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Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich


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Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche Versicherung benötigen Sie und worauf können Sie verzichten?

Ein entspannter Urlaub beginnt nicht mit der Abreise, sondern mit der Planung des Urlaubs. Deshalb hat die Polizei auch einige Tipps gegeben, damit Sie auch in Punkto Sicherheit gut gerüstet sind. Außerdem ist es in bereits vor der Abreise wichtig, dass Sie an Ihre digitalen Begleiter wie das Smartphone denken. Zu den Sorgen vieler Reisender gehören auch die Versicherungen. Denn diese werden oft schon in Zusammenhang mit der Reisbuchung angeboten.

Wenn Sie jede angebotene Versicherung abschließen, könnte das Ihre Urlaubskasse mächtig schröpfen. Damit das nicht passiert, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps zu wirklich wichtigen Versicherungen gegeben. In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, welche Versicherung Sie benötigen, sondern auch auf welche Absicherung für den Urlaub Sie verzichten können.

Übrigens: Wenn Sie Ihren Flug zum Urlaubsort über ein Vergleichsportal buchen, kann das teuer als bei der Airline sein.

Urlaub Wasser Pool Symbolbild
Symbolbild (Quelle: pixabay.com/Free-Photos)

Auslandsreisekrankenversicherung

Die wohl bekannteste Versicherung rund um den Urlaub ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist fast jedem Reisenden bekannt und wird schnell abgeschlossen. Doch ob Sie diese immer benötigen, müssen Sie in Abhängigkeit des Reiselandes selbst entscheiden. Denn gesetzlich Krankenversicherte sind in den meisten Ländern Europas durch Ihre Krankenversicherung bereits abgesichert. Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card -EHIC) befindet sich meistens auf der Rückseite des Kärtchens. Die AOK erklärt beispielsweise, dass die EHIC in folgenden Ländern gültig ist:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil), Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen

Wichtig: In vielen Ländern müssen Sie im Krankheitsfall vor Ort in Vorleistung gehen und bekommen das Geld nach Ihrer Rückkehr zurückerstattet. Nicht versichert im Rahmen der Europäischen Krankenversicherung ist beispielsweise der Krankenrücktransport, landesübliche Zuzahlungen oder die Behandlung in privaten Einrichtungen. Das sind typische Leistungen einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung.

Auf jeden Fall sollten Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, wenn Sie in das nichteuropäische Ausland fahren. Gerade wenn Sie extrem weit von der Heimat entfernt Urlaub machen, sollten Sie auf Leistungen wie einen möglichen Rücktransport nicht verzichten. Niemand möchte mit einer Krankheit allein im Ausland verbleiben. Außerdem sind notwenige Behandlungen unter Umständen auf Dauer unbezahlbar.

Tipp: Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sollten Sie sich bei Ihrer bestehenden Krankenversicherung erkundigen, welche Leistungen bereits abgedeckt sind. Für Reisen außerhalb der EU ist eine Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen. Achten Sie dabei auf die Leistungen, wie einen möglichen Krankenrücktransport.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Bei dieser Versicherung kommt es auf den Einzelfall an. Sollten Sie eine Reise nicht antreten können, ist der Schaden in der Regel nur auf die Stornokosten beschränkt. Brechen Sie die Reise ab, müssen Sie womöglich den Rückflug zusätzlich selbst bezahlen und bekommen ohne Reiseabbruchversicherung keine Rückerstattung für die entgangenen Urlaubstage. Insgesamt ist das Risiko überschaubar, wenn Sie beispielsweise zu zweit verreisen. Für Gruppenreisen oder Familien mit vielen Personen sowie sehr teuren Urlaubsreisen kann sich der Abschluss jedoch lohnen.

Tipp: Schließen Sie die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung nicht einfach so ab, sondern überlegen Sie, ob diese wirklich nötig ist. Bei teuren Reisen oder einem Urlaub mit vielen Personen ist die Versicherung sinnvoll. Erkundigen Sie sich aber vor dem Abschluss über die genauen Leistungen.

Reisegepäckversicherung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale lohnt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung nicht, da die Schadensumme in der Regel sehr niedrig ist. Ihre Sachen kann Ihnen bei Verlust auch die Reisegepäckversicherung nicht zurückbringen. In der Regel bekommen Sie nur einen geringen dreistelligen Betrag. Außerdem ist zu prüfen, ob ein möglicher Verlust Ihres Gepäcks nicht sogar durch die Hausratversicherung mit abgedeckt ist. Heute gibt es viele zusätzliche Pakete, die womöglich auch solche Schäden übernehmen.

Reisehaftpflicht- oder Reiseunfallversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sollte jede Person ohnehin haben. Diese gilt in der Regel weltweit, sodass eine separate Haftpflichtversicherung für den Urlaub nicht nötig ist. Das gleiche gilt für die Unfallversicherung, die alleine für eine Urlaubsreise eher nicht sinnvoll ist.

Handyversicherung für den Urlaub

Wir schätzen ein, dass sich eine Handyversicherung nur für den Urlaub in vielen Fällen nicht lohnt. Das trifft vor allem zu, wenn Sie ein altes Smartphone nutzen, für das Sie nur noch einen geringen Zeitwert bekommen. Bei neueren Geräten sollten Sie zunächst einmal prüfen, ob ein möglicher Schaden nicht über die bereits vorhandene Hausratversicherung abgedeckt ist. Einige Versicherungen bieten Zusatzbausteine an, nach denen der Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden abgesichert ist.

Falls Sie doch eine Versicherung für das Smartphone abschließen möchten, sollten Sie vor allem auf das Kleingedruckte achten, meint die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn oft gibt es in den Versicherungsbedingungen Ausschlüsse oder es werden einzelne Schadensarten definiert.

[…] Im Allgemeinen übernimmt eine Handyversicherung neben Fall- und Bruchschäden auch Wasser-, Feuchtigkeits- und sonstige Flüssigkeitsschäden. Doch wie werden diese Schäden tatsächlich definiert? Der eine Versicherer versteht unter Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden Ereignisse, wenn zum Beispiel der morgendliche Kaffee oder Tee auf dem Handy landet und Feuchtigkeit ins Gehäuse dringt. Bei einem anderen Versicherer muss es sich – wie bei der Hausratversicherung – um einen Leitungswasserschaden handeln, wobei auch sonstige Flüssigkeiten mitversichert sind. […] Wenn das Handy baden geht am 18.07.2018

Ihre Urlaubskasse können Sie am meisten entlasten, wenn Sie auf Ihr Smartphone oder den Tablet-PC gut aufpassen und dieses sorgsam behandeln. Schließlich wissen Sie, dass das Ihr geliebtes Gerät nicht mit in den Pool darf. Letztlich werden Sie nur durch die Angebote rund um den Urlaub unsicher gemacht. Doch wenn Sie zuhause keine Handyversicherung abgeschlossen haben, dann wird das auch für den Urlaub nicht notwendig sein. Denn es ist viel wahrscheinlicher, dass Ihrem Handy im Alltag etwas passiert.

Ihre Urlaubskasse ist bei Ferienreisen auch durch Kostenfallen beim Roaming bedroht.

In einem weiteren Artikel klären wir die Frage, was Cyberpolicen oder Cyberversicherungen sind und was besser ist.

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