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Abzocke im Internet – So schützen Sie sich durch Rechtskenntnisse vor Fehleinkäufen


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Einkaufen im Internet – das ist nicht immer ganz einfach. Schließlich lauern viele Gefahren wir Phishing-Seiten oder Fakeshops im World Wide Web auf Sie. Die Frage ist, wie Sie diese Fallen von vornherein umgehen können? Wir geben ein paar Tipps.

Ohne das Internet würde unsere moderne Welt zusammenbrechen. Arbeit und Freizeit werden massiv vom Internet und seinen vielen Möglichkeiten beeinflusst und mitbestimmt. Doch das große Potenzial, das die Technologie bietet, wird getrübt von den Gefahren im Netz. Betrüger wissen genau, dass viele Internetnutzer mit ihren Daten nicht immer gewissenhaft umgehen und die perfekten Opfer für Abzocke im Internet sind.

Doch ihnen kann etwas entgegengehalten werden: Das Wissen, um bestimmte Rechte und Pflichten im Internet. Beschäftigen sich Verbraucher im Voraus zu irgendwelchen Vertragsabschlüssen und Käufen im Netz mit diesen Dingen, können sie damit eine Menge Nerven und vor allem auch Geld sparen.

Abzocke im Internet: Warum das Netz besonders gefährlich ist

Betrüger gibt es schon immer. Die Art und Weise, wie sie ihre Opfer hinters Licht führen und ihnen Schaden zufügen allerdings hat sich stark verändert. Früher ließen sich vorwiegend alte oder hilfsbedürftige Menschen noch mit vergleichsweise simplen Tricks auf der Straße um ihr Geld bringen. Da wurde etwa dabei geholfen, die Einkaufstüten nach Hause und in die Wohnung zu tragen, um dort dann etwas mitgehen zu lassen. Oder es wurde um das Wechseln eines Geldscheins gebeten, um dann für Verwirrung zu sorgen und mehr Geld zu bekommen als vorher.

Alternativ gab und gibt es auch heute noch den berühmten „Enkeltrick“. Hier wird sich am Telefon für den Enkel oder die Enkelin ausgegeben, um im für die Opfer schlimmsten Fall eine nicht unerhebliche Geldsumme überwiesen zu bekommen. Durch vermehrte Tipps und Informationen für Verbraucher sind inzwischen aber immerhin viel mehr Menschen über die herkömmlichen Tricks aufgeklärt und ähnlicher Betrug funktioniert häufig nicht mehr.

Die Abzocke im Internet dagegen, die erst mit einer flächendeckenden Verbreitung eines Netzanschlusses in 86 Prozent aller deutschen Haushalte so richtig gelingen konnte, findet perfider statt. Denn viele Verbraucher gehen mit ihren Daten im Internet noch immer fahrlässiger um als angebracht. Der Grund dafür liegt häufig auch einfach im Unwissen um bestimmte Rechte und Pflichten, die einen schützen können. Wer mit seinen Daten vorsichtiger umgeht und gewisse Rechtskenntnisse hat, schützt sich damit nicht nur vor Identitätsdiebstahl, sondern auch vor Kostenfallen, Fehleinkäufen und gefährlichen Verträgen.

Betrug bei Auktionen und Kleinanzeigen

Betrug bei Online-Auktionen oder Käufen über Kleinanzeigenportale gehören zu der wohl verbreitetsten Abzocke im Internet. Hier gibt es unterschiedliche Maschen und Betrugsarten, die man kennen sollte. Außerdem haben Käufer und Verkäufer gerade beim Kauf über in diesem Beispiel eBay bestimmte Rechte, die vor Betrügern schützen.

Der hinterlistige Verkauf „falscher“ Artikel auf Auktionsportalen

Auf Auktionsportalen und vor allem natürlich auf dem bekanntesten unter diesen, auf eBay, tauchen immer wieder Artikel auf, die vorgeben etwas anderes zu sein. Die Rede ist von Angeboten, bei denen Käufer nicht die Ware erhalten, die sie erwarten und die vermeintlich auch auf dem Angebotsfoto zu sehen war.

Es gibt verschiedene Varianten dieses Betrugs. Oft beispielsweise werden leere Kartons, statt des originalen Artikels in der originalen Kartonverpackung angeboten. Nur im Kleingedruckten etwa in der Artikelbeschreibung ist dann zu lesen, dass es sich lediglich um die Verpackung handelt.

Alternativ werden gerne auch Fotos des Artikels, statt des Artikels selbst angeboten. Sie bezahlen dann mitunter mehrere hundert Euro, weil Sie mit einem teuren Elektrogerät oder etwas Ähnlichem rechnen. Kommt die Sendung schließlich an, handelt es sich dann lediglich um das wohl teuerste Foto, das Sie je erworben haben.

Das alles klingt so verrückt, dass man kaum glauben kann, dass es tatsächlich etliche Opfer solcher Betrugsmaschen gibt. Die Realität allerdings sieht anders aus. Das liegt daran, dass viele Verbraucher einfach nicht gründlich genau hinschauen und Artikelbeschreibungen und die Titel nicht genaustens studieren.

Das allein jedoch schützt vor derlei Abzocke im Internet. Denn zwar betonen Portale, wie eBay immer wieder, dass sie gegen die irreführenden Angebote vorgehen möchten. Das bedeutet meist allerdings lediglich, dass alle betroffenen gelisteten Angebote entfernt werden, die online zu finden sind. Inwiefern der Verkauf der Fotos aber tatsächlich gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstößt, ist fraglich. Da Betrüger meist irgendwo einen Hinweis geben, wofür potenzielle Käufer bieten, sind sie im Grunde im Streitfall auch im Recht.

Das Nichtversenden von Waren

Eine ebenfalls häufig zu beobachtende Betrugsmasche auf eBay ist das Nichtversenden bestellter und schlimmstenfalls auch bereist bezahlter Waren. Wer über die offizielle eBay-Auktionsplattform kauft, ist hier als Käufer aber auf der sicheren Seite. Denn bei Abschluss einer Auktion oder eines Sofortkaufs gehen Käufer und Verkäufer einen Vertrag ein, der die eine Seite zur Bezahlung und die andere zum Versenden der Ware verpflichtet.

Wer also keine Ware geliefert bekommt, kann seinen Anspruch auf Übereignung der Kaufsache gerichtlich durchsetzen. Alternativ besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Dann muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten und Schadenersatz leisten. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im „§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln„.

Wer per PayPal mit Waren- und Dienstleistungsoption zahlt, hat es am leichtesten. Denn hier gibt es den Käuferschutz, über den sich das bezahlte Geld einfach zurückbekommen lässt. Bis zu 180 Tage nach Bestellung kann PayPal der vermeintliche Betrug gemeldet werden, um eine Rückerstattung zu bekommen.

Alternativ kann auch ein gleichwertiger Artikel gekauft und dem Verkäufer die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden. Weiterhin lassen sich einem Verkäufer nach „§ 252 Entgangener Gewinn“ die durch die nicht erhaltene Ware entgangenen Gewinne in Rechnung stellen. Lediglich wenn ein Verkäufer im Streitfall beweisen kann, weshalb er die Ware unverschuldeter Weise nicht liefern kann, trifft keine Schadensersatzpflicht.

Kleinanzeigenportale – Beispiel: eBay-Kleinanzeigen

Selbst große Kleinanzeigenportale, wie eBay-Kleinanzeigen, sind im Grunde nur Anzeigenblätter. Sie haben mit offiziellen Marktplätzen und Auktionsplattformen wie eBay nicht viel gemeinsam. Denn auf eBay-Kleinanzeigen gehen Privatpersonen lediglich eine Art „mündlichen Vertrag“ ein. Anders als in den AGB für den Marktplatz bei eBay finden sich in den AGB von eBay-Kleinanzeigen keinerlei Aussagen über das Zustandekommen eines Vertrags.

Das heißt im Klartext: Wer einen Verkäufer anruft oder ihm eine E-Mail oder Nachricht in der App schreibt und sagt, dass er gerne etwas zum angegebenen Preis kaufen würde und der Verkäufer sagt „Ok“, dann ist ein Vertrag geschlossen worden. Das bedeutet aber auch, dass der Verkäufer etwa die Gewährleistung ausschließen kann und dann beispielsweise mangelhafte oder kaputte Ware liefern kann. Wird dann auch noch per Überweisung und nicht mit PayPal inklusive Käuferschutz gezahlt, haben Käufer meist keine Chance mehr, an ihr Geld zu kommen.

Auf Kleinanzeigenportalen ist also niemals per Vorkasse zu zahlen, auf verdächtig aussehende Angebote und komische Schnäppchen zu achten sowie am besten persönlich beim Verkäufer vorbeizufahren, um die Ware entgegenzunehmen und vor Ort zu überprüfen.

Was tun bei Betrug?

Wer auf Betrüger auf eBay oder eBay-Kleinanzeigen und ähnlichen Portalen hereingefallen ist, sollte also zunächst das Portal kontaktieren, um zu hören, ob hier etwas getan werden kann. Zu mindestens erreicht man dadurch, dass das Verkäuferkonto bestenfalls gesperrt oder deaktiviert wird, bis sich herausgestellt hat, ob es sich um tatsächlich um Betrüger handelt.

Haben Sie per PayPal gezahlt, sollten Sie den Vorfall zusätzlich dort melden oder/ und direkt vom Käuferschutz Gebrauch machen. Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie nicht per Freunde/Familie bezahlt haben.

Bei einer Bezahlung per Überweisung, melden Sie den Betrug der Bank und versuchen am besten den Zahlungsauftrag zu stornieren. Mitunter lässt sich das Geld sogar zurückbuchen.

Zusätzlich sollten Sie in jedem Fall die Polizei einzuschalten und ein Strafantrag wegen Betruges gegen die Verkäufer zu stellen.

Werden Sie Opfer von Abzocke im Internet und es sind hohe Summen im Spiel, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Jener kann dann die Strafakte anfordern und so wahrscheinlich auch die Adresse der Täter in Erfahrung bringen. Erst danach bestehen Möglichkeiten, zivilrechtlich gegen die Betrüger vorzugehen.

Anlage- und Kreditbetrug

Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist häufig im Netz auf der Suche nach schnellen Kreditangeboten zu guten Konditionen. Auf solche potenziellen Opfer haben es Betrüger ebenfalls oft abgesehen und lassen Unwissende in Gebührenfallen tappen.

Bei Geldanlagen werden wiederum meist vollkommen unrealistische Renditen versprochen. Hierbei, so warnt die „Polizeiliche Kriminalprävention für Bund und Länder“ stellt sich Ende oft heraus, dass es sich um eine Art Schneeballsystem handelt.

Vorabgebühren wie Versicherungskosten

Immer wieder ist die Masche von Betrügern folgende: Um einen Kredit gewährt zu bekommen, müssen die Interessenten eine Versicherungssumme in Höhe X im Voraus an die Kreditgeber übersenden. Diese, die angeblich etwa in Großbritannien sitzen, händigen dann einen „Letter of Guarantee“ eines namhaften internationalen Bankhauses aus. Zusätzlich übermitteln sie Telefonnummer und E-Mail einer dritten Person, die beispielsweise „Mitglied des englischen Oberhauses“ sein soll. Spätestens hier sollten alle Alarmglocken klingeln.

Kontakt mit der Betrugsabteilung der angegeben Bank dürfte dann Klarheit schaffen. Hier werden Verbraucher dann meist informiert, dass es sich um keine offizielle Mitteilung der Bank handelt. Unter der angegebenen Nummer ist auch gar niemand zu erreichen. Das Problem ist, dass die Betrüger oft nicht ausfindig gemacht werden können. Rechtsanwälte können also eingeschaltet werden, denn im Recht sind die Opfer hier in jedem Fall. Die sichere Lösung ist allerdings, darauf zu achten, dass keine Vorabgebühren gezahlt werden müssen. Auch wenn zu viel menschliche Wärme dazu genutzt wird, um Vertrauen zu schaffen, riecht alles nach Betrug.

Die „Ohne-Schufa“-Masche

Alle Banken, Sparkassen und Volksbanken sind verpflichtet dazu, vor der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers genau zu prüfen. Handelt es sich bei den Kreditgebern also um seriöse Anbieter, werden diese eine Schufa-Auskunft des Kreditnehmers verlangen.

Im Internet allerdings finden sich viele Kredite ohne Schufa-Auskunft, bei denen gerade jene Menschen in Versuchung kommen, deren Kreditwürdigkeit mitunter fragwürdig ist.

Die Anbieter von Krediten ohne Schufa nutzen die Not der Suchenden aus und verlangen dann zum Beispiel exorbitant hohe Zinsen, die häufig sogar über denen von teuren Dispokrediten liegen. Auch werden häufig nur wenige feste, nicht frei wählbare Kreditsummen, Laufzeiten und Rückzahlungsraten geboten.

Grundsätzlich hilft es, sich zum Schutz vor solchen Maschen zu herkömmlichen und üblichen Kreditkonditionen zu informieren. Außerdem kann es nicht schaden, sich zu den Gesetzen rund um die Vergabe von Krediten einen genauen Überblick zu verschaffen. Mit dem Wissen beispielsweise, dass Kreditvermittler die Erstattung sogenannter „Auslagen“ nur dann verlangen dürfen, wenn diese im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit tatsächlich entstanden sind und notwendig waren, ist man zumindest teilweise geschützt. Bestenfalls lässt sich im Voraus verhindern, mit Betrügern in Kontakt zu kommen. Das klappt dann am besten, wenn Angebote und Konditionen diverser Anbieter verglichen werden und alles, was zu verlockend klingt, besonders kritisch betrachtet wird.

Wenn Onlineshops von Betrügern geführt werden

Bei einer Umfrage zur Häufigkeit des Online-Shoppings in Deutschland im Jahr 2019 kam heraus, dass 29 Prozent der Befragten mindestens einmal in der Woche im Internet einkaufen. 30 Prozent kaufen immerhin alle zwei Wochen online ein und weitere 30 Pozent mindestens ein Mal im Monat. Die Tendenz ist außerdem steigend und gerade in aktuellen Zeiten verliert der stationäre Handel immer mehr an Beliebtheit.

So praktisch Onlineshopping auch sein mag, der Markt ist auch ein Sammelbecken für Betrüger. Abzocke im Internet findet daher oft auf unseriösen Websites statt, die mitunter mit Waren werben, die sie nicht besitzen und die nach einer bezahlten Bestellung auch nie versendet werden. Doch Verbraucher verfügen über auch beim Onlineshopping in Shops über einige Rechte, die sie schützen können.

  • So haben Verbraucher das Recht darauf, bestimmte Informationen des Onlineshops einsehen zu dürfen. Vor allem auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, muss Verbrauchern bei Rechtsgeschäften im Internet jederzeit Zugriff ermöglicht werden.
  • Auch muss klar ersichtlich sein, wieviel ein Produkt kostet, welche Kosten zusätzlich hinzukommen, ob es bestimmte Zahlungs- und Liederfristen gibt und ob Zahlungsbedingungen erfüllt sein müssen.
  • Darüber hinaus sind Onlineshops dazu verpflichtet, auf ihrer Website den Namen der Firma, die geographische Adresse sowie eine E-Mailadresse, unter der man sie kontaktieren kann, zur Verfügung zu stellen.

Im Umkehrschluss lässt sich unter anderen über das Fehlen genannter Informationen auch auf unseriöse Onlineshops schließen. Oft werden hier auch in den AGB Dinge wie das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das allerdings darf gar nicht abgetreten werden. Denn Verbraucher haben das Recht darauf, in der Regel bis zu 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware vom Vertrag zurückzutreten. Dann muss eine Erstattung des Kaufpreises oder ein Umtausch erfolgen.

Weitere Anzeichen für unseriöse Onlineshops sind:

  • Nicht vorhandenes Impressum
  • Keinerlei Kontaktmöglichkeiten mit den Betreibern
  • Ungeschützte Übertragung von Daten
  • Der Zwang, sich als Kunde zu registrieren
  • Viele Pop-ups mit Werbung oder Gewinnspielen
  • Vergleichsweise günstige Produkte
  • Vorkasse als einzige Zahlungsmöglichkeit
  • Falsche oder mangelnde Gütesiegel

Verträge im Internet

Eines der wichtigsten Rechte, über das Verbraucher oft nicht Bescheid wissen und dass sie effektiv vor Abzocke im Internet schützen kann, bezieht sich auf die Rechtswirksamkeit von Kaufverträgen. In vielen Fällen nämlich müssen sie gar nicht zahlen, da mit den Betrügern kein gültiger Vertrag über eine entgeltpflichtige Dienstleistung zustande gekommen ist.

So darf sich etwa die Zahlungspflicht nicht allein aus den AGB ergeben, sondern muss klar ersichtlich sein. Das gilt nur dann nicht, wenn der Anbieter ausdrücklich auf die AGB verweist. Diese wiederum müssen so gestaltet sein, dass sie für Verbraucher mühelos lesbar sind, auch ohne, dass diese Experten im Internetrecht sind. Übersichtlichkeit und verständliche Formulierungen sind Pflicht. Stellt sich im Nachhinein raus, dass dies nicht gegeben ist, haben Verbraucher das Recht, gerichtlich gegen den Verkäufer vorzugehen.

Sollte rechtlich doch Vertrag zustande gekommen sein, lässt sich die Vertragserklärung unter Umständen auch nachträglich noch anfechten. Dafür muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Verbraucher sich nicht bewusst war, einen entgeltpflichtigen Vertrag zu schließen. Man nennt dies dann „Anfechtung wegen Irrtums“. Sollte die Internetseite so gestaltet gewesen sein, dass der Verbraucher durch Täuschung zur Abgabe seiner Vertragserklärung gebracht wurde, lässt sich die Vertragserklärung mitunter ebenfalls anfechten. In diesem Fall nennt sich das „Anfechtung wegen Täuschung“.

Wer rechtzeitig die Anfechtung erklärt, wenn einer der genannten Fälle vorliegt, muss in der Regel auch nicht zahlen.

Wenn die Kostenfalle zuschlägt – Was tun?

Nicht jeder liest immer überall das Kleingedruckte – auch, wenn es zum Selbstschutz natürlich stets das Beste wäre. Dadurch kommt es auch vor, dass beispielsweise in Felder Häkchen gesetzt werden, die Betrügern und unseriösen Unternehmen den Zugriff auf bestimmte Daten ermöglichen. Noch schlimmer ist es, wenn dadurch gar Abonnements abgeschlossen werden oder anfangs kostenlose Dienste nach einer Weile kostenpflichtig werden.

Wer in eine offensichtliche Kostenfalle von Betrügern geraten ist, ist nicht selten überfordert und weiß nicht, wie sich am besten zu verhalten ist. Daher haben wir abschließend einige wichtige Punkte für diese Situation aufgelistet.

  • Zunächst einmal gilt es, jeglichen unseriösen und seltsamen Zahlungsaufforderungen nicht nachzugehen. Denn da Betrüger häufig ihren Sitz im Ausland haben und im Impressum nur eine Briefkastenadresse angeben, lassen sich gezahlte Beträge nur schwer zurückerlangen.
    Verbraucher müssen hierbei keine Angst haben. Denn Betrüger setzen darauf, dass ihre Opfer aus Angst oder um Probleme zu vermeiden zahlen. Deshalb machen sie die behaupteten Ansprüche auch fast nie gerichtlich geltend.
  • Nach der ersten Rechnung, die ankommt, sollte sofort der Zahlungspflicht und dem angeblich abgeschlossenen Vertrag widersprochen werden. Dabei weist man am besten darauf hin, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und erklärt den Widerruf.
  • Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten landen, muss gegen diesen unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.
  • Wer diese Frist versäumt, muss in jedem Fall Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid einlegen.
  • Wer sich unsicher ist, holt sich am besten Rechtsrat bei Rechtsanwälten ein. Selbst einkommensschwache Verbraucher haben die Möglichkeit, dies zu tun. Sie können im Einzelfall beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung und für die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen beantragen.

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