Telefonwerbung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:12:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Telefonwerbung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bei Anruf Abzocke: Gauner auf Datenjagd – Telefonwerbung, Gewinnspiele, Kontoabbuchungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bei-anruf-abzocke-gauner-auf-datenjagd-telefonwerbung-gewinnspiele-kontoabbuchungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bei-anruf-abzocke-gauner-auf-datenjagd-telefonwerbung-gewinnspiele-kontoabbuchungen/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:12:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56413 Immer wieder erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden über Telefonwerbung, die unzulässig ist. Dabei geht es häufig um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele. Nach einem langen Arbeitstag richten Sie sich auf einen gemütlichen Abend in den eigenen vier Wänden

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Immer wieder erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden über Telefonwerbung, die unzulässig ist. Dabei geht es häufig um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telefonwerbung ist ein weit verbreitetes Geschäft und viele Verbraucher fallen auch heute noch auf die Tricks der Abzocker rein.
  • Die Anrufen dienen dazu, um persönliche Daten abzugleichen oder herauszufinden, oder einfach um ein Gewinnspielabo abzuschließen.

Nach einem langen Arbeitstag richten Sie sich auf einen gemütlichen Abend in den eigenen vier Wänden ein und freuen sich auf den lang ersehnten Feierabend. Auf einmal beginnt das Telefon zu läuten und am anderen Ende behauptet eine Stimme, dass der kostenlose Vertrag an einer Gewinnspielteilnahme ausläuft und nun kostenpflichtig wird. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, aber dafür müssen die persönlichen Daten abgeglichen werden. Diese Anrufe dienen nur dazu, um persönliche Daten herauszufinden oder Ihnen ein Gewinnspielabo anzudrehen.

Bis vor einigen Jahren hat der Vertragsabschluss am Telefon noch funktioniert, aber seitdem sich die Beschwerden häufen, sind Verträge über Gewinnspieldienste nur noch in Textform gültig. Entweder werden sie per Fax oder E-Mail abgeschlossen, aber ein Vertragsabschluss am Telefon ist nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Gewinnspieldiensten und da auch nicht bei allen. Es gilt nur bei Anbieter, bei denen die Anbieter eine Anmeldung oder Registrierung in die Wege leiten. Anrufer, die eine Versicherung, einen Sperrschutz vor Telefonwerbung oder einen Telefonantrag anbieten, können dies weiterhin am Telefon tun und dabei handelt es sich um einen wirksamen Vertrag.

Es gibt verschiedene Maschen, welche die Anrufer anwenden. Die bekannteste Masche ist der angebliche Verbraucherschützer, die telefonisch Sperrboxen gegen Telefonwerbung anbieten oder Sie überreden wollen, sich auf eine Sperrliste einzutragen. Der Eintrag ist allerdings nicht kostenfrei, aber dafür wird künftig die lästige Telefonwerbung verhindert.

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Das tut die Verbraucherzentrale dagegen

Ohne vorher eine ausdrückliche Einwilligung gegeben zu haben, ist heute Telefonwerbung verboten und dazu gehört auch die wahrheitswidrige Behauptung.

Die wahrheitswidrige Behauptung, dass es schon einen Vertrag gibt und Sie daher zur Zahlung verpflichtet sind, ist verboten und wird geahndet.

Die Verbraucherzentrale hat die Möglichkeit das Anbieterverhalten und die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht zu prüfen und im Notfall einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, der auch gerichtlich Bestand hat. Das Problem in dieser praktischen Anwendung ist, dass die meisten Anbieter nicht dingfest gemacht werden können. Sie besitzen meist nur eine Postfachadresse, haben ihren Firmensitz im Ausland oder wechseln immer wieder den Namen.

Eine effektive Durchsetzung der Unterlassungsansprüche lässt sich aufgrund dieser Umstände leider nur schwer durchsetzen. Aus dem Grund setzt der Verbraucherschutz nicht nur auf Verbandsklagen und Abmahnungen, sondern auch auf die Hilfe von Gesetzinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit.

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Die richtige Vorgehensweise

Der Verbraucherschutz ist aktiv dabei, um den Anbietern den Kampf anzusagen, aber auch Sie als Verbraucher können sich schützen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei.

  • Die Forderung zurückweisen!

Sie sind sich sehr sicher, dass Sie dem Vertragsangebot nicht zugestimmt haben, dann weisen Sie die Forderung sofort zurück und gleichzeitig fordern Sie den Anbieter auf, Ihnen nachzuweisen, dass ein solcher Vertrag zustande kam. Der Vertragsabschluss wird sofort widerrufen, das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Zudem fechten Sie den Vertrag aufgrund von arglistiger Täuschung an und kündigen fristlos. Dazu bietet die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben an, das kostenlos zur Verfügung steht. Das Schreiben kann auch bei unberechtigten Forderungen oder Rechnungen zum Einsatz kommen.

Ist die Forderung zurückgewiesen und es flattern Mahnungen ins Haus, dann lassen Sie sich nicht einschüchtern! Schaltet sich ein Inkassobüro ein, dann erklären Sie ihm gegenüber, dass die Forderung zurückgewiesen wurde und dass der Anbieter den Vertragsabschluss nachweisen soll. Eine Reaktion ihrerseits muss dann erst wieder erfolgen, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht per Post kommt. Sie haben dann das Recht innerhalb von zwei Wochen ein Widerspruchsformular auszufüllen und dem Mahnbescheid zu widersprechen.

  • Kontoauszüge regelmäßig überprüfen

Beiträge dürfen nicht vom Konto abgebucht werden, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. Eine Abbuchung ist nur mit dem Lastschriftverfahren möglich, aber bereits abgebuchte Beiträge lassen sich auch zurück buchen. Dazu haben Sie acht Wochen Zeit.

Lastschriften, bei denen keine Kontobelastungserlaubnis vorhanden ist, können bis zu 13 Monate zurück gebucht werden. Die Fristen sind relativ lang, aber trotzdem sind unberechtigte Kontobelastungen sofort der Bank zu melden und rückgängig zu machen. Die kontoführende Stelle muss eine Rückbuchung veranlassen.

Kontoauszüge sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Abbuchungen, die unberechtigt sind, wird sofort die Bank informiert. Sie macht die Buchung rückgängig und berichtigt den Kontostand.

  • Kontonummer im Notfall wechseln

Ihre Daten sind im Umlauf, wenn mehrere Anbieter unberechtigte Abbuchungen getätigt haben. Die einzige Möglichkeit ist dann nur noch ein Kontowechsel.

Bei unbefugten Abbuchungen muss Strafanzeige gestellt werden, die bei Polizei oder Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet wird.

  • Mit den eigenen Daten sparsam sein

Die Masche mit der Telefonwerbung ist war illegal, aber funktioniert nur, wenn die richtigen Daten vorhanden sind. Aus dem Grund sind Sie immer sparsam mit ihren Daten.

Daten werden aus verschiedenen Anlässen rausgegeben, aber sollte nicht klar sein, wofür diese sind, dann ist sofort nachzufragen. Nur eine zufriedenstellende Antwort wird akzeptiert, bei abweisenden Antworten geben Sie die Daten nicht heraus. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle Informationen preis zu geben, die mit dem Zweck der Daten zu tun haben.

Im Internet gilt äußerste Vorsicht bei der Vergabe von Daten. Telefon- und Kontoverbindungsdaten sind nicht rauszugeben, auch wenn es notwendig scheint. Ungebetene Anrufe oder Anrufe, von Unternehmen, die Sie nicht kennen, bei denen werden keine Daten rausgegeben.

Teilnahmen an Lotterien oder Gewinnspielen sind möglich, aber ein Blick auf das Kleingedruckte ist wichtig. In der Regel reicht für eine Teilnahme eine Postadresse, alle anderen Angaben sind zu vermeiden. Bevor die Daten an dritte Parteien weitergegeben werden, sollten Sie immer kritisch sein. Besondere Vorsicht gilt, wenn nur ein pauschaler Hinweis vorhanden ist oder die Weitergabe an Dritte konkret benannt wird.

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Vorsicht: Bundesweit zocken falsche Bankmitarbeiter ab – Polizei gibt Tipps

Wenn Ihre Hausbank bei Ihnen anruft, sollten Sie besonders wachsam sein. Immer häufiger rufen Kriminelle als Mitarbeiter der Hausbank an und zocken ahnungslose Bankkunden ab. Die Maschen sind ganz verschieden. Dafür ist die Vorgehensweise sehr

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anruf Abzocke

1. Welches sind die bekanntesten Anruf-Abzocken?

Heute gibt es zahlreiche Anruf-Abzocken, aber drei davon sind in letzter Zeit am häufigsten aufgetreten. Ping-Calls, Call-ID-Spooning und Ja-Falle sind die Maschen, die im Moment angewendet werden.

2. Wie läuft die Ja-Falle ab?

Bei der Ja-Falle ruft eine Person an und verwickelt Sie in ein harmloses Gespräch. Die Antworten werden aufgezeichnet und das Ja wird herausgefiltert, und einfach in eine andere Aufnahme eingespielt.

3. Wie funktioniert die Call-ID-Spooning Masche?

Das Telefon klingelt und eine bekannte Nummer scheint auf dem Display. In der Realität kommt der Anruf aber von einer anderen Nummer und die Person am anderen Ende fordert den Angerufenen auf, Wertgegenstände an einen Boten zu übergeben oder Geld in Ausland zu überweisen. Die Gutgläubigkeit der Menschen wird ausgenutzt.

4. Worauf muss bei den Ping-Calls geachtet werden?

Bei den Ping-Calls klingelt es nur recht kurz und dann wird aufgelegt. Der Angerufene soll zurückrufen und landet dann im Ausland, wo der Anruf richtig teuer ist.

5. Wie schützt man sich vor Anruf-Abzocken?

Sie schützen sich am besten vor den Anruf-Abzocken, indem keine Daten über das Telefon rausgegeben werden. Auch ansonsten sind persönliche Daten wie eine Geheimzahl zu behandeln, geben Sie sie nie an unbekannte oder unseriöse Unternehmen heraus.

Fazit

In der heutigen Zeit sind sogenannte Werbeanrufe beinah an der Tagesordnung. Sie sind nicht nur lästig, sondern schädigen meist auch finanziell. Heutzutage ist es nicht mehr möglich, dass eine Gewinnspielteilnahme am Telefon abgeschlossen wird, aber das hindert die Abzocker nicht an dem Versuch. Ist das Geld einmal weg, dann ist schnelles Handeln gefragt, um den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist: Geben Sie niemals ihre persönlichen Daten heraus, weder am Telefon noch bei vermeintlichen Gewinnaktionen!

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„Treueangebote“: Wenn der Telefon-Anbieter zweimal klingelt – Prüfen Sie alle gesendeten Unterlagen und schreiben Sie im Notfall einen Widerruf https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/#respond Tue, 27 Apr 2021 12:31:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63161 Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und

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Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und eine Vertragsverlängerung oder einen Tarifwechsel zu fördern. Idealerweise sogar direkt am Telefon, denn der Markt ist hart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kampf um Kunden ist eröffnet und dadurch, dass der Markt sehr hart ist setzen viele Unternehmen auf Telefonwerbung um neue Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten.
  • Die Telefonanrufe häufen sich mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
  • Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit setzen die Unternehmen die Werbeanrufe ein, um sich die Kunden zu sichern.

Auf dem TK-Markt ist der Wettbewerb sehr hart, denn neben den Kampf um neue Kunden müssen die Unternehmen auch die vorhandenen Kunden halten. Somit ist es kein Wunder, dass viele Bestandskunden gerade zum Ende der Vertragslaufzeit immer mehr umsorgt werden. Die Anbieter wollen die Kunden nicht kampflos aufgeben, wenn es zu einer Kündigung kommt. Aber Sie sollten vor solchen Aktionen auf der Hut sein, denn blindes Vertrauen ist nicht hilfreich, schon gar nicht, wenn es um die Seriosität des Unternehmens geht.

Seit Jahrzehnten ist das beliebteste Mittel für die Kundenansprache die sogenannte telefonische Werbung. Mit den Worten „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ versuchen die Unternehmen Kunden zu ködern und eine Vertragsverlängerung oder einen Vertragsabschluss zu erhalten. Mit Hilfe des Telefonanrufs werden die potentiellen Kunden in der Regel nur über die positiven Seiten des Vertrags oder Tarifs aufgeklärt und die anderen Aspekten werden einfach nicht genannt. Dazu können die 24-monatige Laufzeit oder die deutlich höheren Kosten gehören. Am Ende reicht von Ihnen ein ganz einfaches „Ja“, damit Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Wichtig:

„Ich schicke Ihnen das schon mal zu und Sie können sich das Ganze in aller Ruhe überlegen“ – mit solchen Sätzen werden Sie überlistet, wenn Sie sich zuerst informieren wollen und keinen direkten Abschluss machen. Das Unternehmen will, dass der Vertrag geschlossen wird und dann muss er widerrufen werden, aber Sie sind der Meinung, dass Sie keine Verpflichtung eingegangen sind. Bei einem Blick in die Unterlagen stellen Sie selten fest, dass es sich nur um Infomaterial handelt und nicht um eine Vertragsbestätigung. Wenn die Widerrufsfrist erst einmal abgelaufen ist, dann kommen Sie aus der Nummer nicht so einfach wieder raus.

Bei einem solchen Telefonat wird mit allen Mitteln und Tricks gearbeitet, denn wenn Sie bereits gekündigt haben, dann kann der Anrufer die telefonische Absprache so interpretieren, dass die Kündigung nicht mehr gültig ist und es zu einem neuen Vertrag kommt. Im Endeffekt können Sie den neuen Vertrag widerrufen, aber dann werden Sie dezent darauf hingewiesen, dass Sie den alten Vertrag nie gekündigt haben. In den meisten Fällen ist die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt schon lange abgelaufen und Sie müssen ein weiteres Jahr bei dem Anbieter bleiben. Zwar ist die Behauptung meist nicht haltbar, aber ein Rechtsstreit ist somit vorprogrammiert.

Achtung:

Bei der Sichtung der Unterlagen wird Ihnen meist erst die Konsequenz klar und ein Blick ins Kleingedruckte ist ein Muss, aber dann kommt es zu einem bösen Erwachen. Aus dem Grund sollten Sie schon direkt am Telefon nachfragen oder wenn Sie Zweifel haben, dann dem Anrufer deutlich machen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Vertrag geben wird.

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Telefonbetrüger legal reinlegen: So kann Telefonabzocke Spaß machen

Telefonabzocke nach Gewinnspielen kann nerven. Wie wäre es, wenn Sie den Spieß einmal umdrehen und der Abzocker zum Opfer wird? Finden Sie heraus, wie Sie bei Werbeanrufen unter Garantie kein Zeitungs-Abo abschließen und keine persönlichen

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Die Rechtslage

Die telefonische Werbung ist bei Bestandskunden nur erlaubt, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt.

Das bedeutet, wenn Sie eine untergeschobene Erklärung haben und Sie diese nicht aktiv bestätigt haben, dann ist sie unwirksam. Der Anbieter darf Sie als Bestandskunden nur ohne Einwilligung anrufen, wenn es um konkrete Aspekte eines bestehenden Vertrages geht und dazu gehören technische Probleme. Ein Tarifwechsel oder neue Verträge gehören nicht dazu. Der Anruf erfolgt unter dem Deckmantel, dass ein Problem vorhanden ist und auch dann darf das Unternehmen kein Werbegespräch daraus machen, wenn im Vorfeld keine Einwilligung kam.

Wichtig:

Verträge, die aufgrund eines unerlaubtes Anrufes gemacht werden sind ohne Einschränkungen wirksam, denn es handelt sich um Fernabsatzgeschäfte, so dass am Ende das Widerrufsrecht zum Tragen kommen kann. Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage und ist auch bei einem Tarifwechsel gültig, wenn Sie innerhalb eines bestehenden Vertrages wechseln.

Natürlich ist es fraglich, ob ein Vertragsabschluss am Telefon überhaupt wirksam sein kann, wobei es aber meist um den Inhalt des Gesprächs geht und dann kommt es auch auf den Einzelfall an. Allerdings ist es sehr viel aufwendiger darüber zu streiten als einfach den Vertrag zu widerrufen. Außerdem ist die Beweislage in der Regel recht schwer.

Sie sind Finalist Warnung vor Abo-Verkauf per Werbeanruf
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonwerbung

1. Ist Telefonwerbung legal?

Telefonwerbung ist nicht legal, denn in der Regel werden Kunden dazu animiert einen neuen Vertrag abzuschließen oder einen Kauf am Telefon durchzuführen.

2. Wann darf ein Unternehmen mich zwecks Telefonwerbung anrufen?

Jedes Unternehmen hat das Recht Sie anzurufen, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben haben und das ist heute bei vielen Käufen der Fall. Im Kleingedruckten steht, dass das Unternehmen die Daten auch an Dritte weitergeben darf und diese rufen dann einfach Zuhause an.

3. Woher haben die Unternehmen meine Daten?

Die Daten für die Telefonwerbung sind entweder von einem anderen Unternehmen weitergereicht oder von einem Datensammler gekauft worden. Es gibt Unternehmen, die nur die Aufgabe haben Kundendaten zu sammeln.

4. Wie kann ich einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden?

Es gibt ein paar Tricks, womit Sie einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden können. Lassen Sie sich nur Infomaterial zuschicken und prüfen Sie die Unterlagen sofort nach dem Eingang. Vermeiden Sie das Wort „Ja“ am Telefon und reden Sie immer in ganzen Sätzen.

5. Wie lässt sich der Vertrag rückgängig machen?

In der Regel können Sie von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, denn ein Rechtsstreit ist langwierig und kosten intensiv.

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Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung (wie Zeitschriftenabo)

Ungebetene Anrufer verkaufen am Telefon diverse Produkte wie Abos für Zeitschriften. Oft wird dabei verschwiegen, dass es sich um einen Telefonverkauf handelt. Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe an, mit denen Sie unberechtigte Forderungen gegenüber Firmen und Inkassodienstleistern

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Fazit

In den letzten Jahren hat die Telefonwerbung immer mehr zugenommen, denn mittlerweile rufen Unternehmen schon mehrfach am Tag zu allen möglichen Uhrzeiten an, um Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten. Allerdings ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung nicht erlaubt, aber die Rechtslage ist schwierig. Aus dem Grund sollten Sie keine Verträge am Telefon abschließen, die gesendete Unterlage genau kontrollieren und im Notfall einen schriftlichen Widerruf verfassen.

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Checklisten: Wenn Verbraucher einen Verstoß melden wollen – detaillierte Beweise sind entscheidend für das Verfahren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checklisten-wenn-verbraucher-einen-verstoss-melden-wollen-detaillierte-beweise-sind-entscheidend-fuer-das-verfahren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checklisten-wenn-verbraucher-einen-verstoss-melden-wollen-detaillierte-beweise-sind-entscheidend-fuer-das-verfahren/#respond Fri, 29 Jan 2021 12:15:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60438 Sammeln Sie Informationen, wenn Sie einen Verstoß melden wollen. Dadurch verhindern Sie, dass eine mögliche Abmahnung nicht aus Mangel an Beweisen schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist. Unseriöse Unternehmen versuchen mit immer neuen

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Sammeln Sie Informationen, wenn Sie einen Verstoß melden wollen. Dadurch verhindern Sie, dass eine mögliche Abmahnung nicht aus Mangel an Beweisen schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sammeln Sie ausreichend Beweise, um eine Abmahnung erfolgreich zu machen.
  • Verstöße gibt es haufenweise und es werden beinah täglich mehr.
  • Lassen Sie sich nichts gefallen und wehren Sie sich!

Unseriöse Unternehmen versuchen mit immer neuen Varianten den Verbraucher mit Werbebriefen, am Telefon oder mit einer Kaffeefahrt über den Tisch zu ziehen. Um diese aufzudecken und entsprechend zu melden, müssen Sie einige Informationen sammeln. Nur so haben Sie gute Karten für die Abmahnung und das Verfahren wird nicht aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Notizen bei der Telefonwerbung

Ausreichend Beweise bekommen Sie, wenn Sie bei der Telefonwerbung die folgenden Dinge notieren.

  • die vollständige Anschrift des Unternehmens oder des Callcenters
  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Name des Anrufers
  • Nummer des Anrufers
  • Nummer des Angerufenen
  • Schilderung des Gesprächsablaufs bis ins kleine Detail
  • Unterlagen versandt?
  • Fordern Sie eine Kopie an.

Notizen bei Gewinnversprechungen

Auch bei Gewinnversprechungen gibt es ein paar Punkte, die Sie unbedingt notieren.

  • die vollständige Anschrift des Unternehmens oder des Callcenters
  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Name des Anrufers
  • Nummer des Anrufers
  • Nummer des Angerufenen
  • Rückrufnummer
  • Inhalt des Gesprächs oder der Bandansage
  • Dauer des Rückrufs
  • Kosten für den Rückruf

Informationen sammeln bei Gewinnversprechen inklusive Kaffeefahrt

Das Thema Kaffeefahrt ist umstritten, während einige Menschen gern fahren, sind andere Menschen nicht überzeugt. 

  • Originalwerbung der Veranstaltung
  • Teilnahme des Verbrauchers
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
  • Sachverhaltsschilderung des Gesprächs im Detail
  • Versprechen gemacht, eingehalten oder nicht eingehalten
  • Kauf bei der Veranstaltung
  • Geschenk erhalten oder nicht bekommen
  • schriftliche Unterlagen

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Verstoß melden

1. Kann jeder Verbraucher einen Verstoß melden?

Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit einen Verstoß zu melden, aber Sie müssen ausreichend Informationen haben. Zu den Informationen zählen nicht nur Einzelheiten zum Verstoß, sondern auch Daten, Namen, Uhrzeiten und alle anderen Angaben rund um den Verstoß und das Unternehmen.

2. Handelt es sich bei Telefonwerbung um einen Verstoß?

Die Verbraucher erhalten täglich mehrfach Anrufe von Unternehmen und in den Anrufen geht es meist um Werbung, Rabatt- und Kaufmöglichkeiten. Diese Werbeanrufe sind nur zum Teil erlaubt und der Verbraucher muss der telefonischen Werbung zugestimmt haben. Ansonsten handelt es sich wirklich um einen Verstoß und diese kann gemeldet werden.

3. War auf Kaffeefahrt und habe die versprochenen Geschenke nicht bekommen – was tun?

Kaffeefahrten sind bei der älteren Generation sehr beliebt, denn Sie sind in Gesellschaft unterwegs, bekommen ein Geschenk und kommen gleichzeitig unter Leute. Die Kaffeefahrten werben mit zusätzlichen Geschenken oder sehr günstigen Preise, sodass eine Fahrt interessant wird. Leider ist es immer häufiger der Fall, dass es weder einen guten Preis noch ein Geschenk gibt. In so einem Fall muss der Verstoß unbedingt gemeldet werden und dafür heben Sie alle Unterlagen auf.

4. Wie lange dauert ein Verstoßverfahren?

Es gibt keine genauen Zeitvorgaben wie lange ein Verstoßverfahren dauert, denn alle Beweise sind zu prüfen. Erst, wenn alle Beweise vorliegen und bewiesen sind, kommt es zu einem Verfahren.

5. Wo muss ein Verstoß gemeldet werden?

Ein Verstoß kann bei unterschiedlichen Vereinen und Einrichtungen gemeldet werden, die sich auf Verbraucherschutz spezialisiert haben. Bringen Sie zum Gespräch unbedingt alle Beweismittel und Informationen mit, damit die Sachlage sofort richtig aufgenommen wird.

Fazit

Immer mehr Verbraucher sind enttäuscht, fühlen sich verraten und wollen Gerechtigkeit. Die einzige Möglichkeit, um Gerechtigkeit zu bekommen ist ein Verstoßverfahren. Ein Verfahren entsteht nur, wenn Sie ausreichend Beweise für den Verstoß sammeln. Wenn Sie einen Anruf erhalten, dann notieren Sie sich alle wichtigen Informationen. Wenn Sie Werbung für eine Kaffeefahrt bekommen, dann behalten Sie die Originalwerbung und alle Vertragsunterlagen. Nur ausreichende Beweise sorgen dafür, dass das Verfahren am Ende auch von Erfolg gekrönt ist.

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Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde? – Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-sie-haben-immer-ein-14-taegiges-widerrufsrecht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-sie-haben-immer-ein-14-taegiges-widerrufsrecht/#respond Wed, 16 Dec 2020 12:45:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58169 In den letzten Jahren haben die Haustür- und Telefonverkäufe stark zugenommen und die Gas- und Stromanbieter haben Verbrauchern Energieverträge untergeschoben, die sie gar nicht brauchen und nicht abschließen wollten. Die Betroffenen können gegen die ungewollten

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In den letzten Jahren haben die Haustür- und Telefonverkäufe stark zugenommen und die Gas- und Stromanbieter haben Verbrauchern Energieverträge untergeschoben, die sie gar nicht brauchen und nicht abschließen wollten. Die Betroffenen können gegen die ungewollten Energieverträge vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbeanrufe und Haustürbesuche haben meist zur Folge, dass Sie einen Vertrag bekommen, den Sie nicht wollen und dazu gehört auch der Wechsel zu einem neuen Strom- und Gasanbieter.
  • Die Zählernummer ist immens wichtig und wenn Sie nicht wechseln wollen, dann geben Sie die Nummer niemals heraus.
  • Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen, wenn Sie bei Ihrem Anbieter bleiben wollen.

Strom- und Gasverträge unterschieben

Werbeanrufe und Haustürverkäufe sind in den letzten Jahren stark angestiegen und haben auch vor dem Bereich von Gas und Strom nicht halt gemacht.

  • Die Energieanbieter schicken sogenannte Vermittler los, die sich am Telefon oder an der Haustür mit Ihnen unterhalten. Im Gespräch geht es überwiegend um Energieverträge und konkrete Tarifangebote, aber dass der Vermittler auf einen neuen Anbieter hinaus will, dass wird nicht deutlich. Dabei handelt es sich um den Direktvertrieb, bei denen der Vermittler für einen neuen Vertrag eine Provision bekommt.
  • Der Vermittler fragt während des Gesprächs detaillierte Daten ab, von der Zählernummer bis hin zum aktuellen Energielieferanten. Der Name und die Adresse dazu und schon kann der Vermittler einen Wechsel vollziehen. Bisher muss der bisherige Anbieter keine Kündigungsvollmacht einfordern und der Wechsel funktioniert nahtlos.
  • Überraschender Weise erhalten Sie nur wenige Tage nach dem Gespräch ein Begrüßungsschreiben des neuen Anbieter. Dazu gibt es eine schriftliche Kündigungsbestätigung des „alten“ Anbieters und der Wechsel ist komplett. Sie haben nichts davon mitbekommen.

In der Vergangenheit wurden solche Vorgänge schon von einigen großen Strom- und Gasanbietern angewendet, aber das Vorgehen ist illegal.

Melden Sie sofort die unerlaubten Werbeanrufe!

Übrigens sind Werbeanrufe nicht erlaubt, wenn Sie als Verbraucher nicht ausdrücklich eine Zustimmung zum Anruf gegeben haben. Bei den Anrufen handelt es sich um sogenannte „cold calls“ und die Bundesnetzagentur geht schon seit Jahren gegen sie vor. Sie verhängen hohe Bußgelder. Sogar einige Vorgänge der Verbraucherzentrale NRW gegen unerlaubte Werbeanrufe von Energieanbietern sind bekannt. Sie melden der Bundesnetzagentur die unerlaubten Werbeanrufe!

Energievertrag untergeschoben – Die nächsten Wege

Sie haben einen Energievertrag untergeschoben bekommen und wollen ihn überhaupt nicht, dann gibt es ein paar Dinge, die Sie tun können.

Vertrag widerrufen (schriftlich)

  1. Für jeden Vertrag haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch bei einem Vertrag, den Sie am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben. Die Frist beginnt normalerweise am Tag des Vertragsabschlusses, aber nur, wenn der Vermittler Sie ausreichend über das Widerrufsrecht informiert hat.
  2. Eine Belehrung nach Vertragsabschluss sorgt dafür, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen später beginnt. Dann beginnt sie nämlich erst nach der Belehrung selber.
  3. Ihre Frist für den Widerruf beträgt ein Jahr und 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, wenn Sie nicht ordnungsgemäß belehrt worden.
  4. Der Widerruf wird immer schriftlich beim neuen Lieferanten eingereicht und dazu reicht ein Fax meist aus. Perfekt ist ein Einschreiben. Wichtig ist, dass eine E-Mail für ein Widerrufschreiben nicht geeignet ist.

Bevor Sie einen Widerruf verfassen nehmen Sie eine Beratung durch die Verbraucherzentrale in Anspruch. Dann können Sie klären, ob Sie das Recht auf Widerspruch oder welche anderen Rechte Sie haben.

„Alten“ Energieanbieter kontaktieren

  1. Der „alte“ Energieanbieter muss schnellstmöglich erfahren, dass Sie gar nicht kündigen wollen. Sie können dafür sorgen, dass die Kündigung nicht wirksam wird.
  2. Auf der Energierechnung finden Sie den Verteilnetzbetreiber, mit dem Sie Kontakt aufnehmen sollten, wenn der alte Energieanbieter den Vertrag nicht wieder herstellen möchte oder die früheren Bedingungen anpassen will.
  3. Suchen Sie unbedingt nach einem neuen Tarif, wenn der ungewollte Vertrag erledigt ist. Ansonsten kann es passieren, dass Sie einen teuren Grundversorgungstarif nehmen müssen. Haben Sie keinen Vertrag, dann springt automatisch der Grundversorger ein.
Symbolbild Anruf
Unerlaubte Werbeanrufe: So wehren Sie sich bei illegalen Telefonanrufen

Ungewollte Werbeanrufe können zu einer richtigen Plage für Verbraucher werden. Häufig werden Dienstleistungen oder Abonnements am Telefon angeboten. Wir erklären, was Sie konkret dagegen tun können und wo Sie sich beschweren sollten. E-Mails als Werbung für

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Der Schutz vor einem ungewollten Anbieterwechsel

Damit Sie keinen ungewollten Anbieterwechsel vollziehen, haben wir ein paar Dinge auf einen Blick zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen.

  • Geben Sie niemals die Zählernummer an! Die Zählernummer steht auf dem Zähler und ist für den Energieanbieter sehr wichtig. Wenn Sie nicht wechseln wollen, dann geben Sie die Zählernummer nicht an. Allein für die Erstellung eines Angebotes braucht der Energielieferant die Nummer und auf für alle weiteren Schritte ist die Zählernummer entscheidend.

Solange der Vermittler die Zählernummer nicht hat, kann er Sie auch nicht an einer Lieferstelle also bei einem Energielieferanten anmelden. Ein Vertrag ist somit nicht möglich. Zudem geben Sie am Telefon niemals die Kontoverbindung bekannt.

  • Keine Verträge am Telefon oder an der Haustür abschließen! Immer wieder versuchen die Energieanbieter mit Hilfe des Telefons einen neuen Tarif anzubieten und selbst, wenn es sich um den aktuellen Lieferanten handelt, stimmen Sie nicht einfach zu.

Nehmen Sie sich Zeit um einen ordentlichen Preisvergleich durchzuführen und alle Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Während eines Telefonats ist das nicht möglich.

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Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung (wie Zeitschriftenabo)

Ungebetene Anrufer verkaufen am Telefon diverse Produkte wie Abos für Zeitschriften. Oft wird dabei verschwiegen, dass es sich um einen Telefonverkauf handelt. Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe an, mit denen Sie unberechtigte Forderungen gegenüber Firmen und Inkassodienstleistern

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Die Verbraucherschützer ergreifen Maßnahmen

In der letzten Zeit hat die Verbraucherzentrale NRW aufgrund von unverlangter Telefonwerbung, untergeschobenen Verträgen und anderen Verstößen vier Unternehmen abgemahnt und sogar Klage erhoben.

  • Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG

Gegen die Stadtwerke ist beim Landgericht Karlsruhe Klage eingereicht worden, weil einige Verbraucher nur Informationsmaterial verlangt haben und am Ende ein Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten dabei rauskam. Grundsätzlich handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung, aber die Kunden müssen die Wahl zwischen verschiedenen Laufzeiten haben und wenn der Kunde keine freie Wahl hat, dann ist der Vertrag unwirksam. Das Landgericht Karlsruhe hat ein Anerkennungsurteil ausgesprochen und dafür gesorgt, dass das Unternehmen die Auftragsbestätigungen nicht mehr senden darf, wenn Infomaterial gefordert wird. Zudem ist dem Unternehmen untersagt, dass ein Vertrag mit 36 Monaten Laufzeit abgeschlossen werden kann, wenn der Kunde die Laufzeit nicht selber wählt.

  • PST Europe Sales GmbH

Verklagt wurde die PST Europe Sales GmbH aufgrund von Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen. Zudem gab es Beanstandungen in Bezug auf die Kündigungen, denn die neu geworbenen Kunden haben keine Vollmacht zur Kündigung erteilt. In Textform ist eine erforderliche Vollmacht über das Telefon gar nicht möglich. Das Oberlandesgericht München hat den Urteil mittlerweile stattgegeben und zudem untersagt, das Unternehmen den Vertragsabschluss bestätigt, obwohl ein Widerruf vorhanden ist. Die Klage wegen untergeschobenen Verträgen wurde wegen fehlenden Beweisen abgelehnt.

  • Voxenergie GmbH

Die gleichen Verstöße, wie die PST Europe Sales GmbH hat die Voxenergie GmbH gemacht und bekam dafür eine Abmahnung. Das Landgericht Berlin hat das Unternehmen dazu verurteilt, dass die Werbeanrufe und die Kündigungen ohne Vollmacht sofort zu unterlassen sind. In Bezug auf die untergeschobenen Verträge läuft die Klage immer noch.

  • Mivolta GmbH

Klage erhoben wurde auch gegen die Mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung und Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, in denen nicht alle Kontaktdaten enthalten sind. Das Landgericht München hat ein Teil-Anerkennungsurteil erwirkt. Das Unternehmen darf die Verbraucher nicht mehr anrufen, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorhanden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Werbeanruf von 06933399030614 – Vorsicht Telefonverkauf

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema untergeschobene Energieverträge

1. Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter mir kündigt?

Sie müssen nicht befürchten, dass Sie ohne Gas und Strom stehen, denn im schlimmsten Fall übernimmt der Grundversorger die Versorgung bis Sie einen neuen Energielieferanten gefunden haben.

2. Wird der Strom nach einer Kündigung abgestellt?

Strom wird eigentlich nur abgestellt, wenn über einen längeren Zeitraum keine Abschlagszahlungen geleistet wurden. Bei einem Anbieterwechsel findet ein nahtloser Wechsel statt und keine Stromabstellung.

3. Kann ich Werbeanrufe verhindern?

Im Grunde lassen sich Werbeanrufe nicht verhindern, denn beim Surfen im Internet oder bei einer Bestellung gibt es überall Häkchen, die zu setzen sind, um Werbeanrufe zuzulassen. Sobald das Häkchen gesetzt ist, haben Sie das Einverständnis zur Werbung gegeben.

4. Welche Anbieter schicken Vermittler von Tür zu Tür?

Es gibt keine festen Energieanbieter, die Vermittler beschäftigen und sie von Tür zu Tür schicken. Nicht nur die kleinen Energieanbieter nutzen diese Art der Kundenneugewinnung, auch die großen Unternehmen sind dabei.

5. Ist ein untergeschobener Vertrag gültig?

Ein Vertrag ist gültig, sobald Sie einen Unterschrift gesetzt oder eindeutig eine mündliche Genehmigung erteilt haben. Aber Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Paragraph Recht Gesetz
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Fazit

Besuche an der Haustür und Anrufe in den Abendstunden sind nicht gern gesehen, aber genau mit diesen Aktionen versuchen Energieanbieter Kunden zu gewinnen und von einem Anbieterwechsel zu überzeugen. In der Regel schicken die Energieanbieter Vermittler los, die für einen Vertrag Provision bekommen und mit allen Mitteln den Verbraucher zum Wechsel animieren sollen. Egal, wie der Vertrag abgewickelt wird. Sie haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht!

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