Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie die günstigeren Tarife finden, sondern auch, was Sie bei einem Krankenversicherungswechsel beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schauen Sie sich alle Tarife bei Ihrer Krankenversicherung genau an und achten Sie darauf, ob die Leistungen sich zu Ihrem Versicherungsschutz unterscheiden.
  • S verlieren die Leistungen endgültig, wenn sie durch den Tarifwechsel reduziert werden.
  • Auch bei einer Gesundheitsprüfung sollten Sie sich nicht von einem Tarifwechsel abhalten lassen.
  • In der Regel sind die alten Tarife anhand des Geschlechts kalkuliert und da rechnet sich ein Wechsel in einen neuen Tarif eher nicht.

Es ist ein großes Problem der privat Krankenversicherten, denn die Versicherungsunternehmen erhöhen meist sehr regelmäßig die Beiträge. In der Regel flattert einmal im Jahr ein Brief ins Haus und besagt, dass es zu einer Erhöhung von 10 bis 20% kommt. Viele Verbraucher stellen sich dann die Frage, ob ein Wechsel nicht eine sinnvolle Alternative darstellt.

Dabei ist ein Wechsel meist eine sehr gute Lösung, denn es kann zu niedrigeren Kosten führen, aber beachten Sie, dass es nicht sein muss. Die Versicherungen unterstützen Sie in der Hinsicht eher nicht, aber wenn Sie mit dem Gedanken spielen zu wechseln, dann brauchen Sie:

  • einen guten Überblick in sämtliche Alternativen bei der eigenen Versicherung
  • umfassende Informationen rund um die Vor- und Nachteile der Alternativen
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

0 Kommentare

Wichtig

Überlegen Sie, ob ein Tarifwechsel sich lohnt, wenn der Versicherungsbeitrag steigt. Die Versicherung ist verpflichtet den Antrag auf einen Tarifwechsel zu jeder Zeit anzunehmen und es müssen einige Rechte aus dem vorhandenen Vertrag vorhanden bleiben und die bisherige Altersrückstellung angerechnet werden.

  • Bei den erworbenen Rechten müssen Sie darauf achten, dass die Veränderung Ihres Gesundheitszustandes auf den aktuellen Leistungsumfang kein Risiko aufweist. Die Wartezeiten müssen nicht erneut zurückgelegt werden.
  • Das Thema Altersrückstellung ist sehr wichtig, denn in jungen Jahren zahlen Sie meist mehr ein und dadurch bilde die Versicherung Rückstellungen. Die Versicherten altern in Ihrem Tarif und somit kommt es zu häufigeren Erkrankungen und diese Kosten fängt die Versicherung mit den Rücklagen ab. Die Beiträge der Tarife steigen weniger an, denn die Kosten übernimmt die Krankenkasse aus den Rückstellungen.

Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es meist zu einer Falle, denn die Beiträge steigen im Alter an. Bleiben Sie einfach lange bei Ihrer Versicherung und wechseln Sie geschickt zwischen den Tarifen, dann bleibt Ihnen eine Erhöhung vielleicht erspart.

Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.

0 Kommentare

Alternativen zum Tarifwechsel

In der Regel ist der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung keine gute Alternative. Die Rückstellungen gehen teilweise oder sogar ganz verloren und Sie müssen sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen.

Nur zu bestimmten Situationen im Leben können Sie den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung durchführen. Ein neuer Job kann eine Möglichkeit sein.

Die verschiedenen Tarife beim Wechsel

Die Wahl zwischen sämtlichen Tarifen der Versicherung steht Ihnen in der Regel zu.

Bei einigen Tarifen ist die Kalkulation nach Geschlechtern vorhanden, aber das gilt meist nur für Versicherungen, die vor 2013 abgeschlossen wurden. Sie sind unter dem Namen Bisex-Tarife bekannt, aber heute handelt es sich um die sogenannten Unisex-Tarife. In der Vergangenheit mussten Frauen deutlich tiefer in die Tasche greifen, weil Sie eine längere Lebenserwartung haben und mögliche Schwangerschaften auftreten. Dadurch sind Frauen statistisch gesehen teurer für die Versicherung.

Sie sollten vorsichtig sein, wenn Sie aus einem Tarif von vor 2013 in einen neuen Tarif wechseln möchten:

  • Analysen der neuen Unisex-Tarife haben gezeigt, dass Frauen keine Preisvorteile haben, wenn Sie aus einem alten Bisex-Tarif in einen neuen Unisex-Tarif wechseln.
  • Männer haben den Nachteil, dass die Beiträge in einem neuen Tarif in der Regel deutlich teurer sind als die alten Beiträge.
  • Bei den Unisex-Tarifen sind aber auch einige Leistungen erweitert worden, darunter Hilfsmittel, Psychotherapie und Rehabilitation. Ein Wechsel könnte dadurch schon interessant sein, aber achten Sie bei einem Wechsel unbedingt darauf, dass die Versicherung die erweiterten Leistungen bei Ihnen nicht ausschließt.

Es ist sehr schwierig eine pauschale Aussage zum Thema Tarifwechsel zu machen, denn es kommt stark auf die eigene Situation an und welche Möglichkeiten Ihre Versicherung bieten. Im Zweifelsfall lassen Sie sich beraten!

Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig

Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

0 Kommentare

Tarife, die in Frage kommen

Sie haben die Möglichkeit Ihre Versicherung anzuschreiben und Sie aufzufordern, dass Sie Ihnen entsprechende Tarife nach eigenen Wünschen unterbreitet, denn das ist durch §204 des Versicherungsvertragsgesetzes möglich.

Nutzen Sie dafür einen Musterbrief, den Sie im Internet finden, denn hier finden Sie die richtigen Formulierungen. Sie brauchen einfach nur die richtigen Kreuze setzen und dann können Sie das Formular verschicken.

Wichtige Anfragepunkte für den Versicherer:

  • Zugangsbeschränkungen gelten bei einem Tarifwechsel nicht.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung Bisex- und Unisex-Tarife zukommen lassen.
  • Ein Recht auf Tarifwechsel haben Sie eigentlich nur bei verkaufsoffenen Tarifen, aber regelmäßig bietet die Versicherung auch einen Wechsel aus geschlossenen Tarifen an. Alle Versicherung sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, Sie ausführlich zu einem Tarifwechsel zu beraten und eine schriftliche Dokumentation anzufertigen.
  • Sie haben die Möglichkeit eine verständlich Gegenüberstellung der Leistungen von Ihrer Versicherung zu verlangen.

Die Antwort der Versicherung liegt vor, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • In den sogenannten Leitlinien haben sich die meisten Krankenversicherungen verpflichtet, dass Sie nur eine kleine Auswahl der Tarife in den Angeboten haben. Achten Sie genau darauf, ob es zu diesem Punkt einen Hinweis in den Statuten der Versicherung gibt.
  • Prüfen Sie immer zuerst, ob auch wirklich alle relevanten Tarife in der Antwort vorhanden sind.
  • Sie haben preislich attraktive Tarife ausgemacht, dann sollten Sie prüfen, ob die enthaltenen Leistungen ausreichen, denn in der Regel haben die jüngeren Tarife eine schlechtere Leistung als die älteren Tarife. Sie interessieren sich für Bisex-Tarif, dann achten Sie darauf, dass Sie als Neukunde vielleicht nicht mehr in einen solchen Tarif reinkommen. Aus dem Grund kommt es vor, dass gerade in diesem Bereich die Beiträge deutlich ansteigen und das im Gegensatz zu den verkaufsoffenen Tarifen.
  • Unter Umständen kann es sehr schwierig sein zu erkennen, ob es sich um einen Unisex- oder Bisex-Tarif handelt. Es gibt nämlich einige Versicherung, die einfach den alten Namen für die neuen Tarife behalten haben und sie haben nur ein U beigefügt. Sollten Sie Zweifel haben, dann verlangen Sie eine schriftliche Auskunft von der Versicherung und gehen Sie auf Nummer sicher.

Achtung:

In den meisten Fällen sind de Bixsex-Tarife noch deutlich günstiger, dann sollten Sie auch noch ein paar Jahre in diesem Tarif bleiben. Allerdings sollten Sie immer auf dem neusten Stand sein und die einzelnen Tarife miteinander vergleichen. Werden die Bisex-Tarife deutlich teurer, dann sollten Sie sich doch Gedanken zu einem Tarifwechsel machen.

Sie können nicht von einem Unisex-Tarif in den Bisex-Tarif wechseln und das ist altersunabhängig.

Die Versicherung verzögert die Tarifumstellung, dann geht dies immer zu Lasten der Versicherung. Setzen Sie Ihrer Versicherung immer eine Frist und dann sollte die Umstellung auch erfolgen. Kommt es zu einer Fristüberschreitung, dann verlangen Sie eine rückwirkende Umstellung. In dieser Zeit sollten Sie den Tarifbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen.

AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

0 Kommentare

Das Thema Gesundheitsprüfung

Die Versicherung darf eine Gesundheitsprüfung von Ihnen verlangen, wenn der neue Tarif deutlich mehr Leistungen beinhaltet als der alte Tarif.

In einem solchen Fall wird von Mehrleistungen gesprochen.

  • Die Erstattung von Behandlungskosten eines Heilpraktikers sind zum Beispiel Mehrleistungen, wenn der alte Tarif diese Leistung nicht vorsieht.
  • Die Selbstbeteiligung ist deutlich reduziert, dann kann es sich auch um eine Mehrleistung handeln.

Allerdings darf die Gesundheitsprüfung sich nur auf die Mehrleistungen auswirken und die Versicherung darf einen Risikozuschlag verlangen, so dass sich die Beiträge durchaus erhöhen können. Die Versicherung hat zudem das Recht Leistungszuschüsse zu verlangen, wenn es im Vertrag festgelegt ist. Im Grunde legt die Versicherung in dem Vertrag fest, welche Mehrleistungen bei einer Erkrankung übernommen werden.

Sie haben die Möglichkeit beide Dinge abzuwenden, wenn Sie auf die Mehrleistungen in dem neuen Tarif verzichten.

Vorsicht Fake: Falsche Mitarbeiter vom Gesundheitsamt machen Corona-Test für Bares

Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

0 Kommentare

Weitere Sparmöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zu sparen und die folgenden Möglichkeiten können Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen.

Reduzieren von Leistungen

Sie können deutlich niedrigere Beiträge bekommen, wenn Sie auf einige Leistungen verzichten. Sie brauchen zum Beispiel kein Einbett-Zimmer im stationären Bereich, dann kann es sich finanziell durchaus lohnen, wenn Sie auf einen Tarif mit Zweibett- oder Dreibett-Option setzen.

Weitere Einsparungen können Sie erreichen, wenn Sie auf die Vereinbarung mit Hausarzt- oder Primärarzttarif setzen, denn dadurch verpflichten Sie sich zu einem Primärmediziner zu gehen. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Hausarzt, denn dieser kann eine Überweisung zum Facharzt ausstellen. Sie sollten aber immer bedenken, dass Sie eventuell auf weitergehende Leistungen komplett verzichten und je älter Sie werden, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Versicherung die Mehrleistungen wieder in den Tarif aufnimmt.

Wichtig:

Achten Sie immer genau darauf, welche Leistungen nicht mehr vorhanden sind, denn es kann leicht passieren, dass Sie wichtige Leistungen verlieren, wenn Sie sich für einen günstigeren Tarif entscheiden.

Reduzieren Sie auf keinen Fall die Erstattungssätze der Ärzte, denn ein Vertrag kann einen Höchstsatz vorsehen. Das Risiko, dass Sie die Differenzkosten selber tragen müssen ist dann sehr hoch. Es kann sogar Einschränkungen in Bezug auf den Erstattungsrahmen in Privatkliniken geben.

Schließen Sie die Erstattung von Psychotherapieleistungen nicht aus.

Vergleichen Sie auf jeden Fall die Leistungen in Bezug auf Hilfsmittel, denn es kann passieren, dass Sie die wichtigen Leistungen verlieren. Schauen Sie auch bei Hilfsmitteln, Zahnersatz und Rehabilitation genau hin.

Selbstbehalt erhöhen

Im Einzelfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Selbstbehalt zu erhöhen. Sie sollten davon ausgehen, dass Sie jedes Jahr den Selbstbehalt zahlen müssen. Sie erreichen eine geringere monatliche Belastung, dann können Sie auf einen höheren Selbstbehalt setzen.

Allerdings sind in der Hinsicht noch weitere Dinge zu beachten:

  • Der Arbeitgeber beteiligt sich bei Angestellten nicht am Selbstbehalt, so dass Sie auf den kompletten Kosten sitzen bleiben.
  • Der Selbstbehalt kann in vielen Fällen im Nachhinein nicht mehr gesenkt werden. Hier kommt das Thema Mehrleistung zum Einsatz und es kann zu einer Gesundheitsprüfung kommen. Gerade ältere Personen haben hier oft sehr schlechte Karten.
  • Die Versicherung kann den Selbstbehalt auch einseitig erhöhen. Sie haben vielleicht schon eine Erhöhung gemacht und im folgenden Jahr verlangt die Versicherung auch eine Erhöhung.

Sie sollten sich immer bewusst sein, dass es zu einer finanziellen Belastung werden kann, wenn Sie im Jahr eine Eigenleistung von bis zu 2.000 Euro haben. Gerade während der Rente ist das Geld sehr knapp und deutlich geringer als noch zu Berufszeiten.

Es trägt zudem auch nicht zur Ansparung der Altersrückstellungen bei, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt bezahlen. Die Versicherungen legen diese Zahlungen nicht für später zurück.

Wechsel in den Standardtarif

Der Standardtarif ist finanziell gesehen, gerade im Alter, eine sehr sinnvolle Sache. Der Standardtarif steht für Personen zur Verfügung, die nach dem 01. Januar 2009 eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Zudem darf vorher kein Tarifwechsel stattgefunden haben. Aber es gibt auch noch weitere Zugangsvoraussetzungen, wie das Alter, das Einkommen oder die Vertragsdauer.

Der Selbstbehalt liegt im Standardtarif eigentlich recht niedrig, denn hier müssen Sie mit um die 306 Euro rechnen. Allerdings ist der Standardtarif im Gegensatz zu anderen Tarifen aus der gesetzlichen Krankenversicherung leicht unterhalb der normalen Leistungen, aber auch anders herum ist durchaus möglich.

Aus dem Standardtarif kommen Sie meist nicht mehr in einem herkömmlichen Tarif zurück, so dass Sie sich einen Wechsel in einen solchen Tarif gut überlegen sollten. Der Erstattungssatz für Arztrechnungen liegt nur bei einem Faktor von 1,8 und somit ist das Risiko sehr hoch, dass Sie den Differenzbetrag zahlen müssen.

Neben dem Standardtarif dürfen keine Zusatzversicherungen vorhanden sein.

Wechsel in den Basistarif

In vielen Fällen bedeutet der Wechsel in den Basistarif, dass Sie einen höheren Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Bei einer langen Laufzeit liegen die Beiträge ein wenig unter dem Höchstbetrag.

Aus dem Grund macht ein Wechsel auch nur Sinn, wenn der aktuelle Beitrag deutlich über dem Beitrag des Basistarifs liegt.

Sie können außerdem Zusatzversicherungen abschließen, wenn die Versicherungen welche anbietet.

Wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Halbierung des Beitrages stellen können, wenn Sie durch den hohen Betrag in die Sozialhilfebedürftigkeit rutschen. Die Versicherung muss die Halbierung gewähren.

Der Basistarif ist deutlich attraktiver als der Standardtarif, denn er enthält die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings sehen sich die Versicherten in der Praxis oft mit Problemen konfrontiert, denn unter Umständen weigern sich die Ärzte, die Patienten zu behandeln oder Sie berechnen einfach mehr. Bei einer ambulanten Behandlung liegt der Erstattungssatz bei um die 1,2 und die Gebührenordnung gestattet eine Erstattung von bis zu 3,5.

Stiftung Warentest: Gefälschte E-Mails aufgetaucht

Derzeit sind Internetbetrüger unterwegs, die im Namen von Stiftung Warentest Fake-E-Mails versenden. Ziel der Geschäftemacher ist es, die Daten der Empfänger für ihre zweifelhaften Zwecke zu nutzen. Das stellen sie geschickt an, in dem sie

0 Kommentare

Unterstützung beim Tarifwechsel

Bevor Sie einen Tarifwechsel durchführen, sollten Sie sich auf jeden Fall gut beraten lassen, denn für Laien ist der Tarifdschungel undurchsichtig.

Mittlerweile bieten ein paar Verbraucherzentralen Unterstützung an, denn sie führen kostenpflichtige Beratungen zum Tarifwechsel durch. Die Berater können Ihnen mit Hilfe einer Analysesoftware alle Tarife Ihrer Versicherung nennen. Eine umfassende Unterstützung erhalten Sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater.

Verzichten Sie auf Angebote am Telefon

Verschiedene Vermittler melden sich entweder über das Internet oder per Telefon und von diesen Angeboten sollten Sie Abstand halten.

Gerade, wenn Sie über 40 Jahre alt sind und das Angebot einfach mehr als verlockend klingt, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Schließen Sie keinen Vertrag ohne eine neutrale Beratung ab, denn Sie können in große Schwierigkeiten kommen.

Es kann vorkommen, dass Sie durch Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag versehen werden oder Sie bekommen einen vollständigen Leistungsausschluss. Dafür kann sogar schon ein Verdacht des Arztes auf eine bestimmte Erkrankung ausreichen.

Die Rücklagen zur Beitragsentlastung im Alltag können auch nicht von der alten Versicherung auf die neue Versicherung übertragen werden und aus dem Grund raten wir Ihnen von einem solchen Wechsel ab.

Rezept­pflichtige Medikamente: Neuer Fälschungsschutz soll Verbraucher schützen

Gefälschte Medikamente können lebensgefährlich sein. Ein neuer Fälschungsschutz und ein Frischesiegel für verschreibungspflichtige Medikamente soll zukünftig garantieren, dass das Medikament echt und ungeöffnet ist. War dieser Artikel für Sie nützlich? Sende Benutzer-Bewertung 0 (0 Stimmen)

0 Kommentare

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankenkassenwechsel

1. Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Sie wollen die Krankenkasse wechseln, dann schreiben Sie zwei Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung. Beachten Sie dabei immer die genauen Fristen, die Sie in den Vertragsunterlagen finden.

2. Kann ich die Krankenkasse einfach so wechseln?

Grundsätzlich ist der Wechsel einer Krankenkasse sehr einfach, denn Sie brauchen nur mehr als 18 Monate bei der Versicherung angemeldet sein und dann können Sie einfach wechseln.

3. Kann ich die Krankenkasse auch trotz offener Beiträge wechseln?

Sie haben die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse zu vereinbaren und wenn Sie der Zahlung nachkommen, dann steht einem Wechsel nichts im Wege. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

4. Kann auch ein chronisch Kranker die Krankenkasse wechseln?

Der Krankenkassenwechsel ist leichter, wenn Sie zurzeit keine Leistungen beziehen. Deutlich schwieriger ist es, wenn Sie als chronisch krank gelten.

5. Lohnt es sich mit 60 die Krakenkasse zu wechseln?

Sie haben auch im gehobenen Alter die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln, aber sinnvoll ist es in den meisten Fällen nicht.

Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

0 Kommentare

Fazit

Gesetzliche Krankenkassen bieten den Versicherten verschiedene Tarife an, die mehr oder weniger sinnvoll für diese Personen sind. Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Krankenkassenwechsel durchzuführen, wobei Sie unbedingt auf einige Dinge achten sollten. Wechseln Sie die Krankenkasse nie ohne einen unabhängigen Berater zu Rate gezogen zu haben.

Schreibe einen Kommentar