Darlehensphase | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 09:40:31 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Darlehensphase | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Kontoführungsgebühren für Darlehensverträge unzulässig: Kunden können zu viel gezahlte Entgelte in vielen Fällen zurückfordern https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kontofuehrungsgebuehren-fuer-darlehensvertraege-unzulaessig-kunden-koennen-zu-viel-gezahlte-entgelte-in-vielen-faellen-zurueckfordern/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kontofuehrungsgebuehren-fuer-darlehensvertraege-unzulaessig-kunden-koennen-zu-viel-gezahlte-entgelte-in-vielen-faellen-zurueckfordern/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:40:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63888 In der Darlehensphase sind sogenannte Kontoführungsgebühren nicht zulässig und aus dem Grund haben Sie die Möglichkeit eine Erstattung zu bekommen. Damit einer Erstattung möglich ist, sollten Sie sich genau informieren und sich den nachfolgenden Text

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In der Darlehensphase sind sogenannte Kontoführungsgebühren nicht zulässig und aus dem Grund haben Sie die Möglichkeit eine Erstattung zu bekommen. Damit einer Erstattung möglich ist, sollten Sie sich genau informieren und sich den nachfolgenden Text gut durchlesen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Mittlerweile ist bekannt, dass eine Kontogebühr während der Darlehensphase nicht erlaubt ist. Mit Hilfe eines Musterbriefes aus dem Internet können Sie eine Erstattung verlangen.
  • Einige Banken arbeiten mit dem Begriff Servicepauschale und es ist nicht klar, ob es sich hierbei um eine unzulässige Kontogebühr handelt.
  • Sie sollten die Kontogebühr aber nicht mit anderen Gebühren verwechseln, denn nicht jedes Entgelt ist unzulässig. Beispielsweise verlangen die Banken Abschlussgebühren, aber Darlehensgebühren sind unwirksam.

Während der Darlehensphase verlangen viele Bausparkassen von den Kunden eine sogenannte Kontogebühr, aber mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 308/15) ist damit jetzt Schluss. Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG geklagt, denn sie hat bisher immer 9,48 Euro von ihren Kunden im Jahr verlangt.

Durch das Urteil kommen jetzt auch andere Kunden von Bausparkassen in den Genuss, dass Sie die Kontogebühren erstattet bekommen. Der Bundesgerichtshof hat zwar anhand der vorhandenen Vertragsklausel ein Urteil gesprochen, aber nach unserer Auffassung trifft das auch bei anderen Bausparkassen zu.

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Die Entgeltregelungen weichen vom gesetzlichen Leitbild ab

Es ist unzulässig, wenn die Bausparkasse mit Hilfe von Kontogebühren Kasse macht, denn eigentlich lassen sich die Kassen die Leistung zahlen, die im eigenen Interesse liegt.

Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass die Kontogebühren vom gesetzlichen Leitbild abweichen und für den Kunden als Benachteiligung gelten.

Aber beachten Sie, dass das aktuelle Urteil sich auf die Bausparverträge in der Darlehensphase bezieht. Im Grunde können sich Verbraucher damit identifizieren, die das Bauspardarlehen schon ausgezahlt bekommen habe.

Bausparvertrag hat zwei Phasen

In der Regel wird ein Bausparvertrag für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung abgeschlossen.

Ein solcher Vertrag unterteilt sich in zwei Phasen, der Sparphase und der Darlehensphase. Die Sparphase dauert in der Regel zwischen sieben und 10 Jahren und in der Zeit zahlen Sie eine monatliche oder jährliche Rate. Auf diesem Weg sparen Sie ein Mindestguthaben an, so dass Sie am Ende eine Bausparsumme ausgezahlt bekommen. Allerdings müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Bausparsumme setzt sich aus dem ersparten Guthaben und einem zusätzlichen Darlehen zusammen. Im Anschluss an die Sparphase kommt es zur Darlehensphase und das ist die Phase der Auszahlung.

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Kontogebühren zurück verlangen

Sie haben die Möglichkeit die gezahlten Kontogebühren zurückzuverlangen, denn die Entgelte, die bis 2015 gezahlt wurden, können Sie bis Ende 2018 zurückfordern.

Hierbei kommt eine dreijährige Verjährungsfrist zum Einsatz. obwohl bis heute noch nicht entschieden ist, ob die früher gezahlten Entgelte auch von der Verjährungsfrist betroffen sind.

Die Bausparkasse hat die Möglichkeit eine Erstattung zu verweigern und beruft sich in der Regel auf eine eingetretene Verjährung. Dann können Sie sich eine Klage überlegen, aber bedenken Sie, dass das Risiko sehr hoch ist, dass Sie vor Gericht verlieren. Das Ergebnis sind hohe Anwalts- und Gerichtskosten, die Sie selber zahlen müssen und nicht genau einzuschätzen sind.

Ein Ombudsmann kann helfen

Damit Sie nicht direkt eine Klage einreichen, sollten Sie sich für einen Ombudsmann entscheiden.

Das Ombudsverfahren ist ein Mittelweg zwischen Aufgabe und Klage und es ist eine Alternative ohne weitere Kosten. In den meisten Fällen klären die Ombusmänner keine gerichtlich ungeregelten Angelegenheiten und aus dem Grund kann man schwer abschätzen, wie hilfreich sie im Moment sind. Auch im Bereich von älteren Erstattungsforderungen kann es zu Schwierigkeiten kommen.

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Kein Urteil zur Gebühr während der Sparphase

Anfang 2017 haben viele Bausparkassen ihre Kunden informiert, dass sie in der Sparphase Kontogebühren verlangen und betiteln sie als Servicepauschale.

Die Gebühren sind zwar mit unterschiedlichen Namen ausgestattet, aber im Prinzip sind es die gleichen Entgelte. Die Bausparkassen setzen auf Infoschreiben und darin stehen identische Formulierungen, denn das Entgelt wird für bauspartechnischen Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung der Zuteilungsmasse erhoben. Dieser Vertragsänderung können Sie natürlich widersprechen.

Im Moment gibt es noch keine gerichtliche Information in Bezug auf die Kontogebühr oder die Servicepauschale in der Sparphase.

Bausparkassen und ihre Entgelte

Die Bausparkassen verlangen von ihren Kunden verschiedene Entgelte und nicht alle sind unzulässig.

Eine Abschlussgebühr dürfen die Bausparkassen durchaus verlangen, denn diese wird nach Abschluss des Vertrags fällig. Dazu hat der Bundesgerichtshof schon im Dezember 2020 ein Urteil gesprochen (Az. XI ZR 3/10). Somit ist das Entgelt zulässig.

Anders sieht es bei der Darlehensgebühr aus, denn viele Bausparkassen verlangen von ihren Kunden bei der Auszahlung des Darlehens eine Gebühr. Der Bundesgerichtshof hat auch hier ein Urteil gesprochen (Az. XI ZR 552/15).

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kontogebühr 

1. Wie hoch ist die Kontogebühr in der Sparphase?

Die Höhe der Kontogebühr ist sehr unterschiedlich und unterscheidet sich anhand der Bausparkassen. In der Regel verlangen Sie zwischen 8 und 10 Euro im Jahr.

2. Kann ich die Kontogebühr einfach zurückverlangen?

Ja. Im Internet finden Sie entsprechende Musterbriefe, mit denen Sie die Kontogebühr rechtmäßig zurückverlangen können.

3. Wann muss die Bausparkasse die Kontogebühr erstatten?

Zuerst müssen Sie eine Erstattung verlangen und eine Frist setzen. Die Bausparkasse hat dann die Möglichkeit die Erstattung bis zur gesetzten Frist durchzuführen.

4. Gibt es eine Verjährungsfrist in Bezug auf die Entgelte?

Grundsätzlich haben Sie das Recht die Kontogebühr also das Entgelt innerhalb von drei Jahren zurückzufordern.

5. Kann ich auch ältere Gebühren zurückverlangen?

In Bezug auf ältere Kontogebühren in der Sparphase gibt es noch keine gesetzliche Regelung.

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Fazit

Viele Bausparkassen haben von ihren Kunden Kontogebühren in der Sparphase des Bausparvertrages verlangt, aber diese Gebühr ist unzulässig und muss erstattet werden. Nutzen Sie dafür die Musterbriefe aus dem Internet und fordern Sie die zu Unrecht gezahlten Kontogebühren innerhalb einer Frist zurück.

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Bausparvertrag – Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmerzulagen machen den Bausparvertrag sinnvoll https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparvertrag-wohnungsbaupraemie-und-arbeitnehmerzulagen-machen-den-bausparvertrag-sinnvoll/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bausparvertrag-wohnungsbaupraemie-und-arbeitnehmerzulagen-machen-den-bausparvertrag-sinnvoll/#respond Tue, 30 Nov 2021 14:56:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67358 Eine sichere Zukunft mit Hilfe eines Bausparvertrages ist eine gute Idee und genau das besagt auch die Werbung der zahlreichen Bausparkassen. Aber ein genauer Blick auf die Konditionen hilft, denn viele der Verträge sind unrentabel

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Eine sichere Zukunft mit Hilfe eines Bausparvertrages ist eine gute Idee und genau das besagt auch die Werbung der zahlreichen Bausparkassen. Aber ein genauer Blick auf die Konditionen hilft, denn viele der Verträge sind unrentabel und ob die Zeit bessere Konditionen ermöglicht, ist unklar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bausparvertrag teilt sich in zwei Phasen, wobei die Sparphase sehr wichtig ist. In dieser Zeit sind die Rendite meist sehr gering und somit ist der Bausparvertrag in der Zeit unrentabel.
  • Eine gute Aussicht auf Rendite besteht, wenn Sie eine Arbeitnehmerzulage oder Wohnungsbauprämie bekommen.
  • Es ist sehr unsicher, ob sich das Bausparen auch in Zukunft noch lohnen wird und das obwohl die Darlehenszinsen im Moment sehr niedrig sind. Es ist nämlich vollkommen unklar, ob die Zinsen in Zukunft steigen oder sinken.
  • Zahlreiche Altverträge gibt es noch und in der Regel können diese auch bis auf weiteres bestehen bleiben.

Der Bausparvertrag

Der Bausparvertrag unterteilt sich in die Sparphase und die Darlehensphase. Während in der Sparphase nur angespart wird kommt es in der Darlehensphase zur Auszahlung.

Sie können schnell feststellen, ob der Bausparvertrag rentabel ist oder nicht und das ist möglich, wenn die gutgeschriebenen Zinsen in der Sparphase auch nach Abzug der Kosten des Vertragsabschlusses immer noch attraktiv sind. Grundsätzlich informieren die Bausparkassen jeden Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der Kosten, aber über die Sparzinsen gibt es keine Informationen. Darum müssen Sie sich selber kümmern und eine Berechnung starten.

Auch in der zweiten Phase kann der Bausparvertrag attraktiv sein, aber das hängt von dem Darlehenszins und den üblichen Darlehenszinsen der anderen Banken ab.

Abschlussgebühren
Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof

Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Abschluss des Bausparvertrags

In Zukunft möchten Sie über eine Bausparsumme von 100.000 Euro verfügen, die sich aus dem Bauspardarlehen und Ihrem Ersparten zusammensetzt.

Die Abschlusskosten für den Bausparvertrag kommen zuerst auf Sie zu und in dem Beispiel liegen diese bei 100 Euro. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von der Bausparkasse auch alle wichtigen Informationen rund um die Konditionen zu Ihrem Bausparvertrag. In dem Beispiel liegt der Guthabenzins bei 0,25%. Wenn alle Formalitäten mit der Bank geklärt sind, dann beginnt auch schon die erste Phase – die Sparphase.

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Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen – Wissenswertes

Egal für welches Darlehen Sie sich entscheiden, es kostet und hat natürlich auch immer ein gewisses Risiko aus wirtschaftlicher Sicht. Informieren Sie sich aber vorab, so können Sie so manches Problem umgehen. Prüfen Sie Ihre

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Die Sparphase

Das klassische Bausparen arbeitet nach einem festen Motto und das lautet – Erst sparen, dann bauen! Also legen Sie ihr Geld jeden Monat an, um im Anschluss ein Darlehen zu bekommen.

Wenn Sie 10.000 Euro als Darlehen erhalten möchten, dann müssen Sie in der Sparphase jeden Monat 50 Euro einzahlen. Der Vertrag ist nach 8,5 Jahren zuteilungsreif und das bedeutet, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ausreichend Guthaben für ein Bauspardarlehen angespart haben. Das Guthaben beträgt zu diesem Zeitpunkt 5.155 Euro und davon sind 55 Euro Zinsen.

Wichtig:

Die Bausparkasse informiert Sie genau, wie viel Geld Sie auf dem Konto haben müssen, wie lange Sie einzahlen und wann Sie das Darlehen ausgezahlt bekommen. Allerdings kann Ihnen die Bausparkasse eine Auszahlung vor der Zuteilungsreife nicht garantieren. Das Auszahlungsdatum kann sich verschieben, denn die Auszahlungsangaben sind meist nur grobe Schätzungen.

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Sparphasen-Fazit

Anhand der Zahlen wird deutlich, dass in der Sparphase der Bausparvertrag keine gute Anlage ist. Sie haben nur 55 Euro Zinsen erwirtschaftet, mussten aber schon zu Beginn 100 Euro für die Abschlusskosten zahlen. Es handelt sich um ein eindeutiges Minusgeschäft.

Eine Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmersparzulage ist in dem Beispiel nicht mit eingerechnet. Grundsätzlich können diese die Rentabilität des Vertrages steigern, aber das hängt von den Konditionen ab. Unterm Stich kommen Sie also besser weg, wenn Sie ohne Prämien das Geld lieber unter das Kopfkissen legen.

Das Szenario ist nicht unbedingt naheliegend, denn wenn Sie 50 Euro bei der Bank hinterlegen und 0,5% Verwahrungsentgelt zahlen, dann stehen Sie mit einem Bausparvertrag natürlich besser da. Bei einem Bausparvertrag ist der Zins eigentlich immer festgeschrieben und wenn die Zinsen fallen, dann können Sie sich freuen. Das war in der Vergangenheit der Fall, wenn es um die Altverträge der Sparer ging.

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Die Darlehensphase

In der ersten Phase des Bausparvertrages haben Sie ein Minusgeschäft gemacht und trotzdem kommen Sie danach in die Bau-Phase des Vertrages. Das bedeutet, Sie können über das gewünschte Baudarlehen verfügen.

Das Bauspardarlehen hat einen Zinssatz von 2,5% im Jahr und wenn Sie den Verlust in der Sparphase mit einrechnen, dann steigt der Satz auf 3%. Zu diesem festen Zins können Sie 4.845 Euro finanzieren, also die Differenz zwischen dem Guthaben und der Bausparsumme von 10.000 Euro. Das Darlehen muss in den nachfolgenden 9 Jahren bezahlt sein.

Wichtig:

Ein Bauspardarlehen muss deutlich schneller als andere Darlehen zurückgezahlt werden und dadurch ist die monatliche Belastung viel höher.

Darlehensphasen-Fazit

Heute kann niemand absehen, ob es sich um ein gutes und günstiges Darlehen handelt. Die Zinsen der 10-jährigen Baudarlehen liegen aktuell weit unter dem Beispiel.

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Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und

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„Normale“ Baudarlehen

Sie können auch ein normales Baudarlehen ohne einen Bausparvertrag aufnehmen und dazu wird das Annuitätendarlehen verwendet. Sie bekommen günstige Zinsen für einen solchen Kredit, aber müssen dafür mindestens 50.000 Euro aufnehmen. Wenn Sie nur einen kleineren Kredit brauchen, dann bietet sich ein Konsumentenkredit an, aber dieser ist recht teuer. Der Unterschied zu einer Baufinanzierung liegt zwischen 2 und 4%. Die Kredithöhe spielt bei einem Bauspardarlehen keine Rolle, so dass auch kleine Geldsummen zu den vereinbarten Zinssätzen möglich sind.

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Das Zahlen-Beispiel

Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, haben wir Ihnen die Zahlen mal anhand eines Beispiels übersichtlich zusammengefasst.

Sparphase

Abschlusskosten: – 100,00 Euro

Monatliche Spareinlage: 102 Monate x 50 Euro= + 5.100,00 Euro

Guthabenzins: 8,5 Jahre mit 0,25% Zinsen= +55,00 Euro

Guthaben – Abschlusskosten= 5.055,00 Euro

Verlust: – 45,00 Euro

Darlehensphase

Darlehenssumme: 4.845,00 Euro

Zinssatz: 2,5% / Jahr

Tilgungszeit: 9 Jahre

Baudarlehen
Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit

Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen. Die

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Bausparvertrag wirklich abschließen?

Im Endeffekt kann kein Mensch sagen, wie es am Ende aussieht und wenn Sie nicht wissen, ob Sie ein Bauspardarlehen brauchen, dann können Sie sich die Kosten sparen.

Mittlerweile gibt es viele alternative Angebote, mit dem Sie sich ein gutes Vermögen für eine spätere Immobilienfinanzierung aufbauen können.

Kombination von Bauspar- und Darlehensverträgen

Gerade in der Immobilienfinanzierung gibt es viele Möglichkeiten, so dass Kreditinstitute und Bausparkassen auch sogenannte Bausparsofortfinanzierungen verkaufen.

Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Annuitätendarlehen. Diese Finanzierungsform bedeutet für den Verkäufer eine sehr hohe Provision als bei einem normalen Annuitätendarlehen.

Sie schließen bei einer Bausparsofortfinanzierug erst einen Darlehensvertrag zum Marktzinssatz ab, also ein Vorausdarlehen. Das Darlehen wird nicht fortlaufend getilgt und das ist der Unterschied zu einem klassischen Darlehen. Die Tilgung erfolgt durch einen Bausparvertrag, denn wenn dieser nach vielen Jahren Zuteilungsreif ist, dann wird der Kredit einfach abgelöst. Sollte ein Rest übrig bleiben, dann wird das Bauspardarlehen damit bezahlt. Im Endeffekt bleibt da noch eine Restschuld aus dem Bausparvertrag vorhanden und diese muss innerhalb der nächsten 10 Jahre bezahlt werden.

Rentenvorsorge
Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware – Versicherer bauen ihre nachhaltigen Riester-Produkte nicht genug aus

Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Der alte Bausparvertrag

Aus der heutigen Sicht bieten einige alte Bausparverträge hohe Guthabenverzinsungen und einige Verbraucher beziehen sogar einen Bonuszins.

Ein gut verzinster Altvertrag bietet sich für die Rücklagenbildung an, so dass Sie Instandhaltungskosten ansparen können. Im Grunde können Sie den Vertrag auch nach der Auszahlung bestehen lassen, aber einige Bausparkassen kündigen den Vertrag, sobald das Bausparguthaben erreicht ist.

Einige Bausparkassen bieten ihren Kunden auch einen Tarifwechsel an, aber hier ist Skepsis ganz gut, auch wenn die Bank Ihnen einen geringeren Darlehenszins zusichert. Meist ist der Zins wirklich nur auf den ersten Blick geringer und bei einem Wechsel fällt der Bonuszins auf jeden Fall weg. Auch der Gutteil der angesammelten Sparzinsen fallen dann weg.

Der Tarifumwandlungsbetrag und der verlorene Bonuszins sind eigentlich nur unnötige Kosten für das Bauspardarlehen. In dem vermeintlich günstigeren Darlehen sind diese Punkte im Effektivzins nicht mit eingerechnet. Bei genauer Rechnung können aus dem 2%-Zinssatz auch schnell 8% werden.

Im Grunde lohnt ein Tarifwechsel für viele Kunden einfach nicht, denn sie verlieren die Ansprüche auf Guthabenzinsen.

Hypothek
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Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In

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Fazit zum Thema Bausparvertrag

Nur unter bestimmten Bedingungen ist der Abschluss eines Bausparvertrages eine gute Idee. Ertragreich ist er nur, wenn Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmerzulagen erhalten. Ansonsten sollten Sie sich nach einer anderen Möglichkeit der Finanzierung umschauen.

Ihr Bausparvertrag läuft schon und Sie überlegen zu kündigen, dann schauen Sie sich die Guthabenverzinsung genau an. Die Altverträge sind meist rentabler als die neuen Verträge.

Bei aufkommender Unsicherheit wenden Sie sich einfach an die Verbraucherzentralen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bausparvertrag

1. In welchem Alter soll ein Bausparvertrag abgeschlossen werden?

Ein Bausparvertrag sollte frühzeitig, also in jungen Jahren, abgeschlossen werden, denn die Laufzeit liegt zwischen 8 und 10 Jahren.

2. Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?

Das Bauspardarlehen eignet sich zum Kauf oder Bau einer Immobilie und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt.

3. Kann man seinen Bausparvertrag einfach kündigen?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit den Bausparvertrag zu kündigen, aber die Zinsen und Überschüsse bekommen Sie nicht ausgezahlt. Sie verfallen.

4. Muss mein Arbeitgeber Arbeitnehmerzulagen zahlen?

Nein, kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seinen Mitarbeiten Arbeitnehmerzulagen zu zahlen. Aber ein Anfragen kostet nichts.

5. Wie viel muss ich in einem Bausparvertrag einzahlen?

Die Einzahlung in den Bausparvertrag kommt auf die Wunschhöhe an. Mehr als 20.000 Euro sollten nicht eingezahlt werden. Sinnvoll ist eine Summe zwischen 10.000 und 12.000 Euro.

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Ratenkauf vs. Kredit: Was ist besser?

Sie wollen eine größer Investition machen? Und jetzt fragen Sie sich, ob ein Ratenkauf oder ein Kredit besser ist? Was sind Vorteile? Was sind die Nachteile der jeweiligen Variante? Wir haben uns beide genau angesehen

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Fazit

Auch in der heutigen Zeit kann eine Bausparvertrag durchaus noch seinen Sinn haben. Allerdings müssen Sie schauen, ob Sie bei einem anderen Darlehen nicht günstiger wegkommen. Zudem müssen Sie bedenken, dass das Bauspardarlehen innerhalb von 10 Jahren zurückgezahlt sein muss und das ist bei anderen Immobilienfinanzierungen nicht notwendig.

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