Bus | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 09:38:13 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Bus | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Pauschalreisen im Bus – Bei Annullierung und Verspätung wenden Sie sich an den Reiseveranstalter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pauschalreisen-im-bus-bei-annullierung-und-verspaetung-wenden-sie-sich-an-den-reiseveranstalter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pauschalreisen-im-bus-bei-annullierung-und-verspaetung-wenden-sie-sich-an-den-reiseveranstalter/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:38:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64096 Heutzutage ist die Reise in einem Reisebus keine Seltenheit mehr und gerade Städtetrips oder kurze Pauschalreisen lassen sich sehr gut mit dem Bus erleben. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von großen Verspätungen über

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Heutzutage ist die Reise in einem Reisebus keine Seltenheit mehr und gerade Städtetrips oder kurze Pauschalreisen lassen sich sehr gut mit dem Bus erleben. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von großen Verspätungen über eine defekte Klimaanlage bis hin zu beschädigten Gepäck. Aber Sie müssen das nicht einfach hinnehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reise mit dem Bus ist in den letzten Jahren sehr beliebt geworden und steht für bequemes und unkompliziertes Reisen.
  • Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter auf dem Markt, wobei nicht jeder Anbieter einen makellosen Ruf hat.
  • Städtereisen, aber auch Pauschalreisen sind mit einem Bus möglich und lassen sich kostengünstig buchen.

Keine Klimaanlage vorhanden

Im Reisevertrag steht, dass der Bus eine Klimaanlage, W-LAN oder Toiletten besitzt und wenn die versprochene, schriftlich angekündigte Ausstattung fehlt, dann können Sie einen Teil des Preises zurückverlangen.

Immer wieder kommt es vor, dass die Unternehmen eine Haftung für eine Klimaanlage, Bordtoilette oder Internet ausschließen wollen, aber das ist nicht zulässig. Wenn Ihnen die Ausstattung zugesichert wurde und im Reisevertrag als Bestandteil stehen, dann ist das Recht auf Ihrer Seite.

Sie müssen die Abweichungen der versprochenen Ausstattung nachweisen und dazu können Fotos und Zeugen sehr hilfreich sein. Zeigen Sie den Mangel unbedingt sofort beim Reiseveranstalter an und das in Anwesenheit von Zeugen. Zudem ist es sinnvoll, wenn Sie sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen. Dafür reicht es aus, wenn der Reiseleiter „zur Kenntnis genommen“ auf das Schriftstück schreibt. Es ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort ist niemand zu erreichen, dann informieren Sie den Reiseveranstalter in Deutschland im besten Fall mit dem Telefon. Achten Sie darauf, dass bei dem Telefonat ein Zeuge anwesend ist.

Der Leistungsträger vor Ort hat keine Zuständigkeit für Mängelanzeigen, nur, wenn es ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist.

Fordern Sie direkt nach der Rückkehr einen Teil des Geldes vom Reiseveranstalter zurück und dazu nutzen Sie die Schriftform. Idealerweise bietet sich ein Fax an, denn das hat einen qualifizierten Sendebericht oder Sie nutzen ein Einwurfeinschreiben. Wichtig ist, dass alle Beweise angeheftet sind.

Die folgenden Reisemängeltabellen geben Ihnen Anhaltspunkte, wie viel Preisermäßigung Ihnen zustehen könnte:

  • Kemptner Tabelle
  • Frankfurter Tabelle
  • ADAC-Tabelle
  • Würzburger Tabelle
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Verlust oder Beschädigung des Gepäcks

Sie haben sich für eine Buspauschalreise entschieden und das Gepäck ist entweder verloren gegangen oder beschädigt worden. In dem Fall können Sie einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter zurückverlangen.

Melden Sie sich unverzüglich beim Reiseveranstalter, wenn Sie den Verlust oder die Beschädigung bemerken. Die Meldung sollte immer in Anwesenheit von Zeugen geschehen oder Sie lassen sich die Mängelanzeige von den Zeugen unterschreiben oder vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dafür reicht es aus, wenn der Reiseleiter „zur Kenntnis genommen“ unter die Mängelanzeige setzt.

Wichtige Information!

In vielen Fällen behaupten die Busunternehmen, dass sie für den Verlust des Gepäcks nicht aufkommen müssen und das ist nicht richtig. Der Busunternehmer nimmt das Gepäck an und muss dafür sorgen, dass es ordentlich aufbewahrt und nur an den richtigen Reisenden ausgegeben wird. Wenn der Busunternehmen den Koffer verliert, dann muss er dafür auch haften (AG München Az. 283 Js 5956/15).

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Was tun wenn kein Reiseleiter greifbar ist?

Es ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort befindet sich keine Reiseleiter, dann müssen Sie sich an den Unternehmer in Deutschland wenden. Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, aber das Telefon ist perfekt. Telefonieren Sie mit dem Reiseleiter in Deutschland immer in Anwesenheit von Zeugen. Bedenken Sie, dass der Hotelier beziehungsweise der Leistungsträger für die Mängelanzeige nicht zuständig ist. Die einzige Ausnahme stellt sich dar, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine andere Information steht. Melden Sie den Verlust der Gepäckstücke unbedingt bei der Polizei.

Auf Kosten des Reiseveranstalters dürfen Sie die notwendige Ausstattung anschaffen. Manchmal bietet der Reiseveranstalter Ihnen auch eine Schadenersatz direkt vor Ort an und dann sollten Sie diesen auch unter Vorbehalt annehmen. Behalten Sie sich aber immer vor, dass Sie auch weitere Ansprüche geltend machen. Grundsätzlich bekommen Sie den Wert der Gegenstände erstattet, den die Gegenstände zum Zeitpunkt des Verlustes hatten. Sie können bis zu 25% des Reisepreises zurückerhalten, wenn das Gepäck während der gesamten Reise nicht vorhanden ist.

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Handeln Sie sofort nach Urlaubsrückkehr – spätestens

Fordern Sie sofort einen Teil des Reisepreises zurück, wenn Sie aus dem Urlaub kommen und zudem können Sie Ersatz für den Gepäckverlust oder die Beschädigung erhalten. Auch dazu wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und melden den Schaden schriftlich an. Dazu bietet sich entweder ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfeinschreiben.

Wichtig

Sie können Schadenersatz von dem Busunternehmen verlangen, wenn das Gepäck aufgrund eines Unfalls beschädigt wird oder verloren geht. Allerdings muss die Fahrstrecke mindestens 250km betragen. In der Regel ist die Haftung auf 1.200 Euro pro Gepäckstück beschränkt und gilt nur für einen grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schaden.

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Manche Verspätungen sind hinzunehmen

Sie warten auf den Reisebus und dieser hat Verspätung, aber geringe Verspätungen können Sie durchaus hinnehmen. Aber es gibt andere Dinge, welche Sie nicht hinnehmen müssen.

Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter

Unter Umständen können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen oder von der Reise zurücktreten, wenn der Zusteigetreffpunkt sich im Freien befindet und Sie dort auf den Bus warten müssen.

Eine kleine Reiseverzögerung ist aber grundsätzlich hinzunehmen, aber die örtlichen, zeitlichen und witterungsbedingten Verhältnisse sind für die zumutbare Wartezeit entscheidend.

Ein Reisender muss es nicht hinnehmen, wenn er im Dezember bei Schneetreiben zwei Stunden warten muss und keine Benachrichtigung durch den Veranstalter bekommt oder selber Kontakt aufnehmen kann. Das Landgericht Frankfurt hat dazu ein Urteil gesprochen (Az.2/24 S 123/88). In einem solchen Fall müssen Sie die Reise nicht antreten und auch keine Stornokosten zahlen.

Des Weiteren hat das Landgericht Frankfurt / Main für einen Fall entschieden (Az. 32 C2890 /94-48), bei dem das Reiseunternehmen an einer anderen Stelle gehalten hat, anstatt an der vereinbarten Stelle. Dadurch konnte der Busfahrer den Reisenden nicht sehen.

Sie wollen die Reise aufgrund der Busverspätung nicht antreten, dann sollten Sie im Vorfeld den Reiseleiter informieren und ihm die Möglichkeit gewähren, den Mangel zu beheben. Schafft er keine Abhilfe, dann können Sie die Reise absagen und müssen auch keine Stornokosten zahlen.

Beweise für Verspätung

Trotz der Verspätung haben Sie die Reise angetreten und wollen nun einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, dann sollten Sie auf jeden Fall Beweise sammeln. Dazu bieten sich Zeugen an. Zudem müssen Sie die Verspätung beim Reiseveranstalter anzeigen und ihm die Möglichkeit zur Reaktion geben. Auch hier sollten Sie auf die Anwesenheit eines Zeugen setzen.

Der Reiseveranstalter hat die Möglichkeit den Mangel zu beseitigen oder kann Ihnen ein Ersatzangebot unterbreiten. Dazu kann gehören, dass er Ihnen ein Ersatzverkehrsmittel zur Verfügung stellt. Die Alternative müssen Sie nicht annehmen und sollten nur zugreifen, wenn es sich um eine gleiche Leistung oder bessere Leistung handelt. Sollte keine Abhilfe kommen, dann sollten Sie bei der Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Dazu senden Sie die Beweise und die Mängelliste per Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfeinschreiben an den Reiseleiter. Sie müssen die Ansprüche innerhalb eines Monats nach Reiseende deutlich machen, wenn Sie den Vertrag vor dem 1. Juli 2018 abgeschlossen haben.

Rechte gegenüber dem Busunternehmen

Sie haben nicht nur gegenüber dem Reiseveranstalter einige Rechte, sondern auch gegen den Busunternehmer. Das Busunternehmen muss dafür sorgen, dass eine Fortsetzung der Reise möglich ist und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wenn es sich um eine Verzögerung von mindestens zwei Stunden handelt oder eine Reise von mindestens 250 km Fahrtlänge annulliert wird. Sollte es sich um eine Busfahrt handelt, die länger als drei Stunden dauert, dann muss das Busunternehmen Hilfeleistungen anbieten, vor allen Dingen, wenn die Fahrt annulliert wird oder sich um mehr als 90 Minuten verzögert. Zudem muss die Reise an einem Busbahnhof stattfinden und der Grund ist einfach, denn an einem Busbahnhof befindet sich viel mehr Personal. Es schon Schalter zur Abfertigung vorhanden, Warteräume, Fahrscheinschalter oder ähnliche Einrichtungen.

Welche Hilfen sind denkbar?

Die Hilfeleistungen bestehen in der Regel aus Mahlzeiten, Erfrischungen und Imbisse, wenn sie im Bus oder am Bahnhof zur Verfügung stehen oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind. Der Beförderer muss für eine Unterkunft sorgen, wenn der Aufenthalt eine Übernachtung notwendig macht. Allerdings sind die Unterbringungskosten auf 80 Euro pro Nacht und Gast beschränkt, aber es werden auch nur zwei Nächte bezahlt. Die Fahrt zur Unterkunft kommt oben drauf. Das Busunternehmen kann aber aus der Unterbringungspflicht rauskommen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die Annullierung oder die Verspätung aufgrund von schweren Naturkatastrophen oder widrigen Wetterbedingungen verursacht wurde. Das Busunternehmen muss die Reisenden über Verspätungen und Annullierungen informieren.

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Ansprüche sichern

Denken Sie immer an die Verjährungsfrist und diese liegt bei Busreisen bei zwei Jahren.

Die Zweijahresfrist beginnt, sobald Sie aus dem Urlaub zurückkommen und der Reiseveranstalter Ihre Forderungen zurückweist. Vor Ablauf der Frist müssen Sie die Klage erhoben haben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Busreisen

1. Zwei Stunden Wartezeit im Winter – muss ich das hinnehmen?

Zwei Stunden Wartezeit sind nicht hinnehmbar, vor allen Dingen, wenn der Treffpunkt sich im Freien befindet und Sie der Witterung ungeschützt ausgesetzt sind. Anders sieht es bei einem Bahnhof aus.

2. Wann muss das Busunternehmen für Erfrischungen sorgen?

Immer wieder kommt es vor, dass Verspätungen bei Busreisen stattfinden. Sollten Sie mehr als 90 Minuten warten müssen, dann wird Ihnen das Busunternehmen Erfrischungen anbieten.

3. Kann ich den kompletten Reisepreis verlangen, wenn ich mehr als zwei Stunden Wartezeit habe?

Den kompletten Reisepreis können Sie nur zurückverlangen, wenn Sie die Reise nicht antreten können oder das Busunternehmen eine Annullierung durchführt.

4. Wie viel Geld kann ich bei Annullierung zurückverlangen?

Bei einer Annullierung können Sie das gesamte Geld der Reise zurückverlangen, wenn das Busunternehmen keine alternative Transportmöglichkeit zur Verfügung stellt.

5. Wann muss ich meine Forderung beim Reiseveranstalter einreichen?

Sobald Sie wieder zu Hause sind, können Sie die Forderung einreichen und im Idealfall ohne Klage einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.

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Fazit

Busreisen sind in den letzten Jahren in der Beliebtheit gestiegen. Schnell, preiswert und unkompliziert sind die Busreisen, aber auch hier kommt es zu Verspätungen oder Annullierungen. Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten mit der entsprechenden Situation umzugehen. Ansprüche bestehen beim Reiseveranstalter und sogar beim Busunternehmen. Kommt es zu Schwierigkeiten ist es wichtig, dass Sie Beweise sammeln, Zeugen suchen und sich an den Reiseveranstalter wenden.

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Neu in Deutschland? Unterwegs mit Bus und Bahn mit dem richtigen Ticket https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neu-in-deutschland-unterwegs-mit-bus-und-bahn-mit-dem-richtigen-ticket/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neu-in-deutschland-unterwegs-mit-bus-und-bahn-mit-dem-richtigen-ticket/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:09:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68474 Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die

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Bus und Bahn sind die beliebtesten Verkehrsmittel in Deutschland, aber einige Menschen haben Schwierigkeiten sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Das gilt nicht nur für Menschen, die neu in Deutschland sind, sondern auch für die Einheimischen. Aus dem Grund haben wir alle wichtigen Hinweise auf einen Blick zusammengestellt, so dass endlich ein wenig Licht im Tunnel zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bus und Bahn zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von den Menschen nicht nur privat, sondern auch für den Weg zu Arbeit genutzt werden.
  • Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sind Tickets notwendig, die im Bus oder im Schalter gekauft werden können.
  • Die Ticketvarianten sind unterschiedlich, von den Einzeltickets über die 4er-Tickets bis hin zu Monatstickets, so dass die Entscheidung meist recht schwer fällt. Gerade, wenn man sich nicht auskennt, kommt es hier zu Missverständnissen.

Das Sozialticket

Das Sozialticket gibt es in fast allen Gemeinden, Städten und Kreisen, so dass auch Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ein solches Ticket bekommen können.

Das spezielle Ticket kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt werden und wenn Sie ein Sozialticket haben, dann haben Sie die Möglichkeit billiger zu fahren. Sie können sogar Monatskarten kaufen und mit ihnen in einem bestimmten Bereich problemlos fahren.

Damit Sie mit dem Sozialticket in dem gewünschten Bereich fahren können, müssen Sie zudem ein Anschlussticket oder ein Übergangsticket kaufen.

Wichtig:

Die Fahrkarte ist nur gültig, wenn Sie das Sozialticket und die gültige Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

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Erste Hilfe bei einer Kontrolle

Regelmäßig werden in Bus und Bahn Kontrollen durchgeführt und gerade, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket auffallen, dann kann es teuer werden.

Die Kontrolleure sprechen ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder eine Fahrpreisnacherhebung aus, so dass Sie nur weiterfahren können, wenn Sie diese Kosten sofort begleichen. Zudem gibt es das sogenannte „Schwarzfahren“ und dafür werden 60 Euro Strafe fällig, wenn Sie ohne ein gültiges Ticket in Bus und Bahn erwischt werden. Die Kontrolleure stellen Ihre Personalien fest und nutzen dafür den Ausweis oder ein anderes Dokument. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, dann kann die Polizei gerufen werden und dann ermittelt sie Name und Anschrift des Fahrgastes. Das Verkehrsunternehmen wird Ihnen dann die Rechnung auf die ermittelte Adresse schicken.

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Ein Einspruch muss stets fristgerecht eingelegt werden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder nicht wissen, warum Sie die 60 Euro Strafe zahlen sollen. Schon bei der Kontrolle ist die Strafe fällig, so dass die Frist für einen Einspruch recht kurz ist. Dabei beginnt die Frist mit dem Kontrolltag und dann haben Sie ein oder zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Für den Einspruch brachen Sie das Aktenzeichen oder auch EBE-Nummer oder FN-Nummer und die Adresse für den Einspruch. Diese Informationen finden Sie auf dem Beleg, den Ihnen der Kontrolleur bei der Kontrolle überreicht hat.

Heben Sie diesen Beleg sehr gut auf, denn es reicht nicht, wenn Sie auf Post warten. Das kann dann schon zu spät sein und Sie haben eine Möglichkeit für einen Einspruch mehr.

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Der Fernverkehr

Mit Bus und Bahn kann man nicht nur kommunal oder regional fahren, sondern auch im sogenannten Fernverkehr.

Die Tickets für den Fernverkehr finden Sie in erster Linie im Internet, auf der Webseite der Bahn. Aber auch am Bahnhof befinden sich Schalter mit Personal für die Kaufmöglichkeit. Automaten stehen auf jedem Bahnhof ausreichend, so dass Sie ohne Schwierigkeiten an ein passendes Ticket kommen können. Die Fahrpläne und Verbindungen sind entweder im Internet auf der Seite der Bahn zu finden oder Sie nutzen die App für das Smartphone.

Sie sollten wisse, dass die Tickets für die schnelleren Züge (Intercity und IntercityExpress) um einiges teurer sind als die Tickets für die normalen Züge (Regionalzüge). Die Nahverkehrstickets gelten in den schnelleren Zügen nicht und eignen sich nur für RB und RE, also die Regionalzüge.

Interessant ist, dass die Fernbusse manchmal deutlich preiswerter sind als die Bahn. Die Tickets für einen Fernbus lassen sich im Internet kaufen, aber auch einige Reisebüros ermöglichen den Kauf. Die Fahrpläne und die Verbindungen lassen sich ebenfalls im Internet nachlesen oder sie nutzen die App.

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Flüchtlinge sollten diese Dinge erklärt bekommen

  • Bus, Straßenbahnen, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzüge zählen zum Nahverkehr und die grauen Züge (IC und ICE) gehören zum Fernverkehr. In diesen Zügen gelten die Nahverkehrtickets nicht!
  • Das Ticket muss vor dem Einstieg gekauft werden, denn nur in Bussen kann das Ticket im Bus gekauft werden. Ticketautomaten gibt es nur in sehr wenigen Straßenbahnen und U-Bahnen. Zur eigenen Sicherheit sollten Sie daher immer vorher ein Ticket kaufen!
  • Ticketautomaten an der Haltestelle, bestimmte Geschäfte und Kiosks bieten die Möglichkeit Tickets zu kaufen. Auch am Bahnhof oder beim Busfahrer können Sie ein Ticket erstehen.
  • An diesen Stellen finden Sie nicht nur die Tickets, sondern auch Informationen zu den einzelnen Tarifzonen und die Fahrpreise. Auch einige Ortskundige haben damit ihre Schwierigkeiten.
  • In der Regel muss das Ticket entwertet werden und dafür gibt es Entwerter-Automaten an der Haltestelle oder im Bus.
  • Die Einzeltickets sind in der Regel schon entwertet und müssen nicht noch einmal entwertet werden. Sie können aber auch einen anderen Fahrgast oder den Busfahrer fragen, ob Sie das Ticket noch entwerten müssen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bus und Bahn 

1. Müssen Flüchtlinge für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen?

Auch Flüchtlinge müssen für die Nutzung von Bus und Bahn bezahlen, aber sie haben die Möglichkeit ein Sozialticket zu bekommen und somit können sie preiswerter unterwegs sein.

2. Wie teuer ist aktuell das NRW Ticket?

Das NRW Ticket gibt es als Einzelticket oder als Gruppen oder Familienticket. Das Einzelticket liegt aktuell bei 30,60 Euro und das Familienticket kostet 45,70 Euro. Fahren dürfen Sie damit in der zweiten Klasse.

3. Wo muss ein Ticket für den Bus erstanden werden?

Heute kann ein Busticket an den Kiosken an den Haltestellen, beim Busfahrer oder an vorhandenen Automaten erstanden werden. Der Preis richtet sich nach der Tarifzone.

4. Kann ich ein Ticket auch während der Fahrt kaufen?

Nein, denn ein Ticket muss vor der Fahrt erstanden werden. Wenn Sie sich für die Busfahrt entscheiden, dann sollten Sie spätestens beim Einstieg beim Busfahrer ein Ticket kaufen.

5. Wie teuer ist „Schwarzfahren“?

Schwarzfahren kostet aktuell 60 Euro und ist in der Regel sofort fällig. Wenn Sie sich ausweisen können, dann erhalten Sie eine Rechnung per Post und haben 14 Tage Zeit zum Begleichen.

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Fazit

Das Fahren mit Bus und Bahn ist in Deutschland wichtig für viele Arbeitnehmer, aber auch für Privatpersonen. Aber durch den Dschungel von Tarifzonen, Verbindungen und Tickets steigen die Einheimischen schon kaum durch. Aus dem Grund sollten Flüchtlinge und andere Ausländer auch einige Informationen rund um Bus und Bahn bekommen. Idealerweise gibt es entsprechende Informationen auf der Internetseite der Anbieter.

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