Abzocker | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:12:55 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Abzocker | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bei Anruf Abzocke: Gauner auf Datenjagd – Telefonwerbung, Gewinnspiele, Kontoabbuchungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bei-anruf-abzocke-gauner-auf-datenjagd-telefonwerbung-gewinnspiele-kontoabbuchungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bei-anruf-abzocke-gauner-auf-datenjagd-telefonwerbung-gewinnspiele-kontoabbuchungen/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:12:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56413 Immer wieder erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden über Telefonwerbung, die unzulässig ist. Dabei geht es häufig um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele. Nach einem langen Arbeitstag richten Sie sich auf einen gemütlichen Abend in den eigenen vier Wänden

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Immer wieder erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden über Telefonwerbung, die unzulässig ist. Dabei geht es häufig um Lottospielgemeinschaften und Gewinnspiele.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telefonwerbung ist ein weit verbreitetes Geschäft und viele Verbraucher fallen auch heute noch auf die Tricks der Abzocker rein.
  • Die Anrufen dienen dazu, um persönliche Daten abzugleichen oder herauszufinden, oder einfach um ein Gewinnspielabo abzuschließen.

Nach einem langen Arbeitstag richten Sie sich auf einen gemütlichen Abend in den eigenen vier Wänden ein und freuen sich auf den lang ersehnten Feierabend. Auf einmal beginnt das Telefon zu läuten und am anderen Ende behauptet eine Stimme, dass der kostenlose Vertrag an einer Gewinnspielteilnahme ausläuft und nun kostenpflichtig wird. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, aber dafür müssen die persönlichen Daten abgeglichen werden. Diese Anrufe dienen nur dazu, um persönliche Daten herauszufinden oder Ihnen ein Gewinnspielabo anzudrehen.

Bis vor einigen Jahren hat der Vertragsabschluss am Telefon noch funktioniert, aber seitdem sich die Beschwerden häufen, sind Verträge über Gewinnspieldienste nur noch in Textform gültig. Entweder werden sie per Fax oder E-Mail abgeschlossen, aber ein Vertragsabschluss am Telefon ist nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Gewinnspieldiensten und da auch nicht bei allen. Es gilt nur bei Anbieter, bei denen die Anbieter eine Anmeldung oder Registrierung in die Wege leiten. Anrufer, die eine Versicherung, einen Sperrschutz vor Telefonwerbung oder einen Telefonantrag anbieten, können dies weiterhin am Telefon tun und dabei handelt es sich um einen wirksamen Vertrag.

Es gibt verschiedene Maschen, welche die Anrufer anwenden. Die bekannteste Masche ist der angebliche Verbraucherschützer, die telefonisch Sperrboxen gegen Telefonwerbung anbieten oder Sie überreden wollen, sich auf eine Sperrliste einzutragen. Der Eintrag ist allerdings nicht kostenfrei, aber dafür wird künftig die lästige Telefonwerbung verhindert.

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Das tut die Verbraucherzentrale dagegen

Ohne vorher eine ausdrückliche Einwilligung gegeben zu haben, ist heute Telefonwerbung verboten und dazu gehört auch die wahrheitswidrige Behauptung.

Die wahrheitswidrige Behauptung, dass es schon einen Vertrag gibt und Sie daher zur Zahlung verpflichtet sind, ist verboten und wird geahndet.

Die Verbraucherzentrale hat die Möglichkeit das Anbieterverhalten und die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht zu prüfen und im Notfall einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, der auch gerichtlich Bestand hat. Das Problem in dieser praktischen Anwendung ist, dass die meisten Anbieter nicht dingfest gemacht werden können. Sie besitzen meist nur eine Postfachadresse, haben ihren Firmensitz im Ausland oder wechseln immer wieder den Namen.

Eine effektive Durchsetzung der Unterlassungsansprüche lässt sich aufgrund dieser Umstände leider nur schwer durchsetzen. Aus dem Grund setzt der Verbraucherschutz nicht nur auf Verbandsklagen und Abmahnungen, sondern auch auf die Hilfe von Gesetzinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit.

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Die richtige Vorgehensweise

Der Verbraucherschutz ist aktiv dabei, um den Anbietern den Kampf anzusagen, aber auch Sie als Verbraucher können sich schützen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei.

  • Die Forderung zurückweisen!

Sie sind sich sehr sicher, dass Sie dem Vertragsangebot nicht zugestimmt haben, dann weisen Sie die Forderung sofort zurück und gleichzeitig fordern Sie den Anbieter auf, Ihnen nachzuweisen, dass ein solcher Vertrag zustande kam. Der Vertragsabschluss wird sofort widerrufen, das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Zudem fechten Sie den Vertrag aufgrund von arglistiger Täuschung an und kündigen fristlos. Dazu bietet die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben an, das kostenlos zur Verfügung steht. Das Schreiben kann auch bei unberechtigten Forderungen oder Rechnungen zum Einsatz kommen.

Ist die Forderung zurückgewiesen und es flattern Mahnungen ins Haus, dann lassen Sie sich nicht einschüchtern! Schaltet sich ein Inkassobüro ein, dann erklären Sie ihm gegenüber, dass die Forderung zurückgewiesen wurde und dass der Anbieter den Vertragsabschluss nachweisen soll. Eine Reaktion ihrerseits muss dann erst wieder erfolgen, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht per Post kommt. Sie haben dann das Recht innerhalb von zwei Wochen ein Widerspruchsformular auszufüllen und dem Mahnbescheid zu widersprechen.

  • Kontoauszüge regelmäßig überprüfen

Beiträge dürfen nicht vom Konto abgebucht werden, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. Eine Abbuchung ist nur mit dem Lastschriftverfahren möglich, aber bereits abgebuchte Beiträge lassen sich auch zurück buchen. Dazu haben Sie acht Wochen Zeit.

Lastschriften, bei denen keine Kontobelastungserlaubnis vorhanden ist, können bis zu 13 Monate zurück gebucht werden. Die Fristen sind relativ lang, aber trotzdem sind unberechtigte Kontobelastungen sofort der Bank zu melden und rückgängig zu machen. Die kontoführende Stelle muss eine Rückbuchung veranlassen.

Kontoauszüge sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Abbuchungen, die unberechtigt sind, wird sofort die Bank informiert. Sie macht die Buchung rückgängig und berichtigt den Kontostand.

  • Kontonummer im Notfall wechseln

Ihre Daten sind im Umlauf, wenn mehrere Anbieter unberechtigte Abbuchungen getätigt haben. Die einzige Möglichkeit ist dann nur noch ein Kontowechsel.

Bei unbefugten Abbuchungen muss Strafanzeige gestellt werden, die bei Polizei oder Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet wird.

  • Mit den eigenen Daten sparsam sein

Die Masche mit der Telefonwerbung ist war illegal, aber funktioniert nur, wenn die richtigen Daten vorhanden sind. Aus dem Grund sind Sie immer sparsam mit ihren Daten.

Daten werden aus verschiedenen Anlässen rausgegeben, aber sollte nicht klar sein, wofür diese sind, dann ist sofort nachzufragen. Nur eine zufriedenstellende Antwort wird akzeptiert, bei abweisenden Antworten geben Sie die Daten nicht heraus. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle Informationen preis zu geben, die mit dem Zweck der Daten zu tun haben.

Im Internet gilt äußerste Vorsicht bei der Vergabe von Daten. Telefon- und Kontoverbindungsdaten sind nicht rauszugeben, auch wenn es notwendig scheint. Ungebetene Anrufe oder Anrufe, von Unternehmen, die Sie nicht kennen, bei denen werden keine Daten rausgegeben.

Teilnahmen an Lotterien oder Gewinnspielen sind möglich, aber ein Blick auf das Kleingedruckte ist wichtig. In der Regel reicht für eine Teilnahme eine Postadresse, alle anderen Angaben sind zu vermeiden. Bevor die Daten an dritte Parteien weitergegeben werden, sollten Sie immer kritisch sein. Besondere Vorsicht gilt, wenn nur ein pauschaler Hinweis vorhanden ist oder die Weitergabe an Dritte konkret benannt wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anruf Abzocke

1. Welches sind die bekanntesten Anruf-Abzocken?

Heute gibt es zahlreiche Anruf-Abzocken, aber drei davon sind in letzter Zeit am häufigsten aufgetreten. Ping-Calls, Call-ID-Spooning und Ja-Falle sind die Maschen, die im Moment angewendet werden.

2. Wie läuft die Ja-Falle ab?

Bei der Ja-Falle ruft eine Person an und verwickelt Sie in ein harmloses Gespräch. Die Antworten werden aufgezeichnet und das Ja wird herausgefiltert, und einfach in eine andere Aufnahme eingespielt.

3. Wie funktioniert die Call-ID-Spooning Masche?

Das Telefon klingelt und eine bekannte Nummer scheint auf dem Display. In der Realität kommt der Anruf aber von einer anderen Nummer und die Person am anderen Ende fordert den Angerufenen auf, Wertgegenstände an einen Boten zu übergeben oder Geld in Ausland zu überweisen. Die Gutgläubigkeit der Menschen wird ausgenutzt.

4. Worauf muss bei den Ping-Calls geachtet werden?

Bei den Ping-Calls klingelt es nur recht kurz und dann wird aufgelegt. Der Angerufene soll zurückrufen und landet dann im Ausland, wo der Anruf richtig teuer ist.

5. Wie schützt man sich vor Anruf-Abzocken?

Sie schützen sich am besten vor den Anruf-Abzocken, indem keine Daten über das Telefon rausgegeben werden. Auch ansonsten sind persönliche Daten wie eine Geheimzahl zu behandeln, geben Sie sie nie an unbekannte oder unseriöse Unternehmen heraus.

Fazit

In der heutigen Zeit sind sogenannte Werbeanrufe beinah an der Tagesordnung. Sie sind nicht nur lästig, sondern schädigen meist auch finanziell. Heutzutage ist es nicht mehr möglich, dass eine Gewinnspielteilnahme am Telefon abgeschlossen wird, aber das hindert die Abzocker nicht an dem Versuch. Ist das Geld einmal weg, dann ist schnelles Handeln gefragt, um den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist: Geben Sie niemals ihre persönlichen Daten heraus, weder am Telefon noch bei vermeintlichen Gewinnaktionen!

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Abzocke mit falschen Tickets und Unterkünften: So entlarvt man Urlaubs-Fakes und Abzocker. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abzocke-mit-falschen-tickets-und-unterkuenften-so-entlarvt-man-urlaubs-fakes-und-abzocker/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abzocke-mit-falschen-tickets-und-unterkuenften-so-entlarvt-man-urlaubs-fakes-und-abzocker/#respond Thu, 19 Nov 2020 14:39:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56343 Der Kauf von falschen Tickets sorgt dafür, dass sich ein schöner Urlaubstraum in einen wahren Urlaubsalbtraum verwandelt. Auch die Buchung einer nicht existierenden Unterkunft ist einfach nur grauenhaft. Im schlimmsten Fall treten Sie die Reise

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Der Kauf von falschen Tickets sorgt dafür, dass sich ein schöner Urlaubstraum in einen wahren Urlaubsalbtraum verwandelt. Auch die Buchung einer nicht existierenden Unterkunft ist einfach nur grauenhaft. Im schlimmsten Fall treten Sie die Reise sogar gar nicht erst an. Insbesondere die Rückforderung des Geldes kann Schwierigkeiten machen. Die Urlaubs-Fakes erkennen ist die einzige Möglichkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Werben mit extrem günstigen Angeboten ist ein Indiz dafür, dass es sich um ein typisches Fake-Angebot handelt.
  • Werbung und Buchung ist nur über Reiseseiten möglich, die unbekannt sind oder über die sozialen Medien. Eine direkte Kommunikation existiert nicht. Man kann sich stattdessen mit Messengerdiensten behelfen.
  • Ohne einen Reisesicherungsschein oder ein Flugticket handelt es sich wahrscheinlich um einen Fake. In diesem Fall sollten Sie  sich sofort an die Polizei wenden.

Im Internet finden sich viele Angebote, die einen günstigen Urlaub versprechen. Aber es gibt nicht nur die offiziellen Fluggesellschaften und die echten Unterkünfte. Dazu kommen noch die unzähligen unseriösen Anbieter. Diese wollen dem Verbraucher nur das Geld aus der Tasche ziehen.

Das Vorgehen der Abzocker

Reiseschnäppchen werden oft in den sozialen Netzwerken angeboten. Die Kommunikation läuft dann fast immer nur über diese Seite. Manchmal aber auch über einen der bekannten Messengerdienste.

Die Abzocker sind manchmal nur schwer von den seriösen Anbietern zu unterscheiden. Grund dafür ist, dass sie professionelle Webseiten betreiben, die einen seriösen Eindruck vermitteln. Auf den Internetseiten werden Unterkünfte, Flüge und Pauschalreisen zum Schnäppchenpreis angeboten. Aber Internetseiten lassen sich heute mit Baukastensystemen innerhalb von Minuten erstellen. Oftmals ähneln sie dann sogar den namenhaften Seiten. Das Nachahmen der bekannten Reiseanbieter und Fluggesellschaften sorgt für Vertrauen. Daher werden die immens günstigen Preise nur selten hinterfragt.

Fake-Unterkünfte gibt es sogar bei den großen Anbietern wie fewo-direkt, AirBnB oder booking.com. Sie unterscheiden sich nur schwer von den seriösen Angeboten.

Miese Abzockmaschen

In der Regel haben alle Abzockmaschen eines gemeinsam: Die Abzocker bieten ganz besondere Schnäppchen und verlangen den gesamten Preis im Vorfeld.

Anzahlungen weit vor dem Reiseantritt sind in der heutigen Zeit eigentlich üblich. Genau dies ist das Perfide an der Masche. Die Abzocker haben ein leichtes Spiel und fallen eine lange Zeit nicht aus.

Achtung

Eine Anzahlung von bis zu 20% ist korrekt und das dürfen Reiseveranstalter verlangen. Aber dafür müssen sie einen Reisesicherungsschein ausstellen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: bei einzelnen Flugreisen oder bei der Buchung von Unterkünften. Bei seriösen Anbietern wird die Restsumme frühestens 30 Tage vor dem Antritt der Reise fällig.

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5 Tipps, um Fake-Reiseangebote zu erkennen

Damit Sie nicht auf die unseriösen Anbieter reinfallen, haben wir hier die fünf wichtigsten Tipps zusammengestellt.

  1. Ein gesundes Misstrauen gilt bei allen Angeboten, die in den sozialen Netzwerken zu finden sind. Sicherlich schalten dort auch namenhafte Unternehmen Werbung. Die Buchung selbst fällt jedoch komplett anders aus. Klicken Sie daher nicht den angebotenen Link in der Anzeige an. Suchen Sie stattdessen die Internetseite des Reiseanbieters direkt auf.
  2. Der Anbieter muss immer überprüft werden. Dies gilt insbesondere dann wenn es sich um einen neuen und noch vollkommen unbekannten Anbieter handelt. Ein Blick auf das Impressum hilft in der Regel. Fehlt es aber komplett, sollte auf das angebliche Schnäppchen besser verzichtet werden. Ohne ein Impressum haben Sie schließlich keinen Ansprechpartner, an den Sie spätere Ansprüche stellen können.
  3. Bei einem vorhandenen Impressum gilt es auf den Geschäftssitz zu achten. Der vermeintliche Geschäftssitz wird über die Suchmaschinen und Satellitenansichten kontrolliert. Dadurch lässt sich erkennen, ob an der angegeben Adresse überhaupt eine Firma ansässig ist.
  4. Die gezielte Suche nach negativen Bewertungen ist auch sehr hilfreich. Die positiven Bewertungen sind in der heutigen Zeit leider sehr häufig gefaked. Bei den negativen Bewertungen macht man sich stattdessen keine solche Mühe. Die Warnhinweise von Betroffenen sind dagegen sehr aussagekräftig.
  5. Die Abzocker orientieren sich bei der Namensgebung oft an den bekannten Namen und Marken. So wollen sie einen seriösen Eindruck hinterlassen. Hier hilft die Seite des Luftfahrtbundesamtes. Sie informiert darüber, welche ausländischen und deutschen Flugunternehmen genehmigt sind.

Vertrauen ist gut, Prüfung ist besser

Hier noch einige generelle Tipps, mit denen man zweifelhafte Angebote als solche entlarven kann.

  • Auf vielen Seiten sind Gütesiegel zu finden. Die sollen im Idealfall angeklickt werden. Und schon landen Sie auf der Seite des Ausstellers. Dort gilt es zu überprüfen, ob der Aussteller das Gütesiegel wirklich an den Anbieter vergeben hat. Die Gültigkeitsdauer und alle anderen Informationen zum Gütesiegel sind dort ebenfalls nachzulesen.
  • Mit Hilfe der Suchmaschinen werden vermeintliche Schnäppchen oft entlarvt. Der Standort der Unterkunft lässt sich einfach überprüfen. Man muss nur alle Angaben des Anbieters eingeben. Bei einer Satellitenaufnahme zeigt sich, ob an der angegebenen Adresse ein Hotel oder ein Unterkunft steht.
  • Professionelle Bilder von privaten Unterkünften sind ein Zeichen dafür, dass es sich um einen Fake handelt. Die Angaben müssen stimmig mit der gezeigten Ansicht übereinstimmen.
  • Ein verdächtiges Indiz auf einen unseriösen Anbieter sind auffällig günstige Preise.
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Wenn Sie eine Unterkunft für Ihren Urlaub oder einen längerfristigen Aufenthalt suchen, durchstöbern Sie auch das Internet und vergleichen dabei die Preise. Auf Fake-Seiten werden Sie dabei gehörig abgezockt.  Im Internet können Sie nicht nur beim

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Fake-Reise gebucht – was nun?

Schnell handelt ist die Devise, wenn Sie einem Urlaubsfake aufgesessen sind.

Zuerst ist die Bank oder die Kreditkartenfirma zu informieren. Damit gibt man ihr die Möglichkeit, bereits gezahltes Geld sofort zurück zu buchen. Günstigstenfalls kann die Zahlung dadurch sogar noch gestoppt werden. Die Chancen sind deutlich höher, wenn Sie mit Hilfe der Kreditkarte oder einer Onlinebezahlmethode wie Paypal bezahlt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten die seriösen Plattformen einen Käuferschutz. An den können sich Geschädigte wenden.

Alle Belege und Nachrichten, die mit der Buchung zu tun haben, müssen aufbewahrt werden. Auch die Bezahlung der Tickets gilt es zu dokumentieren.

Die Polizei, Dein Freund und Helfer

Vor Allem ist im Betrugsfall die Polizei sofort zu informieren. Dort kann man eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Dieser Vorgang ist sogar online möglich. Bei einer Strafanzeige, die online gestellt wird, wird der entsprechende Vorgang an die dafür zuständige Stelle weitergeleitet.

Die Verbraucherzentrale vor Ort gibt Aufschluss darüber, ob Sie auf kriminelle Machenschaften reingefallen sind oder nicht.

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Pünktlich zur Urlaubszeit sind wieder Betrüger unterwegs, die es auf das Geld von Urlaubern abgesehen haben. Besonders schlimm ist es, wenn Kriminelle den Urlaubern das Dach über dem Kopf stehlen. Wir erklären, wie es dazu

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Urlaubs-Fakes

1. Wann ist bei der Buchung Vorsicht geboten?

Einfach wird es dem Verbraucher nicht gemacht. Jedoch hilft meist ein Blick in das Kleingedruckte. Dort stehen Informationen zu Nebenkosten, Bettwäsche, Heizung und anderen Kosten. Diese sind oftmals zusätzlich zum günstigen Angebotspreis zu zahlen. Die Nebenkosten sind bei seriösen Anbietern dagegen im Preis inbegriffen und zudem gut sichtbar aufgelistet.

2. Ist es sinnvoll die Angaben des Inserats zu prüfen?

Gerade bei einer Buchung im Internet müssen die Angaben, egal ob der Anbieter oder die Unterkunft, immer geprüft werden. So kann verhindert werden, dass man einem  Fake-Angebot auf den Leim geht. Mit Hilfe von Suchmaschinen und Satellitenbildern ist die Kontrolle einfach und schnell.

3. Kann ich einfach beim Anbieter anrufen?

Wenn eine Telefonnummer vorhanden ist, ist ein direkter Anruf bei dem Anbieter empfehlenswert. Wenn selbst bei mehrmaligen Anrufen Niemand zu erreichen ist, sollten Sie die Finger von dem Angebot lassen.

4. Worauf muss ich vor der Buchung achten?

Damit Sie nicht auf einen Urlaubs-Fake reinfallen, ist auf die Beschreibung zu achten. Der Anbieter sollte genaue Angaben zur Größe und Anzahl, der Betten, der Ausstattung und der Lage hinterlassen.

5. Bedeutet eine Anzahlung, dass es sich um einen Abzocker handelt?

Nicht immer muss eine Anzahlung bedeuten, dass sich ein Abzocker hinter dem Angebot befindet. Viele Anbieter verlangen heute eine Anzahlung, die weit im Vorfeld fällig ist. Der Rest wird dann etwa 30 Tage vor Reisebeginn oder in der Unterkunft fällig.

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Fazit

In den letzten Jahren haben sich gerade im Internet immer mehr Abzocker eingefunden. Die wollen mit Hilfe von Dumpingangeboten die Verbraucher zu einer Buchung verleiten. Leider sind die Abzocker nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Aber mit den oben genannten Ratschlägen können Sie seriöse Angebote von Urlaubs-Fakes leicht unterscheiden.

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