Mahnbescheid | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:05:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mahnbescheid | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gerichtliches Mahnverfahren: Beim Mahnbescheid sofort reagieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-beim-mahnbescheid-sofort-reagieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gerichtliches-mahnverfahren-beim-mahnbescheid-sofort-reagieren/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:05:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63992 Sie können Ihre Zahlungsziele nicht einhalten, dann dauert es nicht lange bis die ersten Mahnungen in Haus flattern. Danach folgen die Briefe eines Inkassobüros und schließlich bekommen Sie Post vom Amtsgericht. Sie sollten unbedingt sofort

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Sie können Ihre Zahlungsziele nicht einhalten, dann dauert es nicht lange bis die ersten Mahnungen in Haus flattern. Danach folgen die Briefe eines Inkassobüros und schließlich bekommen Sie Post vom Amtsgericht. Sie sollten unbedingt sofort handeln, wenn Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie die Forderungen und handeln Sie sofort, wenn Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
  • Halten Sie die Forderungen für unberechtigt, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Das Gericht prüft im Vorfeld nicht, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
  • Die Lage wird immer schlimmer, wenn Sie nicht reagieren, denn Aussitzen ist auch hier keine Lösung.

Sie ignorieren Mahnungen und Inkassoaufforderungen, dann dauert es nicht lange bis zu gelben Umschlägen, in denen ein gerichtlicher Mahnbescheid vorhanden ist. Reagieren Sie sofort auf ein solches Schreiben, denn wenn die Forderungen nicht rechtmäßig sind, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür sendet Ihnen das Gericht die entsprechenden Formulare mit, so dass Sie diese in Ruhe ausfüllen können und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können. Wichtig ist, dass Sie das Datum einhalten!

Der nächste Schritt ist mit Sicherheit ein Vollstreckungsbescheid, wenn Sie auf den Mahnbescheid keine Reaktion zeigen. Hier haben Sie die letzte Chance den Gerichtsvollzieherbesuch zu vermeiden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber ein solcher Vordruck liegt dem Schreiben nicht bei.

Schreiben Sie den Einspruch selber und achten Sie darauf, dass der Brief innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Gerichtsschreibens wieder beim Gericht vorliegt. Kümmern Sie sich nicht darum, dann steht der Gerichtsvollzieher bald vor der Tür!

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Forderung nicht immer berechtigt

Im elektronischen Verfahren werden die Mahnbescheide vom zuständigen Mahngericht beantragt und jede Person kann einen solchen Antrag stellen.

Jeder kann also behaupten, dass eine Forderung besteht und die Gerichte prüfen die erhobenen Forderungen nicht. Im Grunde ist es also gar nicht sicher, dass Sie dem angeblichen Gläubiger Geld schulden oder nicht. Das Gericht leitet das Mahnverfahren automatisch ein, wenn der angebliche Gläubiger die entsprechenden Gerichtsgebühren bezahlt und alle Formulare ausfüllt.

Es gibt einige Gläubiger, die sehr schnell Mahn- und Vollstreckungsbescheide in Auftrag geben und das meistens dann, wenn sie der Meinung sind, dass der Schuldner sich nicht wehrt. Viele Menschen kennen sich im Dschungel der Bürokratie nicht aus und somit werden die Bescheide nur wirksam, weil der Empfänger nicht rechtzeitig reagiert. Aus dem Grund sollten Sie Briefe von Gerichten nicht direkt in den Müll werden, sondern sich sofort um die Angelegenheit kümmern, so dass es nicht zu schlimmen Folgen kommt.

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Wichtigste Regel: Unbedingt rechtzeitig reagieren

Sie können sich kaum noch wehren, wenn Sie die 2-Wochen-Frist ohne eine Reaktion verstreichen lassen. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger auch überzogene Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.
Wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderungen unrechtmäßig sind, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Im Prozess muss der Gläubiger Ihnen beweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt. Sie können mit Hilfe von Kontoauszügen beweisen, dass Sie die offenen Rechnungen schon beglichen haben.

Wichtig für Ehepartner

Im Mahnbescheid stehen in der Regel beide Ehepartner, obwohl nur eine Person die Schulden gemacht hat. Auch wenn Sie die Meinung sind, dass Sie mit den Schulden des Partners nichts zu tun haben, sollten Sie sich beraten lassen. Prüfen Sie, ob Sie für die Schulden verantwortlich gemacht werden können. Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn dies nicht der Fall ist. Dadurch schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Gläubigers.

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Forderungen zum Teil berechtigt

Sie müssen nicht die ganzen Forderungen mit einem Widerspruch belegen, denn Sie können auch nur gegen einen Teil der Forderungen protestieren.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich den Bereich der Zinsen anschauen, denn in der Regel sind die Zinsen sehr hoch. Die Hauptforderung ist zwar korrekt, aber die Zinsen müssen Sie nicht unbedingt bezahlen. Es kommt auch vor, dass die Hauptkosten richtig sind, aber die Inkassokosten unzulässig sind.

Sie können mit Hilfe einer Faustregel testen, ob die Zinsen der Forderungen zu hoch angesetzt sind. Die Gläubiger dürfen nur 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Der zulässige Zins liegt sogar nur bei 2,5%, wenn es sich um ein Immobilien-Darlehen handelt. Auf der Internetseite der Bundesbank können Sie den aktuellen Basiszins nachschauen.

Der Basiszinssatz lag im Juli 2018 bei -0,88% und das bedeutet, dass die Forderung gegen den Schuldner nur etwa 4,12% Zinsen beinhalten darf. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, wenn Ihnen die Zinsforderungen oder die Gebühren viel zu hoch vorkommen.

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Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen.  Kriminelle denken

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Widersprüche nicht unsinnig einlegen

Sie sind sich sicher, dass die Forderungen bestehen, dann sollten Sie auch keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen.

Nach einem Einspruch wird der Gläubiger mit Sicherheit ins Klageverfahren gehen und dann fallen weitere Kosten an, darunter Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am Ende zahlen Sie eine Menge Geld, denn Sie werden verlieren.

Lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und spielen Sie nicht auf Zeit!

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E-Mail Kontopfändung von Kanzlei Baumgarten und Kollegen

Haben Sie auch eine E-Mail mit dem Betreff „Kontopfändung“ von der Kanzlei Baumgarten und Kollegen ([email protected]) bekommen? Ihnen ist keine Forderung bekannt und eine Mahnung haben Sie auch nicht bekommen? Müssen Sie bezahlen oder darauf reagieren?

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2-Wochen-Frist-Einhaltung nicht möglich

Sie haben nicht mit einem gerichtlichen Schreiben gerechnet, waren erkrankt oder im Urlaub und haben somit die 2-Wochen-Einspruchsfrist versäumt, dann haben Sie eine Möglichkeit.

Beantragen Sie bei Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Allerdings müssen Sie das umgehend machen, denn ansonsten verfällt der Grund für eine solche Möglichkeit. In dem Schreiben müssen Sie genau erklären, warum Sie nicht rechtzeitig in der Lage waren, aktiv zu werden. Im Idealfall können Sie Atteste oder andere Belege vorweisen. Dazu gehören:

  • Bestätigungen aus dem Krankenhaus
  • ärztliche Atteste
  • Bahnfahrkarten
  • Hotelquittungen
  • eidesstattliche Versicherungen von Mitfahrern

Den Einspruch müssen Sie auch direkt mitschicken!

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Deutsche Gewinner Zentrale: Forderung von EXPERT KASSE INKASSO AG

Die EXPERT KASSE INKASSO AG, P EXPERT AG, Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement fordern Geld für einen vermeintlichen Mandanten mit dem Namen „Deutsche Gewinner Zentrale“. Angeblich

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnbescheid

1. Was genau ist eigentlich ein Mahnbescheid?

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, in dem die Forderungen eines Gläubigers zu finden sind.

2. Was kostet ein Mahnbescheid?

Für einen Mahnbescheid müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen und zurzeit liegen die Gebühren bei etwa 36,00 Euro.

3. Wann erhält man ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid bekommen Sie dann, wenn Sie auf die Mahnung nicht reagieren und der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

4. Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?

Die Kosten für den Mahnbescheid übernimmt der Schuldner, aber zuerst muss der Gläubiger die Kosten vorstrecken.

5. Wann müssen die Kosten für den Mahnbescheid bezahlt werden?

Die Kosten für den Mahnbescheid müssen sofort bezahlt werden, wenn das Verfahren beim Mahngericht beantragt wird.

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Fazit

Sie haben Forderungen nicht bezahlt und dann setzen die Gläubiger auf Einleitung des Mahnverfahrens. Direkt nach der Mahnung und nicht Reaktion des Schuldners hat der Gläubiger das Recht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dazu wendet er sich an das zuständige Amtsgericht und der Schuldner bekommt ein Mahnbescheid. In einem solchen Fall sollten Sie sofort reagieren, damit es am Ende zu keiner finanziellen Problematik kommt.

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Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros – Ein schriftlicher Widerspruch und Sie reagieren auf keine weiteren Aufforderungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mahnungen-von-rechtsanwaelten-oder-inkassobueros-ein-schriftlicher-widerspruch-und-sie-reagieren-auf-keine-weiteren-aufforderungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mahnungen-von-rechtsanwaelten-oder-inkassobueros-ein-schriftlicher-widerspruch-und-sie-reagieren-auf-keine-weiteren-aufforderungen/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:37:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58054 Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten,

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Nach fehlendem Zahlungseingang folgt die erste Zahlungsaufforderung. Auf die müssen Sie aber nicht reagieren, wenn Sie der Forderung bereits im Vorfeld widersprochen haben. Danach folgen in der Regel Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten, die Sie nicht beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie ignorieren Mahnungen und Inkassodienst-Schreiben, wenn Sie der Zahlungsaufforderung widersprochen haben und das nachweisen können.
  • Ein gerichtliches Mahnschreiben hat einen ganz anderen Wert und so ein amtliches Schreiben müssen Sie unbedingt ernst nehmen.
  • Das Gericht legt dem gerichtlichen Mahnschreiben ein Widerspruchsformular bei, das Sie unbedingt gründlich ausfüllen müssen.

Nachdem die Zahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht erfolgt ist, kommt die erste Zahlungsaufforderung in Haus. Aber schon vor der Zahlungsaufforderung haben Sie mit einem der zahlreichen Musterbriefe der Forderung widersprochen und demnach müssen Sie auf alle folgenden Schreiben nicht mehr reagieren. Sie brauchen auch bei Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten keine Reaktion zeigen.

MACRON CONTRACTS LTD Mahnung
Spam-Mail: Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Macron Contracts LTD

Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung  für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein? Immer

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Ernst nehmen sollten Sie ein „echtes“ Mahnschreiben.

Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus, die als echte Mahnschreiben betitelt werden. Bei dem gerichtlichen Mahnschreiben handelt es sich um ein amtliches Formular und dieses Formular kommt per Postzustellung vom Gericht. Jedem gerichtlichen Mahnschreiben ist ein Formular für den Widerspruch beigelegt und mit diesem Formular widersprechen Sie der Geldforderung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ger Gerichtsvollzieher stattet Ihnen in baldiger Zukunft einen Besuch ab, wenn Sie das Widerspruchsformular nicht erstellen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass ein solcher „echter“ Mahnbescheid nur selten vorkommt. Wenn er aber ins Haus flattert, dann wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale.

Bei dem gerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit und die liegt darin, dass das Gericht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren im Vorfeld nicht überprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Es gibt nur eine formale Prüfung und danach erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird dem Verbraucher von Amts wegen zugestellt und wenn die Forderung wirklich vorhanden ist, dann muss der betroffene Verbraucher Widerspruch einlegen. Dafür hat er zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Das Verfahren wird nur weiter vorangetrieben, wenn der Anbieter eine Klage einreicht.

Bei der Verbraucherzentrale finden Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid und können sich das Dokument anschauen. Hierbei handelt es sich um ein Beispiel und wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, dann müssen Sie sofort einen Widerspruch einlegen.

Das Thema der Schufa-Einträge

In den meisten Mahnschreiben wird mit einem Eintrag in die Schufa gedroht, aber davon lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen.

Kreditmerkmale können nur von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet werden und Auskunft über die einzelnen Einträge gibt die Schufa nur an die Vertragspartner heraus. Die sogenannten Abzockerfirmen sind in den meisten Fällen keine Schufa-Mitglieder, aber darüber gibt es keine Sicherheit. Die Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche die Abzockerfirmen vertreten könnten ebenfalls bei der Schufa-Mitglied sein oder auch nicht.

Nach unserer Auffassung darf auch auf Grundlage der aktuellen Rechtslage keine Übermittlung an die Auskunftei erfolgen, wenn es sich um eine bestrittene Forderung handelt.

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Wehren Sie sich gegen den unberechtigten Eintrag

Grundsätzlich haben Sie das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft bei der Schufa einzufordern.

Mit der kostenlosen Auskunft haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, welche Informationen gespeichert sind und von welchen Unternehmen. Jeder Verbraucher sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen, so dass Sie sich frühzeitig gegen unberechtigte Einträge wehren können.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mahnungen

1. Was soll ich bei einer unberechtigten Mahnung machen?

Erhalten Sie eine unberechtigte Mahnung, dann verfassen Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch und senden ihn an den Anbieter. Als Alternative wenden Sie sich an einem Anwalt, der sich mit dem Anbieter in Verbindung setzt und alle weiteren Angelegenheiten regelt. Er setzt einen Widerspruch auf und übernimmt die Korrespondenz mit dem Sender des Mahnschreibens.

2. Wann wird ein Inkassodienst eingeschaltet?

Der Inkassodienst wird immer dann eingeschaltet, wenn der Verbraucher in Zahlungsverzug gerät. In der Regel bekommt der Verbraucher erst einige Mahnungen und Zahlungsaufforderungen und erst, wenn diese keinen Erfolg bringen, wird der Inkassodienst eingeschaltet.

3. Kann der Inkassodienst für ein gepfändetes Konto sorgen?

Eine Kontopfändung wird nur vorgenommen, wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt und dann wird der Gerichtsvollzieher geschickt, der die Pfändung durchsetzt. Der Inkassodienst darf keine Kontopfändung durchführen. Das ist nur mit einem gerichtlichen Beschluss möglich.

4. Welche Zeit vergeht von der Zahlungsaufforderung bis zur Mahnung?

Die Anbieter sind in der heutigen Zeit sehr schnell und meist folgt die erste Mahnung schon 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung. In der Zahlungsaufforderung steht eine Frist und ist diese abgelaufen, kommt es sofort zur Mahnung.

5. Muss ich die Mahnkosten zahlen, wenn ich einen Widerspruch eingelegt habe?

Der Anbieter hat das Recht Mahnkosten zu verlangen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht. Allerdings sind die Mahnkosten nicht zu zahlen, wenn Sie im Vorfeld einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Bis zur endgültigen Prüfung ist das Verfahren dann zu stoppen.

2017-10-13 Neue Streamingportale mit Rechnung nach 5 Tagen
Warnung: Hier drohen hohe Streaming-Rechnungen und Ärger – nicht zahlen – Aktuell: NetUsenet.de

Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.

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Fazit

Nach dem Kauf einer Ware kommt es vor, dass Sie einen Widerruf schreiben müssen und in einigen Fällen erhalten Sie dann eine Zahlungsaufforderung. Auf diese müssen Sie nicht reagieren, wenn Sie einen Widerruf verschickt haben. Auch auf Schreiben von Anwälten oder Inkassobüros brauchen Sie nicht reagieren. Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus. Sie sind mit einem Widerrufsformular ausgestattet, dass innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückgeschickt werden sollte.

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