Pflichtversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:03:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Pflichtversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Versicherung gegen Kinderinvalidität – Schutz von den ersten Lebensmonaten bis zum 18. Lebensjahr https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherung-gegen-kinderinvaliditaet-schutz-von-den-ersten-lebensmonaten-bis-zum-18-lebensjahr/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherung-gegen-kinderinvaliditaet-schutz-von-den-ersten-lebensmonaten-bis-zum-18-lebensjahr/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:03:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68898 Versicherungen sind in der heutigen Zeit wichtig, aber nicht alle Versicherungen sind auch wirklich notwendig. Gerade wenn es um die Kleinen geht, gibt es zahlreiche Versicherungen. Eine davon ist die Versicherung gegen Kinderinvalidität. Bei dieser

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Versicherungen sind in der heutigen Zeit wichtig, aber nicht alle Versicherungen sind auch wirklich notwendig. Gerade wenn es um die Kleinen geht, gibt es zahlreiche Versicherungen. Eine davon ist die Versicherung gegen Kinderinvalidität. Bei dieser Versicherung ist der Versicherungsschutz deutlich umfangreicher als bei einer Kinderunfallversicherung. Viele Familien haben eher eine Kinderunfallversicherung, aber dabei ist die Kinderinvaliditätsversicherung eine der wichtigsten Versicherung. Sie lässt sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Eltern vergleichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kinderinvaliditätsversicherung ist mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in Sachen Wichtigkeit gleichzusetzen, so dass sie unbedingt abzuschließen ist, um auf Nummer sicher zu gehen.
  • Die Unfallversicherung für Kinder ist zwar eine gute Sache, aber sie deckt nicht alle Bereiche zu 100% ab und aus dem Grund ist die Invaliditätsversicherung für Kinder eine deutlich bessere Wahl.
  • Zahlreiche Anbietern bieten diese spezielle Versicherung für Kinder an, so dass ein Preis-Leistungs-Vergleich eine gute Möglichkeit ist, um das beste Angebot zu den besten Konditionen zu bekommen.

Invaliditätsversicherung gilt für viele Eltern als Pflicht-Versicherung

Grundsätzlich ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass der Nachwuchs durch eine Krankheit invalide wird als durch einen Unfall, so dass eine Kinderunfallversicherung eher unnötig ist.

Anders sieht es aber mit der Invaliditätsversicherung aus, denn mittlerweile sind viele Eltern der Überzeugung, dass es sich um eine Pflicht-Versicherung handelt. Die Versicherungsgesellschaft kommt bei der Invaliditätsversicherung auch zum Einsatz, wenn eine Erkrankung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Leitungsfähigkeit des Kindes führt. Aber auch, wenn eine seelische Gesundheit nicht vorhanden ist.

Die Versicherungen zahlen bei Invalidität grundsätzlich, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen gegeben sind:

  • Für jedes Lebensalter gibt es einen typischen gesundheitlichen Zustand und wenn das Kind für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten davon abweicht, handelt es sich um eine andauernde Beeinträchtigung. In diesem Fall kommt die Versicherung der Zahlungsverpflichtung nach.
  • Es muss ein bestimmter Grad der Behinderung vorhanden sein und nach dem Sozialgesetzbuch IX muss das Kind 50% behindert sein, damit die Versicherung seinen Pflichten nachkommt.
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Invaliditätsversicherung greift ab 1. Geburtstag

In der Regel bieten die Versicherer Invaliditätsversicherung für Kinder ab dem 1. Geburtstag an, aber es gibt auch ein paar Anbieter, die eine Versicherung schon nach 6 Wochen nach der Geburt anbieten.

Allerdings müssen Sie bedenken, dass die meisten Vertragsabschlüsse nur bis zu einem gewissen Alter möglich sind und danach wird die Versicherung nicht mehr angeboten. Teilweise bieten die Anbieter eine solche Versicherung bis zum 14. Lebensjahr an und in seltenen Fällen aber auch bis zum 16. Lebensjahr. Die Laufzeit der Invaliditätsversicherung liegt bei dem 18. Lebensjahr und manchmal sogar beim 21. Lebensjahr. Ein paar einzelne Versicherungen bieten die Verträge auch noch länger an, aber das muss im Einzelnen erfragt werden.

Wenn es zu einem Invaliditätsfall kommt, dann zahlt die Versicherung entweder bis zur Rente oder zum Tod des Kindes, aber es besteht auch die Möglichkeit einer einmaligen Zahlung. Das bedeutet, die Versicherung leistet eine Kapitalleistung. Einige Anbieter haben noch eine kleine Risikolebensversicherung mit in der Police, die zum Tragen kommt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Kommt es zu diesem Fall, dann besteht die Invaliditätsversicherung des Kindes Beitragsfrei weiter bis der Nachwuchs die Volljährigkeit erreicht hat.

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Versicherungsschutz ist unterschiedlich

Bei den Invaliditätsversicherungen für Kinder gibt es mitunter große Einschränkungen im Bereich des Versicherungsschutzes. 

Es gibt eine ganze Liste an nicht versicherten Krankheiten, so dass es sinnvoll ist, sich die Liste genau durchzulesen und auf die Tarife zu achten. Sie sollten sich immer für eine Versicherung entscheiden, bei denen die Krankheits-Ausschlüsse gering sind.

Zudem sollten Sie die Kinderinvaliditätsversicherung nicht mit anderen Versicherungen vergleichen, die einen finanziellen Schutz bei einzelnen Krankheiten bieten. Es gibt sogar Versicherungen, die nur bei Schulunfähigkeit zum Einsatz kommen. Diese Versicherungen sind nicht notwendig und darauf können Sie also getrost verzichten.

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Versicherungen kombinieren

Die Invaliditätsversicherung für Kinder gibt es entweder als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung.

Im Grunde spielt es allerdings keine Rolle, ob Sie sich für eine eigenständige Versicherung oder eine Zusatzversicherung entscheiden. Wichtig ist, dass die Kinderinvaliditätsversicherung als Zusatzversicherung zur Kinderunfallversicherung im Angebot ist. Einige Anbieter kombinieren die Invaliditätsversicherung für Kinder auch mit Kapitellebens- oder Rentenversicherungen, aber das macht eigentlich keinen Sinn und wird von den Experten auch nicht empfohlen.

Diese Produkte weisen keine ausreichende Transparenz auf, so dass keine Möglichkeit besteht, dass Sie die Rendite der Versicherung mit der Rendite von anderen Geldanlagen vergleichen können. Wichtig ist, dass der Anlageteil so viel Geld kostet, so dass eine ausreichende Absicherung in Bezug auf die Invalidität des Kindes von vielen Eltern nicht mehr möglich ist.

Die Eltern, also die Antragsteller müssen darauf achten, dass alle Gesundheitsfragen richtig und vollständig ausgefüllt sind. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Versicherer die Möglichkeit im Leistungsfall die Zahlung zu verweigern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kinderinvaliditätsversicherung

1. Wie sinnvoll ist die Kinderinvaliditätsversicherung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Kinderinvaliditätsversicherung um eine Pflichtversicherung, denn jedes Kind kann von einem solchen Fall betroffen sein. Im Jahr 2013 wurde bekannt, dass knapp 170.000 Kinder in Deutschland als invalide gelten und das macht deutlich, wie sinnvoll eine solche Versicherung ist.

2. Was kostet eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist nicht sehr teuer, so dass Eltern weniger als 20 Euro im Monat für den Schutz des Kindes aufbringen müssen. Die Beiträge unterscheiden sich anhand des Anbieters, den Leistungen und natürlich, ob es sich um eine Kombi-Versicherung oder eine Einzelversicherung handelt.

3. Wann sollte die Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen werden?

Im Idealfall schließen Sie die Versicherung vor dem ersten Lebensjahr des Kindes ab. Sie können aber auch schon direkt nach der Geburt die Versicherungen der neuen Lebenssituation anpassen, denn das empfehlen die Experten.

4. Wie lange läuft die Kinderinvaliditätsversicherung?

Die Versicherung hat eine unterschiedliche Laufzeit, so dass einige Anbieter bis zum 18. Lebensjahr in der Police stehen haben, aber andere versichern auch wesentlich länger. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Anbieter zusammensetzen und alle Individualitäten klären und dazu gehört auch die Laufzeit.

5. Wer schließt eine Kinderinvaliditätsversicherung ab?

Eine solche Versicherung wird in erster Linie durch die Eltern des Kindes abgeschlossen und das ist gesetzlich auch so geregelt. In wenigen Fällen treten die Großeltern für diese Art der Versicherung ein.

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Fazit

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn es ist bekannt, dass mehrere Hunderttausend Kinder im Jahr als invalide gelten. Die Kosten für die Behandlung sind immens, so dass eine Versicherung eine gute Entlastung für die Eltern sein kann. Abgeschlossen wird die Versicherung innerhalb der ersten Lebensmonate und läuft in der Regel mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Die Beiträge im Bereich Einzelversicherung sind mit bis zu 20 Euro überschaubar.

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Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat? In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkasse-pflichtversichert-freiwillig-oder-privat-in-deutschland-besteht-eine-krankenversicherungspflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkasse-pflichtversichert-freiwillig-oder-privat-in-deutschland-besteht-eine-krankenversicherungspflicht/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:01:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63348 Das Thema Krankenversicherung ist für viele Menschen ein unlesbares Buch, denn es gibt verschiedene Arten von Krankenversicherungen. Die ganzen Statuten und Richtlinien sind für die meisten Verbraucher sehr undurchsichtig und aus dem Grund haben wir

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Das Thema Krankenversicherung ist für viele Menschen ein unlesbares Buch, denn es gibt verschiedene Arten von Krankenversicherungen. Die ganzen Statuten und Richtlinien sind für die meisten Verbraucher sehr undurchsichtig und aus dem Grund haben wir die wichtigsten Punkte für Sie rausgesucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eigenen Lebensverhältnisse sind für die Eingruppierung in den Versicherungsstatus verantwortlich.
  • Mit einem neuen Lebensabschnitt ist auch die Krankenversicherung zu überprüfen, denn nur so können Sie versorgungstechnisch und finanziell gut abgesichert sein.

Es gibt verschiedene Arten der Krankenversicherung, von der Pflichtversicherung über die freiwillige Versicherung und von der Privatversicherung bis zur Versicherung als Familienangehöriger. Viele Menschen steigen durch die verschiedenen Arten der Krankenversicherung nicht mehr durch und aus dem Grund haben wir die wichtigsten Punkte entschlüsselt. Zudem können Sie hier nachlesen, worauf Sie in den verschiedenen Lebensstadien achten sollten.

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Die Pflichtversicherung

Zu den automatisch gesetzlich Versicherten gehören alle Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen von bis zu 60.750 Euro brutto haben. Monatlich sind es um die 5.062,50 Euro.

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in gleichen Teilen bezahlt, denn das ist seit dem 1. Januar 2019 der Fall. Die gleiche Regelung gilt auch für die Pflegeversicherung, wobei der Beitrag ab dem 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte gestiegen ist und zurzeit bei 3,05% vom Bruttoeinkommen beträgt. Dazu kommt ein Kinderlosenzuschlag von 3,3%, aber nur wenn Sie als Beitragszahler keine Kinder haben.

Sie haben die Möglichkeit die gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen und dann haben Sie Anspruch auf alle gültigen Leistungen. Achten Sie bei der Suche nach einer passenden Krankenkasse nicht nur auf den Tarif, sondern auch auf Extras und Serviceleistungen.

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Freiwillige Versicherung

Sie verdienen im Monat mehr als 5.000 Euro, dann haben Sie eine deutlich größere Möglichkeit zur Wahl der Krankenkasse.

Sie können in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber dann gelten Sie als freiwillig versichert. In diesem Fall rechnet sich die Höhe der Beiträge nicht nur nach Ihrem Einkommen, sondern auch nach eventuell allen anderen Einkünften. Selbst Geringverdiener haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr vorhanden sind. Das gilt beispielsweise für Rentner oder Familienangehörige.

Einen Nachteil gibt es hier, denn in der Pflichtversicherung zahlen Sie deutlich höhere Beiträge und aus dem Grund sollten Sie zuerst die persönliche Lebenssituation prüfen. Vielleicht besteht die Möglichkeit in eine günstigere Pflichtversicherung zu wechseln, aber achten Sie auf die Bedingungen.

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Die private Versicherung

Selbstständige und Gutverdiener haben die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern, so dass Sie zuerst von günstigen Beiträgen profitieren. 

Allerdings gibt es einen großen Nachteil und dieser betrifft die Familienmitglieder, denn sie können nicht beitragsfrei in die private Krankenversicherung mit aufgenommen werden. Außerdem werden die Beiträge für die private Krankenversicherung im Laufe des Lebens deutlich ansteigen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist meist nicht möglich, so dass Sie als privat Versicherter den Betrag für die Beitragssteigerung von Anfang an mit einplanen sollten. Allerdings kann sich auch der Zahlbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse verändern, aber die Veränderung erfolgt in der Regel nur mit einer Erhöhung des Einkommens.

Ehepartner und die Besonderheiten

Die Beitragshöhe wird durch die Art der Krankenversicherung bei Ehepaare oft mit entschieden.

Die monatlichen Zahlungen richten sich nach den eigenen Einnahmen, wenn beide Partner in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Anders sieht es aus, wenn ein Partner in der freiwilligen Krankenversicherung und der andere privat versichert ist, dann wird die Krankenkasse die Einnahmen des Privatversicherten zur Beitragsberechnung mit ins Boot holen. Freibeiträge sind möglich, wenn Kinder vorhanden sind.

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Die Familien

Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist es möglich, dass der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert sind.

Allerdings darf das Einkommen des Partners oder des Kindes nicht mehr als 435 Euro im Monat betragen. Aber auch ein Minijob mit einem Einkommen von 450 Euro ist möglich, damit Sie bei dem zahlenden Mitglied mitversichert sind. Diese Regelung gilt auch für einen Rentner, der nicht pflichtversichert ist.

Die Rentner

Sie beziehen eine Rente und waren 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens gesetzlich versichert, dann werden Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherter geführt.

Für jedes Kind erhalten Rentner seit August 2017 drei Jahre mehr Versicherungszeit angerechnet. Allerdings gilt diese Neuregelung für alle Menschen, die schon Rente beziehen. Prüfen Sie auf jeden Fall den Status Ihrer Versicherung, wenn Sie in Rente gehen oder schon Rente bekommen und lassen Sie sich die Krankenkasse zum eigenen Vorteil anpassen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankenkasse

1. Kann ich mich als Arbeitnehmer selber krankenversichern?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse, denn in Deutschland besteht eine Krankenkassenpflicht. Sie haben aber die Möglichkeit die Art der Krankenversicherung selber zu wählen, aber Sie sollten sich vorab über alle Details informieren.

2. Wie lange ist mein Kind in der Familienversicherung?

Das Kind bleibt so lange in der Familienversicherung bis es ein eigenes Einkommen von mehr als 450 Euro hat oder in einer eigenen Wohnung lebt und Geld vom Amt bezieht.

3. Wie lange kann ein Student in der Familienversicherung bleiben?

Ein Student kann so lange in der Familienversicherung bleiben, bis er sein Studium abgeschlossen hat oder sich einen Job sucht, bei dem er mehr als 450 Euro im Monat verdient.

4. Wie hoch sind die Beiträge bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Höhe der Beiträge anhand des Bruttoeinkommens im Monat berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die gleiche Summe.

5. Welche Krankenversicherung bietet sich für einen Selbstständigen an?

Für einen Selbstständigen bietet sich die freiwillige Krankenversicherung und die private Krankenversicherung an. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsmöglichkeiten.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht und in der Regel sehr mehr als 80% der Deutschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Alle Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von um die 5.000 Euro sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die freiwillige Krankenversicherung kommt bei mehr als 5.000 Euro zum Tragen und dann können Sie sich auf Wunsch auch privat versichern. Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie alle Vor- und Nachteile abwägen und auch an die Zukunft denken.

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