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Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat? In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht


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Das Thema Krankenversicherung ist für viele Menschen ein unlesbares Buch, denn es gibt verschiedene Arten von Krankenversicherungen. Die ganzen Statuten und Richtlinien sind für die meisten Verbraucher sehr undurchsichtig und aus dem Grund haben wir die wichtigsten Punkte für Sie rausgesucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eigenen Lebensverhältnisse sind für die Eingruppierung in den Versicherungsstatus verantwortlich.
  • Mit einem neuen Lebensabschnitt ist auch die Krankenversicherung zu überprüfen, denn nur so können Sie versorgungstechnisch und finanziell gut abgesichert sein.

Es gibt verschiedene Arten der Krankenversicherung, von der Pflichtversicherung über die freiwillige Versicherung und von der Privatversicherung bis zur Versicherung als Familienangehöriger. Viele Menschen steigen durch die verschiedenen Arten der Krankenversicherung nicht mehr durch und aus dem Grund haben wir die wichtigsten Punkte entschlüsselt. Zudem können Sie hier nachlesen, worauf Sie in den verschiedenen Lebensstadien achten sollten.

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Die Pflichtversicherung

Zu den automatisch gesetzlich Versicherten gehören alle Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen von bis zu 60.750 Euro brutto haben. Monatlich sind es um die 5.062,50 Euro.

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in gleichen Teilen bezahlt, denn das ist seit dem 1. Januar 2019 der Fall. Die gleiche Regelung gilt auch für die Pflegeversicherung, wobei der Beitrag ab dem 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte gestiegen ist und zurzeit bei 3,05% vom Bruttoeinkommen beträgt. Dazu kommt ein Kinderlosenzuschlag von 3,3%, aber nur wenn Sie als Beitragszahler keine Kinder haben.

Sie haben die Möglichkeit die gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen und dann haben Sie Anspruch auf alle gültigen Leistungen. Achten Sie bei der Suche nach einer passenden Krankenkasse nicht nur auf den Tarif, sondern auch auf Extras und Serviceleistungen.

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Freiwillige Versicherung

Sie verdienen im Monat mehr als 5.000 Euro, dann haben Sie eine deutlich größere Möglichkeit zur Wahl der Krankenkasse.

Sie können in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber dann gelten Sie als freiwillig versichert. In diesem Fall rechnet sich die Höhe der Beiträge nicht nur nach Ihrem Einkommen, sondern auch nach eventuell allen anderen Einkünften. Selbst Geringverdiener haben die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern, wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr vorhanden sind. Das gilt beispielsweise für Rentner oder Familienangehörige.

Einen Nachteil gibt es hier, denn in der Pflichtversicherung zahlen Sie deutlich höhere Beiträge und aus dem Grund sollten Sie zuerst die persönliche Lebenssituation prüfen. Vielleicht besteht die Möglichkeit in eine günstigere Pflichtversicherung zu wechseln, aber achten Sie auf die Bedingungen.

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Die private Versicherung

Selbstständige und Gutverdiener haben die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern, so dass Sie zuerst von günstigen Beiträgen profitieren. 

Allerdings gibt es einen großen Nachteil und dieser betrifft die Familienmitglieder, denn sie können nicht beitragsfrei in die private Krankenversicherung mit aufgenommen werden. Außerdem werden die Beiträge für die private Krankenversicherung im Laufe des Lebens deutlich ansteigen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist meist nicht möglich, so dass Sie als privat Versicherter den Betrag für die Beitragssteigerung von Anfang an mit einplanen sollten. Allerdings kann sich auch der Zahlbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse verändern, aber die Veränderung erfolgt in der Regel nur mit einer Erhöhung des Einkommens.

Ehepartner und die Besonderheiten

Die Beitragshöhe wird durch die Art der Krankenversicherung bei Ehepaare oft mit entschieden.

Die monatlichen Zahlungen richten sich nach den eigenen Einnahmen, wenn beide Partner in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Anders sieht es aus, wenn ein Partner in der freiwilligen Krankenversicherung und der andere privat versichert ist, dann wird die Krankenkasse die Einnahmen des Privatversicherten zur Beitragsberechnung mit ins Boot holen. Freibeiträge sind möglich, wenn Kinder vorhanden sind.

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Die Familien

Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist es möglich, dass der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert sind.

Allerdings darf das Einkommen des Partners oder des Kindes nicht mehr als 435 Euro im Monat betragen. Aber auch ein Minijob mit einem Einkommen von 450 Euro ist möglich, damit Sie bei dem zahlenden Mitglied mitversichert sind. Diese Regelung gilt auch für einen Rentner, der nicht pflichtversichert ist.

Die Rentner

Sie beziehen eine Rente und waren 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens gesetzlich versichert, dann werden Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtversicherter geführt.

Für jedes Kind erhalten Rentner seit August 2017 drei Jahre mehr Versicherungszeit angerechnet. Allerdings gilt diese Neuregelung für alle Menschen, die schon Rente beziehen. Prüfen Sie auf jeden Fall den Status Ihrer Versicherung, wenn Sie in Rente gehen oder schon Rente bekommen und lassen Sie sich die Krankenkasse zum eigenen Vorteil anpassen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krankenkasse

1. Kann ich mich als Arbeitnehmer selber krankenversichern?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse, denn in Deutschland besteht eine Krankenkassenpflicht. Sie haben aber die Möglichkeit die Art der Krankenversicherung selber zu wählen, aber Sie sollten sich vorab über alle Details informieren.

2. Wie lange ist mein Kind in der Familienversicherung?

Das Kind bleibt so lange in der Familienversicherung bis es ein eigenes Einkommen von mehr als 450 Euro hat oder in einer eigenen Wohnung lebt und Geld vom Amt bezieht.

3. Wie lange kann ein Student in der Familienversicherung bleiben?

Ein Student kann so lange in der Familienversicherung bleiben, bis er sein Studium abgeschlossen hat oder sich einen Job sucht, bei dem er mehr als 450 Euro im Monat verdient.

4. Wie hoch sind die Beiträge bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Höhe der Beiträge anhand des Bruttoeinkommens im Monat berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die gleiche Summe.

5. Welche Krankenversicherung bietet sich für einen Selbstständigen an?

Für einen Selbstständigen bietet sich die freiwillige Krankenversicherung und die private Krankenversicherung an. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsmöglichkeiten.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese

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Fazit

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht und in der Regel sehr mehr als 80% der Deutschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Alle Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von um die 5.000 Euro sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die freiwillige Krankenversicherung kommt bei mehr als 5.000 Euro zum Tragen und dann können Sie sich auf Wunsch auch privat versichern. Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie alle Vor- und Nachteile abwägen und auch an die Zukunft denken.

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