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Kfz-Versicherung: Mehrere hundert Euro sparen durch einen Wechsel


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Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist manchmal ebenso sinnvoll wie der Reifenwechsel im Herbst. Allerdings setzt ein lohnenswerter Versicherungswechsel voraus, dass Sie sich umfassend informieren über die Angebote von Versicherern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Üblicherweise ist es möglich, die Kfz-Versicherung jährlich zum Jahresende zu kündigen. Die schriftliche Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens 30. November vorliegen.
  • Das Sonderkündigungsrecht sieht die außerordentliche Kündigung vor, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird.
  • Sowohl der Wechsel der Haftpflicht- als auch der Wechsel der Kaskoversicherung kann eine Kostenersparnis bedeuten.
  • Inzwischen nutzen Versicherer viele Aspekte, um die Beitragshöhe festzulegen. Unter anderem spielt es eine Rolle, wo das Auto nachts steht und ob der Fahrzeughalter sich auf eine Werkstattbindung einlässt. Sie sollten sämtliche Vertragsbedingungen kennen.

Vergleich der Haftpflichtversicherung

Auch für Kfz-Versicherungen  gilt: Ein Versicherungsvergleich geht  häufig mit Einsparmöglichkeiten einher.

Nicht zuletzt Fahranfänger können durch einen Vergleich der Haftpflichtversicherungsangebote viel Geld sparen – der Unterschied kann bis zu 1.000 Euro betragen. Aber auch diejenigen, die bereits länger eine Kfz-Versicherung haben, können Hunderte Euro sparen. Dies stellte Stiftung Warentest in einem Test mit Modellkunden fest.

Folgen eines Schadens

Wie der Versicherer im Schadensfall reagiert, ist eine der wichtigsten Fragen, die sich stellt.

Es ist üblich, dass Sie nach einem gemeldeten Schaden eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) hinnehmen müssen. Allerdings verwenden die Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck verschiedene Tabellen. Durch eine extreme Rückstufung nach einem Schaden ist die vermeintlich günstige Versicherung dann womöglich ziemlich teuer. Informieren Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss genau über die Rückstufungsmodalitäten.

Erhalt der Schadenfreiheitsklasse

Der Schadenfreiheitsrabatt legt maßgeblich fest, wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt. Ein Übertrag des Rabatts auf die neue Versicherung ist jedoch nicht immer einfach.

Ist Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse in der letzten Rechnung für die Kfz-Versicherung genannt? Falls nicht, ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung der SF-Klasse von der bisherigen Versicherung anzufordern. Die Verbraucherzentralen Deutschlands erfahren immer wieder, dass die alte Versicherung eine schlechtere Einstufung als die in der Beitragsrechnung genannte an die neue Versicherung weitergibt. Befragte Versicherungen sehen sich im Recht: Angeblich habe es sich um eine intern verwendete Schadenfreiheitsklasse gehandelt, die nicht übertragbar sei.

Versicherte, die sich für einen Rabattschutz entscheiden, können diesen tatsächlich nur von ihrer aktuellen Versicherung erwarten. Bei einem Versicherungswechsel berücksichtigt der neue Versicherer allerdings recht wahrscheinlich von Ihnen verursachte Schäden und nimmt eine Rückstufung vor.

Versicherungsvorschriften einhalten

Die Versicherer benennen bestimmte Vorschriften, denen der Versicherte entsprechen muss, um von einer günstigen Versicherungsprämie zu profitieren.

Je niedriger der Versicherungsbeitrag ausfällt, umso mehr Vorschriften müssen Sie einhalten. Die Bandbreite der Forderungen reicht von einer möglichst geringen Kilometerleistung bis hin zur abschließbaren Garage. Die Preisnachlässe, die mit diesen Punkten zusammenhängen, sind durchaus attraktiv. Sie sollten aber in jedem Fall nur die Forderungen angeben, die Sie auch tatsächlich einhalten können. Falls sich nach einem Schaden herausstellen sollte, dass Ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, müssen Sie mit einer Vertragsstrafe rechnen. Ein Beispiel für eine zu Unrecht erhaltene Beitragsersparnis ist eine zu niedrig angegebene Kilometerleistung.

Modellabhängige Bedingungen

Sie fahren einen Oldtimer oder ein anderes besonderes Fahrzeug, für das Sie eine relativ hohe Versicherungsprämie zahlen? Während ein Versicherungswechsel in der Haftpflicht für gängige Autos problemlos abläuft, kommt es bei Sonder- und Luxusmodellen häufig zu Schwierigkeiten. Dies gilt erst recht für den Kaskoschutz. Unabhängig davon, welche Art Auto Sie versichern möchten, sollten Sie stets erst dann die bisherige Kfz-Versicherung kündigen, wenn der Neuabschluss sicher ist.

Zu hohe Rechnung

Eigentlich war ein  niedrigerer Beitrag für die neue Kfz-Versicherung vereinbart, als Sie nun zahlen sollen? Zahlen Sie unbedingt trotzdem unter Vorbehalt den kompletten Betrag, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Einerseits ist der Versicherungsschutz gegeben, andererseits haben Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Chance, Geld zurückzufordern.

Telematik-Tarife

Wer bereit ist, der Versicherung seine Fahrdaten regelmäßig mitzuteilen und risikoarm fährt, kann eine Telematik-Versicherung abschließen und Geld sparen. Sollte Ihre Art zu fahren dem Versicherer jedoch missfallen, kann es zu einer Beitragsanhebung kommen. Erfahren Sie hier mehr über „Pay-as-you-Drive“.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kfz-Versicherung

1. Läuft die bisherige Versicherung für ein neues Auto weiter?

Sie können auch Ihr neues Fahrzeug bei der bisherigen Versicherung versichern. Grundsätzlich aber steht es Ihnen frei, sich für einen anderen Tarif zu entscheiden.

2. Ab welchem Zeitpunkt gilt ein Fahrzeug als versichert?

Die Deckungskarte, die Sie nach Vertragsschluss von der Versicherung erhalten, reichen Sie zur Zulassung des Fahrzeugs ein. Ab dann greift der Versicherungsschutz.

3. Welche Mindestdeckung gilt?

Laut Gesetz sind Personenschäden mit wenigstens 2,5 Millionen Euro, Sachschäden mit mindestens 0,5 Millionen Euro und Vermögen mit mindestens 50.000 Euro zu versichern.

4. Wird ein Verstoß gegen Rabattmerkmale womöglich geahndet?

Spätestens im Schadensfall erfährt der Versicherer, ob der Versicherungsnehmer die Vorschriften und Forderungen einhält. Verstöße gegen die Rabattmerkmale können deutlich erhöhte Jahresprämien nach sich ziehen.

5. Haben auch Fahranfänger bereits eine SF-Klasse?

Für Fahranfänger und Personen, die erstmals ein Fahrzeug versichern, gilt die SF-Klasse 0. Der Prämiensatz liegt noch zwischen 200 und 260 Prozent. Abhängig von der Zahl der schadenfreien Jahre reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

Fazit

Jeder, der überlegt, wie er noch etwas einsparen kann, sollte unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Gerade bei der Kfz-Versicherung sind Ersparnisse in Höhe mehrerer hundert Euro pro Jahr möglich. Bevor Sie sich auf einen Tarif festlegen, sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Informationen hinsichtlich Leistungen, Vorschriften und Kosten gelesen haben.

Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt und ein besonnener Umgang mit dem Auto (Unterbringung in einer Garage, wenige Fahrten und anderes) sind die Basis für preisgünstige Tarife. Aber gerade für Fahranfänger, die die höchsten Prämiensätze zahlen, lohnt sich der Versicherungsvergleich.

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