Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Vorsicht: Mahnungen von Exclusive Claims BVVA


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Vor Mahnungen der Firma Exclusive Claims warnt aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher sollen einen dreistelligen Betrag bezahlen. Doch wofür? Wir erklären in diesem Artikel, was es damit auf sich hat und wie Sie sich verhalten sollten. 

Immer wieder bekommen Verbraucher zwielichtige Mahnungen von dubiosen Unternehmen. Oft geht aus diesen Zahlungsaufforderungen der genaue Grund der Forderung nicht hervor. Bei genauer Betrachtung hinterlassen die Schreiben insgesamt einen eher unseriösen Eindruck. 

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor Mahnungen der Firma Exclusive Claims. Die Verbraucherschützer informieren darüber, dass sich mehrere Verbraucher beschwert haben. Sie sollen Forderungen in Höhe von bis zu rund 350 Euro bezahlen. Wir haben uns diese kuriosen Mahnungen einmal näher angesehen.

Wie sehen die Mahnungen von Exclusive Claims aus?

Zusammenfassend könnte man an dieser Stelle ein Wort gebrauchen: schlecht. Die angeblichen Mahnungen werden laut Briefkopf von einer Firma namens Exclusive Claims BVVA aus Walldorf versendet. Der Firmenname ist dabei sehr flexibel. In der Vergangenheit ist das Unternehmen bereits mit ähnlichen Firmierungen wie SNS Claims Service aufgefallen. Am Inhalt ändert das allerdings nichts. 

In den Mahnungen ist nur eine Handynummer oder eine kostenpflichtige Premiumrufnummer mit der Vorwahl 0900 angegeben. Hier soll der vermeintliche Schuldner offenbar bei Rückfragen ebenfalls abgezockt werden. In schlechtem Deutsch wird erklärt, dass es um die Kündigung von Abonnements bei Gewinnspielunternehmen geht. Angeblich möchte die Firma die persönlichen Daten des Nutzers aus Gewinnspieldatenbanken entfernen. Fallen Sie auf diesen Unsinn nicht herein. Angekündigt wird eine Pfändung des Kontos des Empfängers, für die es gar keine Rechtsgrundlage gibt. Dafür müsste die Firma zunächst einen gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirken.

Exclusive Claims Mahnung mit Vorpfändung

Update 25.02.2017: Offensichtlich versendet das Unternehmen Exclusive Claims LTD weitere Mahnungen an Verbraucher. Nun sitzt die Firma nicht mehr in Walldorf, sondern angeblich in Bremen, Flughafenallee 26. Allerdings ist die angegebene Handynummer mit der aus Walldorf identisch. Angeblich haben sich die Kosten erhöht, weil Sie aufgrund der vergangenen Mahnungen nicht gezahlt haben. Jetzt droht die Firma mit der Pfändung Ihres Bankkontos und legt der Mahnung ein mysteriöses Schreiben mit dem Namen „Vorpfändung“ bei. Doch dieses Schreiben ist völliger Unfug. Eine Pfändung ist ohne einen rechtsgültigen Titel gar nicht möglich.

Mahnung Exclusive Claims Vollstreckungsbescheid
Dieses Mahnschreiben erhalten derzeit viele Verbraucher per Post.

Wichtig: Bei dem Blatt „Vorpfändung“ handelt es sich nicht, wie im Anschreiben angegeben, um einen Vollstreckungsbescheid. Diesen erlässt das Amtsgericht / Mahngericht und nicht eine dubiose Firma. Sollten Sie je Post vom Gericht bekommen, ist eine Reaktion notwendig. Erfahrungsgemäß kommt es dazu jedoch nicht, da die Firma vor Gericht den Vertrag mit Ihnen nachweisen müsste.

Hier soll dem Kunden erneut Angst gemacht werden, in der Hoffnung, dass er freiwillig Geld auf die belgische Bankverbindung bezahlt. Wir raten, Strafanzeige über das Internet zu stellen.

Darf Exclusive Claims Geld eintreiben?

Nach unseren Recherchen ist das Unternehmen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Inkassobereich nicht registriert. Ohne Erlaubnis darf Exclusive Claims als Inkassounternehmen gar nicht auftreten. Das tut die Firma jedoch mit dem Hinweis im Briefkopf „Inkasso Außendienst / Gerichtliche Mahnbescheide“. Handelt es sich eventuell gar nicht um ein Inkassounternehmen, sondern um den Anbieter der dubiosen Dienstleistung?

Gibt es die Firma Exclusive Claims BVVA überhaupt?

Auch hier lässt ein Blick auf den Briefkopf ganz gute Rückschlüsse zu. Der Firmenname Exclusive Claims BVVA sagt weder etwas über die Rechtsform aus, noch ist auf dem Briefkopf ein Inhaber oder eine Registernummer angegeben. Eine Eintragung im amtlichen Unternehmensregister zu „Exclusive Claims“ konnten wir nicht finden. Das führt zu dem Verdacht, dass es das Unternehmen in dieser Form gar nicht gibt.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Sollten Sie die Mahnung bezahlen?

Grundsätzlich sollten Sie keine Rechnungen und Mahnungen bezahlen, wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben oder der Forderungsgrund gar nicht explizit und im Detail genannt ist. Im Fall von Exclusive Claims rät auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen, sich nicht von den Drohgebärden einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall Zahlungen zu leisten.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Sowohl die Verbraucherzentrale Niedersachsen als auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gehen davon aus, dass es sich um Abzocke handelt. Wer eine Rechnung bekommt und die Forderung eines Inkassodienstleisters prüfen lassen möchte, kann sich zur kostenpflichtigen Beratung an die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden.

Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

21 comments

Unsere Frage an Sie?

Haben Sie die Mahnung ebenfalls bekommen und um welchen Betrag geht es bei Ihnen? Können Sie sich je an einen Vertragsabschluss erinnern? Bitte veröffentlichen Sie diese und weitere Informationen über die Kommentare unter dem Artikel, was auch anonym möglich ist. 

Haben Sie auch eine dubiose Mahnung vorliegen?

Leider versenden einige Unternehmen fingierte Mahnungen, die keiner Überprüfung standhalten. Falls Sie auch eine Mahnung vorliegen haben und sich die Forderung gar nicht erklären können, dann senden Sie uns diese per E-Mail an [email protected]. Bei Bedarf veröffentlichen wir eine Warnung, um andere Leser zu informieren.

Vor diesen Mahnungen warnen wir auch

Beiträge nicht gefunden

Aktualisierung des Artikels'

25.02.2017: Wir haben den Artikel um den gekennzeichneten Abschnitt ergänzt.

War dieser Artikel hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
4.88 (8 Stimmen)

10 Gedanken zu „Vorsicht: Mahnungen von Exclusive Claims BVVA“

  1. Hab heute eine mahnung von cen bvba Inkasso AG über 279,46 Euro bekommen. Ich hab aber nie top 100 Gewinnspiele / eurowin 6-49 mitgespielt jetzt möchte ich gerne wissen soll ich das ignorieren oder was kann ich tun

    Antworten
  2. Hallo zusammen,
    ich habe auch vor 2 Tagen auch eine Forderung von 289,46 € erhalten. Ignoriert dieses einfach. Denn das Deutsch in diesem Schreiben, lässt einfach zu Wünschen übrig. Ein legitimes Anwalts- oder Inkassobüro hat keine Fehler in ihren Anschreiben, auch nicht wenn es aus dem Ausland kommt. Auch im Handelsregister sind sie nicht eingetragen. Ein Onlineportal gibt es auch nicht. Einfach nicht reagieren.
    E.Poitz

    Antworten
    • Hallo, sehr beruhigend, dass wohl viele das gleiche Schreiben wie ich, mit einer Forderung über 279,46 € für den Abschluss von Top 100 Gewinnspiele von CEN BVBA, bekommen haben. Ich werde es dann dem Papierkorb anvertrauen. Es wirkt sehr unseriös und Groß- und Kleinschreibung scheint dem Verfasser ungekannt zu sein.

      Antworten
  3. habe gestern auch ein Inkassoschreiben als ,letzte außergerichtliche Mahnung von ZCS Inkasso AG/Claim Service erhalten , soll innerhalb 7 Tage 289,46 Euro auf ein Konto (IBAN:BE 47…….)überweisesen für TOP100 Gewinnspiele/EuroWin 6 – 49 .Habe nie mitgespielt. Wäre dankbar über eure Meinung dazu!!!!

    Gruß Thomas

    Antworten
  4. habe heute auch ein Inkasoschreiben als ,letzte außergerichtliche Mahnung von ZCS Inkaso AG/Claim Service erhalten,
    soll innerhalb 7 Tage 289,46Euro auf ein Konto (IBAN:BE 47……)überweisen für Top 100 Gewinnspiele/EuroWin 6-49 .
    Habe nie mitgespielt.Wäre über Eure Meinung sehr dankbar.
    Gruß Maria

    Antworten
  5. habe heute ein Inkasso schreiben mit gerichtlichen Mahnbescheid von ZCS Inkasso AG / Claim Service soll 289,46 bezahlen für Top100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49 habe da nie mitgespielt. Gibt es überhaupt das Inkasso wäre dankbar über Eure Meinung Gruß Ines

    Antworten
  6. Eine solche Firma gibt unter der angegebenen Adresse in der Altrottstraße 31 in 69190 Walldorf definitiv nicht.
    Dort befindet sich der sogenannte SAP Partnerport, der zwar etliche Firmen „beherbergt“ – Exclusive Claims oder wie auch immer diese Abzocker heißen / sich ständig umbenennen, gibt es hier jedoch nicht. Das kann ich Ihnen versichern, denn ich gehe in diesem Gebäude Tag für Tag ein und aus…

    Antworten
  7. Mit Datum vom 14.02.17 erhielt ich von EXCLUSIVE CLAIMS LTD Bremen Flughafenallee 26 eine Zahlungsaufforderung über 369,87 €
    zur sofortigen Vollstreckung. Außerdem wurde angedroht, dass mein Konto gesperrt wird und einiges andere mehr an Androhungen.
    Es handelt sich hier um eine betrügerische Maßnahme die ich bei der Polizei wegen Betruges zur Anzeige gebracht habe.
    Ich rate nur jedem der solche unberechtigte Androhungen erhält, keine Zahlung zu leisten und ebenfalls dies zur Anzeige zu bringen.

    Antworten
  8. MitDatum 2701.17 erhiet ich ebenfalls eine Mahung von EXCLUSIVE CLAIMS, die mich aufforderte, EUR 240,64 füt ein Gewinnspiel zu überweisen. Statt zu überweisen, schrieb ich einen „sehr deutichen“ Brief an das Inkassobüro an die angegebene Adresse. Der Brief kam heute als unzustellbar zurück!!! So viel zu der Seriosität.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar