Der Beitrag Standmitteilung: Versicherer informieren zu wenig über Verträge – Rückkaufswert, Auszahlungssumme und Überschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben Angaben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Verbraucher fragen sich inzwischen in vielen Situationen, wie es eigentlich mit der eigenen Lebensversicherung weitergehen soll. Familienzuwachs, Jobverlust, Eigenheim und akute Geldsorgen sind nur ein paar Situationen. Das Leben ist bekanntlich ein Mysterium und birgt immer neue Änderungen. In solchen Situationen kommen daher viele Fragen auf:
Die Standmitteilung hilft dabei, diese Fragen zu beantworten. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle wichtigen Informationen enthalten sind. Fehlen Informationen, dann ist guter Rat teuer.
Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer
Bei der Standmitteilung handelt es sich eigentlich nur um einen jährlichen Kontoauszug der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherung.
Der Versicherte erhält mit der Standmitteilung Informationen zur Entwicklung des Vertrages und welche Leistung in Zukunft zu erwarten ist. Aber das ist nur in der Theorie der Fall. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.
Im Sommer 2016 haben Marktwächter sich mit der Standmitteilung und ihrem Inhalt beschäftigt. Sie haben den Informationsgehalt untersucht und erhebliche Missstände entdeckt.
Die Untersuchung hat einige Mängel aufgedeckt. Dadurch gab es eine verbraucherfreundliche Gesetzänderung, die im Sommer 2018 aktiv wurde. Die Versicherer sind nun verpflichtet deutlich mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu offenbaren. Allerdings halten sich leider nicht alle Versicherer an die Vorgaben.
Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?
Die Kapital-Lebensversicherung sind sehr komplizierte Versicherungen und daher müssen schnelle, aber auch unüberlegte Entscheidungen vermieden werden.
Lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung oder nicht, soll ich sie weiterführen oder einfach kündigen. Dies sind Fragen, die jedoch nicht alle allgemeingültig beantwortet werden können. Vielmehr sind die individuelle Lebenssituation und die Verträge selbst entscheidend. Damit Sie eine gute Entscheidung treffen, sollten Sie eine unabhängige Stelle aufsuchen.
Jedes Jahr bekommen Verbraucher, die eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine Standmitteilung. Mit den Informationen können viele Verbraucher allerdings nichts anfangen.
Das hat auch einen guten Grund. Schließlich enthält rund ein Viertel der Standmitteilungen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Sie sind daher somit unvollständig. Es sollten Informationen zu:
enthalten sein.
Gleichzeitig haben Sie das Recht zu erfahren, wenn sich die bezifferten Angaben ändern. Das bedeutet, wenn der Lebensversicherer einige Angaben ändert. Voraussetzung dafür aber ist, dass diese der Entwicklung des Vertrags dienen oder sich dadurch in der Überschussbeteiligung eine Änderung ergibt.
In regelmäßigen Abständen werden E-Mails oder Telefax versendet, in denen Erben für meist im Ausland verstorbene Personen gesucht werden. Mittlerweile auch als SMS. Meist melden sich die vermeintlichen Anwälte bei Ihnen mit der Erläuterung, dass
Es gibt aber auch viele Versicherer, die zeigen, dass es besser geht. Sie haben darüber hinaus andere Angaben drin. Diese Angaben sind wünschenswert, so dass der Verbraucher ausreichend informiert ist.
Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die
Ein großes Problem stellen die unterschiedlichen Begriffe dar. Schließlich nutzen die Versicherer verschiedene Bezeichnungen, obwohl sie das Gleiche meinen.
Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist
An die gesetzlichen Vorgaben in den Standmitteilungen halten sich nicht alle Versicherer. Die Generali Lebensversicherung scheint dazu zu gehören. Eine Kundin hat sich sogar über die Informationen in der Standmitteilung beschwert.
Die wichtigsten Leistungsdaten sind laut der Kunden nicht enthalten. Auch bei einer genauen Überprüfung wurde festgestellt, dass nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Angaben zur garantierten Überschussbeteiligung und die Angaben zur Ablaufleistung fehlten komplett. Nach Nachfrage beim Versicherer teilte dieser mit, dass aufgrund technischer Umstände noch keine fristgerechte zum 1. Juli 2018 möglich war.
In diesem Fall sind die Kunden die Leittragenden, denn die Leistungsdaten des Vertrags sind wichtig und sie werden ihnen vorenthalten. Kunden fordern ihr Recht auf die wichtigen Angaben ein und lassen den Versicherer mit einem Verstoß nicht durchkommen.
Auch die Gothaer Versicherung hat sich gesetzlich unkorrekt verhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Sie räumt ein, dass sie in Zukunft das geltende Auskunftsrecht für Kunden nicht mehr ignoriert. Der Marktführer wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings erst abgemahnt. Der Grund dafür war, dass ein Kunde eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge bis 1999 gebeten hat. Die Gothaer lehnte die Forderung ab. Dies mit der Aussage, dass eine genaue Aufstellung aller gezahlten Beiträge einfach zu aufwendig ist.
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FAQs zum Thema Standmitteilung
Leider gibt es bis heute keine einheitlichen Standards bei der Standmitteilung von Lebensversicherungen. Es gibt nur wenige rechtliche Mindestanforderungen. Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass selbst die Mindestanforderungen selten eingehalten werden.
Bei der Ablaufleistung handelt es sich um den Betrag, der ausgezahlt wird, wenn der Vertrag gekündigt oder die Summe sowieso ausgezahlt wird.
Bei dem Rückkaufswert handelt es sich um eine Bezeichnung in der Standmitteilung. Es handelt sich um die zu zahlende Leistung bei einer Kündigung.
Die Standmitteilung ist ein Kontoauszug der Lebensversicherung, der alle wichtigen Informationen enthält. Sie erhalten alle Informationen rund um die Lebensversicherung, wenn alle Details in der Standmitteilung aufgelistet sind. Somit ist die Standmitteilung eine mehr als sinnvolle Mitteilung für jeden Verbraucher.
Die Standmitteilung wird einmal im Jahr rausgeschickt und enthält alle wichtigen Informationen rund um die abgeschlossene Lebensversicherung.
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Lebens- und Rentenversicherungen sind heute keine Seltenheit mehr und sie laufen teilweise mehrere Jahrzehnte. Sie dienen in erster Linie der finanziellen Absicherung. Informationen zur Lebens- und Rentenversicherung bekommen Sie mit der Standmitteilung. Bei der Standmitteilung handelt es sich um einen Kontoauszug, der einmal im Jahr versendet wird. Aber leider fehlen bis heute wichtige Informationen in den Standmitteilungen. Der Verbraucherschutz empfiehlt, dass sich jeder Verbraucher mit einer Lebens- und Rentenversicherung eine ausführliche Standmitteilung zuschicken lässt und im Notfall den Versicherer anklagt, wenn Informationen fehlen.
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