Beitragspflicht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 29 Jul 2022 05:01:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Beitragspflicht | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Fragen und Antworten zu Versicherungen in der Corona-Zeit – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zu-versicherungen-in-der-corona-zeit-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zu-versicherungen-in-der-corona-zeit-das-sollten-sie-wissen/#respond Fri, 29 Jul 2022 05:01:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69435 Während der Corona-Krise stellen sich plötzlich viele Fragen, auch im Bereich private Versicherungen. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben, sollten Sie die Beiträge der Versicherung nicht mehr bezahlen können. Auch erfahren Sie, welche bereits

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Während der Corona-Krise stellen sich plötzlich viele Fragen, auch im Bereich private Versicherungen. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben, sollten Sie die Beiträge der Versicherung nicht mehr bezahlen können. Auch erfahren Sie, welche bereits abgeschlossenen Versicherungen in diesem Fall helfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen zum Beispiel Kurzarbeit sind viele Versicherte, während der Corona-Krise in der Situation ihre Versicherungen nicht mehr bezahlen zu können.
  • Kündigen Sie Versicherungen nicht wegen eines absehbaren Engpasses. Dies kann zu Ihrem Nachteil sein.
  • Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit der Stundungen in Raten an oder eine Befreiung der Beitragspflicht, bis es Ihnen finanziell wieder besser geht.
  • Manche Personen arbeiten nun im Homeoffice. Auch wenn Sie sich hier während der Arbeitszeit verletzen, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Kein Geld mehr für Versicherungsprämie

Sofern es sich um einen absehbaren finanziellen Engpass handelt, kündigen Sie Versicherungen nicht gleich. Stellen Sie auch nicht die Lebensversicherung beitragsfrei.

In manchen Fällen können Sie das nicht mehr ändern. Nutzen Sie lieber eine Alternative.

Es ist generell – auch ohne Corona-Krise- ratsam, die Versicherungen einmal näher durchzugehen. Manche Versicherte halten ihre Verträge über viele Jahre beim gleichen Versicherer. Sie prüfen nicht, ob sich ein Wechsel finanziell lohnen kann. Oftmals bestehen auch Versicherungen, die es nicht braucht.

Krankenversicherungspflicht
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Das Thema Krankenversicherung ist für viele Menschen ein unlesbares Buch, denn es gibt verschiedene Arten von Krankenversicherungen. Die ganzen Statuten und Richtlinien sind für die meisten Verbraucher sehr undurchsichtig und aus dem Grund haben wir

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Folgende Möglichkeiten bieten sich bei Zahlungsproblemen während der Corona-Krise

  1. Vierteljährliche oder monatliche Zahlweise: Lassen Sie die jährliche Zahlweise auf monatlich oder vierteljährlich umstellen. Zwar ist das generell unratsam, da meist Zuschläge entstehen und die Versicherung dann mehr kostet. Doch haben Sie gerade einen finanziellen Engpass, reduziert sich Ihre finanzielle Belastung. Sobald es wieder möglich ist, ändern Sie die Zahlweise wieder auf jährlich.
  2. Versicherungsbeiträge stunden: Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über eine Stundung der Beiträge. Für Sie bedeutet das immer noch einen Versicherungsschutz zu haben und zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen Sie die Beiträge nach. Auch ein längerer Zeitraum ist hier möglich, sofern es der Versicherer erlaubt. Fragen Sie auch beim Versicherer nach eventuell anfallenden Kosten wie Zinsen. Manche Versicherer bieten diese Möglichkeit auch von sich aus an.
  3. Vorübergehend ruhen lassen: Ebenso können Sie einen Vertrag vorübergehend ruhen lassen. Mit dem Versicherer schließen Sie hier eine Ruhensvereinbarung ab. Vorsicht: Ihr Versicherungsschutz ist in dieser Zeit auch unterbrochen. Außerdem kann es sein, dass Sie dennoch einen minimalen Beitrag zahlen müssen. Ihr Versicherungsschutz wird dafür dann nach der Ruhenszeit wieder zu alten Konditionen fortgesetzt. Generell ist ruhen lassen besser als kündigen. Vor allen Dingen bei manchen Versicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht das Sinn. Diese könnten Sie später wegen vielleicht vorhandenen Vorerkrankungen oder wegen Ihres Alters nicht neu abschließen.
Haftpflichtschaden
Waschmaschinen: Wann die Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt und wann nicht

Die Waschmaschine ist ein wichtiges Gerät im Haushalt, welches zu den elektronischen Großgeräten zählt und wahlweise im Keller oder der Wohnung steht. Allerdings müssen gewissen Voraussetzungen vorhanden sein, wenn Sie die Waschmaschine in die Wohnung

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Kann man Lebens- und Rentenversicherung beitragsfreistellen oder kündigen?

  • Dauerhafte Beitragsfreistellung: Sie können zum Beispiel kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen beitragsfreistellen. Sie zahlen dann nicht weiter. Jedoch verringert sich dann der Auszahlungsbetrag bei Vertragslaufzeitende. Auch können Zusatzversicherungen entfallen. Der Gesetzgeber schreibt das Recht zur „Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung“ sogar vor. Sie können von diesem Recht jederzeit Gebrauch machen, sofern es im Vertrag nicht anders geregelt ist und bereits ausreichend Kapital zur Beitragsfreistellung angespart wurde. Eine teilweise Beitragsfreistellung wäre auch denkbar. Vorsicht: Bedenken Sie die Folgen. Es gibt keinen Anspruch auf ein Rückgängigmachen der Beitragsfreistellung, wenn diese nicht im Vertrag geregelt ist. Auch wenn Sie wieder rückkehren können, kann sich dies bei der Steuer nachteilig auswirken.
  • Beitragsfreistellung für bestimmte Zeit: Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über eine vorübergehende Beitragsfreistellung. Nach Ablauf einer Frist müssen Sie die Beitragszahlungen wieder leisten. Jedoch verringert sich Ihre vertragliche Leistung, sofern Sie dann wieder den bisherigen Beitrag zahlen. Möchten Sie die Leistungen erhalten, sollten Sie mit der Versicherung einen höheren Beitrag nach der Beitragsfreistellung vereinbaren.
  • Kündigung: Sofern Sie von einer Kündigung Gebrauch machen, bekommen Sie den Rückkaufswert und müssen keine Beiträge mehr entrichten. Die Folgen sind aber wie bei der Beitragsfreistellung weitreichend: Es gibt kein Zurück. Überlegen Sie diesen Schritt deshalb genau. Ein großes Problem sind Verträge in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese können Sie später nicht erneut abschließen. Es kann auch ein Vertrag mit steuerlichen Vorteilen sein. Überlegen Sie sich die Kündigung hier genau. Vorsicht: Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob Sie den Vertrag nicht einfach widerrufen können und dies nicht vorteilhafter wäre.
KFZ-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung: Mehrere hundert Euro sparen durch einen Wechsel

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist manchmal ebenso sinnvoll wie der Reifenwechsel im Herbst. Allerdings setzt ein lohnenswerter Versicherungswechsel voraus, dass Sie sich umfassend informieren über die Angebote von Versicherern. Vergleich der Haftpflichtversicherung Auch für Kfz-Versicherungen 

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Wie helfen Reiseversicherungen bei Corona?

  • Wann tritt die Reiserücktrittsversicherung in Aktion? Die Reiseabbruch- oder Reiserücktrittsversicherung hilft nur dann, wenn Ihre Reise wegen Erkrankung oder einem anderen im Vertrag stehenden Ereignis nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. Die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ist hier kein Grund. Sofern Sie die Reise jedoch wegen Kurzarbeit oder Arbeitsverlust stornieren müssen, bieten manche Versicherungen einen Versicherungsschutz.
  • Wann hilft die Auslandsreisekrankenversicherung? Diese Versicherung übernimmt alle Kosten, die wegen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einem medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaub anfallen. Erkranken Sie im Urlaub an Corona, so sind Sie in der Regel versichert. Müssen Sie im Urlaub in Quarantäne und reisen Sie erst später zurück, so verlängert sich der Versicherungsschutz, wenn das in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Sprechen Sie hier mit dem Versicherer, ob und wie lange Ihr Versicherungsschutz im Urlaub verlängert wird. Beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz auch erlöschen kann, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in den Urlaub fahren. Waren Sie schon im Urlaub, als die Reisewarnung ausgesprochen wurde (27.03.2020) so könnte die Versicherung aktiv sein. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.
  • Reise-Stornierung: Gibt es die Prämie der abgeschlossenen Reiseversicherung zurück? Sofern die Reise wegen der Corona-Pandemie nicht stattfindet, wird auch die Reiseversicherung nicht mehr benötigt. Haben Sie bereits Prämien bezahlt, so könnten Sie diese zurückbekommen. Allerdings nur, wenn der Versicherungsschutz für die stornierte Reise galt. Hiervon betroffen sind die Reisegepäckversicherung und die Reisekrankenversicherung, ebenso wie die Reiseabbruchversicherung und die Reiserücktrittsversicherung.
Elementarversicherung
Versicherungsschutz für Elementarschäden in Kombination mit Haus- und Wohngebäudeversicherung

Sie brauchen eine spezielle Police, um sich vor Schäden gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Rückstau abzusichern. Bei dieser speziellen Police handelt es sich um eine Elementarschadenversicherung. In der Regel bieten zahlreichen Anbieter eine entsprechende Versicherung an,

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Private Krankenversicherung und Zahlungsprobleme

  1. Versicherungspflichtgrenze und Kurzarbeit: Sind Sie in Kurzarbeit und sinkt Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro kommt die Frage auf, ob Sie dann nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Handelt es sich jedoch um einen Zeitraum von maximal 3 Monate, so ändert dies nichts an Ihrer Versicherungsfreiheit. Auch eventuelle Auswirkungen auf den PKV-Zuschuss des Arbeitsgebers sind zu bedenken.
  2. Prämien stunden: Die monatlichen Prämien können viele privat Krankenversicherte derzeit nicht zahlen. Kurzfristig könnten Sie hier die Prämien für eine gewisse Zeit stunden und später diese nachzahlen.
  3. Wechsel in günstigeren Tarif oder gesetzliche Krankenversicherung: Sie können natürlich in einen günstigeren Tarif wechseln, mit gleichem Versicherungsschutz und beim gleichen Versicherer. Prüfen Sie auch, ob der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse eine Option ist, denn private Krankenversicherungen werden mit den Jahren teurer.
  4. Wechsel in Basis- oder Standardtarif: Sollte der Tarifwechsel finanziell nicht hilfreich sein und die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse nicht geht, könnten Sie auch den PKV-Tarif in Basistarif oder Standardtarif ändern lassen. In einem anderen Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie günstige Tarife finden und was Sie beim Wechsel beachten sollten.
  5. Automatischer Wechsel in Notlagentarif: Sofern Ihre Prämien im Rückstand sind, werden Sie irgendwann automatisch mit dem Notlagentarif versichert. Jedoch nicht, wenn Sie eine Stundungsvereinbarung haben. Ihr normaler Vertrag ruht dann, solange die Prämien im Rückstand sind.
Fahrzeugversicherung
Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen

Jeder, der in Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf Zulassung und Versicherung des Kfz achten. Einerseits spielt der Zustand des Kfz (fahrtüchtig gemäß Straßenverkehrsordnung) eine bedeutsame Rolle. Andererseits ist eine

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Restschuldversicherung und Zahlungsprobleme

  • Die Ansprüche prüfen: Haben Sie einen Kredit abgeschlossen, haben Sie vermutlich auch eine Restschuldversicherung. Sie gilt als Sicherheit für Ihre Darlehensraten, wenn Sie diese wegen Jobverlust, Tod oder langer Krankheit nicht begleichen können. Jedoch überprüft das Kreditinstitut nicht, ob jetzt ein Versicherungsfall eingetreten ist. Sollten Sie wegen der Corona-Pandemie Ihre monatlichen Raten nicht mehr begleichen können, schauen Sie, ob die Restschuldversicherung greift und Ihre Kreditraten übernimmt. Achtung: Es gibt bei Restschuldversicherungen viele Einschränkungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und Karenzzeiten. Somit haben Sie selbst bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht sofort Anspruch auf die Leistungen. Prüfen Sie deshalb den Versicherungsvertrag genau. Sofern Sie unsicher sind, ob Sie eine Restschuldversicherung haben, fragen Sie Ihre Bank und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  • Zusatzkosten bei Stundung der Kreditrate: Haben Sie wegen des Gesetzes zur Abmilderung der Pandemie-Folgen für Ihren Darlehensvertrag um eine Stundung gebeten, überprüfen Sie, ob Sie durch die Kreditvertragsverlängerung keine Zusatzkosten haben. Diese entstehen meist durch die Restschuldversicherung. Holen Sie sich vom Kreditinstitut eine schriftliche Bestätigung, dass Ihnen keine Zusatzkosten entstehen.
Unfall
Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung?

Der Markt rund um die Pedelecs boomt, denn die elektrischen Fahrzeuge liegen voll im Trend und ein Ende ist nicht in Sicht. Allerdings sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Pedelecs Gedanken zum richtigen Versicherungsschutz

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Kfz-Versicherung: Reduzierter Beitrag mit Anpassung der Fahrleistung pro Jahr

Fahren Sie täglich oder oft mit dem Auto zur Arbeit und sitzen Sie jetzt im Homeoffice, so könnten Sie die jährliche Fahrleistung reduzieren.

Sollte die jährliche Fahrleistung im Versicherungsvertrag die tatsächliche Fahrleistung stark übersteigen, benachrichtigen Sie den Versicherer. Der Beitrag könnte durch eine Umstellung sinken. Je mehr Sie pro Jahr fahren, umso höher ist der Beitrag. Damit Sie einen Nachweis haben, übermitteln Sie diese Information in Textform wie Fax, E-Mail oder Einschreiben.

Jedoch hängt es vom Versicherer ab, ob er Ihnen den Beitrag rückwirkend reduziert oder erst ab Zeitpunkt der Mitteilung. Somit sollten Sie generell Ihre geschätzte jährliche Fahrleistung eher sparsam einschätzen. Nachmelden können Sie eine höhere Fahrleistung immer.

Lebensversicherungen
Lebens- und Rentenversicherungen: Bei Kündigung durch die Versicherung unbedingt widersprechen

In den letzten Jahren ist bekannt geworden, dass die Lebens- und Rentenversicherungen von den Versicherungen gekündigt werden und das nur, weil die Konditionen zum Abschluss für die Unternehmen deutlich schlechter waren. Heute versuchen die Unternehmen

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Versicherungsschutz im Homeoffice

Während der Corona-Krise arbeiten viele im Homeoffice.

Es ist gut zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur im Unternehmen oder auf dem Arbeitsweg greift, sondern auch wenn Ihnen während der Arbeitszeit im Homeoffice etwas passiert.

Jedoch gibt es hier Besonderheiten: Der Arbeitsunfall in der Wohnung ist ein anderer als der Arbeitsunfall im Unternehmen. Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn Sie auch wirklich eine Arbeit für den Arbeitgeber gemacht haben. Der Weg zu Ihrer Kaffeemaschine während der Arbeitszeit ist im Homeoffice nicht versichert. Würden Sie sich jedoch verletzen, während Sie einen Arbeitsordner aus dem Regal holen, wäre dies ein Arbeitsunfall.

In der Regel lässt sich der Arbeitsunfall im Homeoffice schwieriger nachvollziehen, da meist kein Zeuge anwesend ist, der bezeugen kann, dass Sie gerade eine Arbeit für Ihren Arbeitgeber gemacht haben. Aus diesem Grund ist es ratsam, gleich nach dem Unfall einen Nachbarn oder Arzt zu beschreiben, wie der Unfall passiert ist. So hat der gesetzliche Unfallversicherer es leichter, den Arbeitsunfall nachzuvollziehen. Melden Sie den Unfall auch unverzüglich dem Arbeitgeber.

Gepäck
Gepäckverlust im Urlaub: Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden auf!

Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fragen und Antworten zu Versicherungen in der Corona-Zeit – Das sollten Sie wissen

1. Kann ich denn eine Versicherung einfach so kündigen?

Auch wenn Sie die Beträge nicht mehr bezahlen können, kommen Sie nicht gleich aus der Versicherung. Eine Kündigungsfrist ist auf jeden Fall einzuhalten.

2. Was mache ich mit den Beiträgen während der Kündigungsfrist?

Sprechen Sie mit der Versicherung, wie man diese Zeit überbrücken kann.

3. Muss ich Zahlungsprobleme gleich der Versicherung melden?

Sofern es schon absehbar ist, dass Sie nicht bezahlen können, melden Sie das gleich. So sparen Sie sich ärger und unnötige Kosten für Mahngebühren.

4. Meine Versicherung hat mich wegen Zahlungsrückstand gekündigt. Was kann ich machen?

Ob die Versicherung die Kündigung zurücknimmt, sollten Sie mit dem Versicherer klären. Generell erfolgt die Kündigung aber erst, wenn Sie schon mehrmals angemahnt wurden und nicht reagiert oder bezahlt haben.

5. Kann ich nach der Kurzarbeit wieder in die PKV wechseln?

Selbstverständlich können Sie wieder in die private Krankenversicherung wechseln, wenn es Ihnen finanziell wieder besser geht. Bedenken Sie aber, dass ein neuer Vertrag auch höhere Beiträge bedeuten kann.

Brandgefahr
Brandgefahr durch Adventskranz, Baum und Böller – Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall

Adventskranz und Weihnachtsbaum gehören zur Weihnachtszeit, wie der Böller zu Sylvester. Aber welche Versicherung kommt im Brandschaden für welche Schäden auf? Wir bieten einen Überblick über die Gefahren. Der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz steht in

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Fazit

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen finanziell schwer getroffen. Meist mussten Einsparungen erfolgen und hiervon waren oftmals Versicherungen betroffen. Schämen Sie sich nicht mit Ihren Versicherungen zu sprechen. Sie bekommen auf jeden Fall eine Hilfe. Vermeiden Sie es aber unbedingt, die Sache einfach auszusitzen und Mahnungen zu ignorieren.

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Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Beitragspflicht und Meldung, Beitragsbefreiung und GEZ. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-beitragsbefreiung-und-gez/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-beitragsbefreiung-und-gez/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:14:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56248 Alle wichtigen Fragen und die passenden Antworten rund um das Thema Beitragspflicht, Anmeldung und natürlich Abmeldung. Die Rundfunkanstalten haben den Slogan „Einfach. Für alle!“ Sie unterstreichen damit, dass der Rundfunkbeitrag für alle gleich ist, egal

Der Beitrag Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Beitragspflicht und Meldung, Beitragsbefreiung und GEZ. erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Alle wichtigen Fragen und die passenden Antworten rund um das Thema Beitragspflicht, Anmeldung und natürlich Abmeldung.

Die Rundfunkanstalten haben den Slogan „Einfach. Für alle!“ Sie unterstreichen damit, dass der Rundfunkbeitrag für alle gleich ist, egal wie viele Gerätschaften in der Wohnung oder im Auto vorhanden sind. Auch die Anzahl der Geräte selber und die Personenzahl spielt keine Rolle. Der Beitrag ist unabhängig von diesen Zahlen und muss von allen Verbrauchern bezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Verbraucher ist verpflichtet alle drei Monate die Rundfunkgebühren zu bezahlen, die zurzeit bei 52,50 Euro liegen.
  • Der Beitrag wird nicht anhand der vorhandenen Geräte im Haushalt festgelegt, sondern gilt für jeden Haushalt.
  • Der Rundfunkbeitrag wird für die Nutzung von Fernsehen und Radio bezahlt und wird mit Hilfe des Sepa-Verfahrens oder der Selbstüberweisung bezahlt.

Der Teilslogan „für alle“ bedeutet, dass jeder Verbraucher verpflichtet ist, die Rundfunkgebühren zu bezahlen. Die Menge der Radio- und Fernsehgeräte spielt keine Rolle für den Beitrag.

Es gibt Menschen, die eine Ermäßigung nutzen und das sind Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Ausweis einen RF-Vermerk haben. Diese Personen zahlen nur einen Drittel des normalen Rundfunkbetrags und der liegt monatlich dann bei 5,83 Euro.

Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Alle wichtigen Fragen und die entsprechenden Antworten können Sie hier nachlesen.

Die Anmeldung – wann und bei wem?

Grundsätzlich ist jeder Volljährige, der als Wohnungsinhaber gilt dazu verpflichtet, sich für die Rundfunkgebühren anzumelden.

Es reicht aus, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt und dort angemeldet ist, die Rundfunkgebühren bezahlt.

Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, was früher unter dem Namen GEZ bekannt war. Die aktuelle Anschrift der ehemaligen GEZ lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

GEZ Zwangsvollstreckung So wehren Sie sich
GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag)

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir

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Die Beendigung der Beitragspflicht

Es gibt verschiedene Gründe, wann eine Beitragspflicht endet. Die folgenden Abmeldegründe liegen dann vor.

  • Es findet ein Zusammenzug von zwei oder mehreren Beitragszahlern statt. Das bedeutet, sie ziehen in eine WG oder eine Lebenspartnerschaft und haben vorher jeweils in einer eigenen Wohnung gelebt und Beiträge bezahlt. In einem solchen Fall muss der Name und die Beitragsnummer der Beitragszahler angegeben werden. Es gilt anzugeben, wer in Zukunft für die Beitragsgebühren aufkommt und wer in einer gemeinsamen Wohnung lebt, damit ein Konto abgemeldet wird und ein Konto weiterläuft.
  • Der Beitragszahler zieht dauerhaft ins Ausland und besitzt keinen Wohnsitz in Deutschland mehr. Eine meldeamtliche Bescheinigung wird bei der Abmeldung vorgelegt.
  • Der Betragszahler ist Tod und die Angehörigen müssen die Sterbeurkunde vorlegen.
  • Die Wohnung des Beitragszahlers wird aufgegeben und dann muss eine meldeamtliche Bescheinigung vorgelegt werden.
  • Der Beitragszahler braucht eine vollstationäre Pflege und zieht in eine Pflegeeinrichtung. Es gibt es spezielles Formular, das auszufüllen ist und die Pflegeeinrichtung muss die gemachten Angaben schriftlich bestätigen.
  • Der bisherige Beitragszahler zieht in eine spezielle Wohneinrichtung, in der Menschen mit Behinderungen wohnen und eine umfangreiche Betreuung bekommen. (Leistungen im Sinne SGB XII §75 Abs. 3 Satz 1)
  • Die Abmeldung beim Beitragsservice findet immer mit Hilfe des Abmeldegrundes statt.
  • Dafür reicht eine telefonische Abmeldung nicht aus. Sie muss schriftlich erfolgen.
  • Die Abmeldung wird durch den Beitragsservice bestätigt und zum Ende des Monats endet die Beitragspflicht.

Der Nachweis der Abmeldung

Der Beitragszahler, der die Abmeldung in die Wege geleitet hat, trägt immer die Beweislast. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass die Abmeldung beim Beitragsservice eingegangen ist. Es gibt ein spezielles Online-Formular, welches sich auf der Seite des Beitragsservices befindet. Die Abmeldung wird als Einschreiben mit Rückschein versendet, dadurch wird der Eingang nachgewiesen.

Die Abmeldebestätigung wird vom Beitragsservice verschickt und nur mit einer schriftlichen Bestätigung ist davon auszugehen, dass die Abmeldung erfolgt ist.

2019-05-31 Viruswarnung E-Mail Beitragsservice GEZ Zwangsvollstreckung
GEZ Mail: Ankündigung der Zwangsvollstreckung – Beitragsservice enthält Virus

Aktuell sorgt eine E-Mail für Verunsicherung, welche im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, eine Zwangsvollstreckung ankündigt. Im Anhang befindet sich eine .doc-Datei, die Sie nicht öffnen sollten, weil diese einen Virus enthält. Die

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Rundfunkbeitrag auch für Mitbewohner und Haushaltsangehörige?

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass der Beitrag für den Rundfunk für jede Wohnung fällig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele Rundfunkgeräte in dem Haushalt zu finden sind.

Wohngemeinschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familien haben durch diese Regelung einen wesentlichen Vorteil, gegenüber Personen aus einer vorherigen Person und das heißt „Einer zahlt für alle!“. Es zahlt also nur ein Lebenspartner, WG-Bewohner und Familienmitglied die Gebühren und somit muss auch nur einer in der gemeinsamen Wohnung beim Beitragsservice angemeldet sein. Beitragsfrei sind die privat genutzten PKWs mit Radio und Kinder, die ein eigenes Einkommen haben.

Die Bewohner der Wohnung haften nicht nur für den Rundfunkbeitrag, sondern auch gesamtschuldnerisch. Das heißt, wenn der angemeldete Beitragszahler seinen Zahlungen nicht rechtzeitig und in voller Höhe nachkommt, dann kann jeder der Bewohner zu einer Beitragszahlung herangezogen werden. Manchmal kommt es vor, dass eine Nachzahlungsforderung entsteht. Von dieser wird der Betroffene nur befreit, wenn er den Tatbestand der Befreiung erfüllen kann.

Beitragspflicht für Zweiwohnungen?

Die privat genutzten Zweitwohnungen waren früher beitragspflichtig, aber seit dem 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass diese Regelung nichtig ist.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippte, sind Verbraucher mit einer Zweitwohnung frei von der Beitragspflicht. Eine einfache Einstellung der Zahlung ist aber nicht rechtskräftig, sondern bedarf der schriftlichen Form. Es wird ein schriftlicher Antrag zur Beitragsbefreiung für die Zweitwohnung gestellt und dieses Formular befindet sich auf der Webseite des Bundesservices.

Alle Privatpersonen, die eine Hauptwohnung und eine Zweitwohnung besitzen und für die Hauptwohnung schon Rundfunkgebühren bezahlen, von der Zahlung bei der Zweitwohnung befreit sind. Auch alle weiteren Wohnungen sind beitragsfrei.

Zudem sind, mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, weitere Regelungen hinzugekommen. Mittlerweile gibt es eine Beitragspflichtbefreiung von Nebenwohnungen, die unter §4a in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgenommen ist. Dort ist genau geregelt, dass eine Befreiung für die Nebenwohnung auf Anfrage erfolgt, wenn die Person, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner in der Hauptwohnung schon den Beitrag bezahlt. Diese Regelung gilt auch, wenn einer der Betroffenen in einer Nebenwohnung schon Gebühren bezahlt, dann ist die Hauptwohnung gebührenfrei.

In dem Monat, indem die Voraussetzungen vorliegen, beginnt zum Ersten dieses Monats die Befreiung. Der Antrag muss aber vor mindestens drei Monaten gestellt worden sein, denn wenn der Antrag später gestellt wurde, dann erfolgt die Befreiung erst zum nächsten Ersten. Die Befreiung erfolgt unbefristet und endet nur, wenn die angegebenen Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind.

GEZ E-Mail Beitragsservice SEPA-Umstellung Virus
GEZ: E-Mail von Beitragsservice zur SEPA-Umstellung ist ein Virus

Verbraucher werden mit einer E-Mail verunsichert, in der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, auf eine Gesetzesänderung hinweist. Angeblich müssen Verbraucher zukünftig die Rundfunkbeiträge ausschließlich per Lastschrift begleichen. Bei der E-Mail handelt es sich um Spam mit

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rundfunkgebühren

1. Wie hoch sind die aktuellen Rundfunkgebühren?
Aktuell liegen die Rundfunkgebühren für eine Wohnung bei 17,50 Euro im Monat. Jeder Beitragszahler muss die Zahlung im Dreimonatsrhythmus veranlassen.
2. Wann kann man sich von der Beitragspflicht befreien lassen?

Es gibt verschiedene Szenarien, die eine Befreiung der Beitragspflicht ermöglichen. Eine komplette Befreiung kann aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen erfolgen, aber nur in schriftlicher Form und der Betroffene unterliegt der Beweispflicht.

3. Was passiert bei einer Nichtzahlung des Rundfunkbeitrages?

Kommt der Betroffene seiner Zahlungsverpflichtung nicht regelmäßig nach, dann folgt eine Zahlungsaufforderung, die zusätzliche Gebühren mit sich bringt.

4. Warum können die Beiträge nicht monatlich bezahlt werden?

Eine Zahlung jeden Monat ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und somit muss der Beitrag in Höhe von 52,50 Euro alle drei Monate überwiesen werden.

5. Wie werden die Rundfunkgebühren berechnet?

Die Beitragshöhe ist für jeden Haushalt gleich und liegt bei 17,50 Euro im Monat. Die Berechnung erfolgt nicht anhand der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Paragraph Recht Gesetz
GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das?

Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. Lange Zeit

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Fazit

Die Rundfunkbeiträge sind eine verpflichtende Zahlung, die von jedem angemeldeten Wohnungsinhaber bezahlt wird. Es spielt keine Rolle, wie viele Fernseher oder Radios in der Wohnung vorhanden sind. Der Beitrag wird einmal fällig. Der aktuelle Satz liegt bei monatlich 17,50 Euro, die aber nur alle drei Monate in Höhe von 52,50 Euro an den Beitragsservice gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung der Rundfunkgebühren erfolgen, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Eine Anmeldung, Abmeldung oder Änderung erfolgt immer in schriftlicher Form, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.

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Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung – informieren Sie sich jetzt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-ermaessigung-informieren-sie-sich-jetzt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-ermaessigung-informieren-sie-sich-jetzt/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:30:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65099 Zwar gilt die Regel, dass jede Wohnung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, doch gibt es auch Ausnahmen. Manche Personengruppen können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dies ist im § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) klar

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Zwar gilt die Regel, dass jede Wohnung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, doch gibt es auch Ausnahmen. Manche Personengruppen können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dies ist im § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) klar geregelt. Hier erfahren Sie alles zum Thema Befreiung, Ermäßigung und zur Härtefallregelung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für manche Personengruppe gibt es die Möglichkeit zur Befreiung des Rundfunkbeitrags.
  • Die Befreiung gilt generell für alle in der Wohnung lebenden Personen.
  • Für die Befreiung muss ein Antrag gestellt und dementsprechende Nachweise beigelegt werden.

Die Befreiung der Beitragspflicht

Es gibt auch eine extra Regelung, welche sich mit dem Thema Zweit- und Nebenwohnung beschäftigt, diese ist jedoch gesondert nachzulesen.

Möchten Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, müssen Sie einen Antrag wegen eines Härtefalls stellen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was es mit der Härtefallregelung auf sich hat. Auch erfahren Sie, wann Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen können.

GEZ Zwangsvollstreckung So wehren Sie sich
GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag)

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir

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Wer kann sich befreien lassen?

Den Befreiungsantrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen stellen.

  • Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II-Empfänger oder Empfänger von Sozialgeld
  • Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen
  • Nicht bei den Eltern lebend und Empfänger von BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe
  • Nach § 27 a BVG Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Personen die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 bis 66 des Zwölften Buches des Sozialgesetzes erhalten
  • Empfänger mit Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Personen die Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften erhalten
  • Pflegezulagenempfänger nach § 267 ABs. 1 Lastenausgleichgesetz
  • Menschen die we3gen einer Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag anerkannt haben
  • Volljährige, in einer stationären Einrichtung lebend
  • Personen die Blindenhilfe bekommen oder taubblind sind
Rundfunkbeitrag Beitragsservice GEZ Symbolbild
Rundfunkbeitrag (GEZ) entfällt für Nebenwohnungen – Das müssen Sie jetzt tun

Es gibt gute Nachrichten für alle Verbraucher, die eine Zweitwohnung nutzen. Dafür müssen Sie zukünftig keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Dafür wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Wir erklären, was Sie jetzt beachten müssen. Seit 2018 galt

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Das Bewilligungsschreiben

Je nach Bedürftigkeit muss dem Antrag ein behördliches Bewilligungsschreiben beigelegt werden.

Sofern Sie keine dieser Sozialleistungen erhalten, weil Ihr Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze überschreitet, gibt es z.B. noch die Härtefallregelung. Hier ist jedoch die Voraussetzung, dass die Überschreitung niedriger ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro. Damit Sie allerdings die Befreiung erhalten, ist es notwendig, dass Sie den ablehnenden Leistungsbescheid vorweisen. Dieser wird Ihnen inzwischen von der Sozialbehörde ausgestellt. Aus diesem Bescheid muss auch ersichtlich sein, dass Ihre Bedarfsgrenze um nicht mehr als 17,50 Euro überschritten wurde.

Sind Mitbewohner auch befreit?

Haben Sie eine Befreiung erhalten, so bezieht sie sich auf die ganze Wohnung und somit auf:

  • Ehepartner
  • eingetragene Lebenspartner
  • Kinder unter 25 Jahre, die in der Wohnung leben
  • Mitbewohner, die aber bei der Gewährung der Sozialleistungen berücksichtigt wurden

Sofern einer der Mitbewohner komplett oder zum Teil beitragspflichtig ist, muss auch der komplette oder ermäßigte Betrag für die Wohnung bezahlt werden.

2019-05-31 Viruswarnung E-Mail Beitragsservice GEZ Zwangsvollstreckung
GEZ Mail: Ankündigung der Zwangsvollstreckung – Beitragsservice enthält Virus

Aktuell sorgt eine E-Mail für Verunsicherung, welche im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, eine Zwangsvollstreckung ankündigt. Im Anhang befindet sich eine .doc-Datei, die Sie nicht öffnen sollten, weil diese einen Virus enthält. Die

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Befreiung bei ALG I?

Sofern sie ALG I (Arbeitslosengeld I) erhalten, gehören Sie nicht zum genannten Personenkreis.

Sie können somit von keiner Befreiung profitieren, selbst dann nicht, wenn das ALG I weniger ist als das ALG II. Der Grund ist ganz einfach – ALG I ist keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung. Wobei Sie sich befreien lassen können, wenn Sie von der Sozialbehörde eine Bescheinigung haben. Diese muss ausweisen, dass Sie bedürftig sind.

Wissenswert! Erhalten Sie ALG II, so können Sie sich auch befreien lassen.

Befreiung wegen zu niedrigem Einkommen?

Falls Ihr Einkommen sehr niedrig ist, Sie aber keine Sozialleistungen beantragen, erhalten Sie auch keine Befreiung.

Die Befreiung erhalten Sie nur, wenn Sie auch einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben.

Früher gab es die Befreiung bei zu geringem Einkommen, diese wurde jedoch abgeschafft. Selbst der theoretische Anspruch auf ALG II ist nicht ausreichend. Ihre Bedürftigkeit muss von einer Behörde mit einem Bewilligungsbescheid nachgewiesen werden. Im Zweifel könnten Sie aber einen Antrag auf Befreiung nach der Härtefallregelung in Betracht ziehen.

Paragraph Recht Gesetz
GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das?

Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. Lange Zeit

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Wer kann die Ermäßigung beantragen?

Sofern Sie eine Schwerbehinderung und einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung RF haben, können Sie die Ermäßigung beantragen.

Das bedeutet:

  • Menschen mit einem Behinderungsgrad von wenigstens 60% wegen einer Sehbehinderung
  • Personen, die kein Gehör haben oder selbst mit Hörhilfe zu wenig hören
  • Bei einem Behinderungsgrad von mindestens 80%. Diesen Menschen ist es nicht möglich, aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen

Bei einer Ermäßigung sind monatlich immer noch 5,83 Euro an Beitrag zu bezahlen.

Den Antrag stellen

Sie erhalten den Antrag für Ermäßigung oder Befreiung bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Jedoch haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag im Internet auszufüllen und zu drucken. In diesem sind der Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund anzugeben und Sie müssen die Nachweise in Kopie beilegen. Diese sind:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Sozialleistungsbescheid
  • behördliche Bestätigung des Leistungsträgers

Legen Sie Ihre Nachweise als Kopie bei. Vergessen Sie jedoch nicht den Antrag zu unterschreiben. Es ist ratsam, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So können Sie den pünktlichen Zugang vorweisen. Ferner stellen Sie den Antrag an:
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Wann tritt die Befreiung in Kraft?

Sofern es einen Befreiungsgrund gibt, tritt diese an dem Tag Ihrer Antragstellung in Kraft.

Diese kann zudem bis zu drei Jahre rückwirkend gelten. Hierfür müssen Sie aber ebenfalls einen Befreiungsgrund nachweisen können. Insofern bekommen Sie vielleicht sogar bereits bezahlte Beiträge zurückerstattet.

ARD Tagesschau Livestream kostenlos erleben
Livestream Tagesschau: So sehen Sie die Tagesthemen der ARD unterwegs legal

In der Tagesschau gibt es immer eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen vom gesamten Tag. Viele Internetnutzer wollen diese Sendung daher nicht verpassen. Doch nicht immer kann man vor dem TV sitzen. Wie gut das es

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung – informieren Sie sich jetzt

1. Frage Reicht ein zu niedriges Einkommen für eine Befreiung?

Leider ist dies nicht ausreichend. Sie müssen einen Antrag auf eine Sozialleistung stellen und die Bewilligung vorlegen. Erst dann ist es möglich, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen.

2. Kann ich einen Antrag stellen, wenn mein Partner ein Pflegefall ist?

Sofern Sie oder Ihr Partner eine Schwerbehinderung von mindestens 80% haben und nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist das möglich.

3. Kann ich die nötigen Formulare nachreichen?

Sie können Ihren Antrag bereits verschicken, doch wenn die nötigen Nachweise fehlen, wird erst endgültig darüber entschieden, wenn diese vorliegen.

4. Der Mietvertrag läuft auf mich und mein Mitbewohner bezieht keine Sozialleistungen, ich aber schon. Wie ist die Lage?

In diesem Fall würden Sie zwar von den Gebühren befreit werden, Ihr Mitbewohner aber nicht. Da jede volljährige Person Beiträge bezahlen muss, ist Ihr Mitbewohner dazu verpflichtet. Unabhängig davon, wer der Hauptmieter der Wohnung ist.

5. Muss ich den Antrag immer wieder neu stellen?

Das kommt auf die Situation an. Wurde Ihnen zum Beispiel das ALG II nur bis zu einem bestimmten Datum genehmigt und muss es dann erneut nach Prüfung genehmigt werden, läuft auch ihre Befreiung immer wieder ab. Die Befreiung gilt so lange wie auch Ihre Genehmigung für das ALG II. Danach müssen Sie wieder einen Antrag stellen, sobald Sie den neuen Genehmigungsbescheid vom Sozialleistungsträger in Händen halten.

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Fazit

Die Gebühren für den Rundfunkbeitrag können eine finanzielle Belastung sein. Doch nicht jeder kann sich davon befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Informieren Sie sich deshalb vorab, ob Sie diese bezahlen müssen, oder ob es sich lohnt einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen.

Der Beitrag Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung – informieren Sie sich jetzt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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