Mundhygiene | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 30 Dec 2021 06:15:59 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Mundhygiene | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Feste Spange, lose Klammer – Welche Behandlungsformen gibt es und wo liegen die Unterschiede? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/feste-spange-lose-klammer-welche-behandlungsformen-gibt-es-und-wo-liegen-die-unterschiede/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/feste-spange-lose-klammer-welche-behandlungsformen-gibt-es-und-wo-liegen-die-unterschiede/#respond Thu, 30 Dec 2021 06:15:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67613 Schon seit einigen Jahrzehnten kommt es regelmäßig zum Einsatz von Zahnspangen, denn die Zahnverschiebungen müssen korrigiert werden. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie die lose Klammer oder die festsitzende Zahnspange. Hier können Sie sich über

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Schon seit einigen Jahrzehnten kommt es regelmäßig zum Einsatz von Zahnspangen, denn die Zahnverschiebungen müssen korrigiert werden. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie die lose Klammer oder die festsitzende Zahnspange. Hier können Sie sich über die beiden kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die herausnehmbare Zahnspange steht für eine leichte Zahnpflege, denn sie kann einfach aus dem Mund genommen werden, aber sie bewegt die Zähne weniger als eine feste Spange.
  • Die feste Spange ist festsitzend und wird mit sogenannten Bracktes an den Zähnen befestigt. Sie wird im bleibenden Gebiss angewendet, denn es handelt sich m eine effektive Methode. Aber sie kann auch Schaden anrichten.
  • Vor dem Einsatz einer Zahnspange sollte eindeutig geklärt sein, ob eine Zahnkorrektur überhaupt notwendig ist. Die Frage, ob ohne eine Behandlung gesundheitliche Nachteile entstehen, ist entscheidend.

Die herausnehmbare Zahnspange

Mit Hilfe eines Abdrucks wird die herausnehmbare Zahnspange erstellt und dazu ist ein individuelle Gebissabdruck notwendig.

In der Regel besteht der Hauptkörper der herausnehmbaren Zahnspange aus einem Kunststoff und daran sind die Klammern und Korrekturelemente befestigt. Die Zahnspange wird beim Einsetzen an die Zähne geklemmt und muss für feste Zeiten getragen werden. Mit der Spange im Mund fällt das Sprechen schwer, aber mit dem herausnehmbaren Modell lassen sich die Zähne gut reinigen.

Regelmäßige Besuche beim behandelten Zahnarzt sind Pflicht, denn die herausnehmbaren Spangen müssen Kontrollen unterzogen werden. Außerdem muss sie immer wieder nachgestellt werden. Dazu gibt es einen kleinen Schlüssel, so dass eine Nachstellung auch zu Hause möglich ist.

Wenn die herausnehmbare Spange Schmerzen verursacht, beschädigt ist oder nicht einwandfrei passt, dann ist der Kieferorthopäde zu kontaktieren. Sie erhalten umgehend einen Termin und danach ist die Spange wieder zu 100% einsatzbereit.

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Haltbarkeit und Reinigung

Die Tragedauer der losen Zahnspange ist unterschiedlich. Während einige Patienten sie als Vorbereitung auf die feste Spange bekommen, brauchen andere nur die lose Spange, weil die Verschiebungen nicht so stark sind. In der Regel trägt man die Spange über Nacht getragen und einige Stunden am Tag. Auch hier gibt der behandelte Zahnarzt ausführliche Informationen raus, denn er bestimmt die Tragedauer der losen Zahnspange.

Die Reinigung einer losen Spange ist einfach, denn sie lässt sich einfach aus dem Mund nehmen und mit Zahnbürste und Zahnpasta reinigen. Auch Reinigungstabletten sind eine gute Idee. Wichtig ist, dass die herausnehmbare Zahnspange jeden Tag gründlich gereinigt wird, damit sich keine Bakterien festsetzen.

Die herausnehmbare Spange hat deutlich weniger Zugkraft als eine feste Spange, so dass die Behandlung meist viel länger dauert. Es gibt viele Kritiker, die bemängeln, dass eine solche Spange nur schwache oder überhaupt keine Ergebnisse bringt.

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Die festsitzende Zahnspange

Die sogenannten Brackets stellen das Kernelement der festsitzenden Zahnspange dar, wobei es sich um kleine Plättchen aus verschiedenen Materialien handelt.

Heute gibt es Brackets aus

  • Kunststoff
  • Keramik
  • Metall

und sie werden mit einem speziellen Kunststoffkleber auf den Zähnen angebracht. In der Regel erhält jeder Zahn ein einzelnes Bracket. Dazu kommen Metallringe aus Stahl, die auch als Bänder bezeichnet werden. Sie werden an den Bändern und Brackets angebracht und dazu wird Zement genommen. Der notwendige Zug wird mit Hilfe von Drahtbögen ermöglicht, denn Drahtbögen verbinden die einzelnen Brackets und der Zug bewegt dann die Zähne. Die Drahtbögen bestehen entweder aus Stahldrähten oder Nickel-Titan-Drähten, wobei die Stahldrähte viel steifer sind und ansonsten aber keinen Nachteil aufweisen. Der Zweck entscheidend welcher Draht zum Einsatz kommt und die Behandlungsdauer ändert sich durch den Draht nicht.

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Bei den festen Zahnspangen müssen Sie mit ein paar Nebenwirkungen rechnen, denn vor allen Dingen in der ersten Zeit kommen Schmerzen auf oder sie sind deutlich empfindlicher an den Zähnen. Zudem sind Druckstellen an der Mundschleimhaut möglich und Sie haben ein erhöhtes Karies-Risiko. Der Biss und der Kontakt zu den Gegenzähnen verändert sich durch das Verschieben der Zähne. Wichtig ist, dass Sie sich überdurchschnittlich um eine gute Mundhygiene kümmern.

Feste Zahnspangen

Dadurch, dass es sich bei einer festen Zahnspange um eine feste Apparatur handelt, kann sie nicht rausgenommen werden. Die Brackets und Drähte kommen an die Außenflächen der Zähne und sind somit sichtbar. Unsichtbar sind sie zwar auf der Innenseite der Zähne, aber das ist normal.

Der Einsatz einer festen Zahnspange dauert in der Regel mehrere Stunden und das ist ein sehr großer Aufwand. Auch die Kosten für eine feste Spange sind deutlich höher als für eine lose Spange. Die Eingewöhnungsphase sind ein paar Tage, wobei in der ersten Zeit die Zunge beim Sprechen immer wieder an die Spange stößt.

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Die Entscheidungsgewalt für die Spangenart

Es gibt keine verbindlichen Regelungen wann eine feste und wann eine lose Spange zum Einsatz kommt. 

Es gibt zahlreiche wichtige Aspekte, die in die Entscheidung einfließen, wie

  • Art und Ausprägung der Zahnstellungs- und Kieferanomalie
  • das Alter der Zähne
  • die Anzahl der bleibenden Zähne
  • Kooperationsbereitschaft des Patienten
  • Mundhygiene des Patienten

Die festsitzenden Zahnspangen dienen zur Gebisskorrektur und kommen bei verdrehten Zähnen, ausgeprägten Engstand und größeren Verschiebungen zum Einsatz.

Zahnbögen lassen sich mit herausnehmbaren Spangen verbreitern, aber können auch einen großen Frontzahnabstand korrigieren. Auch der Unterkiefer kann vorgelagert werden, in dem das Wachstum genutzt wird.

Allerdings gibt es keine wissenschaftlich gesicherte Leitlinie für den Einsatz von losen und festen Zahnspangen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnspange

1. Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten einer Zahnspange unterscheiden sich nach Art der Spange, denn während eine feste Spange bis zu 15.000 Euro kosten kann, müssen Sie mit einer losen Spange ab 600 Euro rechnen.

2. In welchem Alter lohnt sich eine Zahnspange?

Eine Zahnspange lohnt sich, wenn alle Milchzähne ausgefallen und die bleibenden Zähne vorhanden sind. In einigen Fällen zieht der Arzt die Milchzähne extra, um die Behandlung vorzuziehen.

3. Wie lange muss ich eine Zahnspange tragen ?

Das Tragen der Zahnspange ist unterschiedlich. Während einige Patienten nur etwa 18 Monate benötigen, brauchen andere zwei Jahre und eventuell länger.

4. Wer übernimmt die Kosten für die Zahnspange?

Wenn es sich um eine notwendige Behandlung handelt, dann übernehmen die Krankenkassen in der Regel einen großen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten müssen vom Patienten selber getragen werden.

5. Zahlt die Krankenkasse auch die Kosten für eine Zahnspange im Erwachsenenalter?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Zahnspange für einen erwachsenen Patienten nicht. Es gibt aber Ausnahmefälle, wenn der Patient eine schwere Kieferanomalie hat.

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Fazit

Eine kieferorthopädische Behandlung mit Einsatz einer festen oder losen Zahnspange ist heute beinah an der Tagesordnung. Gerade Kinder mit bleibenden Zähnen kommen in den Genuss einer solchen Behandlung und die Kosten übernimmt die Krankenkasse bis zu 80%. Die Entscheidung, ob der Patient eine lose oder eine feste Spange bekommt, trifft der Arzt und richtet sich dabei nach der Fehlstellung.

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Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/parodontitis-therapie-was-zahlt-die-kasse-stellen-sie-vor-der-behandlung-einen-kostenuebernahme-antrag/#respond Mon, 26 Apr 2021 04:49:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62945 Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen trotzdem großen Wert darauf. Bislang war es so, dass viele Vor- und Nachbehandlungen durch den Patienten bezahlt werden muss. Ab Mitte 2021 jedoch ändert sich einiges.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Parodontitis-Behandlung handelt es sich um eine aufwendige und langwierige Prozedur, aber dafür beugt sie Zahnverlust vor.
  • Nicht nur die akute Therapie ist ab Juli 2021 eine Kassenleistung für die gesetzlich Versicherten, sondern auch die daraus entstehende Vor- und Nachbehandlung.
  • Der Parodontale Screening Index ist eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis und alle zwei Jahre eine Kassenleistung.
  • Die Parodontitis-Therapie muss bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Bakterien im Zahnbelag sind die Ursache für Parodontitis und damit beginnt eine Zahnfleischentzündung. Meist verursacht diese Art der Erkrankung keine Schmerzen, aber sie führt zu Zahnlockerungen und am Ende sogar zum Zahnverlust.

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Was ist Parodontitis überhaupt?

Parodontitis, früher auch unter dem Namen Parodontose bekannt, ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates.

Der Zahnapparat ist die Struktur, in der der Zahn im Kieferknochen befestigt ist. Dazu gehören z.B. Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Verursacht wird Parodontitis im Allgemeinen durch Bakterien in den Zahnbelegen. Sie beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. In der Regel verursacht die Erkrankung keine Schmerzen. Jedoch können Zahnfleischtaschen entstehen und diese sind mehrere Millimeter tief. Dadurch entstehen z.B. Lockerungen der Zähne und freiliegende Zahnhälse. Das Ergebnis ist ein Zahnverlust, wenn es zu keiner Behandlung kommt. Im Grunde ist es also deutlich besser, wenn diese Erkrankung frühzeitig erkannt wird, damit sie gut zu behandeln ist. Das Ziel ist es daher, dass der Knochenabbau am Zahnhalteapparat frühzeitig gestoppt wird.

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Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Die allgemeine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt findet alle sechs Monate statt. Sie wird inzwischen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auch einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung wird von der Krankenkasse bezahlt. Der Parodontale Screening Index alle zwei Jahre ist eine Untersuchung zur Früherkennung und ist daher alle zwei Jahre eine Kassenleistung. Bei dem Screening wird z.B. mit Hilfe einer Spezialsonde die Zahnfleischtaschentiefe gemessen.

Eine Zahnfleischtiefe von 3,5 mm und mehr gilt als behandlungsbedürftig, aber auch tiefere Taschen müssen behandelt werden. Die Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Behandlung inzwischen nur, wenn Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Daher müssen Sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen, wobei der Zahnarzt auch einen Heil- und Kostenplan erstellen muss. Er muss zusammen mit dem Antrag zur Prüfung eingereicht werden, damit es zu einer Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse kommt.

Wichtig:

Mittlerweile gibt es eine neue Richtlinie rund um die Parodontitisbehandlung. In ihr ist z.B. festgelegt, dass die Zahnärzte vor der Behandlung zuerst Stadium und Grad der Erkrankung festlegen müssen. Auch Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen müssen abgeklärt sein. Der nächste Schritt ist dann ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, so dass der Patienten alle weiteren Schritte erhält. Der Zahnarzt weist den Patienten zudem darauf hin, dass die Therapie nur mit Mithilfe ein gutes Ergebnis bringt. Eine gute Mundhygiene ist daher unerlässlich.

Die Richtlinie sieht z.B. verschiedene Ansätze für eine Behandlung vor, wobei der Schweregrad der Erkrankung eine wichtige Rolle spielt. Es kommt entweder zu einer antiinfektiösen Therapie, einer Antibiotikatherapie oder einem chirurgischen Eingriff. Die Zahnärzte müssen die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit des Patienten nachprüfen.

In regelmäßigen Abständen erfolgt eine langfristige Nachbehandlung und die ist auch unter dem Namen unterstützend Parodontitistherapie bekannt. Die bakteriellen Beläge werden dabei von den Zähnen entfernt. Die Zahnfleischtaschen werden z.B. gemessen und wenn notwendig gereinigt. Eine Anleitung für die Mundhygiene ist daher sehr wichtig. Nur, wenn Sie als Patient auch in den eigenen vier Wänden eine gute Mundhygiene durchführen, ist ein gutes Ergebnis zu erwarten. Die unterstützende Parodontitistherapie können von Patienten auch nach der aktiven Behandlungsphase in Anspruch genommen werden. Dies gilt inzwischen ganze zwei Jahre lang. Dadurch wird der Behandlungserfolg gesichert, allerdings ist der individuelle Bedarf entscheidend. In der Regel kann der Bedarf auch um weitere sechs Monate verlängert werden.

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Was müssen Sie selber zahlen?

Die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene entfallen mit der neuen Richtlinie. In der Regel zahlen Sie 25 Euro für die Anleitung, aber das ist nicht mehr notwendig.

Eine professionelle Zahnreinigung kann eine sinnvolle Vorbehandlung darstellen. Dabei aber kommt es in erster Linie auf den Schweregrad der Erkrankung an. Zudem handelt es sich nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung, so dass sie nicht zwingend erforderlich ist. Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Aber trotzdem übernehmen viele Kassen z.B. einen Teil der Kosten. Sie setzen dabei auf die Satzungsleistungen, so dass Sie nur einen Teil dazu zahlen müssen.

Bei Zähnen, die z.B. nach der bisherigen Richtlinie nicht erhaltungswürdig sind, handelt es sich um eine Privatleistung. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine Parodontitis-Therapie machen. Das trifft z.B. zu, wenn der Knochenabbau schon mehr als 75% zeigt.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Interessante Tipps für den Patienten

Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Tipps, damit Sie frühzeitig reagieren können und eine schwere Erkrankung nahezu ausgeschlossen ist.

  • Für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ist eine gründliche Mundhygiene sehr wichtig. Aber auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt und die zweijährige Früherkennung PSI-Index sind ratsam.
  • Fragen Sie daher selber nach dem PSI-Index zur Früherkennung.
  • Lassen Sie sich daher die notwendigen Behandlungsschritte genau von Ihrem Zahnarzt erklären. Sprechen Sie zudem mit der Krankenkasse, wenn eine Parodontitis festgestellt wird.
  • Eine sinnvolle Vorbehandlung bietet z.B. eine professionelle Zahnreinigung, vor allen Dingen, wenn der Schweregrad schon ein wenig höher ist. Allerdings handelt es sich nicht um eine verpflichtende Behandlung. Fragen Sie daher bei der Krankenkasse nach, ob Sie die Kosten im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung übernimmt.
  • Werfen Sie einen Blick auf den Behandlungsplan Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es allerdings nur rund 250 Fachzahnärzte für diese Art der Erkrankung. Zahnärzte mit der Bezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“ sind auch sehr gut qualifiziert. Deutlich weniger aussagekräftig ist dagegen der Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“. Auch die Begriffe „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie“ sind kein eindeutiges Indiz.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Parodontitis-Therapie

1. Wie behandelt man Parodontitis?

Z.B. mit Hilfe eines geschlossenen oder offenen Vorgehens können die Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Aber auch die Mitarbeit des Patienten spielt eine wichtige Rolle, denn ohne eine gute Mundhygiene kommt es nicht zum Erfolg.

2. Was kann ich selber machen?

Es gibt verschiedene vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehören z.B. zweimal am Tag die Zähneputzen, Zahnseide verwenden, eine fluoridhaltige Zahnpasta verwenden und natürlich regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Auch eine Zahnreinigung und eine zahnfreundliche Ernährung sind von Vorteil, genau wie der Verzicht auf Rauchen.

3. Kann man Parodontose aufhalten?

Es gibt eine schlechte Nachricht, denn eine Parodontose ist nicht heilbar. Die Struktur ist verloren und regeneriert sich daher nicht einfach so.

4. Bilden sich Zahnfleischtaschen zurück?

Zahnfleischtaschen können sich auch zurückbilden. Aber dafür spielt die Ausprägung eine wichtige Rolle. Kleine Taschen bilden sich z.B. besser zurück als die Großen.

5. Welche Zahncreme bietet sich bei Parodontose an?

Verwenden Sie eine Zahncreme mit einem geringen bis mittleren Abrieb. Der RDA-Wert liegt idealerweise zwischen 30 und 60 und der Fluorid-Gehalt liegt zwischen 1.000 und 1.500 ppm.

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Fazit

Parodontose ist eine Erkrankung im Mundinnenraum, wobei sich Zahnfleischtaschen bilden und das Ergebnis lose und herausfallende Zähne sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kassen übernehmen auch die Behandlungskosten bei Parodontose. Stellen Sie daher einen Kostenübernahmeantrag. Fügen Sie dort die Therapie- und Behandlungskosten des Zahnarztes bei. Beginnen Sie daher die Behandlung erst, wenn die Krankenkasse ihre Zustimmung gegeben hat.

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