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Baufinanzierung – Rechtliche Rahmenbedingungen von Grundschuld und Hypothek


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Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In letzter Konsequenz bedeutet der Immobilienzugriff, dass die Immobilie durch die Bank zwangsversteigert werden kann, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Schulden zu zahlen. Der Erlös vom Verkauf fließt in die Tilgung der Schulden und der eventuelle Rest wird Ihnen ausgezahlt. Grundsätzlich spricht man von einem Hypothekendarlehen, aber eigentlich dient eine Grundschuld als Absicherung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie denken an eine Baufinanzierung, dann wenden Sie sich zuerst an die Hausbank und versuchen einen entsprechenden Kredit zu bekommen. Als Absicherung verlangt die Bank die Immobilie als Sicherheit.
  • Kommen Sie mit der Zahlung der Schulden in Verzug hat die Bank das Recht die Immobilie in die Zwangsversteigerung zu geben, um die Schulden auszugleichen.
  • Grundsätzlich wird zwischen einer Hypothek und der Grundschuld unterschieden, wobei es gravierende Unterschiede gibt.

Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

Bei einer Baufinanzierung gibt es zwei Möglichkeiten, welche das kreditgebende Institut nutzt, die Hypothek oder die Grundschuld.

Die Hypothek ist immer an die Höhe der gesicherten Darlehensforderung gebunden und entspricht dem aktuellen Stand des Kreditkontos. Das bedeutet, wenn die letzte Rate des Kredits bezahlt ist, dann ist die Hypothek auch automatisch weg.

Anders sieht es bei der Grundschuld aus, denn sie ist Darlehensunabhängig und bleibt so lange bestehen, bis sie aus dem Grundbuch gelöscht wird. Der Grundschuldeintrag wird rot unterstrichen und somit wird die Löschung gekennzeichnet.

In den letzten Jahren hat sich die Grundschuld in der Kreditpraxis durchgesetzt, denn sie ist viel einfacher zu handhaben und das ist für die Banken sehr wichtig. Handelt es sich um eine Hypothek, dann muss der Kreditnehmer erst einmal nachweisen, dass noch offene Beträge vorhanden sind, wenn er in die Zahlungsunfähigkeit gelangt. Ansonsten ist die Hypothek nämlich automatisch hinfällig. Die Außenstände können durch eine Grundschuld viel schneller vollstreckt werden, denn es ist kein zeitraubendes und juristisches Verfahren notwendig.

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Der Grundbucheintrag

Die Grundschuld wird immer in das Grundbuch eingetragen und kann somit von jeder Person eingesehen werden.

Allerdings muss die Person ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das ist meist ein Kaufvorhaben. Dadurch, dass das Grundbuch einen hohen Stellenwert hat und das öffentliche Glauben genießt, geht jeder davon aus, dass der Eintrag stimmt.

Wichtig:

Der Eintrag in das Grundbuch wird nicht nur vom Notar, sondern auch vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt und kann sehr teuer sein. Je nach Höhe der Grundschuld können sich die Kosten auf mehrere Hundert Euro, aber auch über Tausend Euro betragen.

Beim Bankwechsel kommt die Abtretung

Die Banken haben die Möglichkeit, dass die Grundschulden von einer Bank zur anderen Bank weitergegeben werden.

Dazu ist weder ein Eintrag im Grundbuch notwendig, noch muss eine privatschriftliche Abtretung passierten, so dass auch keine Vermerkung im Grundbuch notwendig ist.

Zu einem solchen Fall kommt es, wenn Sie nach der Baufinanzierung die Bank wechseln. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können Sie sich ein günstigeres Angebot von einer anderen Bank holen und dann kommt es zu einem Bankwechsel. In so einem Fall kommt es nicht zu einer teuren Löschung im Grundbuch und zu einer Neueintragung, sondern die erste Bank bleibt als Schuldner im Grundbuch bestehen und überschreibt die Rechte lediglich an die neue Bank.

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Die Ränge der Grundschulden

Im Grundbuch kommt es zu unterschiedlichen Rängen und diese Ränge bestimmen in welcher Reihenfolge die Gläubiger ihre offenen Forderungen erhalten. 

Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, dann gilt der folgende Grundsatz:

„Wer zuerst seine Ansprüche verbrieft hat, der bekommt sein Geld zuerst!“

Beispiel:

Sie sind Eigentümer eines Hauses und können die Raten bei der Bank nicht mehr bedienen und es kommt zur Zwangsversteigerung. Bei der Bank A sind noch 100.000 Euro offen, bei Bank B sind es 50.000 Euro und bei der dritten Bank sind es ebenfalls 50.000 Euro. Bei der Versteigerung wird das Haus für 175.000 Euro verkauft, dann bekommt die dritte Bank 25.000 Euro und muss die restlichen Forderungen in den Wind schreiben. Die Banken sind aus diesem Grund gerade auf die ersten Plätze richtig scharf, denn die ersten Plätze bekommen ihr Geld fast immer. Die besten Konditionen gibt es für die erstrangigen Grundschulden, denn dadurch wird der Kreditnehmer motiviert, die guten Sicherheiten zu stellen.

Der Rang einer Grundschuld wird anhand des Beleihungswertes berechnet und dazu kommt es die folgende Richtlinie. Als erstrangig gelten bis zu 60% des Beleihungswertes und der Wert zwischen 60% und 80% gilt als zweitrangig.

Die Hypothekenbanken wollen immer auf dem ersten Rang liegen und die Bausparkassen nehmen auch gern den zweiten Rang. Der aktuelle Verkaufswert wird als Ermittlung des Beleihungswertes genommen und dabei handelt es sich meist um den Kaufpreis der Immobilie. Davon wird meist ein Risikoabschlag von 20% abgezogen.

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Grundschuldrang ermitteln

Im Grundbuch gibt es verschiedene Ränge und diese Ränge legen den Rückzahlungsplatz der Schuld bei einer Zwangsversteigerung fest.

Die Ermittlung des Rangs kann wie das folgende Beispiel aussehen:

Risikoabschlag 20%               30.000 Euro

Beleihungswert                      120.000 Euro

Kaufpreis der Wohnung      150.000 Euro

Darlehen erstrangig          bis 72.000 Euro

Darlehen zweitrangig        bis 96.000 Euro

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Baufinanzierung

1. Wie sinnvoll ist eine Baufinanzierung bei der Hausbank?

Eine Baufinanzierung lässt sich durch die Hausbank ermöglichen, aber in der Regel sind Hypothekenbanken und Bausparkassen besser. Der Grund sind die deutlich besseren Konditionen und die Experten für Baufinanzierung.

2. Wer bekommt bei einer Zwangsversteigerung zuerst sein Geld?

Heute arbeiten die Banken mit der Grundschuld, so dass die Bank meist auf einem der ersten Plätze im Grundbuch steht und somit auch zuerst seine Schulden ausgeglichen bekommt.

3. Wie schnell kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Es kann heute sehr schnell zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn Sie drei Zahlungen nicht fristgerecht leisten können und auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist.

4. Wer fordert die Zwangsversteigerung einer Immobilie?

In der Regel fordert die kreditgebende Bank die Zwangsversteigerung, wenn die befürchtet, dass die Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden.

5. In welcher Reihenfolge werden die Schulden getilgt?

Die Schulden werden anhand des Grundbuchrangs getilgt und das bedeutet, dass die Bank in der Regel zuerst ihr Geld bekommt und dann erst alle anderen Gläubiger.

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Fazit

Bei einer Baufinanzierung sind Hypothekenbanken oder Bausparkassen in der Regel die erste Wahl. Sie arbeiten heute allerdings selten mit Hypotheken, sondern mit einem Grundschuldeintrag. Die Grundschuld wird im Grundbuch festgehalten und somit gilt die Bank als Hauptschuldner. Bei einer Zwangsversteigerung bekommt der erste Rang immer zuerst sein Geld und aus dem Grund will jede Bank natürlich auf dem ersten Rang liegen. Dafür bieten sie ausgezeichnete Konditionen an.

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