Basiskonto | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 12:14:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Basiskonto | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was das Girokonto bietet – Die verschiedenen Girokonten-Arten, die Möglichkeiten und die unterschiedlichen Kartenarten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:14:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62882 Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten.

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Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten. Die entsprechenden Informationen rund um das Girokonto finden Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die einzelnen Preismodelle und Gebühren, wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten.
  • Die Konditionen rund um die Kontoführung müssen genau geprüft werden und achten Sie auch darauf, dass andere Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ist es Ihnen beispielsweise wichtig, dass eine Filiale in der Nähe ist?
  • Alle Informationen rund um die Kontoarten, das Online-Banking, Kontogebühren, Lastschriften, Überweisungen und Gaunereien haben wir zusammengefasst.

In der heutigen Zeit ist ein eigenes Girokonto für das tägliche Leben mittlerweile unverzichtbar geworden. Sie können im Grunde nur am aktiven Geschäftsleben teilnehmen, wenn Sie ein Girokonto besitzen. Gehalt und Lohn werden nur noch bargeldlos überwiesen und selbst als Sozialhilfeempfänger muss ein Girokonto beim Amt angegeben werden. Die meisten Zahlungen werden heute nur noch bargeldlos abgewickelt und somit führt kein Weg an einem eigenen Finanzmanagement vorbei.

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Die richtige Bank auswählen

Der erste Weg zu einem eigenen Girokonto ist die Suche nach der Bank und dabei durchforsten Sie den Dschungel von Banken und prüfen die Preise und Gebühren.

Die Banken berechnen Pauschalpreise im Bereich der Kontoführung und dazu kommen die Kosten für die einzelnen Buchungsvorgänge. Mittlerweile bieten viele Banken aber auch eine kostenlose Kontoführung an. Aber Sie müssen aufpassen, denn wenn Sie viele Daueraufträge haben, dann sollten Sie darauf achten, dass die Überweisungskosten nicht so hoch sind. Meist bieten die Banken nur eine kostenlose Kontoführung ab, kassieren dann aber bei den Aufträgen richtig ab.

Spezielle Konditionen bieten die Banken für Auszubildende, Studenten, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.

Prüfen Sie aber nicht nur die Konditionen für die Kontoführung bei den Banken, sondern schauen Sie auch, ob Sie eine Filiale vor Ort brauchen oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Zu den normalen Kontogebühren kommen noch Fahrt-, Telefon-, und Portokosten hinzu und auch die Nutzung von Fremdautomaten ist mit Gebühren bestückt. In der Regel unterhalten die Direktbanken keine Filialen, denn sie erledigen alle Aktionen per Telefon, Computer oder Fax.

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Überweisungen, Daueraufträge und Lastschrifteinzüge

Bei den Zahlungsmöglichkeiten eines Girokontos gibt es ein paar Unterschiede.

Überweisung

Die Überweisung ist eine Möglichkeit, um einen einmaligen Geldtransfer durchzuführen. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass Sie selber bestimmen, wann und ob das Geld überwiesen wird. Grundsätzlich lassen sich Überweisungen nicht mehr rückgängig machen, aber Sie können mit der Bank auch eine andere Vereinbarung treffen. Sie können die Überweisung nicht mehr zurückrufen, wenn Sie einmal weg ist und dann spielt es keine Rolle, ob ein Zahlendreher drin ist oder nicht. Sie können dann nur mit dem falschen Empfänger Kontakt aufnehmen, aber das ist nur mit Hilfe der Bank möglich, und das Geld zurückfordern. Bei einer entsprechenden Vereinbarung darf die Bank für eine solche Hilfeleistung ein Entgelt einfordern.

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag bietet sich für die Belastung des Kontos zu bestimmten Terminen an, vor allen Dingen, wenn es um hohe Geldbeträge geht. Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Zeitungen und Schule lassen sich direkt am Monatsanfang bezahlen. Wichtig ist, dass auch der Dauerauftrag nicht zurückgerufen werden kann. Achten Sie darauf, dass eine Änderung des Dauerauftrages ein paar Bankarbeitstage dauern kann und aus dem Grund sollten Sie die Bank frühzeitig informieren.

Sie haben wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlichen Höhen, dann setzen Sie am besten auf das Lastschriftverfahren.

Lastschrifteinzug

Bei dem Lastschriftverfahren beauftragen Sie das Unternehmen Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Sie erteilen der Bank gleichzeitig den Auftrag, dass der Betrag vom Girokonto abgebucht werden darf. Die Lastschrift dürfen Sie innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Diese Funktion ist kostenfrei und kann ohne Begründung durchgeführt werden. Innerhalb einer Frist von 13 Monaten können unberechtigte Belastungen des Girokontos bei dem kontoführenden Institut angezeigt werden. Es gibt Unternehmen, die nur die Einzugsermächtigung als Zahlung anerkennen und dann müssen Sie sich darauf einlassen.

Bei dem Lastschriftverfahren wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem Sepa-Basislastschrift und dem Sepa-Firmenlastschrift. Für Sie als Verbraucher ist nur das Sepa-Basislastschriftverfahren interessant. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet auf Deutsch „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrraum“. In diesem Raum befinden sich 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch andere Länder wie die Schweiz und Norwegen.

Innerhalb von acht Wochen haben Sie das Recht bei dem Sepa-Lastschriftverfahren eine Belastungsbuchung rückgängig zu machen und dazu ist keine Begründung notwendig. Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, wurden 2014 in das Sepa-Mandat überführt, so dass der Kunde keine separate Veranlassung unterschreiben musste.

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Die verschiedenen Bankkarten

Bei der Entscheidung für ein Girokonto bekommen Sie eine Bankkarte, aber heute gibt es je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten verschiedene Karten. Sie haben die Qual der Wahl.

Kundenkarte

Die Kundenkarte ist die einfachste Form, denn mit ihr können Sie nur Kontoauszüge drucken lassen und Bargeld am Schalter abholen.

Girokarte

Die Girokarte ist besser unter dem Namen ec-Karte bekannt und sie ermöglicht zusätzlich die Bargeldabhebung mit Hilfe eines Geldautomaten. Sie haben mit dieser Karte sogar die Möglichkeit Waren zu bezahlen und dafür geben Sie entweder die Geheimnummer (electronic cash) ein oder arbeiten mit der Unterschrift (Einzugsermächtigung).

Geldchip

Die Geldkarte mit Geldchip ermöglicht Ihnen, dass Sie auch Geldbeträge am Automaten begleichen können. Dazu wird der Chip mit Guthaben aufgeladen und dient dann als eine Art elektronische Geldbörse. Sie brauchen also kein Bargeld mehr bereit haben, wenn Sie Parkgebühren oder Fahrkarten bezahlen wollen. Allerdings gibt es auch einen Nachteil, denn wenn die Karte verloren geht, dann ist auch das Geld weg.

In der Zukunft soll mit dem Geldchip auch das kontaktlose Bezahlen möglich sein, denn der Geldchip soll mit den NFC-Chips modifiziert werden. NFC steht dabei für Near Field Communication.

Kreditkarte

Die Kreditkarte ist eine spezielle Karte und mit Hilfe der Unterschrift oder einem PIN können Sie bei allen Vertragspartnern auf der ganzen Welt bargeldlos bezahlen. Sie können sogar Bares an Geldautomaten abheben, wenn Sie den PIN zur Hand haben und die hohen Gebühren nicht scheuen.

Revolving-Kreditkarten

Schon seit Jahren gibt es in den USA und Großbritannien die Revolving-Kreditkarten (revolving: englisch für umwälzend). In Deutschland werden die Karten mit Teilzahlungsfunktion mittlerweile immer häufiger angeboten. Bei den normalen Kreditkarten wird am Ende des Monats die komplette Summe fällig und wird vom Girokonto abgebucht. Anders sieht es mit diesen speziellen Kreditkarten aus, denn am Ende des Monats wird nur ein bestimmter Prozentsatz der offenen Summe vom Girokonto abgebucht.

Das Institut berechnet für diese Flexibilität hohe Zinsen und auch hohe Kosten, aber mittlerweile sind die Varianten auf dem Markt umfangreich. Allerdings können viele Kunden die Revolving-Karte nicht erkennen und außerdem erhöht eine solche Karte das Risiko, dass Sie Waren auf Pump kaufen. Eigentlich könnten Sie sich die Sachen nicht leisten und verlieren dann auch schnell den Überblick. Aus dem Grund warnt die Verbraucherzentrale vor den Revolving-Kreditkarten, denn die Gefahr, dass Sie sich verschulden ist sehr hoch.

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Die verschiedenen Kontoformen

Die Banken bieten nicht nicht nur verschiedene Karten an, sondern auch unterschiedliche Kontoformen und dabei müssen Sie herausfinden, welches Konto für Sie das richtige ist.

Es gibt viel mehr Konten als nur das Standard-Gehaltskonto und vor allen Dingen Ehepaare können zwischen den verschiedenen Optionen auswählen.

Gehaltskonto

Das Gehaltskonto ist auch unter dem Namen Girokonto bekannt und ist das Konto, auf dem das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Eine Verzinsung für das Guthaben bieten nur sehr wenige Banken an, aber Nachfragen kostet nichts und kann sich lohnen. Ein Gehaltskonto, dass auch unter Privatgirokonto zählt, kann auch als Mietkonto, Baukonto oder Konto für Klassenfahrten angelegt werden. Dazu muss kein Gehalt eingehen!

Ein Guthabenkonto bietet sich für alle Kunden an, die finanziell schlechter dastehen oder eine mangelnde Bonität aufweisen. Gutschriften können auch auf diesem Konto entgegengenommen werden und Auszahlungen lassen sich im Rahmen des Guthabens ausführen. Das Konto wird gesperrt, wenn Sie ins Minus rutschen.

Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist ein Konto, welches von mehreren Personen verwaltet wird. Es gibt hier verschiedene Arten und so unterschiedlich sind auch die Rechte und Pflichten.

Und-Konto

Das Und-Konto ist ein Konto für Erbengemeinschaften oder Eheleute, denn die Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das Konto und das Geld verfügen. In der praktischen Anwendung kommt es bei diesem Konto oft zu Schwierigkeiten, denn für eine Transaktion müssen alle Kontoinhaber unterschreiben. Eine solche Lösung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Kontoinhaber über alle Vorgänge immer informiert sein muss. Auch im Todesfall kommt es zu Problemen, denn nur zusammen mit den anderen Erben können Sie dann über das Konto verfügen, aber andersherum sind den Geldeintreibern auch die Hände gebunden. Das Konto darf nur gepfändet werden, wenn gegen alle Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorhanden ist. Ist nur ein Kontoinhaber in die Schuldenfalle geraten, dann darf das Und-Konto nicht angerührt werden.

Oder-Konto

Anders sieht es bei dem Oder-Konto aus, denn ein solches Konto eignet sich für die Einzelnutzung. Geldgeschäfte können auch unabhängig von den anderen Kontoinhabern gemacht werden. Allerdings hat die Unabhängigkeit auch einen Nachteil, denn wenn nur ein Inhaber Schulden anhäuft und es zur Zahlung kommen muss, dann darf das gemeinsame Konto gepfändet werden.

Beispiel:

Die Frau kauft einen Kühlschrank und zahlt ihn nicht, dann haftet auch der Mann.

Eheleute, die verschuldet sind, sollten Sie für Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung entscheiden oder für ein Und-Konto.

Wertpapiertransaktionskonto

Das Wertpapiertransaktionskonto ist ein spezielles Konto für Wertpapiergeschäfte. Sie überweisen beispielsweise einen monatlichen Betrag und von diesem Geld werden Fondsanteile oder Aktien in Ihrem Auftrag gekauft. Für das Guthaben auf diesem Konto erhalten Sie meist Zinsen.

Anderkonto

Das Anderkonto ist nicht für alle Personen geeignet, denn nur ein begrenzter Personenkreis darf ein solches Konto nutzen. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater nutzen ein solches Konto, um Geldzahlungen der Klienten zu machen. Es handelt sich um ein Sonderkonto.

Beispiel:

Ein Verbraucher kauft ein Haus und der Preis landet auf einem Notaranderkonto. Alle Zahlungen werden dann über dieses Konto abgewickelt. Der Bezahlweg ist für Käufer und Verkäufer sehr sicher und somit sollten beide Parteien darauf bestehen.

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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto ist auch unter dem Namen P-Konto bekannt und sorgt dafür, dass ein Existenzminimum erhalten bleibt.

Bei einem normalen Konto musste der Schuldner vor Gericht oder den pfändenden Behörden einen monatlichen Freibetrag durchsetzen, damit ein Überleben möglich ist. Mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist das nicht mehr möglich, denn ein Guthaben von 1.178,59 Euro ist geschützt. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind somit auch geschützt, aber auch Geldgeschenke von dritten Parteien.

Sie müssen als Kontoinhaber keine Aktionen übernehmen, denn kommt es zu einer Pfändung, dann können Sie auch weiterhin in vollem Umfang mit dem Konto arbeiten. Bis zu dem Sockelfreibetrag können Sie Zahlungen und Überweisungen ohne Schwierigkeiten in die Wege leiten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass für Schuldner ein solches Konto einen guten Handlungsspielraum bietet, ist ein solches Konto für einen normalen Kontoinhaber nicht empfehlenswert. Das Konto wird bei der Schufa gemeldet und somit kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt werden.

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Das Recht auf ein Basiskonto

Jeder Verbraucher hat ein Recht auf ein Basiskonto und das ist seit dem 18. Juni 2016 gesetzlich festgelegt.

Das Basiskonto sollte mit den grundlegenden Funktionen ausgestattet sein, so dass Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende auch ein Konto haben können. Das Konto muss Ein- und Auszahlungen in bar, aber auch Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen ermöglichen. Auch die Möglichkeit das Konto online zu führen muss vorhanden sein, wenn die Bank solche Konten im Allgemeinen anbietet. Allerdings darf die Bank für das Basiskonto auch angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Die Kündigung eines Kontos

In der Regel hat jeder Inhaber eines Girokontos die Möglichkeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist das Girokonto zu kündigen.

Manche Banken vereinbaren eine Kündigungsfrist von einem Monat, aber diese Frist ist unzulässig.

Die Bank muss Ihnen eine angemessene Frist setzen, wenn Sie das Geschäftsverhältnis mit der Bank beenden wollen und diese liegt bei mindestens zwei Monaten. Sie müssen schließlich ausreichend Zeit haben, damit Sie ein neues Konto bei einem anderen Institut eröffnen und den Dispokredit abtragen können. Die Bank darf keine Gebühren für die Auflösung des Kontos berechnen.

In der Regel kündigen die Banken eher fristlos, aber auch das ist unzulässig, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Es gibt Kunden die falsche Angaben zur Vermögenslage machen oder das Bankpersonal beleidigen, dann liegt ein Fehlverhalten vor. Eine Kontopfändung oder eine unerlaubte Girokontoüberziehung ist kein solcher Grund und somit darf die Bank auch keine Kündigung aussprechen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Girokonto

1. Wie sinnvoll ist ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar?

Ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar ist sinnvoll, wenn beide Parteien vollen Zugriff auf das Konto und das Guthaben haben sollen. Jeder Ehepartner bekommt eine Girokarte und kann in vollem Umfang über das Konto und das Guthaben verfügen.

2. Wie sicher ist ein P-Konto?

Ein P-Konto dient der finanziellen Sicherheit, damit Sie auch bei hohen Schulden eine Lebensgrundlage haben. Bis zu einem festen Betrag dürfen die Gläubiger nicht an das Guthaben gehen und Sie können Ihr Leben auch weiterhin bestreiten.

3. Muss jede Bank Online-Banking für ein Girokonto anbieten?

In der heutigen Zeit sind die meisten Girokonten mit der Möglichkeit des Online-Bankings verbunden. Heute werden viele Zahlungen online gemacht und diesem Trend haben sich die Banken unterworfen.

4. Was passiert, wenn ich die Karte für das Girokonto verliere?

Bei einem Verlust wenden Sie sich sofort an die Bank und lassen die Karte sperren. Dadurch bekommt der Finder keinen Zugriff auf das Konto und Sie erhalten eine neue Karte mit neuem PIN.

5. Wie hoch sind die Gebühren für ein Girokonto?

Die Gebühren für ein Girokonto sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Während einige Banken ein kostenloses Girokonto anbieten und nur die Transaktionen gebührenpflichtig sind, bieten andere Banken keine kostenfreie Konten an. Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch!

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Fazit

In der heutigen Zeit besitzt fast jeder Verbraucher ein eigenes Girokonto, um Zahlungen zu tätigen, Geld abzuheben und Zahlungen zu empfangen. Die Banken bieten verschiedene Girokonten-Arten an und auch die Karten sind recht verschieden. Bevor Sie sich für ein Konto mit passender Karte entscheiden, sollten Sie sich genau informieren und sich auch über Gebühren und Kosten informieren.

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Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:42:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61010 Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber nur wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält. Mit dem Konto kann er z.B. seine Zahlungsvorgänge durchführen, aber nur für den privaten Zweck. Mit einem

Der Beitrag Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber nur wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält. Mit dem Konto kann er z.B. seine Zahlungsvorgänge durchführen, aber nur für den privaten Zweck. Mit einem berechtigten Verbraucher muss inzwischen jedes Kreditinstitut einen entsprechenden Basiskonto-Vertrag abschließen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Verbraucher hat ein Anrecht auf ein Konto, wenn er seinen Wohnsitz in Europa hat.
  • Das Basiskonto ist ein Konto, das nur für private Zwecke genutzt wird.
  • Auch Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende haben Anrecht auf ein Basiskonto.

Das Basiskonto – Wer hat Anspruch?

Im Grunde hat jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein solches Basiskonto und dazu gehören auch Geduldete, Asylsuchende und Obdachlose.

Das Basiskonto ist ein Konto für private Zwecke und wenn Sie ein Konto für gewerbliche Zwecke suchen, dann ist dieses Konto nicht richtig. Auch für nebenberufliche Verwendung ist das Konto nicht geeignet.

Jedes Geldinstitut muss ein Basiskonto einrichten?

Ein Basiskonto muss von allen Geldinstituten eingerichtet werden, die auf dem Markt sogenannte Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. 

  • Sparkassen
  • Volksbanken
  • Geschäftsbanken
  • reine Online-Banken

führen Girokonten und müssen das Basiskonto anbieten. Anders sieht es bei

  • reinen Bürgschaftsbanken
  • Depotbanken
  • Teilzahlungsinstitute
  • Förderbanken der Länder und des Bundes

aus.

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Wie bekommt man ein Basiskonto?

Beim gewünschten Institut ist ein schriftlicher Antrag auf ein Basiskonto zu stellen und dazu gibt es ein im Gesetz vorgesehenes Formular.

Es handelt sich um einen Vordruck, der von Banken und Sparkassen auch online zur Verfügung gestellt wird. Zu dem Antrag müssen Sie eine persönliche Identifizierung vornehmen und das ist mit Hilfe eines amtlichen Passes oder eines Personalausweises möglich. Der amtliche Auskunftsnachweis bei einem Asylsuchen ist der aktuelle Duldungsbescheid. Innerhalb von 10 Geschäftstagen muss das Institut die Eröffnung des Basiskontos ermöglichen, wenn der Antrag abgegeben ist.

Was kann ein Basiskonto?

Ein Basiskonto muss ein paar grundlegende Funktionen anbieten und dabei wird von Mindestfunktionen gesprochen.

Zu diesen Mindestfunktionen gehören:

  • Bareinzahlungen
  • Barauszahlungen
  • Ausführungen von Lastschriften
  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte

Bei diesen Diensten handelt es sich um die einfachsten Funktionen, welche jedes Konto können muss. Das Kreditinstitut stellt die Funktionen zur Verfügung und wenn die Banken normalerweise auch eine Onlineführung für ein Konto anbieten, dann steht auch diese Funktion beim Basiskonto zur Verfügung.

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Hat ein Basiskonto Überziehungsmöglichkeiten? 

Bei einem Basiskonto besteht nicht die Möglichkeit einen Dispokredit einzuräumen.

Eine Kontoüberziehung ist keine Grundfunktion für ein Konto und demnach ist ein Dispo für ein Basiskonto nicht vorgesehen. Aber es gibt Banken, die ein Dispo freiwillig einrichten, aber das ist ein Zusatz, der zwischen der Bank und dem Kontoinhaber festgelegt werden muss.

Welche Kosten verursacht ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist zwar ein Pflichtkonto, aber muss nicht kostenfrei von der Bank angeboten werden. Das Entgelt für ein solches Konto muss angemessen sein und sich am Nutzerverhalten orientieren.

Es gibt allerdings keine festen Beiträge und auch keine Höchstgrenzen, aber im §41 Abs. 2 ZKG sind alle Regelungen festgehalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale darf das Entgelt in keinem Fall höher sein als die Kosten für ein normales Privat- beziehungsweise Gehaltskonto. Bietet die Bank ein Onlinekonto an, dann muss der Verbraucher ein solches Onlinekonto auch als Basiskonto bekommen können.

Die Angemessenheit wird von den Gerichten bestimmt und dazu gibt es mittlerweile ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.06.2020. Das Urteil besagt, dass die Deutsche Bank für ein Basiskonto Gebühren in Höhe von 8,99 Euro nehmen darf und diese Höhe sei auch zulässig.

Der Bundesgerichtshof formuliert die Begründung nach den gesetzlichen Maßstäben und setzt dabei auf das marktübliche Entgelt und das Nutzerverhalten für die folgenden Grundregeln:

  • Das Entgelt für das Basiskonto ist unangemessen, wenn es Kostenbestandteile beinhaltet, die nicht oder nur auf das Basiskonto umgelegt werden dürfen.
  • Der Anspruch auf ein Zahlungskonto darf für einen einkommensarmen Verbraucher nicht durch erhebliche Entgelte unzumutbar sein.

Die Kosten für das Basiskonto weichen von den Kosten für ein anderes Girokontomodell für private Kunden ab oder das Nutzerverhalten wird nicht berücksichtigt, dann können Sie das von den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Zudem besteht die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beschwerde einzureichen. Nach eigener Aussage kann die Aufsichtsbehörde die Bank anweisen, dass das Entgelt angepasst wird, wenn es sich um eine unangemessene Preisgestaltung handelt.

Neben einer Klage besteht auch die Möglichkeit ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein weiteres Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestehen Erstattungsansprüche, wenn der Inhaber des Basiskontos zu viele Entgelte bezahlt hat.

  • Basiskonto der Deutschen Bank AG

Der Bundesgerichtshof hat eine bis zum 30.Juli 2020 gültige Entgeltklausel als unwirksam erklärt. Bei einer unwirksamen Entgeltklausel des Basisvertrags bleiben die Klauseln wirksam, aber nur ohne die Entgeltvereinbarungen. Die Bank muss die Zahlungsdienste für das Basiskonto unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Die Inhaber eines Basiskonto verlangen also die bisher bezahlten Entgelte von der Deutschen Bank AG zurück. Für die Erstattung nutzen Sie den Musterbrief.

  • Basiskonto bei anderen Banken / Sparkasse

Inhaber eines Basiskontos, welches deutlich teurer ist als ein bei der Bank angebotenes Privatgirokonto und bei dem die Kosten für ein Basiskonto deutlich höher sind als 6,45 Euro haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale das Recht, dass eine Entgeltklausel nicht wirksam ist.

6,45 Euro dient für den Bundesgerichtshof als Wert, der für ein Basiskonto mit Grundfunktionen gerechtfertigt ist. Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man einen Vergleich als allen Basiskonten von 32 Kreditinstituten durchführt.

Mit Hilfe des Musterbriefes können die oben genannten Indikatoren in Betracht gezogen werden. Die Entgeltklause wird entsprechend angepasst und die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstattet.

Institut meldet sich nach Antrag auf Basiskonto-Eröffnung nicht mehr – was tun?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn die Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen keine Entscheidung getroffen hat.

In einem solchen Fall wird die BaFin eine Kontoeröffnung anordnen und die Bank dazu verpflichten das Konto einzurichten. Eine Überprüfung beantragen Sie, in dem Sie das vorgesehene Formular nutzen.

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Kann die Basiskonto-Eröffnung abgelehnt werden?

Ein Basiskonto kann durchaus abgelehnt werden, aber eine Ablehnung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.

Die Gründe sind:

  • es ist schon ein Konto mit vergleichbaren Funktionen vorhanden und wird genutzt.
  • der Antragsteller hat in den letzten drei Jahren eine Straftat zum Nachteil der Bank, dessen Mitarbeiter oder Kunden begangen und ist verurteilt worden. Allerdings muss die Straftat in Bezug zur Geschäftsbeziehung bestehen.
  • in der Vergangenheit hatte der Antragsteller schon ein Basiskonto bei der Bank und das wurde gekündigt. Der Grund für die Kündigung war, dass das Konto für gesetzwidrige Zwecke eingesetzt wurde.
  • die Bank kann die Sorgfaltspflicht in Sachen Geldwäschegesetz oder Kreditwesengesetz nicht erfüllen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Antragsteller sich nicht ausweist. Zur Identifizierung ist ein amtlicher Pass oder ein Personalausweis notwendig und bei einem Asylsuchenden ist der Ankunftsnachweis oder ein Duldungsbescheid vorzulegen.
  • der Antragsteller hatte schon ein Basiskonto bei der Bank und dieses wurde innerhalb des letzten Jahres gekündigt, weil die Gebühren für das Konto nicht gezahlt wurden. Zudem muss der Zahlungsrückstand bei mehr als 100 Euro liegen.

Es gibt keine weiteren Gründe, warum ein Basiskonto abgelehnt wird. Die Bank darf die Kontoeröffnung nicht verweigern, nur weil der Antragsteller keine Bonität hat oder eine schlechte Schufa.

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Muss eine Bank ein Basiskonto eröffnen, wenn schon ein Konto bei einer andere Bank vorhanden ist?

Es ist ein Konto vorhanden und dieses wird voll genutzt, dann muss eine andere Bank kein neues Basiskonto eröffnen. 

Wird das Konto bei der anderen Bank nicht genutzt, dann sieht es komplett anders aus. In dem Fall muss die Bank der Neueröffnung eines Basiskontos zustimmen und dazu hat die Bank 10 Geschäftstage Zeit.

Die Gründe sind unterschiedlich:

  • die Bank des bisherigen Kontos nimmt bei einem Geldeingang Verrechnungen mit eigenen Forderungen vor
  • das bisherige Konto ist gekündigt, egal ob vom Verbraucher oder der Bank
  • der Inhaber des Kontos ist über die Schließung des Basiskonto informiert

Darf die Bank die Umwandlung in ein Basiskonto ablehnen?

Das vorhandene Konto hat nicht alle Mindestfunktionen, welche ein Basiskonto haben muss. 

Im Gegensatz zu vielen anderen Kontomodellen sind sogenannte Guthabenkonten oft in ihrem Leistungsumfang stark eingeschränkt. Das Zahlen mit der Karte ist in einigen Fällen sogar nicht möglich und dann hat das Konto nicht einmal die Mindestfunktionen, die ein Basiskonto hat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist demnach kein Konto vorhanden mit dem Zahlen mit der Karte oder Online-Banking möglich ist. Aus dem Grund besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank oder ein anderes Geldinstitut muss der Eröffnung zustimmen beziehungsweise eine Umwandlung durchführen. Der Leistungsumfang lässt sich erweitern, in dem Sie den Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos stellen.

Im Grunde wird das Institut im eigenen Interesse einer Umwandlung zustimmen und das Guthabenkonto in ein Basiskonto umwandeln.

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Die Kontoeröffnung ist abgelehnt und nun?

Lehnt das Institut eine Kontoeröffnung ab, dann wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Es gibt dafür ein gesetzlich vorgesehenes Formular und das Verfahren ist zudem kostenfrei. Die BaFin überprüft, warum die Bank eine Kontoeröffnung ablehnt und wenn es sich um eine zu Unrecht ausgesprochene Ablehnung handelt, dann kann die BaFin eine Eröffnung anordnen.

Eine Klage beim zuständigen Landgericht oder der Weg zu einer Schlichtungsstelle sind gute Alternativen, aber nach unserer Ansicht ist das Verfahren mit Hilfe der BaFin die schnellste und kostengünstigste Variante.

Aufsichtsbehörde gibt der Bank recht und es findet keine Kontoeröffnung statt. Was kann ich tun?

Die Bank hat die Kontoeröffnung verweigert und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht ist der gleichen Meinung.

In einem solchen Fall haben Sie das recht gegen das Urteil der BaFin eine Klage einzureichen und das beim zuständigen Landgericht. In Ausnahmefällen ist das durchaus ratsam.

Kann ein Basiskonto als P-Konto geführt werden?

Das Basiskonto kann durchaus als P-Konto geführt werden, denn für ein P-Konto gilt, dass jeder Verbraucher das Recht auf ein solches Konto hat.

Allerdings darf jeder Verbraucher nur ein P-Konto führen, aber das alte Konto darf keine Funktionen mehr haben, wenn Sie ein neues Basiskonto eröffnet haben. Jedes Basiskonto kann sofort mit P-Konto-Funktionen eröffnet werden.

Muss ein anderes Institut ein Basiskonto eröffnen, wenn ein Pfändungsschutzkonto vorhanden ist?

Nein, denn ein Pfändungsschutzkonto sorgt für einen Pfändungsschutz und somit ist dieses Konto mit allen Grundfunktionen zu nutzen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es keinen Grund, bei einer anderen Bank ein Basiskonto zu eröffnen. Allerdings kommt es schon vor, dass das P-Konto nur eingeschränkt genutzt werden kann, beispielsweise wenn eine Bank Verrechnungen mit eigenen Forderungen vornimmt und dann muss eine andere Bank ein Basiskonto eröffnen.

Das P-Konto lässt sich auch kündigen und wenn der Verbraucher die Kündigung nachweist, dann muss die zweite Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen ein Basiskonto eröffnen.

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Lässt sich ein Basiskonto kündigen?

Der Verbraucher kann das Basiskonto zu jedem Zeitpunkt einfach kündigen. Die Bank oder die Sparkasse darf das Basiskonto nicht einfach kündigen.

Nur aus den folgenden Gründen ist das möglich:

  • der Kontoinhaber hat eine Straftat begangen, die zu Lasten der Bank, dessen Mitarbeiter oder den Kunden ging.
  • die Kosten für die Kontoführung innerhalb der letzten drei Monate nicht bezahlt hat und die Summe 100 Euro überschreitet.
  • das Basiskonto wird für Zwecke verwendet, die gegen das Gesetz verstoßen.
  • der Kontoinhaber falsche Angaben bei der Kontoeröffnung gemacht hat

Zudem darf die Bank das Basiskonto aus den folgenden Gründen kündigen, wenn die Gründe im Vertrag stehen:

  • das Konto ist in den letzte 24 Monaten nicht mehr zur Nutzung gekommen
  • der Kontoinhaber gehört nicht zum berechtigen Personenkreis
  • der Kontoinhaber hat ein neues Basiskonto eröffnet
  • alle geltenden AGB-Änderungen sind vom Kontoinhaber abgelehnt

Das Gesetz sieht keine weiteren Kündigungsgründe vor, denn das Basiskonto darf auch nicht aufgrund von fehlender Bonität oder einer schlechten Schufa gekündigt werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Basiskonto

1. Wie findet eine Basiskonto-Eröffnung statt?

Ein Basiskonto lässt sich ganz einfach mit einem Antrag eröffnen, der bei jede Bank vorliegt. Neben den korrekten Angaben zur Person findet eine Identifizierung mit Hilfe eines Passes oder einer Duldungsbescheinigung statt.

2. Wie teuer ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein Grundkonto, welches nicht mit hohen gebühren bestückt ist. Im Grunde liegen die Gebühren deutlich unter 10 Euro, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben.

3. Was ist eigentlich ein Basiskonto?

Bei einem Basiskonto handelt es sich um eine spezielle Art eines Kontos, welches nur mit den Grundfunktionen ausgestattet ist. Sie können mit der Karte zahlen, Online-Banking nutzen und Bargeld abheben oder einzahlen. Andere Funktionen sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

4. Ist das Basiskonto ein P-Konto?

Nein, ein Basiskonto ist kein P-Konto, obwohl die Grundfunktionen bei beiden Kontoarten gleich sind.

5. Muss jede Bank ein Basiskonto einrichten?

Nicht jede Bank muss ein Basiskonto einrichten, aber die meisten Geschäftsbanken, deren Hauptgeschäft Kontoführung ist, bieten die Eröffnung von Basiskonten an.

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Im Dezember 2018 kam Apple Pay nach Deutschland. Doch nicht alle Nutzer können das Zahlsystem von Apple nutzen, da es Probleme mit der Zusammenarbeit der Banken gibt. iPhone-Besitzer fragen sich nun, wie sie Apple Pay

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Fazit

In Deutschland hat jeder Verbraucher das Anrecht auf ein Konto und dieses Konto wird als Basiskonto bezeichnet. Das Basiskonto hat alle Grundfunktionen, die ein Verbraucher braucht, um sein tägliches Leben zu bestreiten. Sie können Geld überweisen, Zahlungen leisten, Geld abheben oder mit der Karte bezahlen. Sogar Online-Banking ist mit einem solchen Konto möglich. Die Gebühren für ein Basiskonto sind gering und somit ist diese Kontoart gerade für Verbraucher interessant, die ohne ein festes Einkommen sind.

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Konto für Flüchtlinge – Basiskonto ist ein Muss für das alltägliche Leben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konto-fuer-fluechtlinge-basiskonto-ist-ein-muss-fuer-das-alltaegliche-leben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konto-fuer-fluechtlinge-basiskonto-ist-ein-muss-fuer-das-alltaegliche-leben/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:08:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68053 Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht auf ein eigenes Konto. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Konten, so dass es nicht nur das bekannte Girokonto gibt, sondern auch ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto wird

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Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht auf ein eigenes Konto. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Konten, so dass es nicht nur das bekannte Girokonto gibt, sondern auch ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto wird auch als Basiskonto bezeichnet und bietet sich auf für Flüchtlinge an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Basiskonto kann ein Flüchtling nur bekommen, wenn er einen Antrag stellt und seine Identität nachweisen kann.
  • Sparkassen und andere Banken stellen online das offizielle Antragsformular zur Verfügung, so dass eine Antragstellung recht einfach ist.
  • Die Sparkasse oder die Bank haben das Recht die Eröffnung eines Basiskontos abzulehnen, aber dann sollten Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Ein Konto vereinfacht den Alltag

Einkaufen ist lebensnotwendig und gerade in der heutigen Zeit ist ein eigenes Bankkonto immens wichtig, denn viele Geschäfte des Alltags nutzen die Möglichkeit der Kartenzahlung.

Schon der Besuch im Supermarkt macht deutlich, dass ein eigenes Bankkonto den Einkauf deutlich vereinfacht. Heute zahlt kaum ein Mensch noch mit Bargeld, sondern mit der Geldkarte. Die Geldkarte kann aber nur zum Einsatz kommen, wenn ein Konto vorhanden ist. Somit ist klar, dass ein eigenes Konto heutzutage ein Muss ist und den Alltag deutlich vereinfacht. Das ist natürlich auch für Flüchtlinge der Fall.

Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig und besagt, dass auch Asylsuchende und Geduldete ein Anrecht auf ein eigenes Bankkonto haben. Im Grunde ist somit jedes Kreditinstitut verpflichtet für Flüchtlinge ein Basiskonto einzurichten, wenn das Kreditinstitut den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr anbietet.

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Das Basiskonto für Flüchtlinge

Das Basiskonto für Flüchtlinge ist eigentlich nichts anderes als ein Girokonto, aber es kann ohne Kreditwürdigkeit eröffnet werden.

Mit dem Basiskonto wir der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht und das bedeutet, wenn der Flüchtling im Supermarkt einkauft, dann braucht er nur seine Karte und kein Bargeld. Das angebotene Basiskonto muss spezielle Grundvoraussetzungen erfüllen und das sind

  • Ein- und Auszahlung in bar
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Überweisungen
  • Kartenzahlung

Mittlerweile bieten viele Sparkassen und Banken ihren Kunden die Online-Kontoführung an und wenn Sie das generell anbieten, dann muss das auch für das Basiskonto des Flüchtlings der Fall sein.

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Die Eröffnung eines Basiskontos

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Basiskonto eröffnen, aber im Wesentlichen sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Sie müssen einen Antrag stellen und
  • Ihre Identität muss nachzuweisen sein.

Mittlerweile gibt es für fast alle Dinge ein entsprechendes Formular und das ist auch bei der Antragsstellung eines Basiskontos nicht anders. Die Sparkassen und Banken bieten das vorgesehene Formular online an, aber Sie können sich auch auf den Weg zur Filiale machen und dort das Formular ausfüllen. In der Filiale besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Bankmitarbeiter helfen kann. Ansonsten füllen Sie den Antrag einfach online aus und drucken Sie ihn aus. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ist und dann muss der ausgefüllte Antrag nur noch zum Geldinstitut.

Die Zahlungsinstitute sind in der Pflicht das vollständig aufgefüllte Antragsformular entgegen zu nehmen und dem Eingang mit Hilfe einer Unterschrift und eines Datums zu bestätigen. Dazu sollten Sie eine Kopie oder eine Zweitschrift mitführen.

Des Weiteren müssen Sie sich ausweisen können, um ein Basiskonto zu eröffnen. Als Identitätsnachweis bietet sich bei Asylsuchenden ein amtlicher Ankunftsnachweis an, denn im Sinne des Geldwäschegesetzes ist das notwendig. Bei geduldeten Personen muss ein Duldungsbescheid vorgelegt werden und diese Unterlagen sollten normalerweise ausreichen.

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Das Recht der Banken und Sparkassen

Die Eröffnung eines Basiskontos darf von Sparkassen und Banken zwar abgelehnt werden, aber das ist nur in sehr wenig gesetzlich geregelten Ausnahmefällt erlaubt.

Gerade bei Flüchtlingen kann eine ungeklärte Nationalität der Grund für eine Ablehnung sein, denn dann kann eine komplette Überprüfung der Identität nach dem Geldwäschegesetzt nicht erfolgen und das Ergebnis ist dann eine Ablehnung.

Die Sparkassen und Banken sind dazu verpflichtet, bei besonders verletzlichen Verbrauchern, nicht nur das Formular zur Verfügung zu stellen, sondern müssen auch weitere Unterstützung leisten. Das heißt, dass Sie nicht nur einen Mitarbeiter zum Ausfüllen bereitstellen müssen, sondern die allgemeinen Hinweise in Bezug auf das Basiskonto auch in anderen Sprachen anbieten.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hilft bei Ablehnung

Sie müssen eine Ablehnung durch die Sparkasse oder eine andere Bank nicht hinnehmen und können sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Sie können um eine Überprüfung durch die BaFin bitten, denn es handelt sich um die zuständige Aufsichtsbehörde, die ein kostenloses Verwaltungsverfahren einleiten kann.

Nicht nur die Flüchtlinge selber können um Hilfe bitten, sondern auch die ehrenamtlichen Begleiter können an ihre Grenze stoßen. Wenn Sie oder ein Betroffener Probleme bei der Eröffnung eines Basiskonto haben, wie bei dem PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren, dann sollten Sie alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Das BaFin-Verwaltungsverfahren ist eine gute Möglichkeit und dieses Verfahren können Sie mit der Post in die Wege leiten, wenn Sie das gesetzlich vorgesehene Formular einreichen. Sie können aber auch das Online-Beschwerdeformular zum Basiskonto als Alternative nehmen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Basiskonto für Flüchtlinge

1. Womit kann ein Flüchtling sich zur Eröffnung des Basiskontos ausweisen?

In der Regel reicht die Duldungsbescheinigung oder die Einreisegenehmigung aus, um ein Basiskonto bei einer Sparkasse oder einer anderen Bank zu eröffnen.

2. Wie funktioniert die Basiskontoeröffnung durch sprachliche Hürden?

In den meisten Fällen haben Flüchtlinge einen ehrenamtlichen Betreuer, der gerade bei den sprachlichen Hürden sehr hilfreich sein kann. Die Banken haben die Informationen für das Basiskonto aber mittlerweile auch in verschiedenen Sprachen im Angebot.

3. Was muss das Basiskonto für Flüchtlinge können?

Das Basiskonto für Flüchtlinge muss die gleichen Aktionen können, wie ein normales Konto auch. Das bedeutet, der Flüchtling kann mit der Karte bezahlen, Überweisungen tätigen und Bargeld abholen. Wenn die Bank grundsätzlich Online-Banking anbietet, dann muss das auch für das Basiskonto des Flüchtlings zur Verfügung stehen.

4. Wann braucht ein Flüchtling ein Konto?

Eigentlich braucht der Flüchtling umgehend ein eigenes Konto, denn nicht nur die Sozialgelder und Gehälter werden auch ein Konto überwiesen, auch Zahlungen werden damit getätigt.

5. Was kostet die Eröffnung eines Basiskontos für Flüchtlinge?

Die Eröffnung eines Basiskontos für Flüchtlinge ist kostenfrei.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
Onlinebanking funktioniert nicht – Was tun?

Viele Geldgeschäfte lassen sich heutzutage problemlos per Onlinebanking erledigen. Doch was passiert, wenn das Onlinebanking plötzlich nicht mehr funktioniert? Welche Alternativen gibt es, damit jeder zu seinem Geld kommt? Wir verraten es Ihnen in diesem Artikel.

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Fazit

Ein Konto ist in der heutigen Zeit wichtig und gehört zur Grundausstattung des alltäglichen Lebens. Somit haben auch Flüchtlinge das Recht auf ein eigenes Konto. Sie können bei der Sparkasse oder einer anderen Bank ein Basiskonto eröffnen und müssen dafür nur das Formular ausfüllen und sich ausweisen können. Innerhalb von wenigen Minuten ist das Konto aktiv und mit dem ersten Geldeingang kann die Karte zum Bezahlen, Geld abheben und überweisen genutzt werden.

Der Beitrag Konto für Flüchtlinge – Basiskonto ist ein Muss für das alltägliche Leben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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