Telefonanbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:20:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Telefonanbieter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Telekom-Anschluss nur noch mit VoIP: Tipps für Kunden – Achten Sie auf den Router und auf ein passendes Telefon https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telekom-anschluss-nur-noch-mit-voip-tipps-fuer-kunden-achten-sie-auf-den-router-und-auf-ein-passendes-telefon/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telekom-anschluss-nur-noch-mit-voip-tipps-fuer-kunden-achten-sie-auf-den-router-und-auf-ein-passendes-telefon/#respond Fri, 13 May 2022 09:20:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65177 Das gesamte Telefonnetz wurde bis Ende 2018 bei der Telekom auf den Bereich Internet-Telefonie umgestellt, aber im Jahr 2019 sind immer noch einige Arbeiten durchgeführt worden. Aber nicht nur die Telekom war fleißig, denn auch

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Das gesamte Telefonnetz wurde bis Ende 2018 bei der Telekom auf den Bereich Internet-Telefonie umgestellt, aber im Jahr 2019 sind immer noch einige Arbeiten durchgeführt worden. Aber nicht nur die Telekom war fleißig, denn auch andere Anbieter nehmen die Umstellung auf VoIP vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Telefonanbieter stellen ihr Angebot mittlerweile komplett auf Voice over IP (VoIP) um und setzen somit auf das Telefonieren über das Internet.
  • Allerdings geht der Wechsel nicht ganz reibungslos vor sich, so dass es ein wenig dauert bis das System komplett läuft.
  • Die Telekom ist soweit, dass sie Kombipakete bewirbt, die mit Mobilfunk und Fernsehen ausgestattet sein, aber leider auch deutlich mehr kosten als die analogen Tarife bisher.

Der Wechsel von analog zu digital geht nicht immer so problemlos von statten, wie gewünscht und das hat sich auch bei den Verbraucherbeschwerden gezeigt. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

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Muss ich den Anschluss umstellen und einen neuen Vertrag unterschreiben?

Nein, das brauchen Sie nicht, denn so lange Sie kein Kündigungsschreiben erhalten haben, brauchen Sie nichts machen.

Wenn Sie keine Umstellung möchten, werden Sie früher oder später die Kündigung mit der Post bekommen, aber Sie können den Zeitpunkt hinauszögern und sich schon direkt nach einem neuen Anbieter umschauen.

Ist eine Kündigung rechtlich korrekt?

Die Telekom hat das Recht die Verträge nach den vertraglichen Vereinbarungen zu kündigen.

Allerdings ist die Telekom im Rahmen der Universaldienstverpflichtung erst einmal verpflichtet, Ihnen einen sogenannten Standard-Telefonanschluss anzubieten. Dies muss aber kein analoger Anschluss sein, denn dafür gibt es gesetzlich keine feste Regelung.

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Welche Alternativen gibt es zur Telekom?

Der Wohnort ist entscheidend, ob es für Sie Alternativen zur Telekom gibt, denn nicht jeder Anbieter ist auch überall verfügbar.

Sie können natürlich einfach wechseln, wenn es an Ihrer Adresse einen anderen Anbieter gibt. Allerdings sollten Sie wissen, dass auch die anderen Anbieter nur Anschlüsse mit IP-Telefonie anbieten.

Gibt es andere Preise für den neuen Vertrag?

In der Regel sind die neuen Verträge auch mit teureren Preisen versehen, aber eigentlich sind sie gut mit den alten Preisen zu vergleichen.

Sie erhalten für den aktuellen Preis vielleicht sogar mehr Bandbreite, wenn Sie Glück haben. ISDN-Kunden kommen deutlich preiswerter weg, wenn ein Aufpreis für mehrere Rufnummern zu zahlen war. Mittlerweile können Sie bei der Telekom Kombipakete nutzen, die aus Mobilfunk und Fernsehen bestehen, aber auch mehr kosten.

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Ist die Sprachqualität beim Telefonieren schlechter?

Die Sprachqualität über die All-IP-Netze ist genauso gut wie bisher auch und kann sich sogar noch deutlich verbessern.

Dafür gibt es allerdings die Voraussetzung, dass beide Gesprächspartner über IP telefonieren müssen und beide Gesellschaft den Standard unterstützen. Zudem sollten Sie dann auch spezielle HD-Telefone nutzen, damit auch die Technik passt.

Wie ist es mit den Ausfallzeiten?

Sollte es zu einem Stromausfall kommen, dann funktioniert das Telefon nicht mehr und das war vorher anders.

Das Telefonieren ist auch gestört, wenn das Internet Probleme macht. Aber es gibt leider keine Telefongesellschaft, die Ihnen eine 100%ige Verfügbarkeit garantieren kann.

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Brauche ich einen neuen Router?

Es wird der sogenannte Annex-J-Standard benötigt, wenn die Umstellung auf IP-Telefonie erfolgt. 

Im Grunde wird der Frequenzbereich, der bislang für die ISDN-Telefonie verwendet wurde einfach für das DSL-Signal verwendet, aber die alten Router können damit nicht umgehen. Sie können sich aber erkundigen, ob Ihr alter Router funktioniert oder es besser ist, wenn Sie einen neuen Router einbauen.

Mieten oder Kaufen des Routers – was ist besser?

In der Regel bietet die Telekom Router zur Miete an, aber Sie können im freien Handel oder auch bei der Telekom durchaus einen Router kaufen.

Die Vertragslaufzeit für einen gemieteten Router liegt bei zwei Jahren und wenn Sie die Mietkosten mit den Kaufkosten vergleichen, dann kann der Kauf oft eine günstigere Alternative sein. Allerdings muss man auch sagen, dass es einen entscheidenden Vorteil für das gemietete Gerät gibt. Wenn es zu einem Defekt kommt, dann kümmert sich der Vermieter während der Gewährleistungspflicht um den Austausch oder die Reparatur.

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Lassen sich Hausnotrufe und Alarmanlagen weiterhin nutzen?

Setzen Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung, wenn Sie bisher einen Hausnotruf oder eine Alarmanlag über den Telefonanschluss hatten.

Es handelt sich um einen Sonderdienst und dann muss geklärt werden, ob der Dienst auch mit IP funktioniert oder nicht. Die Systeme fallen nach der Umstellung in vielen Fällen einfach aus.

Was muss ich bei einem analogen Telefonanschluss beachten?

Wenn Sie einen analogen Telefonanschluss mit nur einer Rufnummer besitzen, dann wird sich für Sie nicht viel verändern.

Die Vermittlungsstelle der Telekom übernimmt die Umstellung. Wenn Sie Hausnotrufsysteme besitzen, dann sollen die Dienste auch nach der Umstellung auf IP funktionieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema VoIP

1. Was ist VoIP?

Bei VoIP handelt es sich um Voice over-IP oder besser bekannt als Telefonieren über das Internet.

2. Wie funktioniert VoIP?

Der analoge Telefonanschluss wird durch ein Breitband-Internetanschluss ersetzt. Die Sprachsignale werden umgewandelt und als Datenpaket über ein spezielles IP-Netzwerk übertragen.

3. Was wird für VoIP gebraucht?

Sie brauchen ein Breitbandanschluss und ein entsprechendes Telefon. Auch ein neuer Router ist in der Regel notwendig, weil die alten Router mit der neuen Technik nicht umgehen können.

4. Woran erkenne ich, dass ich VoIP habe?

Schauen Sie nach, ob Ihr Telefon an den Router angeschlossen ist und kein Splitter dazwischen geschaltet ist, dann handelt es sich um VoIP.

5. Woran erkenne ich, dass mein Router geeignet ist?

Ein Blick auf die technischen Daten des Routers kann hier für Klarheit sorgen. Die Informationen finden Sie in der Bedienungsanleitung.

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Fazit

Die Telekom und auch viele andere Telefongesellschaften haben auch VoIP umgestellt und bieten Ihren Kunden heute keinen analogen Telefonanschluss mehr an, sondern eine Kombination aus Mobilfunk und Fernsehen. Der Wechsel funktioniert nicht immer ohne Probleme, aber in den letzten Jahren hat sich viel getan und heute ist VoIP zum Standard in vielen Regionen geworden. Achten Sie darauf, dass Ihr Router für die technischen Gegebenheiten geeignet ist und Sie auch ein passendes Telefon zu Hause haben.

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Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters: Höchstens ein Tag ohne Leitung, ansonsten kann es zu einer hohen Geldbuße kommen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wechsel-des-telefon-oder-internetanbieters-hoechstens-ein-tag-ohne-leitung-ansonsten-kann-es-zu-einer-hohen-geldbusse-kommen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wechsel-des-telefon-oder-internetanbieters-hoechstens-ein-tag-ohne-leitung-ansonsten-kann-es-zu-einer-hohen-geldbusse-kommen/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:21:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65205 Ein Anbieterwechsel im Bereich des Telefon- und Internetanschlusses ist keine Seltenheit, aber der Anschluss darf bei einem Wechsel im Höchstfall nur einen Tag unterbrochen sein. Hier ist der Anbieter in der Pflicht und Sie als

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Ein Anbieterwechsel im Bereich des Telefon- und Internetanschlusses ist keine Seltenheit, aber der Anschluss darf bei einem Wechsel im Höchstfall nur einen Tag unterbrochen sein. Hier ist der Anbieter in der Pflicht und Sie als Kunden können ihn auch auf seine Pflicht hinweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dieser Regelung soll endlich vorbei sein, dass Kunden wochenlang ohne Telefon und Internet dastehen, wenn sie sich für einen Wechsel des Anbieters entschieden haben.
  • Der Anbieter ist verpflichtet schnell einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen, so dass eine abgeklemmte Leitung keine Gefahr mehr darstellt.
  • Diese Regelung gibt es seit dem 1. Dezember 2012.

Vorbei die Zeiten mit abgeklemmten Leitungen

Die Zeiten der abgeklemmten Leitungen durch den alten Anbieter sind vorbei, wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden und die Leitung schon Wochen im Vorfeld abgeklemmt wird.

Die technischen Voraussetzungen für einen Wechsel müssen vorliegen, genau wie die vertraglichen Voraussetzungen und dazu gehören die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses oder ein DSL-Port, aber auch die Portierung der Rufnummern.

Mit der neuen Regelung, die am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, muss der alte Anbieter Ihnen sofort einen Telefon- und Internetanschluss anbieten, wenn eine Überleitung nicht stattfinden kann. Dazu hat der Anbieter einen Kalendertag Zeit. Bis es dann endlich zum gewünschten Wechsel kommt, müssen Sie nur 50% der tatsächlichen Grundgebühren bezahlen und zwar auch über das Vertragsende hinaus. Allerdings gilt das nur dann, wenn das Scheitern der Umstellung nicht auf Kosten des Kunden geht. Für die Anrufe müssen Sie auch weiterhin die volle Gebühr zahlen.

Der neue Anbieter bekommt sein Grundentgelt erst, wenn der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Verlangt der Kunde selber die Abschaltung des Anschlusses, dann entfällt die Versorgungspflicht des alten Anbieters. Das gilt auch, wenn der Kunde den Vertrag beim neuen Anbieter widerruft oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird.

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Der reibungslose Wechsel

Sie können aber auch schon im Vorfeld für einen reibungslosen Anbieterwechsel sorgen, indem Sie auf die folgenden Punkte achten.

Ermitteln Sie die Kündigungsfrist

Die Kündigung des alten Vertrages ist ein wichtiger Bestandteil des Wechsels zu einem neuen Anbieter. Wichtig ist, dass eine Kündigung immer nur zum Ende der vorhandenen Vertragslaufzeit möglich ist und das ist nach 12 oder 24 Monaten. Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist zu beachten und wenn Sie nicht genau wissen, wann Ihre Kündigungsfrist endet, dann schauen Sie auf die Rechnung. In der Rechnung muss der Anbieter nicht nur die Kündigungsfrist, sondern auch den letzten Kalendertag für den Eingang der Kündigung hinterlassen. Das ist seit Dezember 2017 geregelt. Sie können die Informationen aber auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Produktinformationsblatt nachlesen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen.

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Leiten Sie den Wechsel rechtzeitig ein

Sie müssen den neuen Anbieter mit der Versorgung beauftragen, wenn Sie die Kündigung des alten Anbieters vorliegen haben. Gegenüber der eigenen Kündigung hat die Anbieterkündigung den Vorteil, dass sich der Anbieter nicht nur um eine nahtlose Umschaltung des Anschlusses kümmern muss, sondern auch eine Portierung der Rufnummer möglich ist. Planen Sie auf jeden Fall einen Zeitpuffer von mehreren Wochen ein und nutzen Sie dazu die Kündigungsfrist als zeitliche Richtlinie.

Portierung der Rufnummern

Sie können nicht nur die Kündigung rechtzeitig in die Wege leiten, sondern auch die Portierung der Rufnummern beim neuen Anbieter beantragen. Ein Festnetzkunde hat bis zum Ende des Vertrags und ein Mobilfunkkunde jederzeit das Recht die Rufnummern auszulösen. Sie sollten aber im Vorfeld klären, ob der neue Anbieter erlaubt, dass Sie Ihre eigenen Rufnummern mitbringen.

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Geben Sie die Daten richtig an

Der Anbieterwechsel kann nur reibungslos funktionieren, wenn Sie beim Ausfüllen des Auftragsformulars alle Angaben richtig gemacht haben. Achten Sie darauf, dass Name und Adresse mit den Angaben des alten Anbieters übereinstimmen. Sie sollten Sie auch bei der Portierung der Rufnummern keinen Zahlendreher erlauben.

Scheitern des Anbieterwechsels

Sie haben alle Vorkehrungen getroffen und trotzdem ist der Wechsel innerhalb eines Kalendertages gescheitert, dann können Sie eine Beschwerde an den Anbieter schicken. Dazu nutzen Sie entweder einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail, aber auch das Onlineformular der Bundesnetzagentur kann Ihnen helfen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Unterbrechung der Versorgung nur wenige Tage dauert. Eine gesetzwidrige Leitungsunterbrechung kann unter Umständen eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Probleme bei Kündigung und Anbieterwechsel zeigt die Untersuchung

Bei einer repräsentativen Befragung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat sich gezeigt, dass jeder fünfte befragte Verbraucher Probleme bei einem Telefon- und Internetanbieterwechsel hatte. Es kam zu

  • mangelhafter Problembehebung
  • nicht verfügbaren Anschlüssen
  • abgelehnten Kündigungen

Die Verbraucher nannten als ausschlaggebende Gründe für einen Wechsel des Anbieters nicht nur Preis und Leistung, sondern auch einen Umzug.

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Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefon- und Internetwechsel

1. Muss ich bei einem Anbieterwechsel die Kündigungsfrist einhalten?

Grundsätzlich ist ein Anbieterwechsel nur möglich, wenn Sie sich an die vertraglich vorgegebenen Kündigungsfristen halten.

2. Wann kann ich einen Telefon- und Internetvertrag kündigen?

Sie können den Telefon- und Internetvertrag drei Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.

3. Wie lange muss ich auf einen Wechsel der Anbieter warten?

Nach der neuen Regelung muss ein Anbieterwechsel innerhalb eines Kalendertages durchgeführt sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und es keine Probleme gibt.

4. Kann ich bei einem Umzug auf den Anbieterwechsel verzichten?

Natürlich können Sie bei einem Umzug auf den Anbieterwechsel verzichten, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die vertraglichen Leistungen anbietet.

5. Was passiert, wenn der Anbieterwechsel länger als einen Kalendertag dauert?

In dem Fall muss der alte Anbieter Ihnen sofort die Leistung zu Verfügung stellen, damit Sie nicht ohne Internet und Telefon dastehen.

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Fazit

Ein Anbieterwechsel passiert aus verschiedenen Gründen, von einem Umzug über den Preis bis hin zu den Leistungen. Damit es zu einem reibungslosen Übergang vom alten Anbieter zum neuen Anbieter kommt, sollten Sie die Voraussetzungen beachten und alle Erledigungen vorzeitig in Gang bringen. Ist alles geregelt, dann muss der Anbieter innerhalb eines Kalendertages für einen Wechsel sorgen.

Der Beitrag Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters: Höchstens ein Tag ohne Leitung, ansonsten kann es zu einer hohen Geldbuße kommen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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