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„Treueangebote“: Wenn der Telefon-Anbieter zweimal klingelt – Prüfen Sie alle gesendeten Unterlagen und schreiben Sie im Notfall einen Widerruf


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Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und eine Vertragsverlängerung oder einen Tarifwechsel zu fördern. Idealerweise sogar direkt am Telefon, denn der Markt ist hart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kampf um Kunden ist eröffnet und dadurch, dass der Markt sehr hart ist setzen viele Unternehmen auf Telefonwerbung um neue Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten.
  • Die Telefonanrufe häufen sich mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
  • Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit setzen die Unternehmen die Werbeanrufe ein, um sich die Kunden zu sichern.

Auf dem TK-Markt ist der Wettbewerb sehr hart, denn neben den Kampf um neue Kunden müssen die Unternehmen auch die vorhandenen Kunden halten. Somit ist es kein Wunder, dass viele Bestandskunden gerade zum Ende der Vertragslaufzeit immer mehr umsorgt werden. Die Anbieter wollen die Kunden nicht kampflos aufgeben, wenn es zu einer Kündigung kommt. Aber Sie sollten vor solchen Aktionen auf der Hut sein, denn blindes Vertrauen ist nicht hilfreich, schon gar nicht, wenn es um die Seriosität des Unternehmens geht.

Seit Jahrzehnten ist das beliebteste Mittel für die Kundenansprache die sogenannte telefonische Werbung. Mit den Worten „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ versuchen die Unternehmen Kunden zu ködern und eine Vertragsverlängerung oder einen Vertragsabschluss zu erhalten. Mit Hilfe des Telefonanrufs werden die potentiellen Kunden in der Regel nur über die positiven Seiten des Vertrags oder Tarifs aufgeklärt und die anderen Aspekten werden einfach nicht genannt. Dazu können die 24-monatige Laufzeit oder die deutlich höheren Kosten gehören. Am Ende reicht von Ihnen ein ganz einfaches „Ja“, damit Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Wichtig:

„Ich schicke Ihnen das schon mal zu und Sie können sich das Ganze in aller Ruhe überlegen“ – mit solchen Sätzen werden Sie überlistet, wenn Sie sich zuerst informieren wollen und keinen direkten Abschluss machen. Das Unternehmen will, dass der Vertrag geschlossen wird und dann muss er widerrufen werden, aber Sie sind der Meinung, dass Sie keine Verpflichtung eingegangen sind. Bei einem Blick in die Unterlagen stellen Sie selten fest, dass es sich nur um Infomaterial handelt und nicht um eine Vertragsbestätigung. Wenn die Widerrufsfrist erst einmal abgelaufen ist, dann kommen Sie aus der Nummer nicht so einfach wieder raus.

Bei einem solchen Telefonat wird mit allen Mitteln und Tricks gearbeitet, denn wenn Sie bereits gekündigt haben, dann kann der Anrufer die telefonische Absprache so interpretieren, dass die Kündigung nicht mehr gültig ist und es zu einem neuen Vertrag kommt. Im Endeffekt können Sie den neuen Vertrag widerrufen, aber dann werden Sie dezent darauf hingewiesen, dass Sie den alten Vertrag nie gekündigt haben. In den meisten Fällen ist die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt schon lange abgelaufen und Sie müssen ein weiteres Jahr bei dem Anbieter bleiben. Zwar ist die Behauptung meist nicht haltbar, aber ein Rechtsstreit ist somit vorprogrammiert.

Achtung:

Bei der Sichtung der Unterlagen wird Ihnen meist erst die Konsequenz klar und ein Blick ins Kleingedruckte ist ein Muss, aber dann kommt es zu einem bösen Erwachen. Aus dem Grund sollten Sie schon direkt am Telefon nachfragen oder wenn Sie Zweifel haben, dann dem Anrufer deutlich machen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Vertrag geben wird.

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Die Rechtslage

Die telefonische Werbung ist bei Bestandskunden nur erlaubt, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt.

Das bedeutet, wenn Sie eine untergeschobene Erklärung haben und Sie diese nicht aktiv bestätigt haben, dann ist sie unwirksam. Der Anbieter darf Sie als Bestandskunden nur ohne Einwilligung anrufen, wenn es um konkrete Aspekte eines bestehenden Vertrages geht und dazu gehören technische Probleme. Ein Tarifwechsel oder neue Verträge gehören nicht dazu. Der Anruf erfolgt unter dem Deckmantel, dass ein Problem vorhanden ist und auch dann darf das Unternehmen kein Werbegespräch daraus machen, wenn im Vorfeld keine Einwilligung kam.

Wichtig:

Verträge, die aufgrund eines unerlaubtes Anrufes gemacht werden sind ohne Einschränkungen wirksam, denn es handelt sich um Fernabsatzgeschäfte, so dass am Ende das Widerrufsrecht zum Tragen kommen kann. Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage und ist auch bei einem Tarifwechsel gültig, wenn Sie innerhalb eines bestehenden Vertrages wechseln.

Natürlich ist es fraglich, ob ein Vertragsabschluss am Telefon überhaupt wirksam sein kann, wobei es aber meist um den Inhalt des Gesprächs geht und dann kommt es auch auf den Einzelfall an. Allerdings ist es sehr viel aufwendiger darüber zu streiten als einfach den Vertrag zu widerrufen. Außerdem ist die Beweislage in der Regel recht schwer.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonwerbung

1. Ist Telefonwerbung legal?

Telefonwerbung ist nicht legal, denn in der Regel werden Kunden dazu animiert einen neuen Vertrag abzuschließen oder einen Kauf am Telefon durchzuführen.

2. Wann darf ein Unternehmen mich zwecks Telefonwerbung anrufen?

Jedes Unternehmen hat das Recht Sie anzurufen, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben haben und das ist heute bei vielen Käufen der Fall. Im Kleingedruckten steht, dass das Unternehmen die Daten auch an Dritte weitergeben darf und diese rufen dann einfach Zuhause an.

3. Woher haben die Unternehmen meine Daten?

Die Daten für die Telefonwerbung sind entweder von einem anderen Unternehmen weitergereicht oder von einem Datensammler gekauft worden. Es gibt Unternehmen, die nur die Aufgabe haben Kundendaten zu sammeln.

4. Wie kann ich einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden?

Es gibt ein paar Tricks, womit Sie einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden können. Lassen Sie sich nur Infomaterial zuschicken und prüfen Sie die Unterlagen sofort nach dem Eingang. Vermeiden Sie das Wort „Ja“ am Telefon und reden Sie immer in ganzen Sätzen.

5. Wie lässt sich der Vertrag rückgängig machen?

In der Regel können Sie von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, denn ein Rechtsstreit ist langwierig und kosten intensiv.

Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung (wie Zeitschriftenabo)

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Fazit

In den letzten Jahren hat die Telefonwerbung immer mehr zugenommen, denn mittlerweile rufen Unternehmen schon mehrfach am Tag zu allen möglichen Uhrzeiten an, um Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten. Allerdings ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung nicht erlaubt, aber die Rechtslage ist schwierig. Aus dem Grund sollten Sie keine Verträge am Telefon abschließen, die gesendete Unterlage genau kontrollieren und im Notfall einen schriftlichen Widerruf verfassen.

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