Datenschutzverordnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:25:50 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Datenschutzverordnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Ihre Daten, Ihre Rechte: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sorgt endlich für mehr Sicherheit und Transparenz für den Verbraucher https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ihre-daten-ihre-rechte-die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-sorgt-endlich-fuer-mehr-sicherheit-und-transparenz-fuer-den-verbraucher/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ihre-daten-ihre-rechte-die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-sorgt-endlich-fuer-mehr-sicherheit-und-transparenz-fuer-den-verbraucher/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:25:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61967 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist EU-weit gültig. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit von der Verordnung zu profitieren und wie das geht, können Sie im folgenden Beitrag

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist EU-weit gültig. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit von der Verordnung zu profitieren und wie das geht, können Sie im folgenden Beitrag nachlesen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie profitieren seit dem 25. Mai 2018 von einem einheitlichen Datenschutzrecht, welches europaweit Gültigkeit hat. Die Unternehmen haben keine Möglichkeit mehr in ein Land mit niedrigem Datenschutz-Niveau auszuweichen.
  • Das bisherige Verbraucherrecht im Bereich Auskunft, Lösung und Benachrichtigung ist nicht nur erweitern worden, sondern es sind auch einige neue Rechte hinzugekommen.
  • Sie haben mittlerweile das Recht nicht nur eine Kopie Ihrer Daten zu bekommen, sondern können alle Daten vollständig an einen anderen Anbieter übertragen.

Die neuen Datenschutzregeln sind seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und sind europaweit gültig. Sie gelten für alle Unternehmen, die ihren Sitz in Europa haben, aber auch für Unternehmen, die international arbeiten. Grundvoraussetzung ist, dass die internationalen Unternehmen die Waren oder Dienstleistungen in Europa anbieten. Auch das Verhalten von Verbrauchern in Europa fällt unter diese Regelung. Sie haben verschiedene Rechte und wir erläutern Ihnen, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie Sie diese auch durchsetzen. Kostenlose Musterbriefe stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Auskunftsrecht und das Recht auf eine Datenkopie

Schon vor der neuen Datenschutzverordnung hatten Sie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, so dass das Unternehmen auf Ihr Verlangen Sie in einfacher, verständlicher, präziser und transparenter Sprache informieren musste.

Ein Beispiel liefert die Speicherdauer der Daten, denn Sie haben das Recht zu erfahren, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, welche der personenbezogenen Daten verwendet werden und natürlich auch über die Herkunft der Daten. Zudem haben Sie das Recht zu erfahren, wohin die Daten gehen.

Das Auskunftsrecht hat eine große Bedeutung, denn durch das Recht haben Sie die Möglichkeit einige andere Verbraucherrechte geltend zu machen. Zu den anderen Rechten gehören das Löschungsrecht, die Datenberichtigung und die Verarbeitungseinschränkung oder die Datensperrung.

Ein Unternehmen verlangt von Ihnen einen Identitätsnachweis, beispielsweise die Kopie des Personalausweises, dann schwärzen Sie alle unerheblichen Angaben.

Das Recht auf eine Datenkopie ist neu hinzugekommen, denn nun haben Sie die Möglichkeit eine konkrete Auskunft zu bekommen. Das Unternehmen muss Ihnen mitteilen welche Daten von Ihnen verarbeitet werden, das können

  • Name
  • Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • medizinische Befunde

sein und zudem haben Sie das Recht auf eine Kopie dieser Daten.

Grundsätzlich muss die Auskunft kostenfrei erfolgen und auch die erste Kopie sollte das Unternehmen kostenlos zur Verfügung stellen. Das Auskunftsrecht können Sie formlos und ohne Begründung geltend machen und das heißt, dass Sie dem Unternehmen keine Begründung liefern müssen.

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Löschungsrecht oder das „Vergessen-werden-Recht“

Das Unternehmen muss die Daten unter bestimmten Voraussetzungen löschen und das ist der Fall, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. 

Die Daten wurden für einen anderen Zweck verarbeitet als bekannt, dann haben Sie ebenfalls das Recht auf Löschung. Des Weiteren verlangen Sie eine Datenlöschung, wenn Sie die Einwilligung widerrufen oder einen Widerspruch einlegen.

Die DSGVO stärkt vor allen Dingen auch die Kinder, denn sie haben von den Gefahren bei der Datenverarbeitung keine Ahnung und können die Gefahr überhaupt nicht einschätzen. Sie haben die Möglichkeit als Jugendliche oder später als Erwachsene eine Datenlöschung zu verlangen.

Wichtig:

Außerdem wird das Recht auf „Vergessen-werden“ gestärkt und das bedeutet, dass Unternehmen Daten und Links auf der eigenen Internetseite löschen, aber auch zusätzliche Maßnahmen muss das Unternehmen ergreifen. Sie müssen dritte Parteien darüber informieren, dass die Daten- beziehungsweise Linklöschung notwendig ist.

Durch das Meinungsfreiheitsrecht kann das Löschungsrecht beziehungsweise das „Vergessen-werden-Recht“ eingeschränkt sein.

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Das Widerspruchsrecht

Der Datenverarbeitung können Sie jederzeit und vor allen Dingen kostenlos widersprechen.

Die Daten werden für die Direktwerbung eingesetzt und es entsteht eine Profilbildung, dann dürfen die Daten nicht mehr eingesetzt werden. Eine Begründung für den Widerspruch muss es nicht geben und außerdem können Sie der Datennutzung für Werbetreibende widersprechen. Auch eine Datensperrung können Sie verlangen, aber im Grunde ist eine Sperrung der Daten viel sinnvoller, denn die Werbetreibenden können bei einer Datenlöschung einfach neu anfangen die Daten durch einen Adresshändler zu bekommen.

Die Datenverarbeitung dient einem anderen Zweck als der Direktwerbung, dann müssen Sie einen plausiblen Grund für den Widerspruch angeben. Dazu gibt es verschiedene Musterbriefe, aber ob das Unternehmen die Daten weiterhin verwenden darf, dass wird von Fall zu Fall bestimmt. Beispielsweise kann die Verarbeitung zur Geltendmachung oder zur Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.

Benachrichtigungsrecht

Sie haben die Möglichkeit, dass falsche Daten zu Ihrer Person unverzüglich korrigiert werden. 

Auch hierfür gibt es einen speziellen Musterbrief und gleichzeitig haben Sie das Recht auf die vollständige Löschung der unvollständigen Daten.

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Das Recht auf Verarbeitungseinschränkung beziehungsweise Datensperrung

Sie haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Weiterverarbeitung der Daten zu verlangen.

Allerdings werden die Daten in einem solchen Fall nicht gelöscht, sondern die Verarbeitung wird gesperrt und das Unternehmen darf die Daten nicht mehr weiter verwenden. Eine Datensperrung kommt immer dann zum Tragen, wenn Sie sich mit einem Unternehmen im Streit über die Richtigkeit der Daten befinden oder einen Widerspruch eingelegt haben. Allerdings ist noch unklar, ob das Unternehmen und dessen Gründe zur Weiterverarbeitung am Ende ausreichen. Die Unternehmen unterliegen in der Praxis eher der Aufbewahrungspflicht, so dass eine Datenlöschung kaum möglich ist, aber dafür ist eine Datensperrung möglich.

Das Datenmitnahmerecht

Sie haben das Recht zu einem neuen Anbieter zu wechseln und dann kommt das Datenübertragbarkeitsrecht zum Einsatz. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in ein anderes soziales Netzwerk wechseln oder einen anderen Messenger-Dienst verwenden wollen. Auch der Wechsel zu einem neuen Mail-Anbieter oder einem neuen Musik-Streaming-Dienst ist möglich, so dass nicht nur die Freunde, sondern auch die Kontakte und die Playlist mitziehen. Sie verlangen die Datenherausgabe von allen Daten, die Sie selber zur Verfügung gestellt haben und dazu gehören auch die Daten für eventuelle Einwilligungen oder die aufgrund einer Vertragsgrundlage vorhanden sind. Der neue Anbieter kann die Daten in einem strukturieren, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten, wenn der alte Anbieter die technischen Mittel dazu hat.

Das Recht ist neu und aus dem Grund muss sich in der Praxis erst zeigen, ob und wie es funktioniert. Die Anbieter sind nun in der Pflicht und müssen Sie über das Datenmitnahmerecht informieren.

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Achtung!

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter führt nicht automatisch dazu, dass die Daten bei dem alten Anbieter gelöscht werden. Sie müssen nicht nur das Profil löschen, sondern eventuell auch den Vertrag kündigen, damit die Datenlöschung stattfindet.

Formen und Fristen

Ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen können Sie formlos geltend machen und das ist einfach per Mail oder Brief möglich.

Nutzen Sie dazu einen Musterbrief und warten Sie auf die Antwort des Unternehmen. Die Antwort wird spätestens innerhalb eines Monats erfolgen und kommt meist schriftlich, elektronisch oder auch mündlich.

Das Kopplungsverbot

Die Anbieter haben kein Recht Sie zur Einwilligung der Datenverarbeitung zu zwingen, wenn die Verarbeitung für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.

Grundsätzlich haben Sie immer die Wahl und sind keinem Druck oder Zwang unterworfen, dass Sie der Datenverarbeitung zustimmen müssen. Allerdings muss sich in der Praxis noch zeigen, wie das Kopplungsverbot zu handhaben ist.

Bei einem Onlinekauf müssen Sie der Datenverarbeitung zustimmen, damit Sie den Kauf abschließen können, dann ist die Einwilligung eher unfreiwillig und sollte unwirksam sein.

Der Verein Digitale Gesellschaft hat ein Portal zur Datenschutzverordnung ins Leben gerufen und dort finden Sie weitere Informationen und Videos zum Datenschutzthema.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Datenschutzgrundverordnung

1. Für wen gilt die Datenschutzgrundverordnung nicht?

Die Verordnung gilt nicht für rein persönliche und familiäre Datenverarbeitungen. Auch für Strafverfolger gilt sie nicht.

2. Müssen die Unternehmen jetzt mit hohen Bußgeldern rechnen?

In der Tat ist es so, dass für Zuwiderhandlung Bußgelder vorgesehen sind und die Höhe ist unterschiedlich. Allerdings müssen die Bußgelder verhältnismäßig sein und das Unternehmen muss erst ins Visier der Behörden geraten.

3. Muss jedes Unternehmen jetzt einen Datenschutzbeauftragten haben?

Nein, das ist nicht notwendig. Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Sie nur, wenn Ihr Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter hat und diese nicht ehrenamtlich arbeiten. Zudem müssen sie in Vollzeit persönliche Daten verarbeiten.

4. Neue Einwilligungen für einen Newsletter notwendig?

Das ist vielleicht notwendig, aber wenn der Verbraucher den Newsletter aktiv abonniert hat, dann ist das nicht notwendig.

5. Dürfen keine Fotos mehr veröffentlicht werden, ohne Einwilligung der Personen?

Das ist teilweise richtig, aber Fotos fallen unter die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit und da scheint es andere Regelungen zu geben.

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Fazit

Es gibt eine neue Datenschutzverordnung und mit ihr haben Verbraucher deutlich mehr Rechte als vorher. Die Möglichkeiten haben sich verbessert, denn Sie haben nicht nur das Recht auf Datenlöschung, sondern auch Datenkopien. Die Unternehmen sind in der Pflicht Sie über die neue Verordnung zu informieren und Ihnen ihre Rechte zuzugestehen.

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Gesichtserkennung bei Facebook: Das sollten Nutzer wissen – Verweigern Sie die Zustimmung und sichern Sie Ihre Bilder und Videos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesichtserkennung-bei-facebook-das-sollten-nutzer-wissen-verweigern-sie-die-zustimmung-und-sichern-sie-ihre-bilder-und-videos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gesichtserkennung-bei-facebook-das-sollten-nutzer-wissen-verweigern-sie-die-zustimmung-und-sichern-sie-ihre-bilder-und-videos/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:24:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61932 In Europa ermöglicht Facebook seinen Nutzern seit 2018 wieder, dass die Nutzer auf den Fotos erkannt werden und das Netzwerk verspricht sogar einen sinnvollen Nutzen. Sie sollten die Funktion deaktivieren, denn wir raten Ihnen ab,

Der Beitrag Gesichtserkennung bei Facebook: Das sollten Nutzer wissen – Verweigern Sie die Zustimmung und sichern Sie Ihre Bilder und Videos erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In Europa ermöglicht Facebook seinen Nutzern seit 2018 wieder, dass die Nutzer auf den Fotos erkannt werden und das Netzwerk verspricht sogar einen sinnvollen Nutzen. Sie sollten die Funktion deaktivieren, denn wir raten Ihnen ab, weil wir große Bedenken haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Facebook hatte eine achtjährige Sperre in Bezug auf die Gesichtserkennung, aber jetzt bietet das Netzwerk seinen europäischen Nutzern diese Funktion wieder an. 2012 wurde die Funktion abgeschaltet, nach es zu Protestesten kam.
  • Die Facebooknutzer werden gefragt, ob die Funktion wieder zum Einsatz kommen kann, aber Sie haben auch die Möglichkeit eine Abschaltung zu verlangen.
  • Die Auswirkungen für eine Zustimmung sind umfangreich und wir klären Sie auf.

Das Thema Gesichtserkennung ist wieder in aller Munde, denn nachdem Facebook über acht Jahre keine Möglichkeit hatte die Funktion zu nutzen, darf das Netzwerk auch in Europa die Funktion Gesichtserkennung einsetzen. Nutzer werden auf Fotos und Videos identifiziert und zwar ohne, dass eine Person sie markiert hat. 2010 hat Facebook diese Technik eingeführt und nur zwei Jahre genutzt, denn 2012 kam es zu Protesten und durch die Datenschützer wurde die Technik gestoppt.

Facebook-Nutzer wurden bereits befragt

Im Jahr 2018 kam es zu einem neuen Versuch, aber anders als bis zu diesem Zeitpunkt bekannt. Im Mai 2018 gab es eine Umfrage und im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung wurden Facebook-Nutzer gefragt, ob Sie wieder auf Videos und Fotos erkannt werden möchten. Die Frage wird mittlerweile allen Nutzern seit dem 21. April gestellt und zwar nicht einfach so, sondern im Zusammenhang mit den neu formulierten Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Sie haben die Möglichkeit der Ablehnung oder der Zustimmung, aber Sie haben auch die Möglichkeit später eine Änderung vorzunehmen. Dazu suchen Sie den Menüpunkt „Gesichtserkennung“, der sich in den Einstellungen befindet, aber erst da ist, wenn Sie im Vorfeld eine Entscheidung getroffen haben.

Sie klicken die Information immer wieder weg ohne eine Entscheidung zu treffen, dann erhalten Sie die Informationen nach kurzer Zeit erneut angezeigt.

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Die Zustimmung und dessen Bedeutung

Facebook erklärt die Gesichtserkennung und den Sinn dahinter wie folgt: „Die Gesichtserkennung analysiert die einzelnen Bildpunkte in den Fotos und Videos und nutzt dazu die Personen, die schon markiert wurden.“

Es wird eine Zahlenkette erstellt, die als Template bekannt ist und in künftige Bilder und Videos hochgeladen. Gleichzeitig findet eine Analyse statt und automatisch gleicht Facebook die Templates mit den hochgeladenen Bildern ab. Es gibt kein Templates eines Nutzers, wenn der der Nutzung nicht zustimmt und dann wird er auf Bildern auch nicht markiert oder identifiziert.

Nimmt der Nutzer nicht mehr an der Gesichtserkennung teil, dann löscht Facebook die Templates. Auch wenn der Nutzer die Zustimmung zurücknimmt, dann schaltet Facebook die Funktion sofort ab. Laut einer Sprecherin des Unternehmens gibt es keine Verknüpfung mit Werbung und Sie erhalten auch keine Vorschläge zu neuen Freunden. Eine Weitergabe der Daten an Instagram, WhatsApp oder anderen Facebook-Unternehmen ist nicht geplant.

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Die Bedenken zur Gesichtserkennung

Die Technik zur Gesichtserkennung sieht die Verbraucherzentrale sehr kritisch, denn alle hochgeladenen Bilder und Videos prüft Facebook und scannt sie.

Das sorgt dafür, dass eine Erkennung mit anderen Profilen deutlich wird. Im Moment liegen zwar keine Pläne vor, dass die Informationen an andere Unternehmen gegeben werden, aber was in Zukunft passiert ist unklar. Änderungen kommen immer, wie die Beispiel Facebook und WhatsApp zeigen, und das ist auch bei der Gesichtserkennung möglich.

Rob Sherman ist der stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Facebook und er erklärt, dass mit Hilfe der Gesichtserkennung keine fremden Personen erkannt werden sollen. Aber in einer Pressemitteilung gibt Facebook bekannt, dass die Gesichtserkennung ein Verfahren ist, dass in der Lage ist, sehbehinderten Personen vorzulesen, welche Personen sich auf dem Bild oder im Video befinden. Das soll auch möglich sein, wenn keine Identifizierung möglich ist. Für das System reicht es aus, wenn eine Person auf irgendeinem Bild erkannt wird und so lange die Zustimmung aktiv ist, wird die Person auch auf Videos und Bildern erkannt. Dadurch, dass es sich um eine automatische Funktion handelt ist unklar, wie das System mit ähnlich sehenden Menschen umgeht.

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Der Alternativtext im Profilnamen

Das Netzwerk Facebook versieht jedes Bild mit einem Alternativtext, wenn die Nutzer beim Hochladen des Bildes keinen eigenen Text eingeben.

Dieser Text hat eine wichtige Bedeutung, denn mit Hilfe des Textes bekommen sehbehinderte Menschen eine Vorlesung was auf dem Bild zu sehen ist. Heutzutage handelt es sich um eine bekannte Methode im Internet, aber normalerweise ist der Text nicht sichtbar. Der Text taucht immer dann auf, wenn ein Bild nicht geladen wird und das ist bei einer Panne im Jahr 2019 der Fall gewesen. Die künstliche Intelligenz von Facebook hat gezeigt, dass die Bildinhalte sehr gut erkannt werden. Die Bildautomatik stellt fest, wie viele Menschen auf dem Bild zu sehen sind und ob Sie einen Bart oder eine Brille tragen. Auch lachen oder ernst schauen ist gut zu erkennen.

In den Alt-Texten tauchen auf Profilnamen von Nutzern aus, wenn sie auf einem Bild markiert sind und ein Name vorhanden ist. Zudem haben Sie der automatischen Gesichtserkennung zugestimmt.

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Vorteile der Gesichtserkennung

Facebook ist der Ansicht, dass ein Schutz für die Nutzer vorhanden ist, denn wer seine Zustimmung nicht gibt, der wird auf dem Foto auch nicht markiert.

Das bedeutet, dass eine positive Zustimmung vorhanden sein muss, damit eine Markierung stattfindet und das ist nur mit Erlaubnis möglich. Profilkopien verhindert Facebook mit dieser Möglichkeit, aber es gibt leider auch Betrugsmethoden. Es gibt nur ein ganz oder gar nicht, denn ausreichend Schutz haben Sie nur, wenn Sie keine Zustimmung erteilen. Ansonsten nehmen Sie die Nachteile der Gesichtserkennung in Kauf.

Der Schutz ist zudem nicht umfassend. Hier ein Beispiel:

Ein Nutzer veröffentlicht ein Bild und auf diesem Bild sind Sie zu sehen. Er schränkt die Sichtbarkeit ein, so dass Sie nicht anzeigt sind. Er hat die Möglichkeit, dass nur einige Freunde zu erkennen sind und andere nicht. Dadurch bekommen Sie dann auch keine Info darüber, dass ein Bild gepostet wird, auf dem Sie zu sehen sind.

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Datenschutz im Netz

Bringt die Gesichtserkennung auf Facebook Ihnen Vorteile oder Nachteile – diese Fragen stellen Sie sich unbedingt und die überwiegende Mehrheit bestimmt Ihre Entscheidung.

Auf jedem Bild werden Sie erkannt, wenn Sie Ihre Zustimmung geben und zwar solange, wie die Zustimmung vorhanden ist. Wir geben Ihnen folgende Empfehlungen, damit Sie im Internet nicht zu viele Informationen preisgeben:

  • Veröffentlichen Sie nicht jedes Bild oder Video auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken.
  • Sie laden Fotos und Videos hoch, aber entscheiden Sie vorher, ob auch Fremde Einsicht bekommen oder nur Freunde Einblick haben.
  • Fragen Sie Ihre Facebook-Freunde zu ihrer Meinung zum Thema Gesichtserkennung und posten Sie keine Videos oder Bilder ohne ihr Wissen.
  • Kontrollieren Sie in den Suchmaschinen was mit Ihrem Namen zu finden ist und lassen Sie unliebsame Dinge einfach löschen.
  • Sie nutzen verschiedene Netzwerke, dann nutzen Sie auch unterschiedliche Bilder. Dazu ist ein Pseudonym eine gute Idee, wenn Sie auf einer Dating-Plattform unterwegs sind. Ein Pseudonym macht nur Sinn, wenn bei der Suche im Internet nicht direkt das Facebook-Profil angezeigt wird.
  • Deaktivieren Sie die Möglichkeit, dass Ihr Profil über die Suchmaschine zu finden ist. Diese Möglichkeit haben Sie nur, wenn Facebook oder ein anderes soziales Netzwerk diesen Dienst anbietet.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gesichtserkennung bei Facebook

1. Welche Vorteile bietet die Facebook-Gesichtserkennung?

Die Facebook-Gesichtserkennung hat den Vorteil, dass sehbehinderte Menschen die Vorlesefunktion nutzen können und Informationen über das Bild und die zu sehenden Menschen bekommen. Zudem müssen Sie keine Markierungen setzen, denn das System arbeitet vollkommen automatisch.

2. Muss eine Zustimmung zur Gesichtserkennung erfolgen?

Ohne Ihre Zustimmung darf Facebook die Gesichtserkennungsfunktion nicht anwenden. Mittlerweile wird die Zustimmung immer wieder angezeigt, auch wenn Sie nicht reagieren. Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen und haben auch bei Nichtzustimmung die Möglichkeit eine Änderung durchzuführen.

3. Kann ich mein Bild mit Suchmaschinen finden?

Sie geben einfach Ihren Namen in die Suchmaschine ein und Ihnen werden eventuelle Bilder angezeigt. Lassen Sie die Bilder löschen, wenn Sie das nicht möchten.

4. Wie funktioniert die Gesichtserkennung?

Die Gesichtserkennung arbeitet mit Bildpunkten und diese dienen zur Erkennung von einzelnen Markern. Auf Fotos und Videos lassen sich Menschen sofort erkennen und Sie brauchen keine Markierung vorzunehmen.

5. Was will Facebook mit der Gesichtsmarkierung erreichen?

Die Gesichtserkennung macht eine automatische Markierung der Personen auf einem Bild oder in einem Video möglich. Sehbehinderte Menschen können so auch auf Facebook unterwegs sein und sich Informationen anhören, denn mit Hilfe der Vorlesefunktion und den Texten zu den Bildern ist das möglich.

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Facebook: Passwort ändern oder zurücksetzen – so geht’s – Anleitung

Ändern Sie Ihre Passwort für Facebook in regelmäßigen Abständen und profitieren Sie von mehr Sicherheit. Das ist zwar kein Allheilmittel, kann aber in vielen Situationen hilfreich sein. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie das Passwort

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Fazit

Das Thema Gesichtserkennung ist heikel. 2010 musste Facebook die Funktion abschalten, aber heute ist die Funktion dank der neuen Datenschutzbestimmungen wieder aktiv. Die Nutzer haben die Möglichkeit die Gesichtserkennung zu aktivieren oder zu deaktivieren. Das ist einfach, denn Facebook schickt Informationen zu und nur mit Hilfe der Zustimmung ist die Gesichtserkennung aktiv. Auch wenn Sie die Zustimmung verweigern, dann wird Ihnen der Link immer wieder zugeschickt. Sie müssen entweder eine Zustimmung oder eine Nichtzustimmung erstellen, damit Sie Ruhe haben. Wichtig ist, dass Sie beide Aktionen widerrufen können und nicht auf Dauer gebunden sind. Mit Hilfe der Gesichtserkennung sind Bilder und Videos mit Personen markierbar und das brauchen Sie nicht selber machen. Die Technik arbeitet mit Bildpunkten und vergleicht sie mit anderen Bildern. Sie sind auf einem anderen Bilder markiert, dann auch auf dem Bild bei Facebook, aber nur mit Ihrer Zustimmung.

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