Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Streaming-Dienste, Portabilitätsverordnung und mehr erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.
Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.
Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.
Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.
Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.
Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.
Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.
Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.
Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.
Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.
Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.
Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.
Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.
Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.
Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.
FAQs zum Thema Geoblocking
Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.
Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.
Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.
Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.
Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.
Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.
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Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.
Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.
Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen
Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.
Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.
Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.
Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.
Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.
Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.
Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.
Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.
Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.
Mit der Joyn-App für Android und iOS können Sie über 50 Fernsehsender Live schauen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Serien und TV-Shows aus der Mediathek als Stream zur Verfügung. Auf Joyn müssen Sie sich nicht
Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.
Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.
Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.
Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.
Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.
FAQs zum Thema Geoblocking
Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.
Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.
Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.
Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.
Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.
Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.
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]]>Android | iOS | |
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Kategorie: | Produktivität | |
Sprachen: | Deutsch | Deutsch |
In-App-Käufe: | 0,60 € bis 59,95 € pro Artikel | 4,99 € bis 64,99 € pro Artikel |
Altersfreigabe: | USK ab 0 Jahren | 4+ |
Getestete Version: | 2.10 | |
Herunterladen: | Download | Download |
Die Gratis-App schützt Sie auf dem Smartphone in ungesicherten WLAN-Netzen wie im Hotel oder in Restaurants durch eine verschlüsselte Datenübertragung. Dadurch können Ihre persönlichen Daten vom Internetanbieter, dem WLAN-Betreiber oder einem Hacker nicht abgefangen und ausgespäht werden.
Wenn Sie nur gelegentlich mit dem Handy surfen, können Sie den VPN-Client vollständig kostenlos verwenden. Dafür schenkt Ihnen Avira monatlich ein Datenvolumen von 500 Megabyte. Tipp: Registrieren Sie sich kostenlos, damit Sie das doppelte Datenvolumen (1 Gigabyte) nutzen können.
Zahlende Kunden erhalten von Avira nicht nur ein unbegrenztes Datenvolumen. Interessant ist auch der automatische Schutz. Nach entsprechender Konfiguration der Gratis-App erkennt der VPN-Client, wenn Sie sich mit einem unsicheren Netzwerk verbinden und verschlüsselt Ihre Daten automatisch.
Die Geschwindigkeit der VPN-Verbindung lässt trotz Premium-Version teilweise zu wünschen übrig. In einigen Fällen kam es in unserem Test auch zu Verbindungsabbrüchen.
Der Aufbau der VPN-Verbindung dauert teils sehr lange. In einigen Fällen und einigen Netzwerken kommt gar keine Verbindung zustande. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern im Ernstfall auch eine Sicherheitsgefahr.
TikTok ist eine kostenlose Video-App für kleine und große Künstler. Aber was können Sie mit der App machen? Ein kurzes Video aufnehmen, mit dem Lieblingslied hinterlegen und mit Freunden oder der Welt teilen. Funktioniert TikTok wirklich
Insgesamt macht die VPN-App von Avira einen gute Eindruck. Vor allem in unsicheren WLAN-Netzen bietet die Verschlüsselungs-App deutlich mehr Sicherheit und schützt Ihre Privatsphäre. Praktisch ist auch, dass Sie den VPN-Client mit beschränktem Datenvolumen kostenlos nutzen können. Das genügt für eine gelegentliche Nutzung. 34 Serverstandorte stehen weltweit zur Verfügung. Nicht gefallen hat uns, dass wir teilweise eine geringe Verbindungsgeschwindigkeit in Kauf nehmen mussten und die iOS-App teils etwas träge wirkt.
Welche Erfahrung haben Sie mit Avira Phantom VPN gemacht. Nutzen Sie die Android- oder iOS-App? Vielleicht haben Sie sich auch für einen anderen VPN-Dienst entschieden und können unseren Lesern einen Tipp geben.
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Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind und das Internet dort ebenfalls nutzen, gibt es eigentlich nur zwei kostengünstige Varianten, zumindest solange es Roaming-Gebühren noch gibt. Sie können einerseits ein Internetcafé besuchen. Dort ist die Übertragungsrate meist nicht zufriedenstellend. Außerdem müssen Sie aufpassen, dass Sie sich von allen aufgerufenen Seiten wieder abmelden.
Die zweite Möglichkeit sind öffentliche WLAN-Netze. Diese werden auch als WLAN-Hotspots bezeichnet. Allerdings müssen Sie hier auf Sicherheit achten. Damit ihre Kommunikation nicht ausgespäht wird, empfiehlt sich die Nutzung von VPN-Tunneln. Die Virtual Private Networks verfüge über eine Verschlüsselung, welche auch Tunnel genannt wird. Über diesen Tunnel werden die Anfragen der Internetnutzer an den Server des VPN-Providers gesendet. Dieser leitet die Anfrage an die Zielseite weiter.
Der Vorteil von VPN-Tunneln: Sie bekommen eine anonyme IP-Adresse verpasst. Außerdem wird alles, was von Ihrem Rechner ausgeht verschlüsselt. Es steckt in dem sicheren Tunnel und kann von außen nicht gelesen werden.
Ein angenehmer Nebeneffekt ist, dass Sie aufgrund der verschleierten IP-Adresse plötzlich auch YouTube-Videos sehen können, die in Deutschland eigentlich nicht zur Verfügung stehen.
Ihre Daten werden an den Tunnel-Provider gesendet. Diesem sollten Sie vertrauen können. Denn dieser weiß, wer Sie sind und was Sie im Internet interessiert. Gibt der Provider diese sensiblen Daten weiter, kann das bei Ihnen unter anderem zu unerwünschten Spam beziehungsweise Werbung führen.
Unterm Strich müssen Sie am Ende schauen, welche Daten die einzelnen Anbieter speichern, wieviel die Nutzung des Diensts kostet und wie man sich registrieren muss. Am Ende zählt neben Ihrem Bauchgefühl auch die Erfahrung anderer Nutzer.
Mit der Android– und iOS-App surfen Sie unterwegs sicher in öffentlichen WLAN-Netzen. Die kostenlose App laden Sie bei Google Play beziehungsweise im App Store herunter. Sie können die Anwendung ohne Anmeldung testen. Dann steht Ihnen aber nur ein Land als virtueller Standort zur Verfügung.
Legen Sie über das Menü ein Konto an, können Sie den vollen Funktionsumfang zunächst kostenfrei für drei Stunden testen.
Die Benutzung des Gratis-Proxy ist dabei denkbar einfach. Wir erklären Ihnen die Schritte anhand der iPhone-App:
Sollten Sie sich dafür entscheiden, ein Profil anzulegen, dann können Sie mit diesem Profil insgesamt fünf Geräte nutzen.
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