Rabatt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 25 Jul 2021 21:10:03 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Rabatt | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Angebote, Sales und Trends – was lohnt sich aus Verbrauchersicht wirklich? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/angebote-sales-und-trends-was-lohnt-sich-aus-verbrauchersicht-wirklich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/angebote-sales-und-trends-was-lohnt-sich-aus-verbrauchersicht-wirklich/#respond Mon, 15 Feb 2021 07:48:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61172 Wir Verbraucher reagieren, wenn es irgendwo  Angebote, Sale-Verkauf oder vermeintliche Schnäppchen gibt. Zuschlagen und mitnehmen, heißt dann die Devise. Fraglich ist, was aus Verbrauchersicht wirklich lohnenswert ist? Wann sollten Sie wirklich zuschlagen? Wir haben uns

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Wir Verbraucher reagieren, wenn es irgendwo  Angebote, Sale-Verkauf oder vermeintliche Schnäppchen gibt. Zuschlagen und mitnehmen, heißt dann die Devise. Fraglich ist, was aus Verbrauchersicht wirklich lohnenswert ist? Wann sollten Sie wirklich zuschlagen? Wir haben uns die verschiedenen Lockangebote mal genauer betrachtet.

Sowohl im Internet als auch in den Läden vor Ort wird geworben, was das Zeug hält. Angebote, Schnäppchen, Ausverkauf – all das gehört zum Standard, wenn wir auf der Suche (oder auch ohne Suche) nach neuen Produkten sind. Doch nicht immer sind diese Angebote auch tatsächlich sinnvoll, zumindest rein finanziell und aus Verbrauchersicht betrachtet. Wir klären auf.

Lockangebote – damit der Kunde erst mal im Ladengeschäft ist

Ein sogenanntes Lockangebot ist der Klassiker. Ein Beispiel: Sie schlagen ein Werbeprospekt auf und sehen, dass beispielsweise Kinderkleidung im Angebot ist. So günstig, dass sich der Weg definitiv lohnt. Also stehen Sie pünktlich zur Öffnung des Geschäftes vor der Eingangstür und hoffen darauf, das besonders günstige Angebot abstauben zu können. Im Laden selbst stellen Sie fest, dass das besagte Angebot angeblich schon ausverkauft ist. Doch wie kann das sein? Diese Frage stellen Sie sich zurecht.

Natürlich stecken nicht immer Lockangebote hinter diesen Angeboten, denn teilweise kann es in der Tat sein, dass Produkte einfach zuvor schon ausverkauft wurden. Auch Fehler im Datum oder andere Schwierigkeiten, die nicht bewusst auftreten, führen zu solchen Situationen. Dennoch ist es nicht selten, dass Sie möglicherweise einem Lockangebot auf den Leim gegangen sind.

Aber wo Sie schon einmal da sind, können Sie natürlich noch weitere Produkte des Händlers begutachten. Wie praktisch. Genau das ist der Sinn eines Lockangebotes.

Lockangebote im Internet

Lockangebote gibt es nicht nur für lokale Anbieter, sondern natürlich auch im Internet. Hier geht es aber eher weniger darum, dass beworbene Produkte schon ausverkauft sind. Stattdessen locken besonders günstige Preise oder sogenannte Sales die Nutzer auf die Webseite.

Daran ist grundlegend nichts auszusetzen, wenn das beworbene Produkt den beworbenen Preis auch tatsächlich trägt. Eine Art Lockangebot ist es aber, wenn beispielsweise von Mega-Angeboten oder großen Sales die Rede ist und schlussendlich vielleicht fünf Produkte reduziert angeboten werden.

Ein Klassiker ist es auch, dass mit Sales und Angeboten geworben wird, dann aber nur bestimmte Größen oder Modelle mit diesem Angebot ausgestattet sind. Die begehrten Produkte haben den Original-Preis und andere Produkte, die vielleicht aufgrund der Größe, Form oder Farbe weniger begehrt sind, wurden reduziert. Auch das gilt als Lockangebot, da natürlich viele Webseiten-Besucher das Produkt aufgrund der Werbung kaufen möchte, dann aber nur zum Originalpreis für ihren Bedarf einkaufen können.

Wichtig: Informieren Sie sich vor dem Online-Einkauf genau über den jeweiligen Shop. Auf unserer Seite bieten wir passende Warnungen, wie beispielsweise im Dezember zum Online-Shop Markt-Angebot.com. Hier ging es um Elektronikprodukte, die gerade zur Vor-Weihnachtszeit sehr begehrt sind. Wer im Internet shoppen möchte, sollte zuerst auf unserer Fakeshop-Liste nachsehen, ob der entsprechende Shop schon gemeldet wurde. Falls nein, dann steht in den meisten Fällen einem entspannten Online-Shopping nichts im Weg. Beispielsweise ist besonders die Küche beliebt für die Anschaffung der neusten Trends bei Elektrogeräten. Aber auch Technik im Wohnzimmer, Dekoration, Bücher und weitere Artikel des täglichen Bedarfs werden immer öfter online bestellt.

Irreführung und Warenangebot

Passend zu den Lockangeboten gibt es im Internet-Handel auch häufig ein Problem der Irreführung. Dabei machen Händler Gebrauch von den gängigen Werbetaktiken, informieren aber nicht angemessen über die Verfügbarkeit von Produkten.

Gegen Werbeaktionen ist grundlegend nichts einzuwenden. Das Verhältnis zwischen Nachfrage und Warenvorrat muss dabei aber angemessen sein. In der Schwarzen Liste des UWG ist geregelt, worauf Händler bei derartigen Angebotsausschreibungen achten müssen. So darf ein Unternehmen beispielsweise ein Produkt nur zu einem bestimmten Preis bewerben, wenn er auch weiß, dass er diese Lieferung über einen „angemessenen Zeitraum“ anbieten kann. Würde er schon im Vorfeld wissen, dass kein ausreichender Vorrat vorhanden ist, so wäre wettbewerbswidrig.

Umgang mit falschen Angeboten – Verbraucher-Tipps

Doch was tun, wenn man im Laden steht und das gewünschte Angebot angeblich vergriffen ist? Hier haben wir einige Tipps für Sie.

  • Personal ansprechen: Im ersten Schritt sollten Sie das Personal vor Ort auf das Problem aufmerksam machen. Sagen Sie ruhig ganz offen, dass Sie aufgrund des Angebots in den Laden gekommen sind und nun die Regale leer sind beziehungsweise das entsprechende Produkt nicht verfügbar ist.
  • Hartnäckigkeit: Da Ihnen mit Sicherheit geantwortet wird, dass das Angebot nun einmal schon ausverkauft ist, sollten Sie hartnäckig sein. Fragen Sie beispielsweise nach dem Geschäftsführer oder dem Filialleiter, um das Problem zu schildern. Der Leiter könnte in anderen Filialen nachfragen, ob ein Produkt noch verfügbar ist und dort zurückgelegt werden kann. Auch ist es möglich, dass Sie anfragen, ob das Produkt neu bestellt und Sie kontaktiert werden können, wenn es verfügbar ist.
  • Online-Unternehmen: Im Falle des Internet-Shoppings können Sie sich an den Kundenservice wenden. Zwar können Sie es teilweise nicht verhindern, dass Produkte nicht mehr verfügbar sind, aber Sie können zumindest Ihren Ärger übermitteln. Auch über Social-Media-Kanäle steht häufig der Kundensupport zur Verfügung.
  • Meldung: Falls Sie auf ein wirklich unseriöses Angebot gestoßen sind, können Sie uns den Fall ebenfalls melden. So helfen Sie, andere Nutzer vor derartigen Shops zu schützen.

Wann lohnen sich Angebote wirklich?

Nicht jedes Angebot, was als Angebot bezeichnet wird, ist auch wirklich günstiger. Lockangebote sollen Kunden vor allem erst mal in den lokalen Laden oder auf die Webseite locken, damit der Kunde anschließend möglicherweise teurere oder weitere Produkte erwirbt.

Doch was ist, wenn das Produkt verfügbar ist und auch tatsächlich einen Rabatt enthält? Ist das Angebot wirklich gut? Auch hier gibt es einige Fallstricke für Verbraucher. Wenn ein Produkt beispielsweise zwei Preise enthält, von denen einer deutlich niedriger ist, dann geht man als Verbraucher automatisch davon aus, dass es sich um ein gutes Angebot handelt.

Der originale Preis wird beispielsweise mit 20 Euro betitelt. So gehen Verbraucher davon aus, dass das entsprechende Produkt normalerweise 20 Euro kostet. Der Angebotspreis steht zum Beispiel bei 15 Euro, sodass Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um einen Rabatt von 5 Euro handelt – also 25 Prozent des Originalpreises. Der Händler wirbt mit einem Rabatt von bis zu 25 Prozent und Verbraucher werden auf das Angebot aufmerksam.

Doch was wäre, wenn der Originalpreis gar nicht 20 Euro betragen würde? Was wäre, wenn dieser originale Preis bei dem Händler schon immer 15 Euro beträgt, aber er aktuell einen höheren Originalpreis ausschreibt? Dann würden Verbraucher getäuscht werden, denn es gäbe überhaupt keinen Rabatt oder eine Preisersparnis.

Aus diesem Grund ist es ratsam, jedes Angebot im Internet und auch lokal gut zu prüfen. Eine Recherche nach dem tatsächlichen Preis bei anderen Anbietern lohnt sich. So könnte sich herausstellen, dass der Originalpreis des Beispiel-Produktes wirklich 20 Euro beträgt. Oder alternativ stellt sich heraus, dass der Originalpreis schon immer 15 Euro beträgt oder selbst 20 Euro noch günstig gewesen wäre. Nur mit einem Vergleich sind Verbraucher sicher, ob sie ein echtes Angebot vor sich haben.

Fazit

Sollten Sie auf der Suche nach etwas bestimmten sein, empfiehlt es sich, den Markt zu beobachten und genau zu vergleichen. Lassen Sie sich nicht gleich vom erst besten Angebot anlocken. Wenn Sie mehr Zeit investieren, werden Sie in der Regel auch die echten Schnäppchen finden und vor allem online nicht auf Fakeshops hereinfallen. Spontane Schnäppchen sollten überdacht sein. Brauchen Sie dieses Produkt wirklich? Gehen Sie immer mit der nötigen Gelassenheit an den Einkauf, dann wird dieser auch ein Erfolg.

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Kundenkarten mit Bonus: Wenig Rabatt für viel Information https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kundenkarten-mit-bonus-wenig-rabatt-fuer-viel-information/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kundenkarten-mit-bonus-wenig-rabatt-fuer-viel-information/#respond Mon, 28 Dec 2020 10:04:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59159 Bonus- und Rabattkarten sind zwar sehr geläufig, sorgen jedoch oftmals lediglich für sehr geringe Preisnachlässe. Von dem jeweils eigentlichen Nutzen profitieren vor allem die Unternehmen. Diese erhalten hiermit Kundendaten, die gemeinhin wortwörtlich einiges an Geld

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Bonus- und Rabattkarten sind zwar sehr geläufig, sorgen jedoch oftmals lediglich für sehr geringe Preisnachlässe. Von dem jeweils eigentlichen Nutzen profitieren vor allem die Unternehmen. Diese erhalten hiermit Kundendaten, die gemeinhin wortwörtlich einiges an Geld wert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vielzahl an Unternehmen bieten Rabatt- oder Bonuskarten an.
  • Oftmals werden Punkte gesammelt, die ab einer gewissen Höhe ein Prämien eintauschbar sind.
  • Die Rabatte fallen jedoch gemeinhin sehr klein aus; dagegen wird eine Vielzahl an Daten preisgegeben.

Eine Vielzahl an Unternehmen bietet Bonus- oder Kundenkarten an. Auf diese Weise ist einerseits eine gewisse Kundenbindung gegeben und andererseits sind derartige Karten eine gute Werbemaßnahme. Allerdings sollten Sie bereits bei der Beantragung der Karte Vorsicht walten lassen, denn bei einigen Formularen werden unnötigerweise die verschiedensten Informationen preisgegeben. Beim Einsetzen der Karte sind jedoch oftmals nur sehr geringe Preisnachlässe möglich. Zudem halten die Rabattkarten oftmals von einem Preisvergleich bei anderen Anbietern ab.

Punkte sammeln

Viele Unternehmen bieten Ihren Kunden die Möglichkeit des Punktesammelns an.

Eine große Anzahl an Verbrauchern besitzt bereits eine oder auch mehrere Kundenkarten. Obwohl hiervon die verschiedensten Varianten kursieren, ist das bestehende, grundlegende Prinzip, immer sehr ähnlich. So bekommen Sie als Teilnehmer bei jedem Kauf für einen gewissen Umsatz eine vorab genau definierte Punkteanzahl. Die Punkte können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt in Sach- oder auch Geldprämien ausbezahlen lassen. Dabei ist die Punkteeinlösung manchmal auch vom Erreichen einer bestimmten Punktanzahl oder vom Ablauf einer gewissen Zeitspanne abhängig.

In den meisten Fällen sind derartige Rabattkarten kostenfrei. Zudem erhalten Sie in der Regel einen Preisnachlass in Höhe von einem bis hin zu drei Prozent, der in Form von Punkten angerechnet wird. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters steht genau beschrieben, wie viele Punkte Sie für was erhalten und was diese schlussendlich Wert sind. Im Falle der Payback-Karte ist es teilweise so, dass für einen bezahlten Euro ein Punkt als Gutschrift angerechnet wird. Dieser Punkt besitzt einen Gegenwert von einem einzigen Cent. Sobald Sie 1.000 Punkte erreicht haben, besitze Sie die Wahl zwischen einer Prämie oder der Bargeld-Auszahlung. Einige Karten sind gegen ein gewisses Entgelt ebenfalls mit einer Zahlungsfunktion ausgestattet.

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Zwei unterschiedliche Kartensysteme

Durchgesetzt haben sich vor allem einfache Kundenkarten sowie eine Variante, bei der mehrere Unternehmen mitmachen.

Vor allem zwei Kartensysteme konnten sich bisher durchsetzen: Eine einfache Kundenkarte, die lediglich von einer einzigen Firma abgegeben wird, wie das etwa bei der Miles&More-Karte der Lufthanse der Fall ist. Sowie die Variante, bei der eine große Anzahl an marktstarken Unternehmen beteiligt sind, wie beispielsweise bei Payback. Bei zuletzt genanntem schließen Sie mit dem jeweiligen Betreiber des betreffenden Kartensystems einen Kontrakt über die Bonusprogramm-Teilnahme ab. Vorteilhaft hierbei ist, dass Sie als Kunde mit lediglich einer einzigen Karte dazu in der Lage sind, einen großen Teil der Produkte zu einem günstigeren Preis zu erhalten.

Kleine Rabatte und kein Preisvergleich

Durch den Besitz einer Rabattkarte kommt es oftmals nicht zu einem Preisvergleich. Zudem sind die gewährten Rabatte oftmals recht gering.

Der Besitz einer Kundenkarte hält eine Vielzahl an Verbraucher vom Aushandeln höherer, günstigerer Rabatte an. Wenn Sie dennoch nach einem Preisnachlass fragen, erhalten Sie vom Händler oftmals den Hinweis auf die Kundenkarte und deren Rabattmöglichkeiten. Lohnenswert ist eine Kundenkarte oftmals lediglich in Kombination mit weiteren Sonderaktionen, wie etwa einem weiteren Gutschein über mehrere Prozent.

Außerdem gibt es noch einen weiteren Nachteil: Die von Ihnen oftmals mühsam angesammelten Punkte sind in den meisten Fällen lediglich während einer genau definierten Frist gegen eine Prämie einlösbar. Andernfalls verfallen diese. So kommt es, dass viele Besitzer einer solchen Karte überhaupt nicht mehr nach anderen Angeboten Ausschau halten, da sie die Punkte nicht verfallen lassen wollen. Dazu kommt, dass Geschenkaktionen sowie ebenfalls Rabatte einen Preisvergleich oftmals deutlich erschweren. Zudem ist es auch nicht immer möglich, den jeweiligen Gegenwert einer Prämie festzustellen.

Wenn Sie jedoch auf den Einsatz von Bonus- beziehungsweise Kundenkarten und somit auf in der Regel sehr wenige Prozente verzichten, dann beachten Sie am besten auch, dass bei Anbietern, die ein Kundenbindungssystem nutzen, gemeinhin immer ein etwas höherer Betrag bezahlt wird, denn schließlich müssen die Nicht-Kartenbesitzer die Nachlässe, die den Karteninhabern gewährt werden, mitfinanzieren.

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Gläserner Kunde

Wenn Sie Ihre Rabattkarte nutzen, geben Sie freiwillig verschiedene Informationen preis.

Sobald Sie Ihre Kundenkarte bei einem Einkauf vorlegen, sind Sie nicht mehr anonym. Das kommt daher, dass mithilfe Ihrer Daten, die Sie bei Ihrem Kartenantrag freiwillig preisgegeben haben, und Ihren jeweiligen Umsatzdaten Nutzungs- und Kundenprofile erstellt werden.

Umso öfter Sie Ihre Rabattkarte einsetzen, desto genauer ist es den Unternehmen möglich, Ihr jeweiliges Konsumverhalten zu beobachten und dementsprechende, passende Zukunftsprognosen zu erstellen. Jedoch wird bei Verwendung von sensiblen Daten immer das Einverständnis des Kunden benötigt. Dagegen dürfen Namen, Geburtsjahr sowie Adresse auch ohne vorliegendes Einverständnis zur Werbung genutzt werden. Dies gilt so lange, bis Sie hier ausdrücklich widersprechen. Eine besondere Einwilligung ist dann vonnöten, wenn Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer für Werbezwecke genutzt werden darf.

Zur Marktanalyse, sowie ebenfalls zu weiteren Werbemaßnahmen, verlangen Unternehmen oftmals noch zusätzliche Informationen, wie etwa zu Einkommen, Größe des Haushalts, Familienstand, Hobbys und Beruf. Doch auch hier ist für die Nutzung der Daten wichtig, dass der Kunden darüber aufgeklärt werden und seine separate Einwilligung abgeben muss.

Kommt es beim Einkauf zum Einsatz der Karte, dann ist es dem Unternehmen erlaubt, Zeitpunkt sowie Ort des Kaufs, die Preise der betreffenden Dienstleistungen oder der Waren sowie die jeweilige Rabatthöhe oder die Anzahl der betreffenden Bonuspunkte zu speichern. Um welche Waren es sich jedoch handelt, geht das Unternehmen nichts an; sofern Sie diesbezüglich nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis abgegeben haben.

Aber auch bei bereits vorformulierten Einwilligungserklärungen ist es wichtig, die Augen offen zu halten, da diese lediglich dann gültig sind, wenn der Kunde diesen schriftlich zustimmt. Hierfür ist jedoch eine Extra-Unterschrift vonnöten.

Wenn Sie Datenschutz Großschreiben, dann ist es im Zweifelsfall die bessere Entscheidung von der Nutzung einer Rabattkarte abzusehen.

Informationen, die Sie als Karteninhaber erfahren müssen

Auf den Antragsformularen muss genau beschrieben sein, wie die vom Kartenbetreiber geplante Datennutzung aussieht.

Betreiber von Rabattkarten sind jedoch auch dazu verpflichtet, Ihre Kunden in den betreffenden Antragsformularen auch über die geplante Nutzung der Daten zu unterrichten. So ist es das Recht des Karteninhabers, dass er darüber informiert wird, welche Firma welche seiner Daten zu wessen und welchen Zwecken abgespeichert sowie verwendet werden. Des Weiteren muss ein Hinweis vorhanden sein, mit Folgen der Kartenbesitzer rechnen muss, wenn die Einwilligung verweigert wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kundenkarten mit Bonus:

1. Lohnen sich Rabattkarten?

In den meisten Fällen lohnen sich Rabattkarten nicht, da hier lediglich geringe Rabatte angeboten werden. Höchstens in Kombination mit weiteren Gutscheinen sind hier spürbare Rabatte möglich.

2. Wieso hält eine Rabattkarte von einem Preisvergleich ab?

Oftmals ist es so, dass sich Besitzer einer Rabattkarte ganz automatisch nicht nach den anderen Angeboten der Konkurrenz umsehen, da die Punkte beziehungsweise die Boni gesammelt werden und man diese nicht verfallen lassen möchte.

3.Wie lange sind die Fristen bis zu einem Punktverfall?

Die Fristen fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. In der Regel werden die Kunden jedoch, oftmals beispielsweise via E-Mail, darüber informiert, dass in den nächsten X Tagen ein Punktverfall droht.

4. Wann ist es besser, auf eine Rabattkarte zu verzichten?

Wenn Ihnen der Schutz Ihrer Daten besonders wichtig ist, ist es in der Regel die bessere Wahl, auf eine solche Karte zu verzichten.

5. Wie hoch sind die Gegenwerte der Punkte?

Der Gegenwert der Punkte hängt von dem jeweiligen Kartenbetreiber ab. In dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweiligen Gegenwerte jedoch genauer erklärt.

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Fazit

Durch den Einsatz einer Kundenkarte erhalten Sie gemeinhin nur sehr geringe Rabatte. Dafür geben Sie jedoch eine Vielzahl an persönlichen Daten preis. Wenn Sie diese besser schützen möchten, ist es besser, auf eine solche Karte zu verzichten.

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