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Fehlinformation und Irreführung auf Lebensmitteletikettierungen


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Auf Etiketten von Lebensmitteln stehen zahlreiche Informationen. Doch sind diese immer vollumfänglich und enthalten alle notwendigen Informationen? Oder ist das Kleingedruckte manchmal auch irreführend oder fehlen sogar wichtige Angaben?

Sprichwörter wie „Es ist nicht immer das drin, was draufsteht“ haben manchmal einen hohen Wahrheitsgehalt. In einigen Fällen werden Verbraucher durch irreführende Etiketten getäuscht. Dabei sind die allermeisten Etikettierungen legal, vermitteln aber womöglich einen falschen Eindruck. Grund genug, einmal genauer hinzusehen und darzulegen, worauf beim Kauf geachtet werden sollte.

Am häufigsten suchen Verbraucher wahrscheinlich nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Fehlt diese Angabe, fällt das schnell auf und Produkte werden möglicherweise zurückgerufen. Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Informationen, die auf Etiketten von Lebensmitteln angegeben werden müssen. Diese sind oft sogar gesetzlich vorgeschrieben oder in Verordnungen geregelt.

Wer gestaltet die Regeln zum Thema Etikettierungen?

Wie viele Bereiche des Handels sind auch Etikettierungen für Lebensmittelprodukte rechtlich reguliert. Der Gesetzgeber gibt den Herstellern also Vorgaben, was bei den entsprechenden Etiketten möglich ist und was nicht.

Regelung durch die EU – Konkreteres auf Bundesebene

Grundsätzlich wird die Gestaltung von Etiketten durch die Europäische Union geregelt, sie gibt den entsprechenden Rahmen vor. Durch die gesetzlichen Regelungen sollen Irreführungen vermieden werden. Konkret sind diese Gesetze in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung festgelegt. So müssen beispielsweise Lebensmittelimitate als solche gekennzeichnet werden. Zudem ist eine Mindestschriftgröße auf den Etiketten vorgegeben.

Die Deutsche Lebensmittelbuch Kommission

Hierfür ist die Deutsche Lebensmittelbuch Kommission (DLMBK), die seit mehreren Jahrzehnten besteht, zuständig. Ihre Kernaufgabe ist es, die Verbraucher vor Irreführungen zu schützen. Sie besteht zu jeweils gleichen Teilen aus Vertretern der Verbraucher, der Lebensmittelüberwachung, der Wissenschaft und der Lebensmittelwirtschaft. Für diverse Lebensmittelsparten wie Fleisch oder Obst gibt es zudem einzelne Fachausschüsse.

Die Kommission beschließt sogenannte Leitsätze, an die die Hersteller sich bei den Etikettierungen halten sollten. Diese werden immer wieder den sich verändernden Bedingungen des Marktes angepasst. Das ist nur logisch: Neuartige Produkte erfordern neue Regeln. Die Leitsätze bestimmten beispielsweise, unter welchen Bedingungen eine Schwarzwälder Kirschtorte diese Bezeichnung tragen darf. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • konkrete Zusammensetzung und Zutaten
  • Herkunft

Ähnlich wird bei vielen weiteren Lebensmitteln vorgegangen, genauer gesagt hat die Kommission für eine Zahl vor Produkttypen im vierstelligen Bereich Regeln entworfen. Die Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft mag erklären, warum die Regelungen trotz fehlender Rechtsverbindlichkeit von vielen Firmen wahrgenommen und beachtet werden.

Irreführende Etiketten im Alltag der Verbraucher

Nichtsdestotrotz gibt es diverse Beispiele, auf welche Weise Etiketten einige Verbraucher in die Irre führen und entsprechende Grauzonen ausnutzen können. Das Ziel ist hierbei in einigen Fällen, den Absatz durch eine besonders gute, hochwertige oder gesunde Darstellung eines Lebensmittels, welches diese Kriterien nur in Teilen erfüllt, zu steigern. Die Irreführung kann auf verschiedene Weisen geschehen:

  • durch das (legale) Auslassen von Informationen oder Begriffsdefinitionen
  • durch unklare oder irreführende Begriffe
  • durch eine irreführende Bebilderung

Auslassen wichtiger Informationen, Erläuterungen und Begriffsdefinitionen

Häufig tragen Produkte Etiketten mit Begriffen und Beschreibungen, die einen sehr positiven Eindruck vermitteln. Eine konkrete Definition, was die jeweiligen Worte bezogen auf das Produkt bedeuten, suchen Käufer jedoch vergeblich: Die Transparenz ist für den Verbraucher nicht gegeben, da eine ausreichende Ausführlichkeit fehlt.

Dies könnte von den Herstellern sehr einfach vermieden werden, da die technischen Möglichkeiten zur Herstellung von Etiketten heutzutage besonders flexibel und modern sind. Selbst eine Fülle von Informationen könnte auf kleineren Etiketten (mit Einhaltung der Mindestschriftgröße) untergebracht werden, beispielsweise im Rahmen eines Sandwich- oder Booklet-Etiketten.

So bestünde theoretisch die Möglichkeit, Begriffe, die häufig eine positivere Ausstrahlung haben, als die Realität des Produktes erfüllen kann, konkreter zu definieren. Auf diese Weise könnte eine Irreführung des Verbrauchers vermieden werden, sofern sie nicht beabsichtigt ist. Begriffe wie „traditionell“ oder „natürlich“ beispielsweise könnten in einigen Fällen eine solche Erläuterung benötigen. Nicht immer trifft eine solche Beschreibung das, was der Durchschnittsverbraucher dahinter erwartet.

Irreführende und unklare Begriffe und Beschreibungen

Für irreführende Begriffe auf Etiketten gibt es eine Reihe von Beispielen. Ein bekanntes Beispiel ist das Vollkornbrot. Mit verschiedenen Begriffen, die das Wort „Korn“ enthalten, versuchen einige Hersteller, besonders gesundheitsfördernde Eigenschaften des Brotes herauszustellen. Dabei handelt es sich jedoch bei Weitem nicht immer um ein echtes Vollkornbrot, obwohl einige Verbraucher dies glauben könnten.

Brot Symbolbild
(Foto: stock.adobe.com/ji_images/94707506)

Ähnliches ist bei Getränken zu beobachten. Wenn beispielsweise im Namen eines Drinks verschiedene Früchte enthalten sind, kann es durchaus sein, dass diese mitunter nur zu einem verschwindend geringen Prozentsatz im Produkt enthalten sind. Der Hauptanteil des Getränks besteht in solchen Fällen meistens aus anderen Inhaltsstoffen.

Allerdings gibt es bezüglich dieser Problematik mittlerweile Gerichtsurteile, die eine solche Vorgehensweise im jeweils konkreten Fall, der verhandelt wurde, untersagen. Ein Beispiel hierfür bietet eine Entscheidung des Landgerichts Amberg aus dem Jahr 2016 zu einer Streitigkeit, bei der es um ein Fruchtsaftgetränk ging.

Ein weiteres Beispiel für irreführende Produktbezeichnungen findet sich bei manchen Wild- und Geflügelpasteten. In diesen wird in einigen Fällen auch Schweinefleisch verarbeitet: Ein Umstand, den kaum ein Verbraucher beim Kauf eines auf diese Weise deklarierten Produktes erwarten würde.

Auch auf eine andere Art können Aufschriften täuschen: Indem sie vorgeben, dass das Produkt etwas Besonderes ist, obwohl die im Begriff beschriebene Eigenschaft auf jedes Produkt dieser Art zutrifft. Ein Beispiel hierfür könnte die Aufschrift „proteinreich“ auf einem herkömmlichen Quark oder Joghurt bieten. Nahezu jeder handelsübliche Quark und Joghurt enthält eine hohe Menge an Eiweiß. Natürlich ist das Etikett weder gelogen noch unzulässig. Dennoch vermittelt es womöglich dem ein oder anderen Verbraucher einen falschen und übermäßig positiven Eindruck des Produktes. 

Eine Ausnahme bilden beispielsweise Joghurt-Produkte, die tatsächlich im Vergleich zu anderen Artikeln dieser Lebensmittelsparte überdurchschnittliche viele Proteine enthalten, da das Hauptaugenmerk des Herstellers auf einem besonders hohen Eiweißgehalt liegt. Hier wäre die Aufschrift nicht irreführend, sondern zutreffend.

Irreführende Bebilderung

Auch Bebilderungen auf Lebensmitteletiketten können in die Irre führen. Ähnlich wie bei den Begrifflichkeiten geht es hierbei vor allem um eine verzerrende Darstellung des Inhaltes oder der Inhaltsstoffe.  Als Beispiel hierfür können erneut verschiedene Getränke herangezogen werden. Bei Säften sind in einigen Fällen auf den Etiketten Früchte abgebildet, die in der Realität nur zu einem verschwindend geringen Teil im entsprechenden Produkt enthalten sind.

Dem Käufer wird auf diese Weise im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild suggeriert, dass nicht der Wahrheit entspricht. Auch hier gilt: Die Bebilderung ist in den allermeisten Fällen nicht gelogen oder unzulässig, aber dennoch für einige Verbraucher irreführend.

Worauf sollten Verbraucher achten?

Um nicht in die Irre geführt zu werden und nur Produkte zu kaufen, die das einhalten, was die Verpackung verspricht, sollten Verbraucher verschiedene Vorgehensweisen im Alltag umsetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • genaues Beachten der Inhaltsstoffe
  • Wissen über diverse Siegel
  • Informieren mithilfe von Produkttests

Genaues Beachten der Inhaltsstoffe

Lebensmittel Inhaltsstoffe Symbolbild
(Foto: stock.adobe.com/Kaspars Grinvalds/339412038)

Grundsätzlich sollten Verbraucher sich nicht auf Produktbezeichnungen verlassen, sondern immer auch die entsprechenden Inhaltsstoffe genauer betrachten. Diese sind häufig auf der Rückseite detailliert aufgelistet. Hier wird ein möglicher falscher Eindruck durch die Bezeichnung auf der Verpackung in den meisten Fällen sehr schnell deutlich. Ein Beispiel hierfür könnte ein Ananasgetränk, dass nur zu einem Prozent aus Ananas besteht, sein. Bei genauem Lesen würde dies dem Verbraucher auffallen. Er hätte dann die Möglichkeit, aufgrund der Irreführung vom Kauf abzusehen.

Wissen über diverse Siegel

Diverse Siegel können einen Aufschluss darüber geben, wie qualitativ hochwertig ein Produkt wirklich ist. Hierzu zählen beispielsweise das Siegel „Nature and Respect“ oder diverse Bio-Siegel. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass auch solche Siegel sich in ihren Ansprüchen unterscheiden können.

Das deutsche Bio-Siegel beispielsweise ist im Vergleich zum 2010 eingeführten EU-Bio-Siegel eher veraltet. Auch Kennzeichen für vegetarische oder vegane Produkte können dem Verbraucher eine sichere Auskunft über die Art der Inhaltsstoffe (bzw. in diesem Fall die Form der ausgeschlossenen Zutaten) eines Produktes geben.

Informieren mithilfe von Produkttests

Schlussendlich haben Verbraucher die Möglichkeit, Produkttests zu den entsprechenden Lebensmitteln anzuschauen, beispielsweise den der Stiftung Warentest zum Thema Butter- Alternativen. Im Rahmen solcher Tests wird in vielen Fällen sehr deutlich dargelegt, welche Etiketten vollumfänglich der Wahrheit entsprechen: Das Produkt selbst muss überzeugen.

Solche Ratgeber gibt es für verschiedene Lebensmittel. In vielen Fällen werden den Käufern mehrere Produkte vorgestellt und bewertet. So haben die Verbraucher bei einem möglichen Etikettenschwindel umgehend eine Auswahl von besseren Produkten des gleichen Typs.

Fazit

Lebensmitteletikettierungen können in einigen Fällen auf verschiedene Weisen irreführend sein. Vor allem der Name des Produktes und die Bebilderung bergen diesbezüglich Gefahren. Daher sollten Verbraucher genau auf die Inhaltsstoffe achten und sich zudem über diverse Ratgeber und Texts detailliert informieren.

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