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Gepäckverlust im Urlaub: Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden auf!


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Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung, denn oft deckt Sie den Schaden bei einem Einbruch in Ihre Urlaubsunterkunft ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reisegepäckversicherung ist eine Zusatzversicherung, die jeder Reisende auf Wunsch zusätzlich abschließen kann, um sein Gepäck abzusichern.
  • In den meisten Fällen greift die Hausratversicherung, wenn es im Urlaub zum Verlust des Gepäcks durch Diebstahl im Hotel oder Ferienhaus kommt.
  • Ein Blick in Ihre Policen kann dabei sehr wichtig sein, denn viele Versicherungen, die seit 1992 abgeschlossen worden bieten eine entsprechende Sicherheit.

Policen enthalten Versicherungsschutz

In vielen Verträgen befindet sich die Information, dass das Gepäck bei Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert ist, aber das gilt erst seit 1992.

Wenn Sie ihre Versicherung nach 1992 abgeschlossen haben, dann kann Ihnen ein Blick in die Unterlagen Klarheit verschaffen. In den meisten Fällen finden Sie einen Bereich, in dem Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10% der Versicherungssumme abgedeckt sind. Die Höhe der Versicherungssumme ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Der entsprechende Passus ist nicht nur vereinzelt zu finden, sondern in weltweiten Verträgen vorhanden.

Wenn Sie sich auf eine Reise begeben, sollten Sie ihren Versicherungsschutz im Vorfeld kontrollieren und die Konditionen nachlesen, denn damit sind Sie auf der sicheren Seiten, ohne dass Sie eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

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Die Grenzen der Hausratversicherung bei Reisen

Allerdings greift die Hausratversicherung nicht bei jedem Verlust des Gepäcks, denn der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Dieb das Gepäck aus dem Feriendomizil entwendet.

Das bedeutet, dass der Dieb ins Ferienhaus oder in das Hotelzimmer mit Gewalt einsteigen muss, um das Gepäck zu stehlen. Wenn ein Dieb auf offener Straße zuschlägt oder die Handtasche aus dem Restaurant um die Ecke entfernt, dann ist die Versicherung nicht greifbar. Wenn Sie sich für einen Urlaub mit einem Reisemobil entschieden haben, dann kann es mit großer Wahrscheinlichkeit sein, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn es zu einem Einbruch kommt.

Hausratversicherung springt ein

Aber die Hausratversicherung springt nicht nur ein, wenn das Gepäck aus der Unterkunft entwendet wird, sondern auch, wenn Sturm und Hagel für einen Schaden sorgen.

Wenn sich das Gepäck in der Unterkunft befindet und durch Sturm oder Hagel beschädigt wird, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Genauso sieht es aus, wenn durch ein Brand das Gepäck in Mitleidenschaft gezogen wird. Bei einem Raum im Urlaubsort kommt es auf die Kulanz der Versicherung an.

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Sofortige Meldung des Schadens

Wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaft für den Schaden nur aufkommt, wenn Sie den Schaden unverzüglich melden.

Dazu reicht nicht einfach nur eine kurze Schadensmeldung, denn die Versicherung will den Schaden mit allen Einzelheiten gemeldet bekommen. Zu Ihren Informationen braucht die Versicherungsgesellschaft gleichzeitig die Anzeige bei der Polizei. Direkt nach Erkennen des Schadens wenden Sie sich an die örtliche Polizei und geben eine Diebstahlanzeige auf. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und diese müssen Sie bei der Versicherung einreichen. Ohne einen solchen Nachweis kommt die Versicherung für das entwendete Gepäck nicht auf.

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Stehlgutliste nach Rückkehr erstellen

Schon im Urlaub haben Sie die Anzeige der Polizei zur Versicherung geschickt und die Versicherung über den Diebstahl informiert, aber auch wenn Sie nach Hause kommen, sollten Sie noch eine Sache durchführen.

Erstellen Sie unbedingt ein Stehlgutliste und dabei sollten Sie ehrlich und besonders sorgfältig sein. Idealerweise fügen Sie noch Rechnungen oder Kaufbelege hinzu, aber achten Sie darauf, dass die Stehlgutliste mit den Angaben der Polizei des Urlaubsortes übereinstimmen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Fragen und gewährleisten eine schnelle Prüfung.

Zwar ist ein Diebstahl im Urlaub sehr ärgerlich, aber Sie müssen den Urlaub nicht abbrechen und schon gar nicht wegen eines kleinen Diebstahls.

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Karten sperren lassen direkt vor Ort

Kommt es zu einem Diebstahl des Gepäcks im Urlaub, dann sind meist nicht nur Kleidungsstücke weg, sondern auch die Bankkarte und die wichtigen Ausweispapiere.

Sie müssen natürlich bei der Polizei angeben, dass diese Sachen weg sind und das auch der Versicherung melden, aber es sind noch weitere Schritte notwendig.

Wenn Ihnen auffällt, dass die Bankkarte gestohlen wurde, dann müssen Sie die Giro- oder Kreditkarte sofort sperren lassen, denn damit verwehren Sie den Dieben den Zugang zu Ihrem Konto. Dafür hat jede Bank eine Notrufnummer und diese können Sie rund um die Uhr anrufen. Die Notrufnummer der Bank sollten Sie im Vorfeld notiert und immer dabei haben. Idealerweise notieren Sie die Nummer in eine Notizbuch und nicht im Handy, denn meist ist das Handy bei einem Diebstahl auch weg.

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Der zentrale Sperrnotruf

Mit dem zentralen Sperrnotruf in Deutschland können Sie die Bankkarten jederzeit sperren lassen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, dann nutzen Sie die

  • 0049 30 40 50 40 50

In Deutschland rufen Sie die 116 116 an.

Bei gestohlenen Ausweisunterlagen müssen Sie sich an das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft wenden, denn dort kann man Ihnen einen vorläufigen Ausweis ausstellen. Diesen Ausweis brauchen Sie für die Einreise nach Deutschland, vor allen Dingen, wenn Sie mit dem Flugzeug unterwegs sind.

Zurück in Deutschland kümmern Sie sich um die Ausstellung eines neuen Ausweises und dafür wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gepäckdiebstahl im Urlaub

1. Ist Taschendiebstahl im Urlaub über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ein Taschendiebstahl ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt, dazu brauchen Sie eine Zusatzversicherung, die Sie vor der Reise abschließen müssen.

2. Wie finde ich raus, was meine Hausratversicherung im Urlaub abdeckt?

Sie können in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, denn dort stehen alle Einzelheiten drin. Aber Sie können sich auch an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, denn Sie kann Ihnen alle wichtigen Informationen mitteilen.

3. Wie lange gilt die Hausratversicherung im Ausland?

Das zeitliche Limit der Hausratversicherung im Ausland ist auf drei Monate beschränkt. Wenn Sie sich also länger im Ausland aufhalten, dann sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen.

4. Was bedeutet „grob fahrlässig“?

Grob fahrlässig haben Sie gehandelt, wenn Sie ihr Ferienhaus verlassen und das Fenster offen lassen oder die Terrassentür nicht verschließen. In solchen Fällen zahlt die Versicherung bei Diebstahl keinen Cent.

5. Übernimmt die Hausratversicherung auch, wenn das Gepäck aus dem Fahrzeug gestohlen wurde?

Nein, denn das Gepäck soll aus dem Fahrzeug genommen werden und grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie das Gepäck sichtbar im Auto liegen lassen. Die Versicherung geht dann von grober Fahrlässigkeit aus.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass im Urlaub das Gepäck gestohlen wird, das ist zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch. In vielen Fällen kommt sogar die Hausratversicherung für den Schaden auf, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hausratversicherung übernimmt nur den Schaden, wenn das Gepäck innerhalb des Hotels, des Zimmern oder der Ferienwohnung gestohlen wurde. Außerhalb brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, wie ein Fenster offen gelassen oder die Tür nicht abgeschlossen haben. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht.

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