Onlinehandel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sat, 26 Feb 2022 19:57:43 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Onlinehandel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Muss ich online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückschicken? Widerrufsrecht hängt nicht von der Verpackung ab https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/muss-ich-online-bestellte-ware-in-der-originalverpackung-zurueckschicken-widerrufsrecht-haengt-nicht-von-der-verpackung-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/muss-ich-online-bestellte-ware-in-der-originalverpackung-zurueckschicken-widerrufsrecht-haengt-nicht-von-der-verpackung-ab/#respond Sat, 26 Feb 2022 19:57:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68447 In den meisten Fällen funktioniert das Erhalten einer bestellten Ware immer nach dem gleichen Prinzip. Die Ware wird bestellt, kommt an und direkt wird die Verpackung aufgerissen. Die Verpackung wird direkt entsorgt und das Produkt

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In den meisten Fällen funktioniert das Erhalten einer bestellten Ware immer nach dem gleichen Prinzip. Die Ware wird bestellt, kommt an und direkt wird die Verpackung aufgerissen. Die Verpackung wird direkt entsorgt und das Produkt wird auf Herz und Nieren geprüft. In der Regel ist das rechtlich gesehen kein Problem, denn der Händler darf auch ohne Originalverpackung die Rücknahme nicht verweigern. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Händler darf die Rücknahme nicht verweigern, auch wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr haben.
  • Die Hersteller arbeiten mit Klauseln oder Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber diese sind unwirksam.
  • Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn es sich um bestimmte Warengruppen handelt.

Originalkarton für die Rücknahme nicht notwendig

Der Onlinehandel boomt schon seit Jahren und jedes Jahr wird es immer mehr, so dass mittlerweile nicht nur Kleinteile über das Internet erstanden werden, sondern auch Großartikel wie Möbel oder Elektrogeräte.

Grundsätzlich läuft eine Onlinebestellung inklusive Lieferung immer nach dem gleichen Prinzip ab. Die gewünschten Artikel werden über den Onlineshop oder direkt beim Hersteller bestellt und meist nach wenigen Tagen kommt es zur Lieferung. Die Vorfreude ist groß und somit wird die Verpackung sofort aufgerissen und landet im Müll. Das bedeutet, dass die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist. Bei der ersten Nutzung stellen Sie aber fest, dass der Artikel nicht funktioniert, nicht passt oder nicht gefällt. Dann kommt es meist zu einer Rücksendung, aber der Originalkarton ist nicht mehr vorhanden. Aber das ist auch nicht notwendig.

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Hersteller oder Händler die Waren auch ohne Originalverpackung zurücknehmen muss. Die Rücknahme darf nicht verweigert werden. Der Gesetzgeber ist in dieser Sache sehr eindeutig, so dass auch eventuelle „Sonderklauseln“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine rechtliche Handhabe haben.

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Widerrufsrecht dient zur Warenprüfung

Jeder Kunde hat das Recht auf Widerruf und der Gesetzgeber ermöglicht dem Kunden mit dem Widerruf, dass er das Gekaufte erst in Ruhe prüfen und bei Nichtgefallen einfach vom Vertrag zurücktreten kann.

Allerdings kann das Widerrufsrecht nicht unbegrenzt eingesetzt werden, denn dieses Recht hängt in erster Linie von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab. Das bedeutet, wenn Sie die Ware erhalten haben, dann haben Sie 14 Tage Zeit um die Ware auf Herz und Nieren zu prüfen und wenn die Ware nicht gefällt oder nicht funktioniert, dass nutzen Sie das Widerrufsrecht und senden die Ware zurück an den Händler oder Hersteller. Innerhalb dieser 14 Tage darf das Widerrufsrecht nicht an weitere Bedingungen geknüpft sein und dazu gehört auch, dass die Originalverpackung nicht unbedingt vorhanden sein muss.

Einige Hersteller arbeiten mit kleinen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so dass sie verlangen, dass die Waren nur im Originalkarton zurückgesendet werden. Allerdings sind solche Einschränkungen unwirksam und der Kunde muss sich daran nicht halten.

In der Praxis sind solche Einschränkungen immer wieder aufgefallen, auch wenn sie erfolgreich abgemahnt wurden.

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Widerrufsrecht kann erlöschen

Auch wenn der Gesetzgeber festgelegt hat, dass für die Rücksendung keine Originalverpackung vorhanden sein muss, kommt es vor, dass das Entfernen der Originalverpackung bei einigen Warengruppen eine Erlöschung des Widerrufsrecht zur Folge hat.

Es gibt im Handel zahlreiche versiegelte Waren, die aus verschiedenen Gründen anderweitig verschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise alle Hygieneartikel oder auch die einzeln verschlossenen FFP2-Masken. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes dürfen diese Artikel nicht geöffnet und danach zurückgesendet werden. Auch bei versiegelten CDs oder DVDs greift diese Regelung. Allerdings muss das Siegel sehr gut zu erkennen sein, denn es reicht nicht, wenn die Ware einfach mit einer Klarsichtfolie bestückt ist.

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Verpackungen besser aufbewahren

Im Grunde ist das Gesetz also eigentlich recht eindeutig und somit ist die Verpackung nicht aufzubewahren, um eine Rücksendung in die Wege zu leiten.

Wegwerffreudigen Verbrauchern bewahren im besten Fall die Originalverpackungen noch eine kleine Weile auf, denn die meisten Händler bieten mehr als das 14-tätige Widerrufsrecht. Sie ermöglichen ein Rückgaberecht, welches weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht. In einem solchen Fall besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Originalverpackung eine legitimierte Bedingung ist und dann sollte sie auch vorhanden sein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Originalkarton zur Rückgabe

1. Wie kann ich ein Produkt zur Rücksendung ohne Originalkarton bereitmachen?

Grundsätzlich können Sie jeden Karton verwenden. Viele Lieferdienste bieten mittlerweile komplett frankierte Kartons an, so dass Sie die Ware nur noch einpacken, bezahlen und versenden müssen. Sie können die Ware auch direkt bei dem Lieferdienst fertig machen und erhalten einen Rücksendeschein.

2. Wie lange kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Grundsätzlich bietet jeder Hersteller oder Händler ein 14-tägiges Widerrufsrecht und das bedeutet, dass die bestellte Ware auch innerhalb dieser Frist an den Verkäufer zurückgesendet werden darf. In dieser Zeit muss der Verkäufer die Ware auch ohne Originalverpackung annehmen.

3. Wie lange sollte eine Originalverpackung aufbewahrt werden?

Sie können eine Originalverpackung bis zu zwei Jahre aufbewahren, denn einige Hersteller verlangen besondere Rückgabebedingungen. Zu diesen Bedingungen kann gehören, dass die Ware nur zurückgenommen wird, wenn der Originalkarton vorhanden ist.

4. Was passiert, wenn ich den Originalkarton habe, aber dieser nicht mehr brauchbar ist?

Wenn Sie den Originalkarton noch haben, aber dieser nicht mehr brauchbar ist, dann können Sie auch einen anderen Karton zur Rücksendung verwenden. Innerhalb von 14 Tagen können Sie die Ware auch ohne Originalkarton zurückgeben, so dass der Karton also keine Grundvoraussetzung für eine Rücknahme ist.

5. Wer zahlt die Kosten für eine Rücksendung im Originalkarton?

In der Regel kommt der Verkäufer für die Rücksendung des Produkts auf. Entweder ist bei der Lieferung schon ein Rücksendeetikett vorhanden oder Sie können sich das entsprechende Etikett über eine Onlineplattform ausdrucken.

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Fazit

Der Onlinehandel boomt und auch in den kommenden Jahren ist keine andere Entwicklung zu erwarten. Dabei wird die Ware online angesehen und bestellt. Erst in den eigenen vier Wänden kommt es dann zur Kontrolle. Bei Nichtgefallen oder fehlender Funktion wird die Ware einfach an den Verkäufer zurückgesendet. Der Originalkarton ist nicht notwendig. Es reicht ein normaler Karton, der mit dem Rücksendeetikett versehen ist. Achten Sie darauf, dass der Händler keine zusätzlichen Widerrufsregelungen nach den 14 Tagen hat, denn ansonsten sollten Sie den Originalkarton aufheben.

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Lebensmittel-Einkauf im Internet – Einfach, schnell und direkt nach Hause geliefert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensmittel-einkauf-im-internet-einfach-schnell-und-direkt-nach-hause-geliefert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensmittel-einkauf-im-internet-einfach-schnell-und-direkt-nach-hause-geliefert/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:20:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68192 Seit einigen Jahren boomt der Onlinehandel und von Jahr zu Jahr wird es immer mehr. Dabei wird im Internet nicht mehr nur nach Kleidung, Möbeln und Accessoires geschaut, sondern auch der Lebensmitteleinkauf ist über das

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Seit einigen Jahren boomt der Onlinehandel und von Jahr zu Jahr wird es immer mehr. Dabei wird im Internet nicht mehr nur nach Kleidung, Möbeln und Accessoires geschaut, sondern auch der Lebensmitteleinkauf ist über das World Wide Web möglich. Der Lebensmittel-Einkauf über das Internet wird immer beliebter und seit Beginn der Corona-Pandemie baut sich der Bereich immer mehr auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Shop müssen die Online-Verkäufer von Lebensmittel die gleichen Informationen für den Verbraucher bereitstellen, die auf der Verpackung und im Supermarkt zu sehen sind.
  • Aus dem Grund sollten Sie sich den Online-Shop im Vorfeld gut anschauen und herausfinden, ob wirklich alle Informationen genauso vorhanden sind wie im Supermarkt. Ist das nicht der Fall, dann sollten Sie sich umgehend beschweren, denn es handelt sich um einen gesetzlichen Verstoß. Er muss bei der Verbraucherzentrale gemeldet werden.
  • Die Anbieter haben die Möglichkeit einige Siegeln zu erhalten und damit dem Verbraucher ein sicheres Gefühl geben, denn die Siegel zeigen, dass es sich um einen amtlich überwachten Betrieb handelt.
  • Bei den vielen Angeboten rund um Nahrungsergänzungsmitteln sollten Sie immer vorsichtig sein und sich im Vorfeld gut informieren.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Angaben der Online-Verkäufer für Lebensmittel in seinen Shop hinterlegen muss. Dabei ist es wichtig, dass es die gleichen Informationen mit Mehrwert sind, die auch auf der Verpackung und im Supermarkt um die Ecke zu finden sind.

Die nachfolgenden Angaben zählen zu den gesetzlich vorgeschrieben Informationen:

  • Es muss eine genaue Bezeichnung des Lebensmittels vorhanden sein, zum Beispiel Roggen-Vollkornbrot.
  • Die Zutatenliste mit allen Mengenangaben und den wertgebenden Zutaten, wie der Erdbeeranteil in einem Erdbeer-Joghurt.
  • Zutaten mit deutlich hervorgehobenen Hinweisen sind wichtig, vor allen Dingen, wenn es um Allergene und Unverträglichkeiten geht. Dazu gehören beispielsweise Milchzucker und Sellerie, denn sie können Unverträglichkeiten auslösen.
  • Die Nettofüllmenge des Produkts ist wichtig.
  • Das Ursprungsland des Lebensmittel oder der Herkunftsort muss vorhanden sein, damit kein falscher Eindruck entsteht.
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Wichtig

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um ein in Deutschland hergestelltes Produkt handelt und es eigentlich im Ausland produziert wird.

  • Nährwertangaben sind Pflicht, so dass die Hersteller bei verpackten Lebensmitteln Informationen zu Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz festhalten müssen. Dabei müssen sich die Nährstoffgehalte auf 100 Gramm oder 100 Milliliter beziehen. Wenn es sich um sehr kleine Verpackungen handelt, dann ist es keine Verpflichtung die Nährwerte anzugeben.
  • Informationen zum Gehalt der Lebensmittel (Vitamine, Mineralstoffe, Omega-3-Fettsäuren) müssen vorhanden sein und das gilt auch für die Mengenangaben. Das besagt die Lebensmittelinformationsverordnung. Beispielsweise muss stehen, dass das Produkt 80 Milligramm Vitamin C pro Becher enthält und das einer Tagesreferenzmenge von 100% entspricht.

Ebenfalls gut zu wissen:

  • Bei den Nahrungsergänzungsmitteln muss die Nährstoffmenge anhand der täglichen Verzehrmenge hinterlassen werden. Wenn Mineralstoffe und Vitamine vorhanden sind, dann muss die Referenzmenge in Prozent auch auf der Packung zu sehen sind. Des Weiteren muss die täglich empfohlene Verzehrmenge, aber auch der Hinweis vorhanden sein, dass die Menge nicht zu überschreiten ist. Vorgeschrieben ist auch der Satz:“ Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine vollwertige Ernährung“.
  • Der Online-Shop muss zudem auf einen erhöhten Koffeingehalt hinweisen, wenn vorhanden. Der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ ist verpflichtend, wenn in dem Erfrischungsgetränk mehr als 150 mg Koffein enthalten sind. Ein spezieller Hinweis für Kinder, Schwangere und Stillende muss ebenfalls vorhanden sein. Allerdings gelten diese Regelungen nicht, wenn es sich um koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk auf Grundlage von Tee oder Kaffee handelt. Dann muss auf dem Getränk aber auch Tee oder Kaffee stehen und das ist bei Eistee der Fall.
  • Kennzeichnungspflichtig ist ebenfalls ein vorhandener Alkoholgehalt, aber die Kennzeichnungspflicht gilt erst ab einem Alkoholgehalt ab 1,2 Vol.-%.
  • Preis inklusive Grundpreis muss vorhanden sein.
  • Anweisung zur Verwendung und Aufbewahrung gehören zu den besonderen Hinweisen und gelten in der Regel für kühlpflichtige Lebensmittel.
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Achtung beim Online-Lebensmitteleinkauf

Im Supermarkt haben Sie die Möglichkeit das Angebot der frischen Produkte anzuschauen und das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum im Blick zu haben, aber das funktioniert über das Internet nicht.

Allerdings finden sich beim Onlinekauf andere Hinweise, wie „nach Lieferung noch mindestens 3 Monate haltbar“. Hierbei handelt es sich um einen sehr nützlichen Tipp.

Auch für den Lebensmittelkauf im Internet gelten die gleichen Regeln wie für das Internetshopping von Non-Food-Artikeln. Aber eine Ausnahme gibt es, denn frische Produkte mit kurzer Haltbarkeit haben kein Widerrufs- und Rückgaberecht.

Wenn Sie im Internet Lebensmittel anbieten wollen, dann hinterlassen Sie sich einfach Ihre Kontaktdaten, eine Registrierungsnummer als Händler und die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

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Die vier wichtigen Siegel

In Deutschland gibt es vier wichtige Siegel, die von erworben werden können, wenn Sie sich vorschriftsmäßig bei der örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Der Verbraucher kann sie somit als amtlich überwachter Betrieb erkennen.

Wichtig

Die Siegel geben keine Auskunft über die Lebensmittelqualität! Aber zumindest haben Sie als Verbraucher die Sicherheit, dass es sich um einen deutschen Online-Betrieb handelt. Dieser wird nach den gleichen Kriterien überwacht wie ein normaler Supermarkt.

Das Thema Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel können Sie über das Internet schon seit Jahren erwerben, aber auch hier müssen Sie vorsichtig sein.

Die Hersteller werben mit unzähligen Wirkversprechen und allerlei blumigen Aussagen, nur damit Sie sich für sein Produkt entscheiden. In diesem Bereich sind im Internet sehr viel schwarze Schafe unterwegs, so dass Sie besonders vorsichtig sein müssen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensmitteleinkauf im Internet

1. Welche Lebensmittel können im Internet gekauft werden?

Das Online-Angebot für Lebensmittel wächst seit zwei Jahren immer mehr, so dass es heute beinah schon fast alle Lebensmitteln und Produkte des täglichen Lebens im Onlinehandel zu kaufen gibt.

2. Welche Lebensmittelketten liefern Lebensmittel bis nach Hause?

Mittlerweile gibt es einige Lebensmittelketten, die Lebensmittel aller Art nach Hause liefern. Dazu gehören Edeka direkt, Rewe und real.

3. Wann erweitert Lidl sein Angebot zum Online- Lebensmittel einkaufen?

Aktuell scheint Lidl kein Interesse daran zu haben, Lebensmittel online zu verkaufen. Im Moment gibt es nur den Non-Food-Bereich, aber der ist umfangreich und umfasst sogar alkoholische Getränke.

4. Was kostet es Online Lebensmittel einzukaufen?

Bei vielen Anbietern müssen Sie einen Mindestbestellwert erreichen und dann kostet Sie die Lieferung bis zur Haustür keinen Cent.

5. Kann ich bei Aldi Lebensmittel online bestellen?

Die Produkte aus dem Aldi Sortiment gibt es nur im Ladenlokal zu kaufen. Ein Online-Shop für Lebensmittel ist im Moment nicht in Planung.

Medikamente
Wechselwirkungen mit Medikamenten – Das sollten Sie beachten

Manche Nahrungsergänzungsmittel können Wechselwirkungen mit Medikamenten auslösen. Es kann passieren, dass die Wirkung der Medikamente dann verstärkt oder geschwächt wird. Informieren Sie sich deshalb vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Nehmen Sie Medikamente? Sofern Sie regelmäßig

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Fazit

Das Internet ist umfangreich und bietet nicht nur eine Fülle von Informationen zu nahezu allen Themen, sondern macht das Einkaufen auch deutlich einfacher. Seit Jahren gibt es Online-Shops für Möbel, Kleidung, Accessoires und vieles mehr. Seit einiger Zeit lassen sich aber auch Lebensmittel online einkaufen. Einige Supermarktketten haben ihr Sortiment um einen Onlineshop erweitert und liefern Lebensmittel aller Art bis zur Haustür. Das Angebot wächst und wächst, so dass es nur eine Frage der Zeit ist bis alle anderen Ketten mitziehen.

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