist bindend, wenn es kein höheres Gebot gibt. Ein Rücktritt vom Kauf gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern. Beachten Sie bei den Online-Auktionen immer die Regelungen, damit Sie am Ende kein teures Erwachen erleben!

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Auf der Webseite von vipauktion.com finden Sie verschiedene Markenprodukte, die scheinbar versteigert werden. Doch die Auktionen verlaufen nicht so, wie Sie es von anderen Auktionsplattformen kennen. Wir haben uns dieses Auktionshaus näher angesehen und erklären Ihnen, ob und wie Sie hier zu einem Artikel kommen.

Bekannte Auktionsplattformen wie eBay funktionieren nach dem Prinzip – wer in einer bestimmten Zeit den höchsten Preis bietet, hat gewonnen. Dabei zahlt der Verkäufer die entstandenen Gebühren an das Auktionshaus. Wollen Sie einen Artikel ersteigern, müssen Sie am Ende nur den Kaufpreis ohne weitere Gebühren zahlen.

Im Internet haben sich Plattformen etabliert, die nach einem ähnlichen Prinzip arbeiten. Jedoch werden hier keine Produkte von privaten Personen oder Firmen eingestellt. Die Angebote kommen vom Betreiber des Auktionshauses und jedes Gebot, das Sie abgeben, kostet Geld. Diese Gebühr geht in jedem Fall verloren. Hinzukommt der Kaufpreis für den Artikel, wenn Sie der Gewinner der Auktion sind.

vipauktion.com: Der niedrigste Einzelpreis gewinnt

Ob man dieses System noch als Auktion bezeichnen kann ist fraglich. Es gleicht eher einem Gewinnspiel. Denn bei vipauktion.com gewinnt eine Auktion nicht der Höchstbietende. Hier geht es um das niedrigste Einzelgebot, das nach Ablauf der Zeit abgegeben wurde. Es wäre also theoretisch möglich, einen Artikel zum Preis von 0,01 Euro zu bekommen, wenn dieses Gebot das niedrigste Einzelgebot ist. 

Sie fragen sich sicherlich, wie sich dieses Geschäftsmodel überhaupt lohnen kann. Das ist ganz einfach. Bevor Sie Ihr Gebot abgeben können, müssen Sie VIP-Bietpunkte für je einen Euro kaufen. Um Sie zum Kauf zu animieren, werden Ihnen verschiedene Pakete und Rabattcodes angeboten, bei denen dann sogenannte Bonus-Bietpunkte hinzukommen. Je nach Artikel kostet ein Gebot von 0,20 Euro bis zu 3,00 Euro. Das klingt nicht viel, lohnt sich aber nur für den Betreiber der Plattform. Denn für einen Artikel werden während des Auktionszeitraumes mehrere hunderte Gebote abgegeben.

An einem Beispiel wird deutlich, wer hier der Gewinner ist: 

Zur Auswahl stand ein Amazon-Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro. Ein Gebot kostete 0,50 Euro. Am Ende der Auktion lag das niedrigste Einzelgebot bei 0,31 Euro. Für den Gewinner eine tolle Sache. Bei dieser Auktion wurden mehr als 450 Einzelpreise als Gebot abgegeben. Davon wurden natürlich viele Preise mehrfach geboten. So sind circa 1.000 Gebote zusammen gekommen. Wir haben nachgezählt. Da jedes Gebot 0,50 Euro gekostet hat, wurden mit dieser Auktion circa 500 Euro an Geboten eingenommen. Ziehen wir den Gutschein ab, bleiben noch immer 450 Euro Gewinn für den Betreiber übrig. 

An dieser Stelle könnte dann vom Betreiber argumentiert werden, dass die Gebote bei nicht gewonnener Auktion nicht verloren gehen. Sie können es ja auf der Webseite deutlich lesen:

Wenn Sie bei den Auktionen keinen Zuschlag erhalten,
ERSTATTEN wir Ihnen Ihre Bietpunkte ZURüCK!

Dieser Slogan soll Ihnen vermittelt, dass Sie Ihr Geld nicht verlieren können. Das ist nur auf den ersten Blick richtig, denn es gibt einen Haken bei dieser Sache. Es ist richtig, dass Sie die eingesetzten VIP-Bietpunkte bei einer nicht gewonnenen Auktion erstattet bekommen. Sie werden in sogenannte Premium-Bietpunkte umgewandelt. Diese können Sie allerdings nur dann nutzen, wenn Sie ein weiteres Paket VIP-Bietpunkte kaufen. 

Haben Sie also bei einer Auktion 20 VIP-Bietpunkte verwendet und am Ende nicht gewonnen, erhalten Sie nun 20 Premium-Bietpunkte zurückerstattet. Diese werden zu Bonus-Bietpunkten, wenn Sie mindestens 20 neue VIP-Bietpunkte kaufen. Sie sollten dabei aber bedenken, dass Sie zwar mit den Bonus-Bietpunkten an Auktionen teilnehmen können, diese aber nach Ende der Auktion verfallen. Diese werden Ihnen nicht erneut gut geschrieben. Somit haben Sie spätestens bei der zweiten Auktion, Ihr Anfangskapital verbraucht und bekommen es nicht erstattet.

Unser Fazit:

Bei einer Auktion auf vipauktion.com können Sie eine Menge Geld sparen oder eben auch verlieren. Es handelt sich um ein Glücksspiel, da es von Ihrem Glück abhängig ist, ob Sie gewinnen oder verlieren. Die Angebote sind verlockend, allerdings gleicht die Chance, tatsächlich den Artikel nach Ablauf der Zeit zu erhalten, einer Lotterie. Die Preisangebote mit den Rabatten und Bonuspunkten und die Versprechungen sind am Ende nichts Wert, denn hier gewinnt nur einer und das ist der Betreiber dieser Plattform.

Haben Sie Erfahrungen mit vipauktion.com gemacht oder kennen Sie eine weitere Plattform, die nach dem gleichen Schema arbeitet? In den Kommentaren unter unserem Artikel können Sie uns und unseren Lesern Ihre Erfahrungen schildern. Sie können sich auch gern per E-Mail unter der [email protected] an uns wenden.

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MadBid.com: Online-Auktionsseite mit Schnäppchen-Garantie? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/madbid-com-online-auktionsseite-mit-schnaeppchen-garantie/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/madbid-com-online-auktionsseite-mit-schnaeppchen-garantie/#comments Mon, 12 Dec 2016 16:37:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=5616 MadBid.com ist ein Online-Auktionshaus. Die Nutzer nehmen hier an Live-Auktionen teil und können auf eine begrenzte Auswahl von Produkten ihr Gebot abgeben. Wie das Verkaufssystem funktioniert, welche Kosten auf den Nutzer zukommen und ob sich

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MadBid.com ist ein Online-Auktionshaus. Die Nutzer nehmen hier an Live-Auktionen teil und können auf eine begrenzte Auswahl von Produkten ihr Gebot abgeben. Wie das Verkaufssystem funktioniert, welche Kosten auf den Nutzer zukommen und ob sich das Mitbieten lohnt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die Werbung von MadBid sieht rosig aus. Mit niedrigen Preisen lockt das Unternehmen auktionswillige Nutzer an. So suggeriert die Werbung, dass Sie einen Audi in der Auktion für 338,69 Euro oder einen iMac für 465,40 Euro bekommen. Die Preise liegen extrem weit unter den regulären Marktpreisen. Kann das funktionieren und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, ein solches Schnäppchen zu bekommen. Und wer ist bei diesem Geschäft der Gewinner und wer der Verlierer? Wir sind diesen Fragen nachgegangen und haben nachgerechnet. Einen Gewinner gibt es immer, soviel sei schon einmal verraten.

So kaufen Sie bei MadBid.com ein

Ohne Registrierung können Sie bei den Auktionen auf MadBid.com nicht mitbieten. Hierbei geben Sie einen Benutzernamen, Ihre E-Mail Adresse und ein Passwort an. Die E-Mail zur Bestätigung Ihrer Registrierung ist rein informativ und dient keiner weiteren Verifizierung Ihrer Daten.

Nach der Anmeldung werden Sie automatisch auf die Webseite weitergeleitet, auf der Sie das Zahlungsmittel von MadBid.com erwerben sollen. Gebote können nur mit der Eigenwährung, den „Bids“ abgegeben werden. Je nachdem welche Menge Sie im Paket ordern und welche Gutscheine Sie nutzen, kostet ein Bid zwischen rund 4 Cent und 12 Cent.

Die Auktionen auf MadBid.com

Haben Sie sich einen Vorrat an Bids zugelegt, könnte es eigentlich losgehen. Allerdings kommt an dieser Stelle schon die erste Ernüchterung. Das Angebot von Artikeln ist äußerst überschaubar und nicht mit bekannten Auktionsplattformen wie eBay vergleichbar. Der Beginn der verfügbaren Auktionen ist über den Tag verteilt zeitlich gestaffelt. Im Test fiel uns auf, dass es in circa einem Drittel der Auktionen nur um den Kauf weiterer Bids ging. Bei den restlichen Angeboten handelte es sich um „echte“ Artikel.

Wie schon erwähnt, bieten Sie bei MadBid.com mit der hauseigenen Währung. Jedes Ihrer Gebote erhöht den Kaufpreis um einen Cent. Allerdings gibt es von Auktion zu Auktion unterschiedliche Preise für ein Gebot. In unserem Test lag der günstigste Preis für ein Gebot bei drei Bids. Das entspricht also im schlechtesten Fall 36 Cent und im günstigsten rund 12 Cent je Gebot. Es gibt aber auch Auktionen, bei denen Sie 12 Bids pro Gebot berappen müssen.

Haben Sie ein Gebot abgegeben, bleibt dieses für maximal 60 Sekunden stehen. Ist die Zeit abgelaufen und es wurde kein weiteres Gebot abgegeben, haben Sie die Auktion gewonnen. Bietet ein anderer Nutzer vor Ablauf der Zeit, startet der Countdown von vorn. Im Laufe der Auktion wird das Intervall auf fünf Sekunden verkürzt.

Die Produkte sind doch so günstig! Gibt es einen Haken?

Eines sollte bei diesem Geschäftsmodell klar sein: MadBid.com ist immer der Gewinner. In unserem Test sind uns mehrere Dinge aufgefallen, die den Namen „Haken“ verdienen.

1. Maximaler Auktionspreis

Auf der Webseite werden Sie in den Angeboten auf den maximalen Auktionspreis stoßen. Was bedeutet das:

Sobald der maximale Auktionspreis einer Auktion erreicht ist, kann zwar noch normal geboten werden aber der Auktionspreis bleibt unverändert. Ein roter Balken mit der Aufschrift „Max. Preis erreicht“ zeigt an, dass der maximale Preis dieser Auktion erreicht wurde. Wenn die Zeituhr abgelaufen ist, gewinnt der Letztbietende die Auktion!!Auszug aus den FAQ von MadBid.com

Das hört sich im Grunde sehr gut an, da der Maximalpreis bis zu 60 % unter der angegebenen UVP liegt. Jetzt kommt aber der Haken. Es ist kein Zeitlimit für die weiteren Gebote festgelegt. Sie und andere Kaufinteressenten können also munter weiter bieten. Dabei verbrauchen Sie natürlich weiterhin Ihre Bids für jedes Gebot. In unserem Test beobachteten wir eine Auktion, in der auch 10 Stunden nach dem Erreichen des Maximalpreises weiter Gebote abgegeben wurden.

2. Erworbene Rabatte

Dann gibt es noch die erworbenen Rabatte. Das bedeutet:

Bei MadBid verlieren Sie Ihre Bids nie ganz, denn wenn Sie mit Ihren bezahlten Bids eine Auktion nicht gewinnen, sammeln sich die Bids zu einem Erworbenen Rabatt an, den Sie dann in unserem Onlineshop dafür nutzen können, um jedes beliebige Produkt im Sofortkauf günstiger zu erwerben. Der Erworbene Rabatt ist also wie ein elektronischer Gutschein.Auszug aus den FAQ von MadBid.com

Auch dieses System klingt seriös. Allerdings werden Sie im Onlineshop nicht wirklich auf attraktive Artikel stoßen. Es werden hier circa 50 Posten angeboten. Allerdings werden Ihnen in einem Fünftel der Angebote weitere Bids zum Kauf angeboten. Andere Produkte sind völlig überteuert. So konnte ein eBook Raeder Bundle für weniger als die Hälfte des MadBid.com Preises auf anderen Online-Marktplätzen gefunden werden.

3. Sonderaktionen

MadBid.com wirbt mit lukrativen Sonderaktionen, in denen Sie die Bids zu einem günstigen Preis kaufen können. Auch die „MadBid’s Überraschungs-Bids Box“ beinhaltet vermeintliche Schnäppchen. Aber auch hier konnten wir einen „Haken“ finden. Es gibt in der MadBid.com Finanzwelt zwei Arten von Bids:

BEZAHLTE Bids: Bids, die Sie bei einem Kauf erhalten und die einen Wert als Erbworbenen Rabatt haben.
GRATISBids: Bids, die Sie im Rahmen eines Promotionangebots oder mit einer Überraschungsbox erhalten .Auszug aus den FAQ von MadBid.com

Nur die bezahlten Bids haben einen Gegenwert. Wollen Sie also im MadBid.com-Shop einkaufen, können Sie das nur mit den gekauften Bids tun. Auch der Rabatt kann nur durch gekaufte Bids entstehen. Beim Verbrauch sollten Sie zudem beachten, dass Ihre bezahlten Bids nach 180 Tagen ablaufen. Gratisbids laufen schon nach 30 Tagen ab.

Eine Rechnung, bei der fast nur MadBid.com gewinnen kann

Das Angebot: iPad Pro 9.7″ (WLAM + Cellular, 32GB, Space Grau)
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Melkco Rahmen Case für Apple iPad Air 2
UVP: 958,98 Euro
Maximalpreis: 336 Euro
Kosten je Gebot: 10 Bids

Da der Preis jeweils nur um einen Cent je Gebot steigt, müssen bis zum Erreichen des Maximalpreises 33600 Gebote eingegangen sein. Jedes Gebot kostet 10 Bids. Also wurden 336.000 Bids verbraucht. Wir gehen in der Rechnung davon aus, dass ein Bid nur 4 Cent kostet.

Somit wurden bei dieser Auktion Bids im Wert von 13.440 Euro eingesetzt. Geld, was die Bieter verloren haben. Diese Auktion ist allerdings noch nicht beendet. Nach weiteren 10 Stunden läuft die Auktion noch. Wenn wir von einem Gebot alle fünf Sekunden ausgehen, wurden in dieser Zeit weitere Bids im Wert von 1.440 Euro eingesetzt. Zu diesen Geboten kommt am Ende der Auktion noch der Verkaufspreis von 336 Euro. Die Summe der Gesamteinnahmen zugunsten von MadBid können Sie sicherlich selbst ausrechnen.

Erfahrungen von MadBid.com Nutzern

Bei der Recherche fanden wir in Foren oder Tests Erfahrungsberichte von MadBid.com Nutzern. Diese fielen überwiegend negativ aus. Es ist oft die Rede von investiertem Geld ohne eine einzige gewonnene Auktion:

[…] ich habe mein Lehrgeld (€50,00) bezahlt und meinen Account gelöscht, wenn man die Gebote bei einem evtl. Zuschlag mit verrechnet hat man nichts gewonnen […]

In den Erfahrungsberichten werden auch oft die langen Lieferzeiten und die hohen Versandkosten beanstandet:

[…] Kopfhörer für 0,01 Cent ersteigert soll jetzt aber fast 13 € Portokosten zahlen. das ist Abzocke[…] […] Parfum ersteigert man für 1 Cent und zahlt 29,99 € Versand[…]

In unserem Test fanden wir heraus, dass Sie bei einem ersteigerten „3750 MadBids Paket“, eine Bearbeitungsgebühr von 3,99 Euro zahlen müssen. Tatsächlich dürften bei diesem Kauf keine Kosten entstehen. Die erworbenen Bids werden ja nur per Mausklick oder gar automatisch, Ihrem Konto gutgeschrieben.

Fazit der Redaktion von onlinewarnungen.de

Beim Bieten auf MadBid.com können Sie durchaus ein Schnäppchen machen. Die Chance dafür ist allerdings verschwindend gering. Wir empfehlen Ihnen die Finger von MadBid.com zu lassen. Unter Umständen ist Ihr investiertes Geld nach kurzer Zeit verloren und Sie haben keinen Artikel ersteigert. Dazu ist ein hohes Potenzial an Suchtgefahr vorhanden. Die auf der Webseite beworbenen Auktionen, in der der junge Waldemar einen BMW Z4 für nur 4.730 Euro oder die Catherine einen Fiat für nur 212 Euro erworben haben, sind reine Promotion. Sparen Sie sich dieses (Lehr)Geld und schauen Sie auf Angebote seriöser Händler.

Fraglich ist auch, ob MadBid mit deutschen Gesetzen vereinbar ist. Schließlich handelt es sich hier unter Umständen um ein Glücksspiel, denn um ein Schnäppchen zu machen, benötigen Sie vor allem sehr viel Glück.

Ihre MadBid-Erfahrungen sind gefragt

Was halten Sie von MadBid und welche Erfahrungen haben Sie mit der Auktionsplattform gemacht. Teilen Sie Ihre Erlebnisse und diskutieren Sie mit anderen Lesern über die Kommentare unterhalb des Artikels.

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