Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite? Und was machen Sie als Verbraucher im Falle einer Insolvenz?

Sowohl die Tourismusbranche als auch Reisende selber wurden von der Corona-Pandemie sehr schwer getroffen. Durch die Sicherheitsmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus zu einzudämmen, ist das Reisen nur eingeschränkt möglich, wenn überhaupt. Viele Tourismusunternehmen stehen in diesem Jahr möglicherweise vor einer Pleite.

Insbesondere die Veranstalter von Pauschalreisen werden hart getroffen. Aufgrund der wieder geltenden Insolvenzantragspflicht könnten viele Tourismusunternehmen in diesem Jahr pleitegehen. Verbraucher befürchten, dass sie bei Ausfall der Reise auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten.

Verluste durch Corona

Das Jahr 2020 war ein Horrorjahr für die gesamte Tourismusbranche. Insgesamt beklagt sie Verluste von 28 Milliarden Euro für das Jahr. Davon sind Deutschlandweit etwa 11.000 Reisebüros, 2.300 Veranstalter und unzählige Dienstleister betroffen. Großartige Veränderungen sind aktuell noch nicht abzusehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Reisebranche in diesem Jahr wohl ebenfalls keine schwarzen Zahlen schreiben wird.

Grund hierfür sind die Beschränkungen und Reisewarnungen, die sich ständig ändern. Das sorgt wiederum für Unsicherheit, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbrauchern. Sie möchten sich verständlicherweise ungern mit dem Virus infizieren. Je nach Reisedestination könnte auch eine Quarantäne drohen. Das sind alles Risiken, die niemand auf sich nehmen will.

Selbst die ausgetüftelten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bringen zumindest aktuell nichts, da die Branche durch den Lockdown ohnehin handlungsunfähig ist.

Neues Gesetz soll mehr Schutz bieten

Bereits im Sommer 2020 hat die Bundesregierung eine neue Insolvenzregelung auf den Weg gebracht, die Veranstalter von Pauschalreisen entlasten soll. Dabei sollen sowohl die Unternehmen als auch deren Kunden im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Allerdings ist sie bislang noch nicht in Kraft getreten.

Die neue Regelung besagt, dass Reiseveranstalter in einen gemeinsamen Fonds einbezahlen. Nur dann dürfen sie überhaupt noch Pauschalreisen anbieten. Gleichzeitig sollen sie sich ihrer Bonität entsprechend Rücklagen zulegen. Zuerst sollen mögliche Reiseausfälle durch diese Rücklagen der Veranstalter kompensiert werden. Sind diese aufgebraucht, greift der Rettungsfonds des Bundes.

Auf diese Weise bleiben Reisende nicht auf ihren Kosten sitzen. Zudem müssen die Steuerzahler nicht für Ausfälle aufkommen, wie es etwa bei der Pleite der Firma „Thomas Cook“ der Fall war.

Mögliche Pleite bei Reiseanbietern

Wie bereits erwähnt, ist diese neue Insolvenzregelung bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Da mit dem Jahreswechsel jedoch wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wieder gilt, gehen Experten davon aus, dass es möglicherweise eine Pleitewelle bei den Reiseunternehmen geben wird. Das sagte zumindest der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller, in einem Artikel des Handelsblatts.

Aller Wahrscheinlichkeit wird es in diesem Jahr ebenfalls zu Reiseausfällen aufgrund der Corona-Pandemie kommen, möglicherweise noch mehr als im Jahr zuvor. Dadurch werden eine Vielzahl von Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Allerdings wird es dann für die entsprechenden Versicherungen schwierig, diese ganzen Kosten zu tragen. Es ist also wichtig, dass eine Lösung nicht erst Ende 2021 gefunden wird.

Reisesicherungsschein

Normalerweise würde bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters eine entsprechende Pflichtversicherung greifen. Sie sichert ihn bei Konkurs und Zahlungsfähigkeit ab, sodass die Reisekosten an die Verbraucher auf jeden Fall rückerstattet werden können. Der sogenannte Reisesicherungsschein wird in der Regel mit der Bestätigung der Reise geschickt und sollte vorliegen, bevor eine Anzahlung zur Reise geleistet wurde.

Kommt es zu einer Insolvenz bevor die Reise überhaupt beginnt, werden die Reisekosten oder die Anzahlungen von dieser Versicherung erstattet.

Geht das Unternehmen während der Reise bankrott, muss der Urlaub abgebrochen werden. Ansonsten gehen etwaige Entschädigungsansprüche verloren. Die Insolvenzversicherung zahlt dann aufkommende Kosten. Allerdings ist die Versicherungssumme pro Jahr für die Unternehmen auf 110 Millionen Euro gedeckelt. In Zeiten von Corona kann diese Summe jedoch schnell überschritten werden. In der Folge könnten die Steuerzahler für die Kosten aufkommen.

Kann eine Reiseversicherung zusätzlich schützen?

Eine Reiseversicherung kann zwar ziemlich hilfreich sein, allerdings schützt sie nicht vor der Insolvenz eines Reiseunternehmens. Zudem hilft sie Verbrauchern nicht weiter, wenn sie sich lediglich vor einer Ansteckung fürchten. Allerdings ist sie trotzdem sinnvoll, wenn es beispielsweise darum geht, aufgrund einer Krankheit die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten.

Beispielsweise genügt ein positiver Corona-Test hierfür oder ein anderes ärztliches Attest, das eine Krankheit bescheinigt. Wer wegen eines Verdachts in Quarantäne muss, ist jedoch ebenfalls nicht versichert. Verbraucher sollten sich vor der Reise und vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung genau informieren.

Ansprüche, wenn das Reisebüro bankrott geht

Genauso gilt es sich zu informieren, wenn es um die Ansprüche geht, die geltend gemacht werden. Generell gilt, dass das Reisebüro nämlich nicht gleichzusetzen ist mit dem Veranstalter der Reise. Reisebüros vermitteln die Verbraucher an die Reiseveranstalter. Letztere müssen in der Regel seltener einen Insolvenzantrag stellen als Reisebüros. Meldet das Reisebüro Konkurs, bietet selbst der Reisesicherungsschein keinen Schutz.

Die Kosten wurden zwar beim Büro bereits bezahlt, das hat das Geld jedoch noch nicht an den Veranstalter überwiesen. Die Rechnung ist als beim Veranstalter noch offen. Mit entsprechenden Belegen über geleistete Zahlungen können Verbraucher jedoch beim Veranstalter ihr Recht geltend machen und die Reise wahrscheinlich dennoch antreten. Mit den offenen Forderungen muss sich der Veranstalter dann wohl an den Insolvenzverwalter des Reisebüros wenden.

Grundsätzlich gilt, dass es aktuell durch Corona noch eine wirklich unsichere Zeit ist, um auf Reisen zu gehen. Wie sich das Jahr entwickeln wird, ist noch unklar. Wichtig ist, dass Verbraucher bei ihren Planungen und Buchungen die Augen aufbehalten, um eventuellen Problemen und Notsituationen bei ihrer Reise aus dem Weg zu gehen.

Schreibe einen Kommentar