Nachlass | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 08:58:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Nachlass | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Todesfall im Pflegeheim: Die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene – Vertraglich Räumungsfristen festlegen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/todesfall-im-pflegeheim-die-wichtigsten-schritte-fuer-hinterbliebene-vertraglich-raeumungsfristen-festlegen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/todesfall-im-pflegeheim-die-wichtigsten-schritte-fuer-hinterbliebene-vertraglich-raeumungsfristen-festlegen/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:58:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60281 Ein Todesfall tritt ein, aber was passiert dann eigentlich mit dem Pflegevertrag? Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen dabei, in dieser Zeit den Überblick zu behalten. Nachlassbehandlung im Todesfall Schon beim Vertragsabschluss sollten Sie auf die

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Ein Todesfall tritt ein, aber was passiert dann eigentlich mit dem Pflegevertrag? Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen dabei, in dieser Zeit den Überblick zu behalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Sterbetag endet die Zahlungspflicht des Heimbewohners.
  • Schon weit im Vorfeld sind alle Regelungen zur Nachlassbehandlung mit dem Pflegeheim zu regeln, damit es beim Todesfall keine ungeklärten Fragen mehr gibt.
  • Zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Wohnraum im Heim nicht fristgerecht geräumt ist.

Nachlassbehandlung im Todesfall

Schon beim Vertragsabschluss sollten Sie auf die Vereinbarungen achten, welche den Nachlass betreffen, wenn es zum Todesfall kommt.

Trauer und Schmerz, das ist das Ergebnis eines Todesfalles in der Familie. Das trifft auch dann zu, wenn der Angehörig schon eine ganze Weile in einem Pflegeheim lebte und vielleicht krank war. Im ersten Moment haben die meisten Hinterbliebenen das Gefühl, dass ihnen überhaupt keine Zeit zu Trauern bleibt und eine Verarbeitung warten muss. In erster Linie stehen die Verträge, die Beerdigung und das Hab und Gut des Verstorbenen im Vordergrund. Für die Hinterbliebenen gibt es viel zu organisieren, obwohl der Moment sehr ungünstig ist.

Der Angehörige hat im Pflegeheim gelebt und damit die Zeit ein wenig leichter ist, gibt es wichtige Hinweise. Im Vorfeld sollten Sie auf den Pflegevertrag achten und die Fristen abklären.

Prinzipiell gilt, dass mit dem Sterbetag des Heimbewohners auch das Vertragsverhältnis endet und damit sind auch alle Zahlungsverpflichtungen aufgehoben. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen ist es möglich, dass eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass nach dem Tod weiterzuzahlen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung des Nachlasses im Vorfeld zu regeln und vertraglich festzuhalten. In einem Vertrag regeln Sie einfach, wie mit den persönlichen Gegenständen umgegangen wird, wenn es zum Todesfall kommt.

Im Vertrag sollten immer konkrete Vereinbarungen für den Todesfall enthalten sein. Entsprechen die Regelungen nicht den Vorstellungen, dann wird der Vertrag nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen geändert.

Die persönlichen Gegenstände

Der Umgang mit den persönlichen Gegenständen im Todesfall ist sehr wichtig, denn viele Bewohner haben vorab entschieden, eigene Dinge mitzubringen.

Pflanzen, Möbel und zahlreiche Erinnerungsstücke stehen im Zimmer des Heimbewohners und im Todesfall entscheiden die Angehörigen über den Verbleib der Dinge. Der Pflegeheimbetreiber hat nicht das Recht, den Wohnraum nach dem Tod selbstständig zu räumen, das ist sicher.

Vermeiden Sie Konflikte und unnötigen Stress schon im Vorfeld und setzen Sie einen Vertrag mit dem Heim auf. In dem Vertrag sind alle Regelungen festgehalten, was mit den persönlichen Dingen im Todesfall passiert.

Hier ein paar Beispiele für mögliche Vereinbarungen:

  • Legen Sie eine Frist mit dem Heim fest und bis zu dieser Frist sind alle Gegenstände abzuholen.
  • Der Pflegeheimbetreiber kann die Gegenstände auf unbestimmte Zeit einlagern, aber die Kosten dafür trafen die Erben.
  • Vertraglich legen Sie fest, welche Person sich um Tiere und Pflanzen nach dem Tod des Angehörigen kümmert.
  • In der Regel steht im Vertrag, dass alle Gegenstände innerhalb von zwei Tagen abgeholt werden müssen. Können Sie die Frist nicht halten, dann fordern Sie eine angemessene Nachfrist.

Kosten bei verpassten Fristen

Im Todesfall wird klar, dass der Heimbetreiber eine Zwei-Tages-Frist im Vertrag hat, aber wenn Sie sich nicht in dieser Zeit kümmern, dann fordern Sie eine Nachfrist.

Die Nachfrist kann bis zu zwei Wochen gesetzt werden und innerhalb der Zeit ist das Zimmer zu räumen. Sollte nach Ablauf dieser Nachfrist immer noch Hab und Gut im Heim vorhanden sein, dann hat der Heimbetreiber das Recht eine Räumung durchzuführen und die Kosten trägt der Erbe. Die Dinge werden eingelagert und die anfallende Rechnung bekommt immer der Erbe.

Im Todesfall sind viele Dinge zu erledigen, aber wir empfehlen sich zuerst die vertraglichen Regelungen des Heims anzuschauen. Dadurch können Sie unnötige Kosten vermeiden, wenn Sie innerhalb der Frist das Zimmer im Pflegeheim räumen.

Vertrag zum Wohnraum

Alle Verträge enden am Todestag und das ist gesetzlich geregelt.

Im gleichen Atemzug legt das Gesetz aber auch fest, dass unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden. Für bestimmte Personen besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass ein Vertrag für einen Wohnraum im Pflegeheim auch über den Tod hinaus bestehen bleibt.

  • Selbst- und Privatzahler (Personen, die keine Leistungen von der Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger beziehen)
  • Personen, die Pflegekassen- oder Sozialhilfeleistungen beziehen, aber in keinem Pflegeheim leben (Pflegewohngemeinschaft)

Der Gesetzgeber ermöglicht in so einem Fall, dass auch nach dem Tod eine Anmietung stattfinden kann. Der Zeitraum ist aber auch zwei Wochen beschränkt und für den verlängerten Zeitraum zahlen die Erben anteilige Wohnraumkosten. Da der Wohnraum nicht genutzt wird, muss der Pflegeheimbetreiber das Entgelt entsprechend der Einsparung kürzen.

Die Kürzungspauschale ist vorab vertraglich festzulegen, damit es im Nachhinein keine Diskussionen gibt. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall mit dem Pflegeunternehmen über den Betrag diskutieren und das ist unnötig.

Hilfe erhalten

Die Zeit nach dem Tod eines Familienangehörigen ist schwer und die Hinterbliebenen fühlen sich überfordert. Es ist keine Zeit für Trauer und Schmerz, denn viele Dinge sind zu regeln.

Organisatorische Leistung ist sehr wichtig, damit die Kraft nicht ausgeht und die Ruhe trotzdem eingefordert werden kann. Aber es ist immer gut zu wissen, dass Sie nicht alleine sind, wenn die Aufgaben Sie überfordern und Sie keine Kraft mehr haben.

Die Hilfe eines Therapeuten oder eines Seelsorgers ist wichtig, um eine psychologische Unterstützung zu haben. Die Experten leiten Sie durch die belastende Phase, aber es gibt auch Anlaufstellen auf praktischer Ebene. Entsprechende Hilfe und Beratung finden Sie hier:

In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Organisation im Sterbefall.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Todesfall im Pflegeheim

1. Wer zahlt die Heimkosten im Todesfall?

Nachdem ein Angehöriger verstorben ist, gibt es einen Angehörigen, der das Erbe annimmt. Bei vorhandenen offenen Kosten kommt das Pflegeheim immer auf den Erben zu und versucht sein Geld aus dem Nachlass zu bekommen.

2. Wer wird im Todesfall benachrichtigt?

Bei einem Todesfall im Pflegeheim wird sofort das zuständige Standesamt informiert und die schicken eine Meldung an das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht sucht nach Angehörigen.

3. Wie lange zahlt die Pflegekasse im Todesfall?

Nach dem Tod eines Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld bis zum Ende des Monats gezahlt und danach wird die Zahlung sofort eingestellt.

4. Wie lange darf die Leiche im Pflegeheim bleiben?

Es gibt die 36-Stunden-Frist, die besagt, dass die Leiche nach dieser Zeit in die Leichenhalle gebracht wird.

5. Wie wird der Angehörige im Todesfall informiert?

In der Regel hat jeder Pflegebedürftige eine Person des Vertrauens, die im Notfall angerufen und informiert wird. Diese Person wird meist auch zuerst über den Tod informiert. Ansonsten meldet sich irgendwann das Nachlassgericht.

Fazit

Der Tod ist unumgänglich und wird von Trauer und Schmerz begleitet. Viele Menschen sterben im Pflegeheim und dann müssen die Angehörigen sich umgehend um die Auflösung des Zimmers kümmern. Dazu bietet das Pflegeheim meist eine Frist an, die vertraglich festgehalten wird. In den meisten Fällen geben die Pflegeheime eine zwei-Wochen-Frist und danach wird das Zimmer geräumt und die persönlichen Dinge des Verstorbenen auf Kosten der Erben eingelagert.

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Erbe ausschlagen – Das müssen Sie wissen, damit Sie keine Schulden erben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/erbe-ausschlagen-das-muessen-sie-wissen-damit-sie-keine-schulden-erben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/erbe-ausschlagen-das-muessen-sie-wissen-damit-sie-keine-schulden-erben/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:42:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63957 Der Tod eines nahen Angehörigen ist schwer, aber trotzdem müssen Sie in Sachen Erbschaft auf einige Dinge vorbereitet sein. Sie können nämlich nicht nur gute Dinge erben, sondern auch Schulden. Allerdings können Sie sich schützen,

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Der Tod eines nahen Angehörigen ist schwer, aber trotzdem müssen Sie in Sachen Erbschaft auf einige Dinge vorbereitet sein. Sie können nämlich nicht nur gute Dinge erben, sondern auch Schulden. Allerdings können Sie sich schützen, wenn Sie das Erbe ausschlagen oder die Haftung begrenzen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie treten in die Fußstapfen des Erblassers, wenn Sie zum Erben werden. Damit haften Sie für seine Schulden und dabei kommt sogar das eigene Vermögen zum Einsatz.
  • Allerdings haben Sie die Möglichkeit die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis auszuschlagen.
  • Somit geht die Erbschaft mit den ganzen Schulden dann direkt zur nächsten Person in der Erbfolge und aus dem Grund müssen auch minderjährige Kinder das Erbe ausschlagen.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit die Haftung zu begrenzen, denn dann müssen Sie das Erbe nicht komplett ausschlagen. Dazu wenden Sie sich an die Nachlassverwaltung oder nutzen das Nachlassinsolvenzverfahren.

Nach dem Tod eines Angehörigen können Sie nicht nur das positive Vermögen erben, sondern auch dessen Schulden. Im Grunde übernehmen die Erben die Rechtsposition des Verstorbenen und dazu gehören vor allen Dingen auch die Rechte und Pflichten. Aus dem Grund sollten Sie sich kurz nach dem Tod unbedingt einen Überblick in die Vermögensverhältnisse verschaffen. Dazu können Sie die Konten überprüfen und die Papiere des Verstorbenen einsehen.

Schlagen Sie die Erbschaft aus, wenn sich herausstellt, dass Sie mehr Schulden als Vermögen erben werden. Eine Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Erbschaftsinformation erfolgen.

Erben gesucht - Vorsicht vor folgenden E-Mails - Vorschussbetrug (Scamming)
Erben gesucht – Vorsicht vor folgenden SMS/E-Mails/Telefax – Vorschussbetrug (Scamming)

In regelmäßigen Abständen werden E-Mails oder Telefax versendet, in denen Erben für meist im Ausland verstorbene Personen gesucht werden. Mittlerweile auch als SMS. Meist melden sich die vermeintlichen Anwälte bei Ihnen mit der Erläuterung, dass

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Achtung

Ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten die Erben nur, wenn der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt hat. Durch das Schreiben wird dann die Frist in Gang gebracht.

Die Frist beginnt ansonsten direkt, wenn Sie Kenntnis vom Tod des Erblassers haben.

Die einzige Ausnahme gibt es, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn der Erbe sich im Ausland befindet. Dann liegt die Frist bei sechs Monaten.

Erben gesucht - Vorsicht vor folgenden E-Mails - Vorschussbetrug (Scamming)
Polizeiwarnung: Abzocke mit angeblicher Erbschaft – Vorschussbetrug

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor der Abzocke mit einer angeblichen Erbschaft. Die Masche der sogenannten Nigeria Connection gaukelt Ihnen einen hohen Erbschaftsanteil vor. Im Falle der vorliegenden Polizeimeldung ist glücklicherweise kein Schaden entstanden. Doch

Ein Kommentar

Die Erbschaft richtig ausschlagen

Die Unsicherheit ist groß, wenn es um das Thema Tod und Erbe geht. Viele Verbraucher sind sich nicht sicher, ob Sie das Erbe annehmen, wenn Sie zu früh reagieren.

Kann man einen Erbschein zu früh beantragen und dann vielleicht das Erbe nicht mehr ausschlagen? Aber wichtig ist, dass Sie das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen müssen. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht in dem letzten Wohnort des Erblassers. Manchmal ist auch das nächstgelegene Amtsgericht zuständig. Sie können für die Ausschlagung persönlich anwesend sein und einen Betrag von 30 Euro hinterlegen.

Manchmal ist eine persönliche Erscheinung recht kompliziert und dann können Sie sich an einen Notar wenden. Dieser setzt eine notarielle Erklärung auf und kümmert sich um die Ausschlagung. Auch hier müssen Sie eine Gebühr von 30 Euro zahlen. Allerdings müssen Sie dafür sorgen, dass die beglaubigte Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht vorliegt.

Wichtig ist, dass ein einfacher Brief an das Nachlassgericht nicht ausreichend ist.

Sie haben keinen Anspruch mehr auf irgendeinen Teil des Erbes, wenn Sie die Erbschaft ausschlagen. Auch Ihren Pflichtanteil können Sie nicht mehr einfordern und wenn Sie Gegenstände aus dem Nachlass an sich genommen haben, dann müssen Sie diese zurückgeben.

Das Erbe geht nach der Ausschlagung direkt an den nächsten Erbanwärter und das können Ihre Kinder sein. Handelt es sich um minderjährige Kinder, dann sind Sie der gesetzliche Vertreter und müssen die Erbschaft der Kinder in ihrem Namen ausschlagen.

Sollten alle Erben das Erbe ausschlagen, dann erbt am Ende der Staat. Er kann die Erbschaft nicht ablehnen, aber er muss nicht für die Schulden aufkommen.

Symbolbild Falle Kostenfalle Mausefalle Vorschussbetrug
Fake: Edmundo Garcia sucht Erben per E-Mail

Eine E-Mail von Edmundo Garcia aus Spanien verspricht Ihnen ein hohes Erbe. Man soll sich nur mit dem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und schon bekommen Sie ein größeres Vermögen. Wir sagen: Achtung, fallen Sie nicht darauf

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Nachlassverwaltung beantragen ist eine weitere Möglichkeit

Es kommt vor, dass der Nachlass recht unübersichtlich ist und für Sie einzusehen ist, welche Verpflichtungen auf Sie zukommen.

In einem solchen Fall können Sie die Haftung auf den Nachlass einschränken und dann haften Sie auch nicht mehr mit dem eigenen Vermögen.

Sie wenden sich an das Nachlassgericht und beantragen eine Nachlassverwaltung. Der Antrag muss entweder persönlich oder schriftlich gestellt werde und dazu wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts. Dann bestellt das Gericht einen Nachlassverwalter und er bezahlt die Schulden aus dem Nachlass.

Aus dem Nachlass werden auch die Kosten für die Nachlassverwaltung gezahlt und wenn der Nachlass zu niedrig ist, dann kommt der Staat für die Kosten auf. Die Nachlassverwaltung endet automatisch, wenn die Schulden beglichen sind.

Sie erhalten das Restvermögen, wenn etwas übrig bleibt. Es kommt auch vor, dass der Nachlassverwalter feststellt, dass das Erbe für die Zahlung der Schulden nicht ausreicht, dann endet die Verwaltung auch. In einem solchen Fall beantragt der Nachlassverwalter ein Nachlassinsolvenzverfahren-

Es ist auch kein Problem, wenn Sie erst nach einigen Monaten feststellen, dass Sie mit dem Erbe überfordert sind. Die Nachlassverwaltung können Sie bis zu zwei Jahre nach Anfall der Erbschaft beantragen.

E-Mail Symbolbild
Fälschung: E-Mail „Ihre Antwort“ verspricht Millionen Erbe

Ein Nachlassverwalter findet keinen Erben und hat sich ausgerechnet Sie ausgesucht. Sie bekommen eine Mail von Henry Smith, der einen möglichen Nachlassempfänger im deutschsprachigen Raum sucht. Antworten Sie nicht auf diese E-Mail, es handelt sich

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Das Nachlassinsolvenzverfahren ist das letzte Mittel

Sie haben die Erbschaft angenommen und festgestellt, dass der Nachlass verschuldet ist, dann haben Sie die Möglichkeit ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen.

Einen entsprechenden Antrag stellen Sie beim zuständigen Amtsgericht im Bezirk des Verstorbenen.

Sie beschränken mit dem Nachlassinsolvenzverfahren die Haftung auf die Schulden für den Nachlass. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr für die Schulden des Erblassers aufkommen müssen. In der Regel gilt das Wort Insolvenz als abschreckend, aber das Verfahren hat in diesem Fall keine negative Einflüsse auf Ihr Vermögen oder Ihre Person. Das Verfahren betrifft nur den Nachlass des Erblassers und Ihre persönliche Situation, in finanzieller Hinsicht, kommt bei dem Nachlassinsolvenzverfahren nicht zum Einsatz. Es hat mit dem Verfahren nämlich nichts zu tun.

Allerdings eröffnet das Gericht ein solches Verfahren nur, wenn der Nachlass für die Bezahlung der Verfahrenskosten und für die Insolvenzverwalterkosten ausreicht. Ansonsten wird das Gericht die Dürftigkeit des Nachlasses feststellen und Sie erhalten einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Sie können sich dann auf den Beschluss berufen, wenn Sie Gläubiger des Verstorbenen oder die Bank sich an Sie wendet und Sie auffordert, die Schulden zu zahlen. Eine Kopie des Gerichtsbeschluss reicht als Nachweis für die Gläubiger eigentlich aus, denn dann wissen diese, dass bei Ihnen kein Geld zu holen ist.

Fakeshop Symbolbild
insolvenzhandel-antwerpen.eu: Vorsicht Fakeshop! Ihre Erfahrungen

Erneut gibt es einen Onlineshop, der angeblich mit Insolvenzware und Sonderposten handelt. Es gab bereits einige Onlineshops mit diesem System, die sich alle als Fakeshops herausstellten. Können Sie auf insolvenzhandel-antwerpen.eu sicher einkaufen oder handelt es

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Erbe ausschlagen

1. Kann ich ein Erbe einfach ausschlagen?

Sie haben die Möglichkeit ein Erbe ohne Angabe von Gründen auszuschlagen, denn es gibt keine Verpflichtung, dass Sie ein Erbe annehmen müssen.

2. Was kostet das Ausschlagen eines Erbes?

Sie zahlen eine Gebühr von etwa 30 Euro, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Ansonsten fallen keine weitere Kosten für Sie an.

3. Die Kinder sind erbberechtigt, aber minderjährig – wer schlägt das Erbe aus?

Wenn es sich um minderjährige Kinder handelt, die als erbberechtigt gelten, dann gelten die Eltern als Vormund. Die Eltern können das Erbe im Namen der Kinder ausschlagen.

4. Darf ich Erinnerungsstücke behalten, wenn ich das Erbe ausschlage?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, dann müssen Sie alle Gegenstände aus dem Nachlass zurückgeben und das gilt auch für Erinnerungsstücke, die Sie nach dem Tod an sich genommen haben.

5. Schmuckstück als Erinnerung vor dem Tod bekommen – muss ich es nach Ausschlagung des Erbes jetzt zurückgeben?

Der Verstorbene hat Ihnen vor dem Tod ein Schmuckstück gegeben und Sie haben nach dem Tod das Erbe ausgeschlagen, dann dürfen Sie das Schmuckstück behalten. Es handelt sich in der Regel nicht um ein Erbstück.

Verbraucherzentrale Logo
Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Das Thema Tod und Erbschaft ist für viele Verbraucher sehr schwer zu bewerkstelligen, aber gerade nach dem Tod kommen einige Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Das Erbe muss verwaltet werden, aber Sie haben auch die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Sie können auch eine eingeschränkte Haftung durchsetzen oder im schlimmsten Fall ein Nachlassinsolvenzverfahren in die Wege leiten. Wichtig ist, dass Sie sich zuerst einen genauen Überblick über den Nachlass machen, wenn möglich.

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Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten? – Nutzen Sie eine Vertrauensperson und statten sie mit einer Vollmacht aus https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-nutzen-sie-eine-vertrauensperson-und-statten-sie-mit-einer-vollmacht-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-nutzen-sie-eine-vertrauensperson-und-statten-sie-mit-einer-vollmacht-aus/#respond Tue, 09 Mar 2021 09:08:39 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61884 Beugen Sie auf jeden Fall mit einer Vollmacht vor und regeln sich alles was passiert. Sie können aufgrund einer Krankheit die Online-Accounts nicht mehr verwalten oder der Tod ist eingetreten, dann haben Sie im Vorfeld

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Beugen Sie auf jeden Fall mit einer Vollmacht vor und regeln sich alles was passiert. Sie können aufgrund einer Krankheit die Online-Accounts nicht mehr verwalten oder der Tod ist eingetreten, dann haben Sie im Vorfeld alle wichtigen Vorkehrungen getroffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der heutigen Zeit müssen Sie sich um Ihr digitales Erbe und um die digitale Vorsorge kümmern. Legen Sie fest, wer sich darum kümmert und was mit den einzelnen Konten und den Daten passieren soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind sich zu kümmern.
  • Nutzen Sie eine vertraute Person und betrauen Sie diese Person mit allen Aufgaben rund um das digitale Leben. Die Aufgaben halten Sie in einer schriftlichen Vollmacht fest!
  • Außerdem erstellen Sie eine Übersicht aller vorhandenen Accounts mit den Benutzernamen und den Kennwörtern. Dazu kann eine Muster-Vollmacht und eine Muster-Liste eine gute Hilfe sein.

Heute ist die digitale Welt voll mit Fotos und es gibt unzählige soziale Netzwerke und Cloud-Dienste. Der digitale Nachlass muss unbedingt geregelt werden.

In allen Lebensbereichen beschäftigt sich der Verbraucher mit der digitalen Welt und das beginnt bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und endet beim Austausch von Bildern auf Instagram. Auch andere Cloud-Dienste sind im Einsatz und dazu kommen noch die ganzen neuen Entwicklungen von Fitness-Armbändern. Es gibt sogar die Möglichkeit mit dem eigenen Zuhause Kontakt aufzunehmen mit Hilfe des Stichworts „Smart Home“.

Phishing Mail Symbolbild
Postbank Spam-Warnung: E-Mail „Postbank: Kontobestätigung erforderlich“ ist Phishing (Update)

Aktuell werden wieder gefälschte E-Mails im Namen der Postbank versendet. Danach sollen Sie angeblich Ihre Daten aktualisieren. Doch wir warnen alle Postbank-Kunden: Klicken Sie die E-Mail nicht an.  Kriminelle möchten persönliche Daten stehlen. Aktueller Betreff:

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Vertrauensperson kümmert sich um die digitalen Daten

Nach dem Tod verbleiben alle übermittelten und gespeicherten Daten bei dem jeweiligen Anbieter und aus dem Grund ist es ratsam alle seine Daten im Auge zu behalten und Regelungen zu treffen.

Die Regelungen sind wichtig, wenn Sie sterben und damit die Daten nicht weiterhin in der digitalen Welt unterwegs sind. Auch wenn Sie an einer Krankheit leiden oder andere Umstände eintreten und Sie nicht mehr in der Lage sind, selber zu handelt, dann sollten Sie eine Vertrauensperson bestimmen. Auch der digitale Nachlass muss geregelt werden und dazu kann auch ein Gedenkstatus gehören, der nach dem Tod eingerichtet wird. Das Profil zu löschen ist eine der sinnvollsten Aufgaben und kommt auch am häufigsten vor.

Eine Person, der Sie zu 100% vertrauen sollte mit den Aufgaben der digitalen Vorsorge betreut werden. Eine Liste mit Benutzerkonten und Passwörtern wird angelegt und an einem sicheren Ort hinterlegt. Legen Sie auch fest, was mit den einzelnen Konten passieren wird und die Vertrauensperson handelt nur nach den Wünschen, wenn eine Vollmacht vorhanden ist, die auch über den Tod hinaus reicht.

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Datenklau bei EasyJet: Hacker erbeuten Daten von neun Millionen Kunden

Bei der Fluggesellschaft EasyJet ist es zu einem Datenleck gekommen. Hacker haben Presseberichten zufolge neun Millionen Kundendaten abgefangen. Welche Daten die Hacker erbeuteten und ob Sie von dem Datenklau betroffen sind, erfahren Sie im Artikel.

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Regeln Sie den digitalen Nachlass

Die nachfolgenden Tipps können Ihnen helfen alle wesentlichen Dinge zu bedenken und entsprechende Regelungen festzusetzen.

  • Sie kümmern sich frühzeitig um den digitalen Nachlass.
  • Eine Übersicht von allen Accounts mit den Benutzernamen und den Kennwörtern ist sehr hilfreich. Ein Passwort-Manager ist eine gute digitale Lösung und das BSI nennt das KeePass-Programm dafür. Im Januar 2020 hat die Stiftung Warentest die Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.
  • Die Liste sollten Sie in einem Tresor oder einen Bankschließfach aufbewahren, denn dadurch haben Sie eine sichere Möglichkeit, dass die wichtigen Passwörter auch zu den Erben gelangen. Beachten Sie, dass digitale Datenträger eine längere Lebensdauer haben als gedruckte oder geschriebene Listen.
  • Speichern Sie die Liste auf einem USB-Stick, dann verwenden Sie kein Passwort. Die Erben erhalten sonst eventuell keinen Zugang zu den Daten. Einen ungeschützten USB-Stick legen Sie in ein Bankschließfach oder in einen Tresor. Sie haben sich für einen verschlüsselten Stick entschieden, dann legen Sie die Zugangsdaten im Tresor oder Bankschließfach ab.
Der USB-Stick hat den Vorteil, dass mit Hilfe eines Passwort-Managers mehrere hundert Accounts mit den passenden Passwörtern zu speichern sind. Aber wichtig ist, dass der USB-Stick vor den äußeren Bedingungen geschützt wird. Dazu gehören Hitze und Kälte, denn sonst könnten die Daten verloren gehen.
  • Eine Vertrauensperson machen Sie zum Bevollmächtigten oder zum digitalen Nachlassverwalter. In einer Vollmacht legen Sie fest, dass diese Person sich um das digitale Erbe kümmern soll. Zudem sollten Sie verfassen, dass die Person auch zu Ihren Lebzeiten sich um die digitale Welt kümmern soll, wenn Sie im Koma liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr selbst in der Lage sind Aktionen zu tätigen.
  • In der Liste regeln Sie detailliert, wie in welchem Fall mit den Accounts umzugehen ist. Einige Daten sind mit Sicherheit einfach zu kästen und andere Daten sollen einfach anders behandelt werden. Das sind alle Informationen, welche die Vertrauensperson unbedingt braucht und beachten muss.
  • Computer, Smartphone und Tablet sind Endgeräte, auf denen Daten gespeichert sind und auch hier müssen Sie bestimmten was mit ihnen passiert.
  • Versehen Sie die Vollmacht immer mit einem Datum und unterschreiben Sie handschriftlich.
Wichtig ist, dass die Vollmacht auch „über den Tod hinaus“ gilt.
  • Die Vollmacht wird an die Vertrauensperson übergeben und gleichzeitig informieren Sie Ihre Angehörigen über den Schritt.
  • Der Aufenthaltsort der Account-Liste wird nur der Vertrauensperson mitgeteilt.
  • Die Account-Liste muss immer auf dem neusten Stand gehalten werden, denn mit der Zeit kommen neue Accounts dazu, andere werden gelöscht und damit der Einblick erhalten bleibt ist jede Änderung festzuhalten.
  • Die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses wird auch durch Firmen angeboten, aber leider lässt sich die Sicherheit solcher Unternehmen nur schwer beurteilen. Erkundigen Sie sich nicht nur über den Leistungsumfang, sondern auch über die Kosten, wenn Sie erwägen einen kommerziellen Nachlassverwalter einzusetzen.
  • In keinem Fall vertrauen Sie einem Unternehmen die Passwörter an und auch die Endgeräte übergeben Sie nicht an einen kommerziellen Anbieter. Die Anbieter durchsuchen die Geräte nach dem digitalen Nachlass und dabei könnten persönliche Daten in die Hände von Unbefugten gelangen.

Sie können sich eine Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass herunterladen und auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Regeln Sie mit der Vollmacht den Umgang mit den Daten und den Profilen, die im Netz aktiv sind.

Mit Hilfe der Liste erstellen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern. Die Liste ist unvollständig und bietet sich nur als Beispiel an. Sie kann beliebig erweitert werden.

Cyberangriff: Datenklau in großem Stil
Datenklau: Tausende Kontonummern, E-Mail-Adressen, Rufnummern und Namen entwendet

Bereits Ende Oktober hat es einen Cyber-Angriff auf die Comuto Deutschland GmbH, Tochtergesellschaft der Comuto SA, gegeben. Dabei wurden archivierte Daten der Seiten mitfahrgelegenheit.de und mitfahrzentrale.de gestohlen, welche zum 31. März 2016 eingestellt wurden. Welche Daten genau

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema digitale Vorsorge

1. Was passiert mit meinen Accounts nach meinem Tod?

Die Accounts laufen einfach weiter, wenn Sie sich nicht frühzeitig, um die digitale Vorsorge gekümmert haben.

2. Wer kümmert sich um die digitale Vorsorge?

Es kümmert sich niemand um die digitale Vorsorge, wenn Sie keine Maßnahmen getroffen haben. Sie haben die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu nutzen oder ein Unternehmen, das sich um die kommerzielle Verwaltung kümmert.

3. Können die Accounts einfach gelöscht werden?

Mit dem Benutzernamen und dem Passwort lassen sich die Accounts bei fast allen Plattformen innerhalb von wenigen Minuten löschen.

4. Wo sollte eine Liste mit Accounts und Passwörtern gelagert werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der sicheren Lagerung, aber ein Tresor oder ein Bankschließfach stehen hoch im Kurs.

5. Wie sicher ist eine Vollmacht für die digitale Vorsorge?

Eine Vollmacht ist in der heutigen Zeit ein Muss für die digitale Vorsorge, denn aufgrund des Datenschutzgesetzes haben Sie sonst keinen Handlungsspielraum.

Facebook Falle Datenklau Bilder
Vorsicht: Datenklau über unseriöse Facebook-Seiten und Apps

Facebook-Nutzer müssen sich aktuell vor bösartigen Seiten und Anwendungen in dem sozialen Netzwerk in acht nehmen. Betrüger versuchen an Nutzerdaten zu gelangen. Wofür diese benutzt werden, ist uns noch nicht klar. Uns fallen da einige Gemeinheiten

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Fazit

Schwere Krankheiten, der Tod, aber auch andere Ursachen können der Grund dafür sein, dass Sie sich nicht mehr um die digitale Welt kümmern können. Wichtig ist, dass in solchen Situationen jemand da ist, der sich um die Vorsorge und Nachsorge kümmert. Im Idealfall haben Sie eine Vertrauensperson, der die Aufgabe übernimmt. Schreiben Sie nicht nur eine Vollmacht, sondern auch eine Liste mit Accounts und Zugängen, damit am Ende der Bevollmächtigte nach Ihren Wünschen handeln kann.

Der Beitrag Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten? – Nutzen Sie eine Vertrauensperson und statten sie mit einer Vollmacht aus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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