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Reisebuchung: Können Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen kostenfrei stornieren?


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Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale hat dazu Auskunft gegeben.

Urlaubsreisen werden in der Regel sehr frühzeitig gebucht. Kein Wunder, denn viele Arbeitnehmer müssen ihren Jahresurlaub bereits Monate vorher bei dem Arbeitgeber einreichen. Zudem sind Reisen durch den Frühbucherrabatt oft deutlich günstiger als bei einer Buchung kurz vor Urlaubsantritt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie die geplante Ferienreise nicht antreten können.

Dafür gibt es viele  Gründe. Beispielsweise könnte eine unsichere Situation im Urlaubsland, Krieg oder Epidemien die Urlaubsreise verhindern. Aktuell sorgt der Coronavirus auf der ganzen Welt dafür, dass Menschen nicht mehr Reisen können. Viele Länder schließen ihre Grenzen, um das Virus einzudämmen. Für die Stornierung eines gebuchten Urlaubs ist von Bedeutung, ob das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Reisewarnung herausgegeben hat.

Aufgrund des Coroanavirus hat das Auswärtige Amt aktuell eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland herausgegeben. Es ist mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, mit Quarantäne­maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Kostenlose Stornierung einer Pauschalreise

Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Gründe für eine kostenlose Stornierung können auch ohne die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben sein, wenngleich diese ein mögliches Indiz dafür ist.

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie diese nach der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kostenfrei stornieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Sie das Geld für den bereits im Voraus bezahlten Urlaub zurückerhalten. Kostenfrei stornieren können Sie nur die Reisen, die tatsächlich während der Reisewarnung stattfinden sollen. Sie können also nicht am Jahresanfang Ihren Sommerurlaub stornieren.

Schule und Kita geschlossen: Wird weiter Lohn und Gehalt bezahlt?

In immer mehr Bundesländern werden Schulen und Kindergärten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen. Aktuell ist nicht absehbar, wie lange die Kinder zuhause bleiben müssen. Viele Verbraucher fragen sich jetzt, ob das Gehalt während der Kinderbetreuung zuhause

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Stornierung von Individualreisen

Bei individuell gebuchten Reisen kommt es darauf an, welches Recht für die Reisebuchung gilt. Gilt für die Buchung deutsches Recht, dann können Sie Ihre Unterkunft stornieren und Ihr Geld zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist beispielsweise, dass Sie Ihr Urlaubsziel aufgrund von Einreiseverboten nicht erreichen können.

Haben Sie Ihre Urlaubsunterkunft direkt bei dem Vermieter im Ausland gebucht, kommt möglicherweise ausländisches Recht zum Tragen. In diesem Fall ist es denkbar, dass der Urlaub nicht storniert werden kann.

Urlaubsreisen innerhalb von Deutschland

Aufgrund des Coronavirus wurde auch die Reisefreiheit innerhalb unseres Landes eingeschränkt. Einige Landesregierungen, wie Mecklenburg-Vorpommern, haben touristische Reisen in die Bundesländer untersagt. Zudem mussten Urlauber Ihre Hotels und Ferienwohnungen räumen und abreisen, beispielsweise auf der Insel Rügen und anderen Ost- und Nordseeinseln. In diesem Fall haben betroffene Verbraucher das Recht den Vertrag kostenfrei zu stornieren.

Haben Sie das schon gesehen?

Muss der Flugpreis erstattet werden?

Ja, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. Einen Anspruch auf Rückzahlung des Preises für das Flugticket haben Sie, wenn der Flug annulliert wird. Ob darüber hinaus noch weitere Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss der Flugpreis auch dann erstattet werden, wenn der Flug zwar stattfindet, Sie aber aufgrund eines generellen Einreiseverbotes das Zielland nicht erreichen können.

Im Zusammenhang mit nicht stattfindenden Reisen stellen sich sehr viele Fragen. Im Einzelfall sollten Sie sich direkt bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die entsprechenden Telefonnummern für die kostenpflichtige Telefonberatung (rund 2 Euro pro Minute) finden Sie auf dieser Webseite.

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