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Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung?


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Der Markt rund um die Pedelecs boomt, denn die elektrischen Fahrzeuge liegen voll im Trend und ein Ende ist nicht in Sicht. Allerdings sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Pedelecs Gedanken zum richtigen Versicherungsschutz machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Pedelecs wird zwischen zwei Arten unterschieden, die langsamen und die schnellen Pedelecs.
  • Bei den langsamen Pedelecs handelt es sich um ein Fahrrad mit elektrischem Antrieb und hier reicht eine Hausratversicherung gegen Diebstahl als Schutz aus. Eine separate Fahrradversicherung kann bei sehr teuren Modellen eine gute Absicherung sein.
  • Bei den S-Pedelecs handelt es sich um Kleinkrafträder, die eine Motorleistung von bis zu 4.000 Watt haben, so dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig ist. Eine Teilkaskoversicherung vervollständigt den Schutz, denn dann ist auch Diebstahl ausreichend abgesichert.

Sie müssen sich zuerst informieren, ob es sich um ein Fahrrad oder ein Leichtkraftrad handelt, wenn Sie sich für ein Pedelec entscheiden. Anhand dieser Einstufung müssen Sie sich anschließend um eine entsprechende Versicherung kümmern. Die Einstufung ist entscheidend für die Versicherung, aber auch wo und wie Sie mit dem Pedelec fahren können.

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Pedelecs als Fahrrad

Im Grunde handelt es sich bei einem Pedelec um ein Fahrrad, welches mit Muskelkraft angetrieben wird, aber mit einem unterstützenden Elektromotor ausgestattet ist.

Die folgenden Bedingungen sind bei einem solchen Pedelec zu erfüllen:

  • Nur wenn Sie die Pedale treten schaltet sich der Elektromotor dazu.
  • Die Motorleistung liegt höchstens bei 250 Watt.
  • Die Unterstützung des Motors wird unterbrochen, wenn Sie eine Geschwindigkeit von 25km/h erreichen oder das Treten einstellen.
  • Eine Anfahr-/Schiebehilfe ist bis zu 6km/h erlaubt, ohne gleichzeitiges Treten.

Die folgenden Vorschriften sind geltend, wenn es sich um ein Fahrrad handelt:

  • Sie brauchen keine Fahrererlaubnis und keine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.
  • Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber für die eigene Sicherheit und bei höheren Geschwindigkeiten sollten Sie einen Helm tragen.
  • Mit dem Pedelec dürfen Sie auf den Radweg fahren.
  • Umbauten und Anbauten sind erlaubt.
  • Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren dürfen mit einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden.
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Die Versicherung bei einem Pedelec-„Fahrrad“

Ein Pedelec-„Fahrrad“ wird über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl abgesichert.

Es handelt sich um einen Einbruchdiebstahl, wenn das Pedelec in einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage steht und von dort entwendet wird.

Es handelt sich allerdings nur um einen normalen Diebstahl, wenn das Pedelec außerhalb eines geschlossenen Raums steht und von dort entwendet wird. Sie können den normalen Diebstahl auch absichern, indem Sie die Hausratversicherung aufstocken und einen höheren Betrag bezahlen. Sollten Sie das Pedelec öfter draußen stehen lassen und es handelt sich um ein teures Modell, dann sollten Sie sich erkundigen.

Des Weiteren können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen, dann bezieht sich der Versicherungsschutz nicht nur auf Diebstahl, sondern auch auf Kostenübernahme bei Reparatur oder Leistungen bei einem Unfall. Grundsätzlich sollten Sie sich über eine erweitere Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung Gedanken machen, denn Pedelecs sind sehr teuer.

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Achtung

Sie können einen folgenreichen Unfall verursachen, wenn Sie mit einen Pedelec unterwegs sind und auch ohne Verletzte können hohe Forderungen auf Sie zukommen. Sie müssen die Reparaturkosten bezahlen, wenn Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigen. In solchen Fällen haben Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Grundsätzlich sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, um einen ausreichenden Schutz zu haben. Informieren Sie sich bei den Versicherungen über die Bedingungen.

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Pedelecs als Leichtkraftrad

Die S-Pedelecs sind keine Fahrräder im rechtlichen Sinne, sondern gelten als Kraftfahrzeug des Typs „Leichtkrafträder mit geringer Leistung“.

  • Sie erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45km/h und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Der Motor muss sich spätestens bei Erreichen der 45km/h ausschalten.
  • Erst bei 45km/h schaltet sich die Motorunterstützung ab.
  • Der Motor arbeitet bei einem S-Pedelec nur, wenn Sie in die Pedale treten. Allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich, dann wird von der Anfahrhilfe gesprochen.

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Für die S-Pedelecs brauchen Sie:

  • eine Betriebserlaubnis / Fahrzeugpapiere
  • eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen
  • und eine Fahrererlaubnis der Klasse AM

Im Autoführerschein ist die Fahrererlaubnis enthalten und das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Bruchstaben. Zudem ist jedes Jahr mit einer neuen Farbe ausgestattet. Sie müssen mindestens ein Alter von 16 Jahren haben, damit Sie ein S-Pedelec fahren dürfen.

Das S-Pedelec muss auf der Straße gefahren werden, denn die Radwege dürfen Sie nicht nutzen. Zudem dürfen Kinder auch nicht im einem Kinderanhänger oder Kindersitz mittransportiert werden. Auch das Tragen eines geeigneten Helms ist Pflicht. Achten Sie immer auf die Sicherheit, denn es werden Geschwindigkeiten von bis zu 45km/h erreicht.

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Die Versicherung des S-Pedelecs

Für das S-Pedelec besteht eine Versicherungspflicht, so dass der Gesetzgeber vorsieht, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.

Sie kommt dafür auf, wenn es im Straßenverkehr zu Schäden kommt und wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Schaden nimmt. Allerdings prüft das Unternehmen immer zuerst, ob und in welcher Höhe die Versicherung einspringen muss. Die berechtigen Forderungen werden ohne Probleme bezahlt, aber bei unbegründeten Schadenersatzansprüchen wehrt der Haftpflichtversicherer die Ansprüche ab.

Grundsätzlich kommt die Haftpflichtversicherung auf:

  • Personenschaden von Verletzungen bis zum Tod
  • Sachschäden von Beschädigung über Zerstörung bis hin zum Abhandenkommen
  • Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)

Die Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, durch Erhöhung der Beiträge auch einen deutlich höheren Versicherungsschutz zu erhalten. Den Versicherungsschutz können Sie an dem Versicherungskennzeichen erkennen, welches Sie direkt bei der Versicherung erhalten. Das Kennzeichen ist jedes Jahr zu erneuern, denn es ist immer nur für ein Verkehrsjahr (März bis zum kommenden Februar) gültig.

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Praktisch und Preisgünstig: Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, denn dadurch ist das S-Pedelec auch für Diebstahl ausreichend geschützt. Zusätzlich sind noch Schäden wie

  • Brand
  • Explosion
  • Naturgewalt (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch der Verglasung

abgesichert. Sie können die Teilkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Interessant:

Seit dem Jahr 2019 müssen Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit Kosten von um die 100 Euro rechnen, wenn Sie ein S-Pedelec fahren und über eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung verfügen. Eine Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, denn nur sie bietet auch einen ausreichend Diebstahlschutz bei den teuren Fahrzeugen.

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Anbieter und Tarif finden

Bei den zahlreichen Versicherungen unterscheiden sich nicht nur die Beiträge stark, denn auch bei den Leistungen gibt es Unterschiede.

Sie können aber Unterstützung bei der Entscheidung bekommen und dafür wenden Sie sich an:

  • die Stiftung Warentest für Fahrräder und Kraftfahrzeuge
  • einen unabhängigen Versicherungsberater
  • bei der Verbraucherzentrale vor Ort.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen für Pedelecs

1. Welche Versicherung ist Pflicht für ein Pedelec?

Grundsätzlich sollten Sie eine Hausratversicherung haben, damit das Pedelec einen Mindestversicherungsschutz hat. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen einem „normalen“ Pedelec und einem S-Pedelec.

2. Schützt die Hausratversicherung auch vor Diebstahl? Die Hausratversicherung bietet nur einen ausreichenden Diebstahlschutz, wenn sich das Pedelec innerhalb eines geschlossenen Raums befindet.
3. Pedelec steht auf öffentlicher Straße – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Wenn das Pedelec auf öffentlichen Straßen steht, dann sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

4. Wer darf ein S-Pedelec fahren?

Ein S-Pedelec darf nur ab einem Mindestalter von 16 Jahren gefahren werden und zudem ist eine Fahrerprüfung Pflicht. Für die Sicherheit muss ein ordnungsgemäßer Helm getragen werden.

5. Wie wichtig ist eine Teilkaskoversicherung bei einem S-Pedelec?

Nur eine Teilkaskoversicherung bietet einen ausreichenden Diebstahlschutz bei einem so teuren Fahrzeug und aus dem Grund ist eine solche Versicherung zu empfehlen.

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Fazit

In den letzten Jahren sind die Pedelecs immer mehr zum Trend geworden und heute sind sie von den Straßen nicht mehr wegzudenken. Grundsätzlich wird zwischen den normalen und den S-Pedelecs unterschieden, so dass es auch bei den Versicherungen Unterschiede gibt. Für ein normales Pedelec brauchen Sie nur eine Hausratversicherung, aber für ein S-Pedelec ist eine Haftpflichtversicherung und eine Kfz-Versicherung notwendig. Empfehlenswert ist eine Teilkaskoversicherung, um einen ausreichenden Schutz zu haben.

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