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Standmitteilung: Versicherer informieren zu wenig über Verträge – Rückkaufswert, Auszahlungssumme und Überschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben Angaben


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Bei den sogenannten Standmitteilungen handelt es sich um die jährlichen Kontoauszüge von Lebens- und Rentenversicherungen. Einige Versicherer lassen mit Absicht einfach ein paar Daten weg, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Jahr bekommen Sie eine Information zur Entwicklung Ihrer Lebensversicherung. Diese Information ist die sogenannte Standmitteilung.
  • Es gibt Informationen, die in einer Standmitteilung zu stehen haben. Die Marktwächter mussten allerdings feststellen, dass einige Versicherer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
  • Im Grunde brauchen die Sparer deutlich mehr Angaben als in der Standmitteilung stehen. Nur so können Sie sich ausreichend über die Entwicklung informieren.

Verbraucher fragen sich inzwischen  in vielen Situationen, wie es eigentlich mit der eigenen Lebensversicherung weitergehen soll. Familienzuwachs, Jobverlust, Eigenheim und akute Geldsorgen sind nur ein paar Situationen. Das Leben ist bekanntlich ein Mysterium und birgt immer neue Änderungen. In solchen Situationen kommen daher viele Fragen auf:

  • Soll ich die Lebensversicherung behalten?
  • Kann ich den finanziellen Engpass mit einem Kredit überbrücken?
  • Wie viel Geld bekomme ich am Ende ausgezahlt?
  • Sind meine Angehörigen ausreichend abgesichert?
  • Soll ich die Lebensversicherung lieber kündigen?

Die Standmitteilung hilft dabei, diese Fragen zu beantworten. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle wichtigen Informationen enthalten sind. Fehlen Informationen, dann ist guter Rat teuer.

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Die Standmitteilung

Bei der Standmitteilung handelt es sich eigentlich nur um einen jährlichen Kontoauszug der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherung.

Der Versicherte erhält mit der Standmitteilung Informationen zur Entwicklung des Vertrages und welche Leistung in Zukunft zu erwarten ist. Aber das ist nur in der Theorie der Fall. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.

Gesetzesänderung zur Standmitteilung

Im Sommer 2016 haben Marktwächter sich mit der Standmitteilung und ihrem Inhalt beschäftigt. Sie haben den Informationsgehalt untersucht und erhebliche Missstände entdeckt.

Die Untersuchung hat einige Mängel aufgedeckt. Dadurch gab es eine verbraucherfreundliche Gesetzänderung, die im Sommer 2018 aktiv wurde. Die Versicherer sind nun verpflichtet deutlich mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu offenbaren. Allerdings halten sich leider nicht alle Versicherer an die Vorgaben.

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Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben

Jedes Jahr bekommen Verbraucher, die eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine Standmitteilung. Mit den Informationen können viele Verbraucher allerdings nichts anfangen.

Das hat auch einen guten Grund. Schließlich enthält rund ein Viertel der Standmitteilungen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Sie sind daher somit unvollständig. Es sollten Informationen zu:

  • Leistungen im Todesfall
  • Leistungen bei Ablauf
  • Höhe der garantierten Überschüsse

enthalten sein.

Gleichzeitig haben Sie das Recht zu erfahren, wenn sich die bezifferten Angaben ändern. Das bedeutet, wenn der Lebensversicherer einige Angaben ändert. Voraussetzung dafür aber ist, dass diese der Entwicklung des Vertrags dienen oder sich dadurch in der Überschussbeteiligung eine Änderung ergibt.

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Angaben für die Standmitteilung

Es gibt aber auch viele Versicherer, die zeigen, dass es besser geht. Sie haben darüber hinaus andere Angaben drin. Diese Angaben sind wünschenswert, so dass der Verbraucher ausreichend informiert ist.

Die wichtigen Angaben sind:

  • Der Rückkaufwert, der immer dann ausgezahlt wird, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen. Mit Hilfe des Rückkaufswertes beurteilen Sie den aktuellen Ist-Stand Ihres Vertrages und das ist wichtig.
  • Die garantierten Überschüsse bei Rückkauf, die Ihnen bei einer Kündigung zustehen. Nach der Kündigung haben Sie einen Anspruch auf Überschusszahlung. Dies allerdings nur, wenn sie auch im Vertrag stehen. Die Höhe sollte genannt werden, denn dadurch haben Sie ausreichend Informationen zur Zahlung.
  • Die garantierten Überschüsse im Todesfall bekommen Sie ausgezahlt, wenn sie im Vertrag gutgeschrieben sind. Die Höhe ist in der Standmitteilung nachzulesen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass keine Überschüsse gezahlt werden, dann ist ein Hinweis wichtig.
  • Der derzeitige Versicherungsbeitrag ist gerade bei einer Lebensversicherung entscheidend. Manche Versicherungen haben eine dynamische Erhöhung. In der Standmitteilung ist der aktuelle Beitrag zu sehen. Sie brauchen ihn, um dadurch die Restlaufzeitrendite zu ermitteln.
  • Die insgesamt gezahlten Beiträge sind in der Standmitteilung zu nennen. Viele Versicherungen laufen einige Jahrzehnte und sind mit einer dynamischen Erhöhung ausgestattet. Die eingezahlten Beiträge lassen sich folglich nur schwer berechnen. Aus dem Grund sollten die eingezahlten Beiträge in der Standmitteilung festgehalten sein.
  • Die Versicherungsgesellschaft ist wichtig. Insbesondere in der heutigen Zeit haben Sie bei verschiedenen Versicherungen Verträge. Sie können Verwechslungen vermeiden, wenn jede Versicherung ihren Namen auf die Standmitteilung schreibt.
  • Die Versicherungsnummer spielt aufgrund der vielen Verträge eine Rolle, wenn sie bei derselben Gesellschaft sind. Verwechslungen lassen sich vermeiden, wenn die Nummer gut erkennbar ist.
  • Die weitergehenden Informationen sind Angaben zu Kostenarten und Höhen. Aber auch die Sparbeitragshöhe, die versicherten Personen, der Rechnungszins und die Kündigungsfristen zählen dazu. Sie sind zwar für die Renditebestimmung nicht wichtig, aber machen die Versicherung transparenter.
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Die Versicherungen verwenden unterschiedliche Begriffe

Ein großes Problem stellen die unterschiedlichen Begriffe dar. Schließlich nutzen die Versicherer verschiedene Bezeichnungen, obwohl sie das Gleiche meinen.

  • Der Begriff Standmitteilung ist so ein Wort. Eigentlich handelt es sich dabei um einen Kontoauszug für das letzte Jahr. Bei einer Untersuchung wurde festgestellt, dass die Versicherungen 15 andere Wörter für den Begriff Standmitteilung verwenden. Dazu zählen Mitteilung, Information, Wertmitteilung, Übersicht, Leistungsübersicht, Überschussinformation, Unterrichtung, Entwicklung, Wertblatt. Aber auch Kontoauszug, Statusreport, Kundeninformation, Vertragsauskunft, sowie Wertbestätigung und Überschussmitteilung werden hinzu gerechnet.
  • Bei einer Vertragskündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Begriff selber tauchte in 13 der 68 untersuchten Mitteilungen überhaupt nicht auf. Ansonsten fanden sich Bezeichnungen wie Leistungen bei Rückkauf, Rückvergütung, Leistungen bei Kündigung, Wertstand, aktueller Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung, aktueller Wert. Nicht zu vergessen aber auch aktueller Stand bei Rückkauf, Gesamtleistung bei Rückkauf, Gesamtrückvergütung, Auszahlung bei Kündigungstermin und Kontostand.
  • Zu den Überschüssen gehören alle erwirtschafteten Gelder, die neben den Einzahlungen vorhanden sind. Sie fließen jedes Jahr ein. Sie werden unterschiedlich bezeichnet, obwohl der Begriff Überschuss ausreicht. Die Bezeichnungen sind Überschussanteile, Überschussbeteiligungen, Ansammlungsguthaben, Überschussguthaben, Gewinnguthaben, Bonus, Bonusguthaben, Gewinnbeteiligung, Bonusversicherungssumme, Gewinnanteil, Gewinne, Überschussgutschrieben und Überschussanteilguthaben.
  • Die Zahlung bei Beendigung eines Vertrages wird allgemein als Schlussüberschuss bezeichnet und trotzdem tauchen in vielen Mitteilungen andere Begriffe auf. Dazu gehören Schlussgewinn, Schlussüberschussanteile, Schlussüberschussbeteiligung, Schlussgewinnanteile, Schlussgewinnbeteiligung und Schlussgewinnanwartschaft.
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Gesetzliche Vorgaben ignoriert Generali

An die gesetzlichen Vorgaben in den Standmitteilungen halten sich nicht alle Versicherer. Die Generali Lebensversicherung scheint dazu zu gehören. Eine Kundin hat sich sogar über die Informationen in der Standmitteilung beschwert.

Die wichtigsten Leistungsdaten sind laut der Kunden nicht enthalten. Auch bei einer genauen Überprüfung wurde festgestellt, dass nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Angaben zur garantierten Überschussbeteiligung und die Angaben zur Ablaufleistung fehlten komplett. Nach Nachfrage beim Versicherer teilte dieser mit, dass aufgrund technischer Umstände noch keine fristgerechte zum 1. Juli 2018 möglich war.

In diesem Fall sind die Kunden die Leittragenden, denn die Leistungsdaten des Vertrags sind wichtig und sie werden ihnen vorenthalten. Kunden fordern ihr Recht auf die wichtigen Angaben ein und lassen den Versicherer mit einem Verstoß nicht durchkommen.

Die Gothaer räumt ihren Verstoß ein

Auch die Gothaer Versicherung hat sich gesetzlich unkorrekt verhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Sie räumt ein, dass sie in Zukunft das geltende Auskunftsrecht für Kunden nicht mehr ignoriert. Der Marktführer wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings erst abgemahnt. Der Grund dafür war, dass ein Kunde eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge bis 1999 gebeten hat. Die Gothaer lehnte die Forderung ab. Dies mit der Aussage, dass eine genaue Aufstellung aller gezahlten Beiträge einfach zu aufwendig ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Standmitteilung

1. Halten die Versicherer die gesetzlichen Anforderungen bei der Standmitteilung ein?

Leider gibt es bis heute keine einheitlichen Standards bei der Standmitteilung von Lebensversicherungen. Es gibt nur wenige rechtliche Mindestanforderungen. Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass selbst die Mindestanforderungen selten eingehalten werden.

2. Was ist die Ablaufleistung?

Bei der Ablaufleistung handelt es sich um den Betrag, der ausgezahlt wird, wenn der Vertrag gekündigt oder die Summe sowieso ausgezahlt wird.

3. Was ist der Rückkaufswert?

Bei dem Rückkaufswert handelt es sich um eine Bezeichnung in der Standmitteilung. Es handelt sich um die zu zahlende Leistung bei einer Kündigung.

4. Wie sinnvoll ist eine Standmitteilung?

Die Standmitteilung ist ein Kontoauszug der Lebensversicherung, der alle wichtigen Informationen enthält. Sie erhalten alle Informationen rund um die Lebensversicherung, wenn alle Details in der Standmitteilung aufgelistet sind. Somit ist die Standmitteilung eine mehr als sinnvolle Mitteilung für jeden Verbraucher.

5. Wann bekomme ich eine Standmitteilung?

Die Standmitteilung wird einmal im Jahr rausgeschickt und enthält alle wichtigen Informationen rund um die abgeschlossene Lebensversicherung.

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Fazit

Lebens- und Rentenversicherungen sind heute keine Seltenheit mehr und sie laufen teilweise mehrere Jahrzehnte. Sie dienen in erster Linie der finanziellen Absicherung. Informationen zur Lebens- und Rentenversicherung bekommen Sie mit der Standmitteilung. Bei der Standmitteilung handelt es sich um einen Kontoauszug, der einmal im Jahr versendet wird. Aber leider fehlen bis heute wichtige Informationen in den Standmitteilungen. Der Verbraucherschutz empfiehlt, dass sich jeder Verbraucher mit einer Lebens- und Rentenversicherung eine ausführliche Standmitteilung zuschicken lässt und im Notfall den Versicherer anklagt, wenn Informationen fehlen.

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