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Europäischer Gerichtshof (EuGH): Onlinehändler müssen keine Telefonnummer angeben


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Müssen Onlinehändler zwingend eine Telefonnummer für eine einfache Kontaktaufnahme angeben? Diese Frage bewegt die Branche seit Jahren immer wieder. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings gibt es andere Verpflichtungen für Betreiber von Onlineshops.

Auf den Webseiten vieler großer und internationaler Unternehmen suchen Sie vergebens eine Telefonnummer für die schnelle Kontaktaufnahme. Während einige Branchenriesen schlicht keine Telefonnummer anbieten, haben andere Unternehmen diese recht gut versteckt. Zu diesen Unternehmen gehört auch Amazon. Aufgrund der großen Nachfrage, haben wir in einem Artikel ausführlich erklärt, wie Sie Kontakt mit Amazon aufnehmen.

Die Verbraucherzentrale hat in einem Verfahren moniert, dass Amazon keine Telefonnummer für eine einfache Erreichbarkeit anbietet. Das Unternehmen ist für seine Kunden zwar erreichbar, aber in der Regel nicht auf direktem telefonischen Weg. Lediglich bei Mahnungen gibt Amazon in der E-Mail direkt eine kostenlosen Telefonnummer für Rückfragen an. In vielen anderen Fällen, müssen Kunden sich erst mit ihren Zugangsdaten anmelden und erhalten nach Eingabe bestimmter Informationen, wie dem Anliegen, einen konkreten Kontakt. Anschließend ist ein Kontakt per E-Mail, Rückrufservice oder Chat möglich. Das missfiel der Verbraucherzentrale offenbar, die der Auffassung war, dass eine Telefonnummer für eine direkte Kontaktaufnahme angegeben werden muss.

Im deutschen Verbraucherrecht ist die Angabe einer Telefonnummer bisher Pflicht. Doch diese Rechtsnorm steht offenbar im Widerspruch zur europäischen Rechtssprechnung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass Unternehmen im Onlinehandel nicht zwingend eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angeben müssen. Es wird also kein bestimmter Weg vorgeschrieben, über den der Kunde Kontakt mit dem Händler aufnehmen kann. Allerdings müssen die Unternehmen einen direkte und effiziente Kontaktmöglichkeit anbieten.

Laut der Verbraucherzentrale muss der deutsche Bundesgerichtshof nun entscheiden, ob Amazon tatsächlich in klarer verständlicher Weise über ähnlich effektive Kontaktmöglichkeiten informiert hat.

Auch Fakeshops bieten oft keine Telefonnummer an

Kleine und mittelständische Unternehmen bieten in der Regel eine Telefonnummer an, um einen bestmöglichen Kundenservice zu bieten. Deshalb raten wir allen Internetkäufern auf die Telefonnummer zu achten. Vor allem bei neuen und unbekannten Webshops sollten Sie aus Sicherheitsgründen auf die Kontaktmöglichkeit via Telefon achten. Denn Fakeshops bieten oft keine Telefonnummer an. Wir gehen sogar einen Schritt weiter. Testen sie vor Ihrem Einkauf in einem unbekannten Onlineshop, ob die angegebene Telefonnummer funktioniert und Sie darüber mit dem Händler in Kontakt kommen. Auf diese Weise finden Sie heraus, ob es sich um einen unseriösen Shop handelt, der womöglich eine nicht existierende oder falsche Telefonnummer angegeben hat.

Falls die Angabe einer Rufnummer fehlt, Sie aber aufgrund der Schnäppchenpreise doch in dem Shop einkaufen möchten, sollten Sie unbedingt anhand unseres Fakeshop-Ratgebers prüfen, ob es sich um einen Fakeshop handelt.

Lesen Sie auch, was der Europäische Gerichtshof zum Thema überteuerte Telefonnummern für den Kundenservice entschieden hat. Denn dort lauert die nächste Falle.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie in der Presseinformation der Verbraucherzentrale.

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